Rennroller mit offener Zündungsseite, Stator und Polrad, davor eine kleine Zündbox mit Kabelbaum in der Schale. KI-generiertes Symbolbild · redaktionell geprüft.

Motorrad-Tuning · Technik und Recht

Stage6 R/T MK2 Programmable CDI: Zündkurven, Innenrotor und fehlende Bordstromversorgung

Kurzantwort: Die Stage6 R/T MK2 ist eine Rennzündung, und der Hersteller schreibt das auch hin. Auf derselben Seite steht der Satz, den kaum jemand zu Ende liest: keine Versorgung für Licht und Wasserpumpe. Wer die Anlage einbaut, kauft Drehzahl und verliert nebenbei den Bordstrom, an dem am Roller die halbe Straßenausrüstung hängt.

⏱ 26 Min. Lesezeit · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Die Anlage besteht aus drei Dingen, die gern zusammengeworfen werden. Der Innenrotor ändert die Massen am Kurbelwellenstumpf, die CDI bringt zwei fertige Zündkurven mit, und der Stator liefert Strom ausschließlich für die Zündung. Licht, Blinker und Hupe bekommen davon nichts ab. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem schnellen Rennroller und einem Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehr etwas verloren hat.

Recherche- und Rechtsstand: 6. September 2026 · Deutschland. Über die Stage6 R/T MK2 wird fast immer in Drehzahlen gesprochen. Der Satz, der über die Straßentauglichkeit entscheidet, steht dagegen weit unten auf der Produktseite und besteht aus zwölf Wörtern. Er ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.

Der Satz, den kaum jemand zu Ende liest

„Das ist doch nur ein anderer Rotor.“ Der Rotor ist der harmloseste Teil der Geschichte. Stell dir den Samstag vor: neue Stage6-Zündung drin, der Motor läuft sauber, und der Roller dreht williger als je zuvor. Dann wird es dunkel, du drückst auf den Lichtschalter, und nichts passiert — kein Abblendlicht, kein Rücklicht, keine Hupe, und der Weg nach Hause führt über eine Landstraße.

Das ist kein Montagefehler, sondern genau das Verhalten, das Stage6 selbst beschreibt. Auf der Produktseite der programmierbaren Piaggio-Zündung steht wörtlich: „Die Stage6 R/T MK2 ist eine Rennzündung, daher gibt es keine Versorgung für Licht / Wasserpumpe. Es wird eine Batterie benötigt, um die Elektrik mit Strom zu versorgen.“ Damit sagt Stage6 in zwei Sätzen mehr über die Straßentauglichkeit als jeder Prospekt, und der Hersteller sagt es freiwillig an einer Stelle, an der er es auch hätte weglassen können.

Die Produktseite zur programmierbaren MK2-Zündung wurde am 23. Juli 2026 veröffentlicht und zuletzt am 30. Juli 2026 geändert. Der Satz steht dabei nicht im Kleingedruckten, sondern mitten in der Merkmalsliste, direkt neben den Angaben zu Rotor und Steuergerät. Wer die Seite von oben nach unten liest, kommt zwangsläufig daran vorbei, und trotzdem wird genau dieser Punkt in Verkaufsanzeigen und Forenbeiträgen praktisch nie zitiert. Erwähnt werden dort Drehzahl, Zündkurven und Prüfstandläufe. Die fehlende Versorgung fällt weg, weil sie sich schlecht verkauft.

Der Unterschied zu einem Auspuff oder einem Zylinder ist grundsätzlicher Natur. Ein lauter Auspuff macht dein Fahrzeug auffällig, eine fehlende Bordstromversorgung dagegen macht es unvollständig, weil ihm anschließend Einrichtungen fehlen, die zur Grundausstattung gehören. Was mit der Stage6 R/T MK2 verschwindet, sind nicht ein paar Prozent Komfort, sondern genau die Einrichtungen, über die dich andere Verkehrsteilnehmer im Dunkeln überhaupt wahrnehmen. Wer den Geräuschnachweis am Zweirad kennt, kennt eine ähnliche Kette — nur greift sie hier an einer Stelle, die man nachts sofort merkt.

CDI oder komplette Anlage: zwei sehr verschiedene Käufe

„Ich brauch doch nur die CDI, den Rest hab ich schon.“ Das kann stimmen, und es kann der teuerste Irrtum des Projekts sein. Stage6 verkauft beides getrennt, nämlich die programmierbare CDI als Einzelteil und die komplette Innenrotorzündung aus Stator, Rotor, Zündspule und Steuergerät. Die CDI-Seite bezeichnet das Steuergerät ausdrücklich als Ersatzteil für die Stage6-Innenrotorzündungen MK1 und MK2 sowie für weitere PVL-Zündungen. Wer sie einzeln kauft, tauscht also ein Steuergerät an einer Anlage, die er bereits hat.

Die komplette Stage6-Anlage ist ein anderer Eingriff. Sie ersetzt am Motor die gesamte Zündungsseite einschließlich der Generatorwicklung, und damit ändert sich, welche Verbraucher am Fahrzeug überhaupt noch Strom bekommen. Genau hier trennen sich die beiden Fälle: Der CDI-Tausch an einer vorhandenen Rennzündung ändert an der Stromlage nichts mehr, weil sie ohnehin schon fehlte, während der Umstieg von der Serienzündung auf die MK2 dem Fahrzeug etwas wegnimmt, das es vorher hatte. Beide Wege führen zu ganz verschiedenen Fragen an die Werkstatt.

Wichtig ist deshalb, sauber zu benennen, worüber gerade gesprochen wird. Ein Verkäufer, der „nur die CDI“ anbietet, meint das Steuergerät, während ein Fahrer, der von „der MK2″ spricht, meist die ganze Stage6-Anlage meint. Die beiden Begriffe stehen im selben Forenthread nebeneinander und beschreiben zwei Umbauten mit völlig unterschiedlicher Tragweite. Wer hier unsauber liest, kauft am Ende einen Karton, der nicht zu seinem Motor passt — dasselbe Muster wie bei Zündanlagen am Kleinkraftrad, wo Bezeichnung und Bauteil ebenfalls gern auseinanderlaufen.

Was der Innenrotor mechanisch wirklich ändert

„Leichter Rotor heißt mehr Drehzahl, fertig.“ Die Richtung stimmt, die Begründung ist unvollständig. Bei einer klassischen Außenrotorzündung sitzt die Schwungmasse als Glocke außen um den Stator herum, beim Innenrotor dagegen liegt der Läufer innen, ist deutlich kleiner und bringt entsprechend weniger Trägheitsmoment mit. Stage6 nennt in den technischen Merkmalen der MK2 genau diese zwei Punkte: leichter Innenläuferrotor und geringes Rotationsträgheitsmoment.

Weniger rotierende Masse heißt, dass der Motor Drehzahl schneller aufbaut und sie ebenso schnell wieder verliert. Auf einer Rennstrecke ist das ein Vorteil, weil dort ohnehin dauernd am Gas gearbeitet wird und der Motor selten unter Last aus dem Drehzahlkeller ziehen muss. Im Alltagsbetrieb kippt derselbe Effekt ins Gegenteil, denn ein Motor mit wenig Schwungmasse nimmt Lastwechsel härter und stirbt beim Anfahren leichter ab. Interessant ist, dass Stage6 diesen Zielkonflikt selbst benennt und im Produkttext eine Schwungscheibe für den Zündungsrotor erwähnt, die die Trägheit bei hohen Drehzahlen wieder erhöht.

Dazu kommt ein Punkt, der mit Leistung gar nichts zu tun hat. Stage6 schreibt ausdrücklich, dass zwischen Motorgehäuse und Chassis ein Erdungsdraht vorhanden sein muss, und der Hersteller schreibt es mit Ausrufezeichen. Eine Zündung, deren Masseweg über Motorlager und Lackschichten läuft, arbeitet unzuverlässig, und Zündaussetzer bei hoher Drehzahl sind an einem Zweitakter kein Schönheitsfehler, sondern der Anfang eines teuren Schadens. Ob dein Rahmen diese Verbindung hat, prüft die Fachwerkstatt am Fahrzeug und dokumentiert sie, so wie es auch bei Wegen für ein Teil ohne Papiere verlangt wird.

Woher der Strom kommt und was alles daran hängt

„Licht brauch ich auf der Bahn eh nicht.“ Auf der Bahn nicht, auf dem Weg dorthin schon. Ein Serienroller mit 50 Kubik hat in aller Regel keine Batterie als Hauptstromquelle, sondern eine Lichtspule im Zündungsstator, die Wechselspannung erzeugt, sobald der Motor läuft. Diese Wicklung versorgt Scheinwerfer, Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung, Blinker und Hupe. Der Regler dahinter hält die Spannung im Rahmen, und die Batterie ist bei vielen Modellen nur ein Puffer für den Anlasser.

Eine Rennzündung baut diesen Teil nicht mit. Der Stator der Stage6 R/T MK2 trägt nach Herstellerangabe zwar eine umspritzte Generatorwicklung, aber diese Wicklung lädt das Steuergerät und speist kein Bordnetz. Deshalb steht auf derselben Seite der Satz, dass es keine Versorgung für Licht und Wasserpumpe gibt. Wer das Wort Generatorwicklung liest und daraus auf Bordstrom schließt, hat den zweiten Satz nicht mitgelesen, obwohl beide Angaben nur wenige Zeilen voneinander entfernt stehen.

Die folgende Tabelle sortiert, was am Serienroller woran hängt und was nach dem Umbau davon übrig bleibt. Sie beschreibt den typischen Aufbau eines 50er-Rollers mit Lichtspule und ist damit ein Raster, kein Befund für dein Fahrzeug. Welche Verbraucher an deinem Roller tatsächlich wie versorgt werden, steht im Schaltplan deines Modells. Diesen Schaltplan liest die Fachwerkstatt, und sie sagt dir anschließend, welche Zeilen der Tabelle bei dir überhaupt greifen.

Was entfällt Was es bisher versorgt hat Was ohne diese Versorgung nicht mehr geht Wer das für dein Fahrzeug beantwortet
Lichtspule im Zündungsstator Wechselspannung für den gesamten Beleuchtungskreis, sobald der Motor läuft Abblendlicht, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel Fachwerkstatt anhand des Schaltplans deines Modells
Ladung der Fahrzeugbatterie Nachladen im Fahrbetrieb über Spule und Regler Eine vorhandene Batterie wird nur noch entladen und fällt irgendwann aus Fachwerkstatt, abhängig von Reglertyp und Verbraucherlast
Versorgung der Blinkanlage Blinkgeber und Blinkleuchten am Beleuchtungskreis Richtungsanzeige fällt aus oder blinkt unregelmäßig Fachwerkstatt, je nach Blinkgeber und Anschluss
Versorgung der Hupe Signaleinrichtung am selben Kreis Kein Schallzeichen, obwohl ein Kraftfahrzeug eines haben muss Fachwerkstatt, Prüfung am Fahrzeug
Versorgung der Wasserpumpe Bei elektrisch angetriebener Pumpe der Kühlkreislauf Kühlmittel wird nicht mehr umgewälzt, Motorschaden droht Fachwerkstatt — hängt davon ab, ob deine Pumpe elektrisch oder mechanisch läuft
Versorgung von Anzeigen und Steuergeräten Tacho, Kontrollleuchten und weitere Kleinverbraucher Anzeigen bleiben tot, Fehlerbilder werden schwer zuzuordnen Fachwerkstatt, abhängig vom Ausstattungsstand

Die letzte Spalte ist keine Höflichkeitsfloskel. Kein Produkttext und keine Fernauskunft kann sagen, wie dein konkreter Roller verdrahtet ist, weil schon zwischen zwei Baujahren derselben Baureihe verschiedene Statoren und Regler verbaut sein können. Frag deshalb nicht, ob die Stage6-Zündung passt, sondern welche Verbraucher an deinem Fahrzeug nach dem Umbau ohne Quelle dastehen. Wer Bordstrom, Licht und Schaltung schon einmal am eigenen Fahrzeug durchgemessen hat, weiß, wie schnell diese Liste länger wird als gedacht.

Zündkurve, Hardware, Software: wer hier was liefert

„Zündkurve ist doch nur Software.“ Software ist es tatsächlich, harmlos ist sie deshalb nicht. Stage6 beschreibt die Arbeitsteilung mit PVL selbst und ohne Umschweife: PVL liefert die Hardware, Stage6 steuert die Software bei, also die beiden Zündkurven. Als Grundlage nennt Stage6 die Erfahrung aus tausenden Prüfstandläufen und aus Jahren auf der Rennstrecke, und das ist eine Herstellerangabe und keine unabhängige Messung. Genau so gehört sie gelesen. Bei größeren Maschinen liegt die Kurve gar nicht mehr in einem eigenen Kasten — ein Direktflash ins Seriensteuergerät größerer Maschinen folgt oberhalb der 50er-Klasse anderen Regeln.

PVL ist dabei kein Zubehörname, sondern ein eigenständiger Hersteller. Die PVL GmbH aus Cadolzburg beschreibt sich als Hersteller elektronischer Zündsysteme, Alu-Druckgussteile und Kabeltechnik für die Kleinmotorenindustrie und den Erstausrüsterbereich. Für dich heißt das, dass der Ansprechpartner bei Fragen zur Hardware ein anderer ist als bei Fragen zur Zündkurve, die Stage6 verantwortet. Und für alles, was dein Fahrzeug betrifft, sitzt er noch einmal woanders, nämlich beim Fahrzeughersteller oder in der Werkstatt.

Der Zündzeitpunkt ist die empfindlichste Stellschraube am Zweitakter überhaupt. Zu viel Vorzündung quittiert ein luft- oder wassergekühlter Kleinmotor mit Klingeln, mit Überhitzung und im schlechten Fall mit einem Loch im Kolbenboden. Eine Kurve, die an einem Aufbau sauber läuft, kann am nächsten den Kolben kosten, weil Zylinder, Auspuff, Verdichtung, Kraftstoff und Kühlung zugleich mitreden. Kurvenwerte und Gradzahlen gehören deshalb auf den Prüfstand einer Fachwerkstatt, die deinen konkreten Aufbau vor sich hat. Wie eng diese Bauteile zusammenspielen, zeigt sich schon bei Zündung, Ansaugung und Abgas gemeinsam betrachtet — die Zündkurve ist dort nur eine Variable von vielen.

Die Batterie, die alles retten soll

„Dann häng ich halt eine Batterie dran.“ Stage6 schreibt das sogar selbst hin, und trotzdem ist es keine Lösung, sondern der Anfang einer eigenen Baustelle. Der Hersteller formuliert es als Bedingung: Es wird eine Batterie benötigt, um die Elektrik mit Strom zu versorgen. Was dort nicht steht, ist ebenso wichtig, denn es steht weder da, wie groß sie sein muss, noch wie sie geladen wird und wie lange sie den Beleuchtungskreis trägt.

Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Rennstrecke und einer Straße. Auf der Bahn läuft ein Lauf ein paar Minuten, danach steht die Maschine im Fahrerlager an der Ladestation. Im Straßenbetrieb dagegen muss die Beleuchtung stundenlang durchhalten, bei Nacht, bei Regen und ohne dass unterwegs jemand nachlädt. Eine Batterie ohne Ladequelle ist ein Verbrauchsgut mit Restlaufzeit, und diese Restlaufzeit endet erfahrungsgemäß genau dann, wenn es dunkel ist.

Dazu kommt die Frage, was die Batterie überhaupt speisen soll und wie das verschaltet wird. Damit wechselt der Stage6-Umbau von einer Teilefrage zu einer Frage der Fahrzeugelektrik, und die gehört in die Hände einer Fachwerkstatt mit Schaltplan. Verlangt werden dort eine saubere Absicherung, ein tragfähiger Querschnitt und eine dokumentierte Trennung vom Zündkreis. Wer eine solche Änderung später belegen können will, führt sie von Anfang an mit, so wie es bei einem Zündungsumbau im Änderungsdossier ohnehin sinnvoll ist.

Die Wasserpumpe, die keiner auf dem Zettel hat

„Wassergekühlt bleibt wassergekühlt.“ Nicht zwingend, denn Stage6 nennt die Wasserpumpe in einem Atemzug mit dem Licht. Genau das macht diesen Punkt so unangenehm: Ein ausgefallenes Rücklicht siehst du sofort, eine nicht mehr umgewälzte Kühlflüssigkeit dagegen merkst du erst, wenn die Temperaturanzeige steigt — falls sie überhaupt noch Strom hat. Bei einem Zweitakter mit hoher Literleistung sind das Minuten, nicht Kilometer.

Ob dich das trifft, hängt allein an deinem Motor. Wird die Pumpe mechanisch von der Kurbelwelle oder vom Variodeckel angetrieben, ändert die Stage6-Zündung an der Kühlung nichts. Läuft sie dagegen elektrisch, verliert sie mit dem Bordnetz ihre Quelle und steht still, während der Motor weiterdreht und weiter Wärme in den Zylinder schiebt. Diese Frage lässt sich nicht am Katalog beantworten, sondern nur am offenen Fahrzeug mit Blick auf den Antrieb der Pumpe, und sie gehört deshalb ganz nach vorn in die Prüfliste.

Formuliere sie deshalb hart und konkret: Wie wird die Wasserpumpe an meinem Modell angetrieben, und woher bekommt sie nach dem Umbau ihren Strom? Bleibt die Antwort vage, ist der Umbau an dieser Stelle nicht entschieden, sondern offen. Ein offener Punkt in der Kühlung ist kein Detail, das man beim Fahren klärt.

Was Stage6 in sein eigenes Feld „Straßenzulassung“ schreibt

„Wenn das verkauft wird, wird es schon zugelassen sein.“ Stage6 sagt dazu etwas, und zwar an einer Stelle, an der man es nicht erwartet. Die Produktseiten führen unten eine Merkmalstabelle, und eine Zeile darin heißt „Straßenzulassung“. Wo bei anderen Teilen eine Genehmigungsart stehen könnte, steht bei dieser Zündung: „Ohne Stromversorgung“. Der Hersteller beantwortet die Zulassungsfrage also mit einer technischen Eigenschaft.

Wir haben nachgezählt, wie weit dieses Merkmal reicht. Die Merkmalsseite listete am 6. September 2026 zehn Produkte mit diesem Wert, und die Seite gibt selbst an, dass damit alle Treffer angezeigt sind. Alle zehn gehören zur Stage6-Zündungsfamilie: fünf Innenrotorzündungen für Piaggio, Minarelli, Derbi, AM6 und Peugeot 103, dazu vier programmierbare Bündel und die einzeln verkaufte CDI. Kein anderes Produkt der Marke trägt diesen Wert, weder ein Auspuff noch ein Zylinder noch ein Fahrwerksteil. Das ist also kein Versehen in einem Datenfeld, sondern eine konsistente Kennzeichnung einer ganzen Produktgruppe. Für dich bleiben es trotzdem drei getrennte Fragen, und was auf jeder der drei Stufen zählt, lohnt den eigenen Blick.

Zwei Dinge folgen daraus, und sie zeigen in verschiedene Richtungen. Erstens nimmt dir Stage6 selbst die Grundlage für die Annahme, es handle sich hier um Straßenteile. Zweitens ist diese Angabe trotzdem kein Genehmigungsdokument und ersetzt keine Prüfung, denn ein Anbieter kann die Rechtslage weder feststellen noch verändern. Weder ABE noch Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung sind auf den geprüften Seiten genannt, und wir haben auch sonst keine gefunden. Wie sich ein solches Zeichen im Zweifel überhaupt prüfen lässt, zeigt der Weg über Prüfzeichen an Zündkomponenten.

Passt das an deinen Roller? Die Antwort steht in der Artikelnummer

„Da steht Piaggio drauf, mein Roller ist ein Piaggio.“ Die Marke auf dem Karton ist die unzuverlässigste Angabe im ganzen Vorgang. Maßgeblich ist die Motorfamilie, und die deckt sich bei Rollern regelmäßig nicht mit dem Namen auf dem Tank. Das lässt sich an den Artikelnummern von Stage6 direkt ablesen, und es ist deutlicher als jede Kompatibilitätsliste.

Die Bündel tragen jeweils die Nummer der zugehörigen Einzelzündung mit einem angehängten Kürzel. Das Bündel für den Piaggio Zip führt die Nummer der Piaggio-Innenrotorzündung, das Bündel für den Yamaha Aerox dagegen führt die Nummer der Minarelli-Zündung — weil im Aerox ein Minarelli-Motor arbeitet und kein Yamaha-eigener. Der Markenname auf dem Bündel sagt also nur, für welches Fahrzeug Stage6 die Anlage anbietet, und nicht, welche Zündung darin steckt. Für die Peugeot-103-Zündung gab es am Prüftag überhaupt kein Bündel, sondern nur die Einzelanlage.

Bündel laut Herstellerseite Artikelnummer des Bündels Zugehörige Einzelzündung Was daraus folgt
Programmierbare Zündung Piaggio Zip S6-4514001/KR Innenrotorzündung Piaggio, S6-4514001 Gleiche Basisnummer, Zuordnung über die Piaggio-Motorfamilie
Programmierbare Zündung Yamaha Aerox S6-4516601/KR Innenrotorzündung Minarelli, S6-4516601 Markenname Yamaha, Basis ist die Minarelli-Zündung
Programmierbare Zündung Derbi S6-4519201/KR Innenrotorzündung Derbi, S6-4519201 Gleiche Basisnummer, eigene Motorfamilie
Programmierbare Zündung AM6 S6-4518801/KR Innenrotorzündung AM6, S6-4518801 Zuordnung über den Motortyp, nicht über die Fahrzeugmarke
kein Bündel gelistet Innenrotorzündung Peugeot 103, S6-4513200 Nur die Einzelanlage, am Prüftag ohne programmierbares Paket

Die Tabelle beantwortet nicht, ob die Stage6-Anlage an dein Fahrzeug passt, und soll das auch nicht. Sie zeigt, nach welcher Logik der Hersteller sortiert, damit du die richtige Frage stellst. Diese Frage lautet nicht „passt das an einen Zip“, sondern „passt das an meinen Motor mit meinem Kurbelwellenstumpf und meiner Konusaufnahme“. Vier der fünf Bündelseiten führten am Prüftag zudem einen Nullbetrag statt einer Angabe, weshalb sie als Beleg für Lieferbarkeit nichts hergeben. Bei Importteilen mit fremden Papieren begegnet dir dasselbe Muster: Der Katalog ordnet nach Motor, der Verkaufstext nach Fahrzeugname.

Was der Hersteller nicht mitliefert

„Die Anleitung liegt doch bei.“ Vielleicht liegt sie im Karton, im Netz liegt sie jedenfalls nicht. Der Downloadbereich von Stage6 führt am 6. September 2026 die Überschriften „Einbauanleitungen“ und „Kataloge“, und unter beiden steht kein einziges Dokument. Die Unterseite für Einbauanleitungen zeigt statt eines Dokuments einen unaufgelösten Platzhalter im Seitentext, während die Unterseite für Kataloge mit einer Fehlerseite antwortet. Das ist keine Auslegungssache, sondern der Zustand an diesem Tag.

Für dich heißt das, dass die Produktseite die einzige öffentlich zugängliche Unterlage ist. Sie besteht aus einer Aufzählung technischer Merkmale, drei Optionshinweisen und vier Warnhinweisen. Eine Angabe zur Genehmigung fehlt, eine Angabe zum Ladeverhalten der geforderten Batterie fehlt ebenso, und eine Übersicht der betroffenen Verbraucher gibt es überhaupt nicht. Fehlende Unterlagen sind kein Beweis dafür, dass es keine gibt — sie sind aber ein Beleg dafür, dass du sie beim Verkäufer schriftlich anfordern musst.

Ein Warnhinweis von Stage6 ist dabei besonders leicht zu überlesen. Der Hersteller schreibt, dass die Anlage nicht in Verbindung mit bestimmten Rennkurbelwellen eines anderen Anbieters einsetzbar ist, und er nennt dabei Hersteller und Baureihe konkret. Wer sein Projekt in Etappen aufbaut, hat diese Kurbelwelle möglicherweise längst im Motor und erfährt erst beim Zusammenbau, dass die beiden Teile nicht zusammengehören. Genau solche Ausschlüsse gehören auf die Prüfliste, bevor bestellt wird, und nicht danach — dieselbe Sorgfalt verlangt auch die Ansaugseite mit ihrer Genehmigungsfrage.

Rückbau: der Rotor geht, die Spuren bleiben

„Zur Not schraube ich die alte Zündung wieder dran.“ Mechanisch ist das der ehrlichste Satz in dieser Sache, und trotzdem greift er zu kurz. Die Serienzündung lässt sich grundsätzlich wieder montieren, sofern Stator, Rotor, Zündspule, Steuergerät, Kabelbaum und die passenden Schrauben noch vorhanden sind. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten, denn beim Umbau wird gern verkauft, was gerade übrig ist, und die Serienzündung gilt in dem Moment als wertloser Restposten.

Dazu kommt, was am Fahrzeug bleibt. Ein Umbau auf die Stage6 R/T MK2 geht selten ohne angepasste Steckverbindungen, ohne zusätzliche Masseleitung und ohne Eingriffe am Kabelbaum ab. Diese Stellen verschwinden beim Rückbau nicht von selbst, und ein Prüfer, der an der richtigen Stelle sucht, sieht sie auch Jahre später noch. Wer den Werkszustand behauptet, sollte den Unterschied zwischen funktionaler und physischer Wiederherstellung kennen.

Praktisch heißt das: Lege die Serienteile vollständig und beschriftet zur Seite, bevor die Rennzündung überhaupt ausgepackt wird. Fotografiere den Ausgangszustand, notiere die Verbindungen und bewahre die Papiere zum Fahrzeug am selben Ort auf. Was am Ende zählt, ist nicht die Erinnerung, sondern der Nachweis, und der lässt sich nur vorher sichern. Welche Belege bei Eingriffen an der Zündanlage sinnvoll sind, ordnet die Übersicht zu Nachweisen bei Eingriffen an der Zündanlage.

Wann dein Roller seine Betriebserlaubnis verliert

„Ohne Eintragung merkt das doch keiner.“ Bei dieser Anlage merkt es der erste Polizist mit einer Taschenlampe, und zwar ohne jedes Werkzeug. Ausgefallenes Licht ist der sichtbarste Mangel überhaupt, an einem Zweirad in Sekunden festgestellt und ohne jede Diskussion über Messwerte oder Gutachten dokumentierbar. Die Genehmigung deines Fahrzeugs setzt voraus, dass die vorgeschriebenen Einrichtungen vorhanden und ständig betriebsfertig sind — eine Lampe ohne Stromquelle ist beides nicht.

Dazu kommt ein zweiter Punkt, der bei einer Rennzündung schnell hinzutritt. Verändert sich mit der Zündung auch das Geräusch- oder Abgasverhalten zum Schlechteren, ist das ein eigener Grund, aus dem die Betriebserlaubnis endet. Beides zusammen ist bei einem Rennaufbau eher die Regel als die Ausnahme, weil eine Stage6-Rennzündung selten allein eingebaut wird. Welche der beiden Ursachen bei dir greift, entscheidet sich am fertigen Aufbau und nicht am einzelnen Bauteil. Damit steht früh die Frage im Raum, wo ein nicht straßenzugelassener Aufbau bewegt werden darf.

Die praktische Linie ist deshalb klar und unbequem. Ein Fahrzeug mit dieser Anlage gehört auf eigenes Gelände, auf abgesperrte Flächen oder auf eine Veranstaltung mit eigener Fahrordnung. Für den öffentlichen Verkehr müsste vorher der gesamte Nachweisweg geklärt sein, und mit den vorliegenden Unterlagen ist das nicht möglich. Was im ungünstigen Fall alles zusammenkommt, ordnet die Übersicht zu Erlöschensgründen an der Zündanlage.

Ein Weg, der früher offenstand, führt hier ohnehin nicht mehr weiter. Das Teilegutachten läuft als Instrument aus, und für eine Rennzündung ohne jede Genehmigung war es nie der passende Nachweis. Übrig bleiben die Wege über eine Genehmigung für das Teil selbst oder über eine Begutachtung des ganzen Fahrzeugs, und beide verlangen Unterlagen, die für die Stage6 R/T MK2 nicht vorliegen. Welche Stichtage dabei gelten, steht bei alten Teilegutachten und ihrer Frist.

Was im selben Projekt meistens noch mitläuft

„Ich hab doch nur die Zündung getauscht.“ Sehr selten stimmt dieser Satz, denn eine Rennzündung ist fast immer der letzte Baustein und nicht der erste. Vor ihr liegen meist ein anderer Zylinder, ein anderer Auspuff, eine andere Übersetzung und häufig auch eine andere Kurbelwelle. Für die Bewertung heißt das: Nicht die Stage6-Zündung allein steht zur Prüfung, sondern der Zustand, den dein Fahrzeug insgesamt erreicht hat.

Eingriffe in die Steuerung sind dabei der häufigste Nachbar. Wer an einem Fahrzeug gleichzeitig die Steuerung am Zweirad verändert, bekommt später von niemandem mehr eine belastbare Einzelauskunft, weil jede Stelle nur für ihren eigenen Eingriff antwortet. Der Grund dafür ist simpel: Niemand haftet für die Summe. Genau deshalb lohnt es sich, jeden Schritt einzeln zu dokumentieren, statt am Ende eine Gesamtbewertung zu erbitten.

Dasselbe gilt für Module, die zwischen Sensor und Steuergerät sitzen. Sie sind schnell verbaut, tauchen in keinem Fahrzeugpapier auf und verändern trotzdem das Verhalten des Motors. Wer aufgesetzte Module am Zweirad mit einer Rennzündung kombiniert, sollte beide Eingriffe getrennt festhalten. Jedes zusätzliche Teil vergrößert die Zahl der Stellen, an denen dir am Ende eine Unterlage fehlt.

Die Fragen, die du der Fachwerkstatt stellst

„Der Verkäufer hat gesagt, das passt.“ Der Verkäufer kann genau eine Sache beantworten, nämlich die Artikelnummer. Alles über deinen Motor, deine Elektrik und deine Kühlung liegt außerhalb seines Wissens und gehört in die Werkstatt. Stell die folgenden Fragen einzeln und lass dir die Antworten schriftlich geben, dann bekommst du auch einzeln verwertbare Auskünfte.

  • Welche Motorfamilie und welcher Kurbelwellenstumpf sitzen in meinem Fahrzeug, und passt die Stage6-Anlage dazu?
  • Welche Verbraucher hängen an meinem Fahrzeug an der Lichtspule des Serienstators?
  • Wird meine Wasserpumpe elektrisch oder mechanisch angetrieben?
  • Woher bekommen Licht, Blinker und Hupe nach dem Umbau ihren Strom?
  • Wie wird eine zusätzliche Batterie im Fahrbetrieb geladen, und wie lange trägt sie den Beleuchtungskreis?
  • Ist zwischen Motorgehäuse und Rahmen eine ausreichende Masseverbindung vorhanden?
  • Ist eine der von Stage6 ausgeschlossenen Rennkurbelwellen in meinem Motor verbaut?
  • Liegt für diese Anlage eine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung vor?
  • Welche Nachweise verlangt die Prüforganisation für eine Änderungsabnahme an diesem Fahrzeug?
  • Welche Serienteile muss ich aufbewahren, damit ein vollständiger Rückbau möglich bleibt?

Bleibt eine dieser Fragen offen, fehlt dir die Entscheidungsgrundlage — nicht mehr und nicht weniger. Du siehst dann wenigstens auf einen Blick, wer dir noch etwas schuldet. Eine Stelle wird dabei regelmäßig vergessen: Geänderte Fahrzeugdaten können Meldepflichten gegenüber deinem Versicherer auslösen, und diese Frage stellt sich unabhängig von jeder technischen Bewertung. Wer parallel noch an der Übersetzung arbeitet, etwa weil er Ritzel und Kettenrad ändern will, sammelt die Antworten am besten in einer einzigen Akte.

Der wichtigste Satz zum Schluss: Diese Zündung nimmt dir nicht ein bisschen Komfort, sondern die Stromquelle für die Straßenausrüstung. Der Hersteller schreibt das selbst auf die Produktseite und trägt es sogar in sein Feld zur Straßenzulassung ein. Alles andere — Batterie, Kühlung, Rückbau, Nachweise — folgt aus dieser einen Eigenschaft.

Sicherheitshinweis: Führe Tuning ausschließlich an eigenen Fahrzeugen und auf Privatgelände, Testflächen oder in nicht öffentlichen Bereichen durch. Vor jeder Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrzeugzustand, Genehmigungsunterlagen und erforderliche Abnahmen vollständig geklärt sein. Diese Seite ersetzt weder eine Fachwerkstatt noch eine Prüfstelle.

Häufige Fragen zur Stage6 R/T MK2

Was bedeutet „keine Versorgung für Licht und Wasserpumpe“ konkret?

Der Zündungsstator dieser Anlage liefert Strom für die Zündung, nicht für das Bordnetz. Verbraucher, die am Serienroller an der Lichtspule hängen, verlieren damit ihre Quelle. Welche das an deinem Fahrzeug genau sind, ergibt sich aus dem Schaltplan deines Modells und gehört von einer Fachwerkstatt geprüft.

Reicht eine Batterie, um Licht und Blinker weiter zu betreiben?

Der Hersteller nennt eine Batterie als Bedingung, macht aber keine Angabe zu Größe, Ladung oder Laufzeit. Ohne Ladequelle im Fahrbetrieb ist eine Batterie ein Verbrauchsgut mit begrenzter Reichweite. Die Auslegung ist eine Frage an die Fachwerkstatt und nicht an den Produkttext.

Ist die Stage6 R/T MK2 ein Straßenteil?

Der Hersteller bezeichnet die Anlage ausdrücklich als Rennzündung und trägt im Merkmalsfeld zur Straßenzulassung den Wert „Ohne Stromversorgung“ ein. Eine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung ist auf den geprüften Seiten nicht genannt und wurde auch sonst nicht gefunden. Das ist ein Rechercheergebnis und keine Rechtsfolge für deinen Einzelfall.

Was ist der Unterschied zwischen der programmierbaren CDI und der kompletten Anlage?

Die CDI ist das Steuergerät und wird als Ersatzteil für vorhandene Stage6- und PVL-Innenrotorzündungen geführt. Die komplette Anlage umfasst zusätzlich Stator, Rotor und Zündspule und ersetzt damit die Zündungsseite am Motor. Nur der zweite Fall verändert die Stromversorgung des Fahrzeugs.

Woran erkenne ich, ob die Anlage zu meinem Roller passt?

Maßgeblich ist die Motorfamilie und nicht der Markenname auf dem Fahrzeug. Das Bündel für den Yamaha Aerox trägt zum Beispiel die Artikelnummer der Minarelli-Zündung. Die Zuordnung von Kurbelwellenstumpf und Konusaufnahme prüft die Fachwerkstatt am Motor.

Ändert der Innenrotor nur die Drehzahl oder mehr?

Ein leichterer Läufer bedeutet weniger Schwungmasse, damit schnelleren Drehzahlaufbau und ebenso schnellen Drehzahlabfall. Im Alltag wirkt sich das auf Lastwechsel und Anfahrverhalten aus. Der Hersteller bietet für hohe Drehzahlen eine zusätzliche Schwungscheibe an, was den Zielkonflikt bestätigt.

Gibt es beim Hersteller eine Einbauanleitung zum Herunterladen?

Am 6. September 2026 waren die Rubriken für Einbauanleitungen und Kataloge im Downloadbereich leer. Die Unterseite für Einbauanleitungen zeigte einen unaufgelösten Platzhalter, die Unterseite für Kataloge eine Fehlerseite. Fordere die Unterlagen deshalb schriftlich beim Verkäufer an.

Warum stehen hier keine Zündkurven oder Vorzündungswerte?

Der Zündzeitpunkt hängt an Zylinder, Auspuff, Verdichtung, Kraftstoff und Kühlung zugleich. Eine aus einem Text übernommene Einstellung kann an einem anderen Aufbau zum Motorschaden führen. Solche Werte gehören auf den Prüfstand einer Fachwerkstatt und nicht in eine allgemeine Übersicht.

Lässt sich der Umbau vollständig zurückbauen?

Funktional ja, sofern alle Serienteile einschließlich Kabelbaum und Steuergerät vorhanden sind. Physisch bleiben angepasste Steckverbindungen, zusätzliche Masseleitungen und Eingriffe am Kabelbaum bestehen. Lege die Serienteile deshalb vollständig und beschriftet zur Seite, bevor der Umbau beginnt.

Was passiert mit der Betriebserlaubnis meines Rollers?

Vorgeschriebene lichttechnische Einrichtungen müssen vorhanden und ständig betriebsfertig sein; eine Lampe ohne Stromquelle erfüllt das nicht. Kommt eine Verschlechterung von Geräusch oder Abgas hinzu, tritt ein zweiter Erlöschensgrund neben den ersten. Entschieden wird der Einzelfall an genau diesem Fahrzeug, und zwar von einer Prüfstelle.

TL Redaktion tuning-lizenz.de – Einordnung zu Recht, Technik und Nutzung.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob eine Rennzündung an deinem Fahrzeug zulässig ist, entscheidet die Prüfung an genau diesem Fahrzeug. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: September 2026).

Quellen und Stand: Recherche- und Rechtsstand 6. September 2026. Alle Quellen wurden an diesem Tag abgerufen. Die Normtexte stammen aus der amtlichen Fassung und wurden im Volltext gelesen.

Einordnung: wo die Regeln stehen, die oben in Alltagssprache beschrieben sind. Die Fundstellen und die wörtlichen Passagen stehen hier gesammelt, damit der Fließtext lesbar bleibt.

  • Warum das Licht hier die entscheidende Norm auslöst: § 49a Absatz 1 Satz 3 StVZO lautet: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ Eine Leuchte ohne Stromquelle ist nicht ständig betriebsfertig; auf das Verschulden kommt es für den Zustand nicht an. Sanktioniert wird ein Verstoß über § 69a Absatz 3 Nummer 18 StVZO. Satz 1 desselben Absatzes lässt zudem nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen zu.
  • Prüfzeichen und Bauartgenehmigung — hier greift § 22a StVZO ausnahmsweise: Absatz 1 leitet ein mit den Worten: „Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.“ Danach folgt eine nummerierte Liste, die bei Nummer 27 endet; mit den Buchstabenzusätzen zählt sie 37 Einträge, davon sind die Nummern 23 und 24 mit „(weggefallen)“ gekennzeichnet, besetzt sind also 35. Anders als Steuergeräte oder Motorsteuerungssoftware sind lichttechnische Einrichtungen dort ausdrücklich erfasst. Für ein Zweirad einschlägig sind vor allem Nummer 7 (Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht), Nummer 13 (Schlussleuchten), Nummer 14 (Bremsleuchten), Nummer 15 (Rückstrahler), Nummer 17 (Fahrtrichtungsanzeiger), Nummer 18 (Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen) und Nummer 21 (Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen). Genau diese Einrichtungen fallen aus, wenn ihre Stromquelle entfällt.
  • Was in § 22a Absatz 1 StVZO gerade nicht steht: Nummer 22 nennt zwar Lichtmaschinen, führt sie aber im Zusammenhang mit § 67 und § 67a StVZO und damit für Fahrräder und Fahrradanhänger. Die Zündungs- oder Lichtspule eines Kraftrads ist von Nummer 22 nicht erfasst. Auch die gewöhnliche Hupe steht nicht in der Liste: Nummer 19 erfasst das Einsatzhorn, Nummer 19a das Anhaltehorn. Das Bauteil, das den Strom liefert, braucht also kein Prüfzeichen — die Leuchten, die daran hängen, sehr wohl. Absatz 2 Satz 1 verlangt für bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile ein amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen und verbietet ohne dieses das Feilbieten, Veräußern, Erwerben und Verwenden; Bußgeldnorm ist § 69a Absatz 2 Nummer 7 StVZO.
  • Welche Beleuchtung an einem Kleinkraftrad überhaupt vorgeschrieben ist: § 50 Absatz 2 StVZO verlangt an Krafträdern einen Scheinwerfer. § 53 Absatz 1 Satz 1 und 2 StVZO verlangt Schlussleuchten, bei Krafträdern ohne Beiwagen genügt eine. § 53 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 StVZO nimmt Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h von der Bremsleuchtenpflicht aus. § 54 Absatz 5 Nummer 4 StVZO nimmt Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor von der Pflicht zu Fahrtrichtungsanzeigern aus — Absatz 6 stellt jedoch klar: „Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.“ Ein freiwillig verbauter Blinker darf also ebenfalls nicht einfach tot sein. § 55 Absatz 1 Satz 1 StVZO verlangt an jedem Kraftfahrzeug mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen; Bußgeldnorm ist § 69a Absatz 3 Nummer 22 StVZO.
  • Betriebserlaubnis, Erlöschen und Folgen: § 19 StVZO regelt Erteilung und Wirksamkeit. Absatz 2 Satz 1 stellt klar, dass die Betriebserlaubnis bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam bleibt. Absatz 2 Satz 2 nennt drei Erlöschenstatbestände: Änderung der genehmigten Fahrzeugart, zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, verschlechtertes Abgas- oder Geräuschverhalten. Absatz 3 verhindert das Erlöschen nur bei bestimmten Dokumenten für das Teil — Betriebserlaubnis nach § 22, Bauartgenehmigung nach § 22a, EG-Typgenehmigung und ECE-Genehmigung, dazu die Abnahme nach Nummer 3; er heilt nichts, was bereits erloschen ist, und ohne eines dieser Dokumente greift er überhaupt nicht. Absatz 3 Satz 2 bindet an die Auflagen: „Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.“ Für die Wiedererlangung verweist Absatz 2 Satz 6: „Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend.“
  • Fahren nach dem Erlöschen: § 19 Absatz 5 Satz 1 StVZO verbietet die Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen und erfasst auch den Halter, der sie anordnet oder zulässt; sanktioniert wird das über § 69a Absatz 2 Nummer 1b StVZO. Satz 3 lautet im Wortlaut: „Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.“ Aus „in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung“ wird gern „Fahrten zur Erlangung“; das ist enger als die Norm und deshalb falsch.
  • Geräusch und Abgas: § 49 Absatz 1 StVZO verlangt, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt; Bußgeldnorm ist § 69a Absatz 3 Nummer 17 StVZO. § 49 Absatz 2a Satz 1 StVZO gilt für „Schalldämpferanlagen für Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013″; weil ein Kraftrad ein solches Fahrzeug ist, ist diese Kette hier einschlägig. Die zugehörige Bußgeldnorm § 69a Absatz 5 Nummer 5d StVZO spricht von „Auspuffanlagen, Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Austauschauspuffanlagen als unabhängige technische Einheiten für Krafträder“, die Grundnorm dagegen von Schalldämpferanlagen. Diese beiden Begriffe werden hier bewusst nicht angeglichen, weil sie so im Gesetz stehen. Eine Zündanlage ist allerdings keine Schalldämpferanlage und wird von dieser Kette nicht unmittelbar getroffen; relevant bleibt sie über Absatz 1, wenn sich die Geräuschentwicklung verschlechtert.
  • Die einzige Rennsport-Ausnahme im Geräuschrecht — und warum sie hier nicht hilft: § 49 Absatz 2a Satz 2 StVZO lautet: „Satz 1 gilt nicht für Schalldämpferanlagen und Austauschschalldämpferanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden.“ Der Gesetzgeber kennt also eine ausdrückliche Ausnahme für den Rennsport, hat sie aber allein für Schalldämpferanlagen geschrieben. Für Zündanlagen und für lichttechnische Einrichtungen gibt es keine vergleichbare Regel. Aus der Bezeichnung eines Bauteils als Rennteil folgt daher keine eigene Rechtsposition.
  • Teilegutachten und die Frist: § 72 Absatz 2 StVZO — Teilegutachten durften „bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden“ und dürfen „nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden“. Danach trägt ein Teilegutachten den Ein- oder Anbau nicht mehr. Für diese Zündanlage ist die Frist ohnehin zweitrangig, weil uns kein Teilegutachten für sie bekannt ist. Es bleiben die Wege des § 19 Absatz 3 StVZO — Betriebserlaubnis nach § 22, Bauartgenehmigung nach § 22a, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung. Liegt keines dieser Dokumente vor, bleibt die Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO als Weg über das Gesamtfahrzeug.
  • EU-Ebene: Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gilt nach Artikel 2 Absatz 1 für Fahrzeuge der Klasse L, „die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden“. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d nimmt Fahrzeuge aus, „die ausschließlich für die Benutzung im sportlichen Wettbewerb bestimmt sind“. Diese Nichtanwendbarkeit ist keine Zulässigkeitsaussage. Ein zugelassener Roller wird durch den Einbau eines Rennteils nicht zum Wettbewerbsfahrzeug, und die deutsche Ebene bleibt davon unberührt.
  • Stage6 GmbH – Programmierbare Zündung Piaggio Zip Stage6 R/T MK2, Produktseite (Hersteller, Artikelnummer S6-4514001/KR; Satz zur fehlenden Versorgung für Licht und Wasserpumpe, Batteriehinweis, Erdungshinweis, Ausschluss bestimmter Rennkurbelwellen, technische Merkmale, Arbeitsteilung mit PVL; veröffentlicht 23.07.2026, zuletzt geändert 30.07.2026 laut der Schnittstelle der Herstellerseite)
  • Stage6 GmbH – CDI programmierbar Stage6 R/T, Produktseite (Hersteller, Artikelnummer S6-45ET016; CDI als Ersatzteil für Stage6-Innenrotorzündungen MK1 und MK2 sowie weitere PVL-Zündungen, zwei vorinstallierte Zündkurven, Merkmalsfeld Straßenzulassung; veröffentlicht 23.07.2026, zuletzt geändert 28.07.2026 laut der Schnittstelle der Herstellerseite)
  • Stage6 GmbH – Merkmalsseite „Straßenzulassung: Ohne Stromversorgung“ (Hersteller; am 06.09.2026 selbst ausgezählt: zehn Produkte, Seitenangabe „Alle 10 Ergebnisse werden angezeigt“, davon fünf Innenrotorzündungen, vier programmierbare Bündel und eine einzeln geführte CDI)
  • Stage6 GmbH – Produktseiten der Innenrotorzündungen und Bündel für Piaggio, Minarelli, Derbi, AM6 und Peugeot 103 (Hersteller; Artikelnummern S6-4514001, S6-4516601, S6-4519201, S6-4518801, S6-4513200 und die zugehörigen Bündelnummern mit dem Zusatz „/KR“, abgerufen und abgeglichen am 06.09.2026). Aus dieser Gegenüberstellung stammt der Befund, dass das Bündel für den Yamaha Aerox die Artikelnummer der Minarelli-Zündung führt.
  • Stage6 GmbH – Downloadbereich mit den Rubriken „Einbauanleitungen“ und „Kataloge“ (Hersteller; am 06.09.2026 geprüft: beide Rubriken ohne Dokument, die Unterseite zu den Einbauanleitungen gibt einen unaufgelösten Platzhalter im Seitentext aus, die Unterseite zu den Katalogen antwortet mit HTTP 404)
  • Stage6 GmbH – Impressum und Datenschutzerklärung (Hersteller; auf eine Verlinkungsklausel geprüft, keine gefunden; eine gesonderte AGB-Seite mit einer solchen Klausel besteht nicht, die Seite robots.txt sperrt nur den Verwaltungsbereich — deshalb sind die Herstellerseiten hier verlinkt)
  • PVL GmbH, Cadolzburg – Unternehmensseite (Hersteller; Selbstbeschreibung als Hersteller elektronischer Zündsysteme, Alu-Druckgussteile und Kabeltechnik für die Kleinmotorenindustrie und den Erstausrüsterbereich. Die Arbeitsteilung mit Stage6 ist eine Angabe von Stage6, nicht von PVL.)
  • § 19 StVZO – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (amtliche Fassung; Absatz 2 Sätze 1, 2 und 6, Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3 und Satz 2, Absatz 5 Sätze 1 und 3 im Volltext gelesen)
  • § 22a StVZO – Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (amtliche Fassung; Aufzählung in Absatz 1 ausgezählt: 37 Einträge bis Nummer 27, davon die Nummern 23 und 24 weggefallen; Absatz 2 Satz 1)
  • § 49a StVZO – Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (amtliche Fassung; Absatz 1 Sätze 1 und 3)
  • § 50 StVZO – Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (amtliche Fassung; Absatz 2 zum Scheinwerfer am Kraftrad)
  • § 53 StVZO – Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler (amtliche Fassung; Absatz 1 Sätze 1 und 2, Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)
  • § 54 StVZO – Fahrtrichtungsanzeiger (amtliche Fassung; Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 6)
  • § 55 StVZO – Einrichtungen für Schallzeichen (amtliche Fassung; Absatz 1 Satz 1)
  • § 49 StVZO – Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage (amtliche Fassung; Absatz 1, Absatz 2a Sätze 1 und 3)
  • § 69a StVZO – Ordnungswidrigkeiten (amtliche Fassung; Absatz 2 Nummern 1b und 7, Absatz 3 Nummern 17, 18 und 22, Absatz 5 Nummer 5d)
  • § 72 StVZO – Übergangsbestimmungen (amtliche Fassung; Absatz 2 zur Frist für Teilegutachten)
  • § 21 StVZO – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (amtliche Fassung; als Weg über das Gesamtfahrzeug genannt)
  • Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (deutsche Fassung; Artikel 2 Absatz 1 als Verweisziel des § 49 Absatz 2a und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d)

Was hier bewusst nicht steht: keine Zündkurven, keine Vorzündungswerte als Einstellgröße, keine Angaben zu Kabelfarben, Anschlusslagen oder Steckerbelegungen, keine Einbauschritte und keine Empfehlung für ein bestimmtes Bauteil. Diese Angaben gehören in die Herstellerunterlagen und auf den Prüfstand einer Fachwerkstatt. Ebenso wenig steht hier eine Rechtsfolge für einen Einzelfall: Ob an einem konkreten Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt, entscheidet die Prüfung an genau diesem Fahrzeug.

Hinweis zur Belegkette: Alle Produktangaben stammen aus Herstellerunterlagen und sind als solche gekennzeichnet. Eigene Messungen am Fahrzeug oder auf dem Prüfstand wurden nicht durchgeführt. Selbst erhoben wurden dagegen die Auszählung der Merkmalsseite, der Abgleich der Artikelnummern und der Zustand des Downloadbereichs; die Veröffentlichungs- und Änderungsdaten der beiden Produktseiten stammen aus der Schnittstelle der Herstellerseite und nicht aus einem Serverdatum, weil der Server für alle Seiten denselben Zeitstempel ausliefert. Die Aussage, dass ein Serienroller seine Beleuchtung über eine Lichtspule im Zündungsstator versorgt, beschreibt den typischen Aufbau dieser Fahrzeugklasse und ist keine Angabe für ein bestimmtes Modell. Ein deutscher Genehmigungsnachweis für diese Zündanlage wurde nicht gefunden und wird hier auch nicht behauptet. Produkt-, Sortiments- und Softwarestände ändern sich; prüfe sie vor jeder Entscheidung erneut.

Text und Struktur entstehen mit KI-Unterstützung und werden von der Redaktion gegengelesen, fachlich geprüft und freigegeben.

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