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KuKirin G2, G2 Pro, G2 Max und G2 Master: welche Version ist legal?

Stand Juni 2026Lesezeit ca. 9 Min.
KuKirin G2, G2 Pro und G2 Master im Überblick
Gleicher Namensstamm, unterschiedliche Rechtslage — die G2-Versionen auf einen Blick.

KuKirin G2 klingt erst einmal nach einem einzigen E-Scooter. Genau das ist aber das Problem. Unter der G2-Familie laufen mehrere Varianten, die sich rechtlich stark unterscheiden. Manche werden als 20-km/h-Version mit ABE beworben. Andere Varianten liegen bei 45, 55 oder 60 km/h und gehören in Deutschland nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.

Kurz gesagt: Entscheidend ist nicht nur der Name „KuKirin G2“, sondern die exakte Version.

Wichtig: „KuKirin G2“ ist kein einzelnes Modell, sondern eine Familie. Nur eine passende 20-km/h-Version mit ABE und Versicherungskennzeichen gehört auf die öffentliche Straße. Alle schnelleren Varianten sind Sache des Privatgeländes. Prüfe immer die genaue Version — das hier ist keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet: Welche KuKirin G2 ist in Deutschland legal?

In Deutschland ist nur eine passende 20-km/h-Version mit ABE und Versicherungskennzeichen für den öffentlichen Straßenverkehr relevant. Bei KuKirin betrifft das nach aktueller Marktlage vor allem die Version, die als „KuKirin G2 Pro ABE“ beworben wird.

Die anderen G2-Varianten sind anders einzuordnen. KuKirin G2, G2 Pro ohne ABE-Zusatz, G2 Max und G2 Master werden online meist mit deutlich höheren Geschwindigkeiten beworben. Solche Modelle passen nicht in den normalen eKFV-Rahmen für E-Scooter im öffentlichen Verkehr.

Wichtig ist deshalb immer diese Reihenfolge:

Erst die genaue Modellversion prüfen. Dann ABE, Typenschild, Versicherungskennzeichen und 20-km/h-Ausführung kontrollieren. Erst danach lässt sich sinnvoll sagen, ob ein Scooter auf die Straße darf.

KuKirin, Kugoo und Kugoo Kirin: warum die Namen verwirren

Ein Teil der Verwirrung beginnt schon beim Markennamen. Viele ältere Angebote, Tests oder Forenbeiträge sprechen noch von Kugoo Kirin oder Kugoo. Neuere Seiten nutzen meist KuKirin. Im Alltag landen dadurch mehrere Schreibweisen nebeneinander.

Das ist für Käufer ungünstig, weil ähnliche Modelle mit verschiedenen Namen auftauchen können. Ein „Kugoo Kirin G2 Pro“ kann in Suchergebnissen neben einem „KuKirin G2 Pro“ stehen. Zusätzlich gibt es dann noch ABE-Versionen, Standardversionen und schnelle Offroad-Ausführungen.

Für die rechtliche Einordnung zählt aber nicht der alte oder neue Markenname. Entscheidend sind die Daten des konkreten Fahrzeugs:

  • exakte Modellbezeichnung
  • Zusatz „ABE“ oder kein Zusatz
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Typenschild
  • Betriebserlaubnis oder ABE-Nachweis
  • Versicherungskennzeichen
  • Ausstattung im ausgelieferten Zustand

Der Markenname allein reicht nicht.

Die G2-Familie im Überblick

Die G2-Familie ist kein einheitliches Straßenmodell. Sie ist eher eine Modellgruppe mit verschiedenen Leistungsstufen. Genau deshalb entstehen Fehlkäufe.

Vergleich der KuKirin-G2-Versionen und ihrer rechtlichen Einordnung
Gleicher Namensstamm, unterschiedliche Rechtslage: die KuKirin-G2-Versionen im Überblick.
ModellBeworbene GeschwindigkeitBeworbene LeistungSitz-ThemaABE/StraßeEinordnung für Deutschland
KuKirin G2 Pro ABE20 km/h500 Wohne Sitz prüfenwird mit ABE beworbenmögliche Straßenversion, wenn ABE/Typenschild/Versicherung passen
KuKirin G2 Pro Standardca. 45 km/hca. 600 Wje nach Angebotkeine ABE erkennbaröffentliche Straße nein, Privatgelände
KuKirin G2ca. 45 km/hca. 800 Wje nach Angebotkeine ABE erkennbaröffentliche Straße nein, Privatgelände
KuKirin G2 Maxca. 55 km/hca. 1000 Woft mit Sitz beworbenkeine ABE erkennbaröffentliche Straße nein, Privatgelände
KuKirin G2 Masterca. 60 km/hDual-Motor, ca. 2 × 1000 Wje nach Angebotnicht gesichertöffentliche Straße nein, Privatgelände

Alle Werte sind als Hersteller-, Händler- oder Shopangaben zu verstehen. Gerade bei KuKirin solltest du solche Angaben nicht ungeprüft übernehmen. Für die Straße zählt nicht, was ein Shop verspricht, sondern was am Fahrzeug und in den Unterlagen nachweisbar ist.

G2 Pro ABE: die als Straßenversion beworbene Variante

Die G2 Pro ABE ist die einzige Variante, die für den Straßeneinsatz beworben wird. Eine amtliche ABE- oder Zulassungsbestätigung ersetzt das nicht — prüfe Typenschild und Unterlagen am konkreten Fahrzeug. Das macht sie grundsätzlich deutlich anders als die schnellen G2-Modelle.

Trotzdem solltest du nicht nur auf den Produktnamen vertrauen. Prüfe immer:

  • Steht wirklich „ABE“ in der Modellvariante?
  • Ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h ausgelegt?
  • Gibt es ein Typenschild mit passender Angabe?
  • Ist ein Versicherungskennzeichen möglich?
  • Stimmen Unterlagen, Rechnung und Modellbezeichnung überein?
  • Wird kein Sitz montiert oder mitgeliefert, der die eKFV-Einordnung gefährdet?

Der wichtige Punkt: G2 Pro ABE und G2 Pro Standard sind nicht dasselbe. Die eine Variante wird als Straßenversion beworben. Die andere wird online häufig als schnelle Version mit etwa 45 km/h gezeigt.

Wenn du gezielt nach der Straßenversion suchst, darfst du diese beiden nicht verwechseln.

G2 Pro Standard: warum 45 km/h nicht auf die Straße gehört

Der normale KuKirin G2 Pro ohne ABE-Zusatz wird online häufig mit etwa 45 km/h beworben. Damit fällt er nicht in den normalen eKFV-Rahmen für E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr.

Das bedeutet: Auch wenn das Fahrzeug ähnlich aussieht, ist es rechtlich nicht automatisch mit der ABE-Version vergleichbar.

Für Deutschland ist der entscheidende Unterschied nicht die Optik. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr genehmigt ist. Eine höhere beworbene Geschwindigkeit kann für Privatgelände interessant wirken, ist aber für Straße, Radweg und öffentliche Wege problematisch.

Öffentlicher Verkehrsraum ist weiter gefasst, als viele denken. Auch frei zugängliche Parkplätze, Wege oder Betriebsgelände können darunterfallen, wenn sie faktisch für die Allgemeinheit geöffnet sind.

KuKirin G2: 45 km/h und kein normales Straßenmodell

Der KuKirin G2 wird ebenfalls häufig als schneller Scooter vermarktet. Je nach Anbieter tauchen Angaben um 45 km/h und höhere Leistungswerte auf. Für den deutschen öffentlichen Verkehr ist das der entscheidende Warnpunkt.

Ein E-Scooter im eKFV-Rahmen darf nicht einfach nach Gefühl ausgewählt werden. Er braucht die passende Bauart, die passende Geschwindigkeit, eine Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette.

Fehlt dieser Nachweis, gehört das Fahrzeug nicht auf öffentliche Straßen oder Radwege.

Der KuKirin G2 kann deshalb nur dann legal im öffentlichen Verkehr genutzt werden, wenn eine konkrete, geprüfte und passende Deutschland-Version mit ABE existiert. Ohne diesen Nachweis bleibt er ein Modell für Privatgelände, Testflächen und nicht öffentliche Bereiche.

G2 Max: mehr Tempo, gleiches Rechtsproblem

Beim G2 Max wird die Abgrenzung noch klarer. Er wird online oft mit höherer Geschwindigkeit und stärkerem Antrieb beworben. Teilweise tauchen auch Sitzoptionen auf.

Damit entstehen gleich zwei Probleme:

Erstens: Eine Geschwindigkeit deutlich über 20 km/h passt nicht zum normalen E-Scooter-Rahmen nach eKFV.Zweitens: Ein Sitz kann zusätzlich dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr als klassischer stehender E-Scooter einzuordnen ist.

Das heißt nicht automatisch, dass jedes sitzende Elektrofahrzeug verboten ist. Es kann aber in eine andere Fahrzeugklasse rutschen. Dann wären Betriebserlaubnis, Zulassung, Versicherung und eventuell Führerscheinfragen gesondert zu prüfen.

Für den normalen Käufer ist die praktische Antwort einfach: Wenn der G2 Max mit hoher Geschwindigkeit und Sitz beworben wird, solltest du ihn nicht als normalen Straßen-E-Scooter einplanen.

G2 Master: Dual-Motor und 60 km/h sind kein Straßenargument

Der KuKirin G2 Master ist der stärkste Kandidat innerhalb der G2-Familie. Er wird häufig mit Dual-Motor, hoher Leistung und etwa 60 km/h beworben.

Das klingt technisch beeindruckend, ist aber aus deutscher Sicht gerade der kritische Punkt. Ein solcher Scooter passt nicht in den eKFV-Rahmen für normale E-Scooter. Ohne deutsche Typgenehmigung und passende rechtliche Einordnung gehört er nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.

Manchmal liest man Hinweise wie „in Zertifizierung“ oder ähnliche Formulierungen. Solche Aussagen reichen nicht. Entscheidend ist, ob eine gültige Genehmigung nachweisbar ist und das konkrete ausgelieferte Fahrzeug genau dieser genehmigten Version entspricht.

Bis das sauber belegt ist, gilt: G2 Master nur als Offroad- beziehungsweise Privatgelände-Modell einordnen.

Woran du die legale Version erkennst

Der wichtigste Filter ist der Zusatz „ABE“. Bei KuKirin ist das aktuell der sichtbarste Hinweis auf die 20-km/h-Straßenversion.

Aber der Name allein reicht nicht. Du solltest mehrere Punkte prüfen:

  • ModellnameSteht wirklich „G2 Pro ABE“ in Unterlagen, Rechnung und Produktbeschreibung?
  • GeschwindigkeitWird die Version mit 20 km/h beworben und ausgeliefert?
  • TypenschildGibt es am Fahrzeug ein Typenschild mit den relevanten Angaben?
  • ABE-NachweisGibt es eine belastbare Betriebserlaubnis oder ABE-Information?
  • VersicherungskennzeichenKannst du den Scooter regulär versichern?
  • AusstattungSind Licht, Bremsen, Reflektoren und Kennzeichenhalter passend?
  • SitzWird ein Sitz montiert oder mitgeliefert? Dann besonders genau prüfen.
  • HändlerkanalWird eine Deutschland-Version verkauft oder ein schneller Import?

Gerade bei Marktplätzen ist Vorsicht nötig. Dort können ABE-Version und schnelle Offroad-Version nebeneinander erscheinen.

eKFV kurz erklärt: warum 20 km/h so wichtig sind

Für normale E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr gilt in Deutschland der Rahmen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Wichtig sind vor allem:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
  • Lenk- oder Haltestange
  • Betriebserlaubnis oder ABE
  • Versicherungskennzeichen
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Nutzung auf erlaubten Verkehrsflächen
  • keine Gehwegnutzung

Deshalb ist ein schneller Scooter nicht einfach „besser“. Für den öffentlichen Verkehr kann genau das Gegenteil gelten. Je schneller und leistungsstärker ein Modell beworben wird, desto genauer musst du prüfen, ob es überhaupt in die richtige Fahrzeugklasse passt.

Ein 45- oder 60-km/h-Scooter ist kein normaler E-Scooter für den Radweg.

Privatgelände vs. öffentliche Straße

Bei schnellen KuKirin-Modellen ist die Abgrenzung besonders wichtig.

Tuning beziehungsweise Nutzung ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen.

Privatgelände bedeutet aber nicht automatisch „irgendein Feldweg“ oder „ein leerer Parkplatz“. Entscheidend ist, ob die Fläche wirklich nicht öffentlich zugänglich ist und ob du die Erlaubnis des Eigentümers hast.

Öffentliche Straßen, Radwege, Gehwege, Parks, frei zugängliche Parkplätze oder allgemein befahrbare Wege sind keine Spielwiese für schnelle Offroad-Scooter.

Wenn ein Modell keine ABE, keine Versicherung und keine passende Zulassung hat, gehört es dort nicht hin.

Checkliste vor dem Kauf

Bevor du einen KuKirin G2, G2 Pro, G2 Max oder G2 Master bestellst, solltest du diese Punkte abhaken:

  • Exakte Modellversion notieren.
  • Prüfen, ob „ABE“ wirklich Teil der Variante ist.
  • Geschwindigkeit kontrollieren: 20 km/h oder deutlich mehr?
  • Typenschild und ABE-Angabe prüfen.
  • Versicherbarkeit vor dem Kauf klären.
  • Auf Sitzoptionen achten.
  • Shop-Claims nicht ungeprüft übernehmen.
  • Kein Modell nur wegen hoher Leistung kaufen.
  • Prüfen, ob du es wirklich legal nutzen kannst.
  • Bei Unsicherheit nicht bestellen.

Die wichtigste Frage lautet nicht: „Wie schnell ist der Scooter?“Die wichtigste Frage lautet: „Darf ich genau diese Version dort fahren, wo ich sie nutzen will?“

Typische Fehlkäufe bei der G2-Familie

Viele Fehlkäufe entstehen, weil Käufer nur den Modellnamen sehen.

Typische Denkfehler sind:

  • „G2 Pro ist G2 Pro.“
  • „Wenn ein großer Elektronikhändler eine ABE-Version verkauft, gilt das für alle G2 Pro.“
  • „45 km/h sind nur ein Sportmodus.“
  • „Ein Sitz ist nur Zubehör und rechtlich egal.“
  • „Wenn der Scooter versendet wird, darf ich ihn auch fahren.“
  • „Privatgelände heißt jeder Weg ohne Autos.“

Genau diese Annahmen sind gefährlich. Bei KuKirin ist die exakte Version entscheidend. Der gleiche Modellstamm kann in einer 20-km/h-Straßenversion und in einer schnellen Offroad-Version auftauchen.

Fazit: KuKirin G2 ist nicht automatisch legal oder illegal

Die KuKirin-G2-Familie ist spannend, aber rechtlich erklärungsbedürftig. Es gibt eine als ABE-Version beworbene 20-km/h-Variante. Daneben stehen mehrere schnelle Modelle, die für den deutschen öffentlichen Verkehr nicht wie normale E-Scooter behandelt werden können.

Für dich heißt das:

Nicht der Markenname entscheidet.Nicht die Optik entscheidet.Nicht die höchste beworbene Geschwindigkeit entscheidet.

Entscheidend sind Modellversion, ABE, Typenschild, Versicherbarkeit und 20-km/h-Ausführung.

Wenn diese Punkte nicht sauber passen, gehört der Scooter nicht auf öffentliche Straßen oder Radwege.

Häufige Fragen

Welche KuKirin G2 hat eine Straßenzulassung?
Nach aktueller Marktlage ist vor allem die Version „KuKirin G2 Pro ABE“ für Deutschland relevant. Sie wird als 20-km/h-Straßenversion beworben. Trotzdem solltest du ABE, Typenschild und Versicherbarkeit am konkreten Fahrzeug prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen G2 Pro ABE und G2 Pro?
Die G2 Pro ABE wird als 20-km/h-Version mit Straßenzulassung beworben. Der normale G2 Pro wird online häufig mit etwa 45 km/h angeboten. Das ist rechtlich ein völlig anderer Fall.
Ist der KuKirin G2 Master in Deutschland legal?
Als normaler E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr ist der G2 Master nicht passend einzuordnen. Er wird mit deutlich höherer Geschwindigkeit und Dual-Motor beworben. Ohne passende deutsche Genehmigung gehört er nur auf Privatgelände.
Darf ich den KuKirin G2 Max auf der Straße fahren?
Nur wenn eine konkrete, geprüfte und passende Straßenversion mit ABE existiert. Die online sichtbaren G2-Max-Varianten werden meist schneller beworben und gehören daher nicht als normale E-Scooter in den öffentlichen Verkehr.
Woran erkenne ich die 20-km/h-Version?
Achte auf den Zusatz „ABE“, die Modellbezeichnung, das Typenschild, die Unterlagen und die Versicherbarkeit. Eine Produktbeschreibung allein reicht nicht aus.
Brauche ich ein Versicherungskennzeichen?
Ja, für einen legal im öffentlichen Verkehr genutzten E-Scooter brauchst du ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette. Ohne Versicherung darfst du nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren.
Ist Kugoo Kirin G2 Pro dasselbe wie KuKirin G2 Pro?
Oft beziehen sich die Namen auf dieselbe Markenfamilie oder frühere Schreibweisen. Für die rechtliche Einordnung zählt aber nicht der Name, sondern die konkrete Version: ABE-Version oder schnelle Offroad-Version.
Was passiert, wenn ich ohne ABE auf der Straße fahre?
Das kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Es geht unter anderem um Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz, mögliche Bußgelder und Haftung bei Unfällen. Der genaue Fall hängt vom Fahrzeug und der Nutzung ab.
Kann ich einen schnellen KuKirin G2 legal nutzen?
Ja, aber nicht automatisch im öffentlichen Straßenverkehr. Schnelle Modelle können auf eigenem Privatgelände, Testflächen oder nicht öffentlichen Bereichen genutzt werden, wenn du dort fahren darfst und niemand gefährdet wird.
Ist ein Sitz beim E-Scooter erlaubt?
Ein Sitz kann die rechtliche Einordnung verändern. Bei normalen E-Scootern im eKFV-Rahmen ist ein Sitz ein kritischer Punkt. Wenn ein Modell mit Sitz und hoher Geschwindigkeit beworben wird, solltest du besonders vorsichtig sein.
TL

Redaktion tuning-lizenz.de

Informationsblog der WebTrades GmbH rund um E-Scooter-/E-Bike-Technik, Recht und Privatgelände-Nutzung.

Quellen (Stand Juni 2026): eKFV und KBA-Informationen zu ABE/Elektrokleinstfahrzeugen; offizieller KuKirin-Vertrieb und Datenblätter; Händler-/Marktangaben (als „beworben mit“ gekennzeichnet); Fachpresse zur Einordnung. Angaben sind Hersteller-/Marktangaben und vor der Nutzung am konkreten Fahrzeug zu prüfen.

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet KuKirin/Kugoo-Modelle rechtlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu ABE/Straßenzulassung sind, soweit nicht amtlich belegt, als „beworben mit“ zu verstehen. Schnelle Modelle ausschließlich auf eigenem Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen nutzen.

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