Motorrad-Tuning
RexXer EVO User: Serienfile, fahrzeuggebundenes Mapping und Rettungsweg bei Flashproblemen
Kurzantwort: Beim RexXer EVO User liegt dein Serienfile nicht im Motorrad, sondern im Gerätespeicher des Programmiergeräts. Das Gerät bindet sich beim ersten Auslesen an die Fahrgestellnummer und lässt sich nur freigeben, wenn das Original vorher zurückgespielt wurde. Bei einigen Steuergeräten kommt das Original gar nicht aus deinem Motorrad, sondern aus einer Herstellerdatenbank. Wer das erst nach einem abgebrochenen Flash klärt, klärt es zu spät.
Kurz gesagt: Das Serienfile ist deine Rückversicherung, und die einzige Frage, die zählt, lautet: Wer hat es, und gehört es zu genau diesem Motorrad? Beim RexXer EVO User hängen daran drei Dinge gleichzeitig — der Zustand des Steuergeräts, die Freigabe des Geräts und die Übertragbarkeit beim Verkauf. Geklärt wird das vor dem ersten Auslesen, nicht danach.
Recherchestand: 6. September 2026 · Deutschland. Alle Produkt- und Verfahrensangaben stammen aus den Unterlagen der RexXer Tuning GmbH und sind als Herstellerangaben gekennzeichnet, mit dem Stand des jeweiligen Dokuments. Die Rechtsfragen stehen gesammelt am Ende, nicht im Text.
Der Balken steht, und dann fragt jemand nach dem Original
Es ist Samstagmittag, das Motorrad steht in der Halle, und auf dem kleinen Display läuft ein Balken, der seit vier Minuten nicht mehr weiterwandert. Irgendwann geht das Licht aus, der Anlasser dreht, und der Motor macht nichts. Der Betrieb ruft am Montag beim Hersteller an, und die erste Rückfrage aus Rüsselsheim lautet nicht „was habt ihr gemacht“, sondern „habt ihr das Originalmapping“. Von dieser einen Antwort hängen die nächsten zwei Wochen ab.
„Der Tuner hat mein Originalfile bestimmt.“ Vielleicht. Nur ist beim RexXer EVO User gar nicht der Tuner die Stelle, an der das Original liegt, sondern das Gerät selbst. Liegt es auf dem Tresen eines Betriebs, den du nach dem Kauf nie wieder gesehen hast, dann liegt dein Serienfile dort mit. Der Hersteller beschreibt in seinen eigenen Unterlagen genau diesen Ablauf: Beim Auslesen wandert das Originalmapping in den Gerätespeicher, und beim Schreiben wird es im Steuergerät überschrieben, während es im Gerät erhalten bleibt. Das ist eine gute Nachricht und eine unangenehme zugleich. Gut, weil das Original nicht verloren geht. Unangenehm, weil es an einem Gegenstand hängt, der verkauft, verliehen und gelöscht werden kann.
Genau deshalb gehört die Besitzfrage vor die Leistungsfrage. Nicht erst Leistung, dann Papier, sondern erst die Frage, wem welche Datei gehört und ob sie zu deinem Motorrad passt. Wer diese Fragen vor dem ersten Auslesen stellt, hat später einen Ordner. Wer sie danach stellt, hat später ein Telefonat. Was dich dabei erwartet:
- Warum sich das Gerät an die Fahrgestellnummer bindet und was das beim Verkauf bedeutet
- Wo dein Serienfile wirklich liegt und wie viele Mappings daneben passen
- Welche Spalte in der RexXer-Modellliste über die ganze Sache entscheidet
- Was passiert, wenn das Original nicht aus deinem Motorrad kommt, sondern aus einer Datenbank
- Warum zwei Lizenzen nicht zwei Chancen bedeuten
- Welche Zustandsfragen ein Betrieb beantworten können muss, bevor er anfängt
- Was im RexXer-Mapping-Katalog steht und warum das die Abgasfrage aufmacht
Was nach dem Flash am Motorrad übrig bleibt
„Im Zweifel bau ich das Ding wieder ab.“ Bei einem Zwischenmodul stimmt der Satz. Ein Piggyback klemmt sich in vorhandene Leitungen, fängt Signale ab und gibt veränderte Signale weiter, während die Software im Steuergerät unangetastet bleibt — schraubst du es ab, ist der Ausgangszustand zurück. Der RexXer EVO User arbeitet anders, und RexXer stellt das selbst als Vorzug heraus: Das serienmäßige Mapping der Steuerung werde gegen ein anderes ausgetauscht, ohne dass ein Modul am Motorrad verbleiben müsse. Am Motorrad bleibt danach nichts, was man abschrauben könnte. Wer den Unterschied zwischen beiden Bauformen genauer nachlesen will, findet ihn im Vergleich zwischen Zwischenmodul und Flash am Motorrad.
Damit verschiebt sich die Beweisfrage vollständig. Beim Modul fragst du, welches Teil verbaut ist und ob es eine eigene Genehmigung mitbringt. Beim Flash fragst du, in welchem Zustand die Steuerung jetzt ist, und diese Frage beantwortet kein Bauteil, sondern nur eine Dokumentation. Papier ersetzt hier das Bauteil, und das Papier entsteht nicht von allein.
Der RexXer EVO User ist dabei etwas anderes als eine Log-Box-Plattform, die misst, rechnet und danach schreibt. Er ist ein Programmiergerät für den Endkunden, das ein fertiges Mapping einspielt und zwischen den gespeicherten Datensätzen hin- und herwechselt. Es gibt keinen Messkreislauf, keine Breitbandsonde im Lieferumfang und keine Abstimmung, die auf deinen Runden entsteht. Dafür gibt es eine Bindung, die die Log-Box-Welt in dieser Form nicht kennt: Das Gerät gehört nach dem ersten Auslesen zu genau einem Motorrad.
Das Gerät heiratet dein Motorrad
„Das Mapping nehm ich beim Verkauf einfach mit.“ Das geht nicht, und RexXer benutzt auf der Produktseite zum EVO User für den Grund ein erstaunlich anschauliches Wort. Der RexXer EVO User „verheiratet“ sich nach dem Auslesen des Serienmappings mit der Fahrgestellnummer, die im Steuergerät hinterlegt ist, und erlaubt danach nur noch das Programmieren dieses einen Fahrzeugs. RexXer nennt das im selben Atemzug einen Vorteil, weil das Gerät dadurch auch nach einem Update durch ein Werkstatttestgerät weiter mit der Steuerung kommunizieren kann. Beides ist wahr. Die Bindung schützt dich und sperrt dich zugleich ein.
Für den Verkauf des Motorrads heißt das etwas sehr Konkretes. Das Gerät hängt am alten Fahrzeug, solange dessen Original nicht zurückgespielt und die Bindung nicht sauber gelöst ist. Der Käufer bekommt dann bestenfalls ein Motorrad mit fremder Software und ohne die Datei, die den Ausgangszustand zurückholt. Wer ein solches Angebot vor sich hat, sollte die Frage nach dem Gerät genauso stellen wie die nach dem Serviceheft. Worauf es beim Kauf eines getunten Motorrads sonst noch ankommt, ist ein eigenes Thema und beantwortet die Dateifrage nicht mit.
Eine Ausnahme nennt RexXer ausdrücklich, und sie ist enger, als sie klingt. Für Service- und Diagnosefunktionen lasse sich das Gerät auch an einem anderen Fahrzeug einsetzen, obwohl es bereits mit einer Steuerung verheiratet sei — allerdings nur, wenn Schnittstellenkabel und Steuergerätetyp exakt übereinstimmen. Fehlercodes lesen ist also übertragbar, Schreiben nicht. Diese Unterscheidung wird in Verkaufsanzeigen für gebrauchte Geräte regelmäßig verwischt.
Wo dein Serienfile tatsächlich liegt
„Das Original ist doch in der Steuerung, wo denn sonst.“ Nach dem Schreiben eben nicht mehr. RexXer beantwortet das in den eigenen häufigen Fragen unmissverständlich: Das Tuningmapping überschreibe das Originalmapping, dieses bleibe aber durch den vorangegangenen Auslesevorgang im Gerätespeicher und lasse sich jederzeit wieder in die Steuerung laden. Die Steuerung trägt also den aktuellen Zustand, und das Gerät trägt den Rückweg. Zwei Gegenstände, zwei Rollen, und nur einer davon steht in der Garage. Für das Fahrzeug zählt danach noch etwas anderes, und warum ein zurückgespieltes Original nur die halbe Antwort ist, wird an der Autoseite besonders deutlich.
Der Gerätespeicher fasst dabei mehr als nur diese zwei Datensätze. Nach Angabe von RexXer lassen sich neben dem Originaldatensatz bis zu fünf veränderte Mappings für ein Fahrzeug gleichzeitig ablegen, und im Menü ist das gerade in der Steuerung aktive Mapping markiert. Wer mehrere Abstimmungen für Straße und Strecke vorhält, hat damit einen Vorteil und ein Ordnungsproblem zugleich. Ohne eigene Notiz weißt du in zwei Jahren nicht mehr, welcher der fünf Datensätze für welche Auspuffanlage gerechnet wurde. Diese Notiz macht kein Gerät für dich.
Dazu kommt die Datei, die per E-Mail unterwegs ist. Bei der Variante ohne vorinstalliertes Mapping wird der ausgelesene Datensatz über die Software auf den Rechner geladen und an RexXer oder den Händler geschickt. Zurück kommt eine Datei, die laut RexXer sowohl das Originalmapping als auch das Tuningmapping enthält. Diese Datei ist damit die einzige Sicherung, die nicht am Gerät hängt. Diese Datei gehört in dein eigenes Backup und nicht nur in den Posteingang eines Betriebs. Wie eine solche Änderungsakte sauber aufgebaut wird, zeigt die Checkliste für das Änderungsdossier.
Die Spalte, die über alles entscheidet
„Mein Modell steht auf der Liste, also passt das.“ Auf der Liste stehen heißt hier nicht, dass dein Original ausgelesen werden kann. In der Modellliste, die RexXer als PDF zum Download anbietet, stehen neben Marke, Modell, Steuergerätehersteller, Typ, Protokoll und Kabel noch eine weitere Spalte. Ihre Überschrift lautet „Reading“, und genau diese Spalte ist die eigentliche Entscheidungshilfe. Wir haben sie am 6. September 2026 ausgezählt.
| Eintrag in der Spalte „Reading“ | Modellzeilen | Anteil |
|---|---|---|
| YES | 599 | rund 77 Prozent |
| VR | 154 | rund 20 Prozent |
| ohne Eintrag (alle Harley-Davidson-Zeilen) | 21 | rund 3 Prozent |
| Summe der Modellzeilen | 774 | 100 Prozent |
Die Abkürzung „VR“ wird im Dokument selbst nirgends erklärt, und wir behaupten deshalb auch nicht zu wissen, wofür sie steht. Nachprüfbar ist etwas anderes, und das reicht völlig: Keine einzige Zeile mit einem der Steuergerätetypen, die der Hersteller als nicht auslesbar bezeichnet, trägt in dieser Spalte ein „YES“. Umgekehrt tragen 96 der 154 VR-Zeilen genau einen dieser Typen. Die übrigen 58 VR-Zeilen verteilen sich auf neuere Steuerungen, die in der Warnung gar nicht genannt sind — darunter Keihin RH850, Denso, Mitsubishi Himeji und Magneti Marelli 11MP. Die Grenze wandert also, und sie wandert in Richtung der jüngeren Baujahre.
Das ist der Punkt, an dem eine Modellseite und eine Modellliste zwei verschiedene Dinge sagen. RexXer nennt auf der Produktseite acht Steuergerätetypen, bei denen das serienmäßige Mapping über den Diagnosestecker nicht ausgelesen werden könne. Das Handbuch von 2018 nennt zwei davon als Beispiel, und die Fußnote der Modellliste mit dem Stand November 2025 zählt zehn auf. Drei Dokumente, drei Umfänge, und keines davon ist falsch — sie sind nur verschieden alt. Für dich zählt deshalb die Zeile zu deinem Modell und nicht der Satz auf der Startseite. Wie sich ein solcher Zustand am konkreten Fahrzeug prüfen lässt, zeigt der Beitrag zur Ducati Monster 821 und ihrer Euro-Stufe.
Wenn das Original aus einer Datenbank kommt
„Dann nehmt ihr halt eins aus eurer Datenbank.“ Genau das passiert, und der Hersteller beschreibt es offen. Bei den betroffenen Steuergerätetypen liest das Gerät nach seiner eigenen Darstellung kein Serienmapping aus, sondern nur einen Platzhalter mit der in der Steuerung hinterlegten Seriennummer, damit es überhaupt Zugang bekommt. Das Original kommt dann nicht aus deinem Motorrad. Es kommt aus einem Bestand, den RexXer in anderer Weise aufgebaut hat und nach Bedarf zur Verfügung stellt.
Für die Zuordnung nennt RexXer im Handbuch konkrete Merkmale, und dort steht auch die entscheidende Einschränkung. Angaben wie Firmwarenummer und Prozessortyp der bereits eingelesenen Originalmappings seien in der Fahrzeugauswahl hinterlegt. Das Gerät prüfe beim Auslesen, ob die Daten der gerade bearbeiteten Steuerung vorhanden seien, und zeige andernfalls eine Warnmeldung im Display. Danach folgt der Satz, auf den es ankommt. Bei den meisten Modellen seien die vorhandenen Mappings kompatibel, verallgemeinern lasse sich das aber nicht, und in diesem Fall solle man RexXer mit den Daten der Steuerung kontaktieren. Das ist keine Zusage, sondern ein Prüfvorbehalt.
Wie schmal die Grundlage dafür sein kann, zeigt ein Blick auf die Listen, die RexXer für die verfügbaren Originalmappings bereitstellt. Wir haben die drei Dateien am 6. September 2026 heruntergeladen und ausgewertet. Für Ducati sind 294 Kalibrierungscodes verzeichnet, für MV Agusta 82, für BMW 39 — zusammen 415 Einträge. Verteilt sind diese Einträge auf Continental M3C, M3D und M4D, Mitsubishi Melco, Bosch ME.17, Bosch BMS-X, BMS-MP, BMS-O und Eldor EM2.0.
Alle drei Dateien tragen im Fuß denselben Stand: Release 11/2021. Die Modellliste daneben trägt den Stand November 2025. Zwischen der Liste der Motorräder und der Liste der verfügbaren Originaldateien liegen also vier Jahre. Genau in dieser Lücke ist die Antwort „ist bei uns vorhanden“ nicht mehr selbstverständlich. Wie sich diese Frage an einer konkreten Baureihe durchspielen lässt, zeigt der Beitrag zur BMW F 900 R der Baujahre 2020 bis 2024.
Der Gegenfall ist damit greifbar: Du hast eine gesicherte Datei, aber niemand kann sie einer eindeutig dokumentierten Steuergeräteversion zuordnen. Technisch mag das Motorrad danach laufen. Als Nachweis für einen Ausgangszustand taugt eine solche Datei nicht, und beim Verkauf trägt sie ebenfalls nichts. Ob die Genehmigungslage davon berührt ist, entscheidet die Prüfung am Fahrzeug — was dabei überhaupt in Betracht kommt, ordnet der Überblick zu den Genehmigungswegen am Motorrad ein.
Der Kalibrierungscode ist der Ausweis
„Baujahr und Modell hab ich doch durchgegeben.“ Damit ist die Steuerung nicht bestimmt, und RexXer widmet dieser Frage ein eigenes Merkblatt. Gefragt ist der Kalibrierungscode, kurz CAL, und RexXer nennt dafür drei Wege: die Geräteinformation zur angeschlossenen Steuerung, die Protokolldatei des Geräts und bei einigen Steuergerätetypen den Aufkleber am Gehäuse. Der dritte Weg klingt am bequemsten und ist der unzuverlässigste, weil er eben nur für einige Typen gilt.
Die Protokolldatei ist dabei mehr als eine Fehlermeldung. RexXer beschreibt sie als das Logbuch des Geräts, das alle mit dem Gerät durchgeführten Schritte festhält, und weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nach jedem Vorgang neu erzeugt werden muss. Wer sie nicht erzeugt, hat später keine Spur. Wer sie erzeugt und ablegt, hat im Streitfall das einzige Dokument, das die Reihenfolge der Ereignisse belegt — und zwar unabhängig davon, wer sich woran erinnert.
Genau hier liegt die praktische Aufgabe für dich. Notier den Kalibrierungscode, bevor irgendetwas geschrieben wird, sichere die Protokolldatei nach jedem Vorgang und lege beides zusammen mit der zurückgeschickten Datei ab. Diese drei Dinge kosten zusammen vielleicht zwanzig Minuten. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem dokumentierten Ausgangszustand und einer Erinnerung, und dieser Unterschied wird erst dann sichtbar, wenn es zu spät ist, ihn nachzuholen.
Zwei Lizenzen und eine harte Bedingung
„Zurückflashen geht immer.“ Es geht — aber nur in der richtigen Reihenfolge, und die Reihenfolge ist beim RexXer EVO User an Geld gekoppelt. Das Gerät wird nach Angabe von RexXer werksseitig mit zwei Lizenzen ausgeliefert, und mit einer Lizenz lässt sich genau ein Fahrzeug bearbeiten. Die zweite Lizenz lässt sich nach derselben Quelle nur nutzen, wenn das Originalmapping vorher erfolgreich in die Steuerung zurückgespielt wurde, aus der es stammt.
Was passiert, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, steht im Handbuch, und es steht dort deutlich. Ist das Original nicht zurückgespielt, werde das Gerät gesperrt, und die Entsperrung sei kostenpflichtig. Direkt daneben steht eine zweite Warnung. Wer das Gerät ohne Grund lösche — etwa nachdem er nur das Original ausgelesen und noch kein Tuningmapping geschrieben habe — verliere die zweite Lizenz, und eine kostenfreie Erstattung sei dann nicht möglich. Zwei Lizenzen sind also nicht zwei Versuche, sondern ein Fahrzeugwechsel unter Bedingungen.
Diese Bedingungen wirken bis in das Rückgaberecht hinein. RexXer staffelt das in den eigenen Antworten nach drei Zuständen: Gerät ausgepackt und unbenutzt, Auslesevorgang abgeschlossen aber kein Tuningmapping geladen, oder Tuningmapping bereits auf dem Motorrad. Je nach Zustand fällt die Erstattung anders aus, weil im zweiten Fall eine Lizenz verbraucht ist und im dritten zusätzlich die Entsperrung ansteht. Wie eng solche Regeln bei digitalen Freischaltungen allgemein sind, zeigt der Beitrag zu Rückgabe und Widerruf freigeschalteter Codes.
Das gebrauchte Gerät und der Sperrzustand
„Das Gerät lag beim Vorbesitzer nur im Schrank.“ Ob es im Schrank lag oder an einer Steuerung hing, sieht man ihm von außen nicht an, und RexXer sagt selbst, wie man es herausfindet. Ein gebraucht gekauftes Gerät sei nur für ein Motorrad gedacht, es lasse sich zur Prüfung einschicken, und geprüft werde dabei gegen Gebühr, ob das Gerät gesperrt oder betriebsbereit ist. Der Zustand wird also nicht behauptet, sondern festgestellt.
Für dich als Käufer entsteht daraus dieselbe unangenehme Reihenfolge wie bei jedem digital gebundenen Produkt. Du zahlst erst und erfährst danach, was du gekauft hast, denn die Auskunft über den Sperrzustand setzt voraus, dass das Gerät bereits bei dir ist. Ist es gesperrt, kommen Entsperrung und gegebenenfalls eine neue Lizenz obendrauf. Ist es betriebsbereit, fehlt immer noch das Mapping für dein Modell. Beide Wege enden mit Aufwand, und beide beginnen mit einer Zahlung ins Ungewisse. Ganz ohne Vorabprüfung bist du trotzdem nicht — was sich am gebrauchten Flasher vor der Zahlung klären lässt, ist mehr, als die meisten versuchen.
Darum gehört vor jedem Gebrauchtkauf eine einzige Frage an den Verkäufer, und sie lautet nicht „funktioniert es“. Die Frage lautet: An welcher Fahrgestellnummer hing das Gerät, wurde das Original dort zurückgespielt, und gibt es dafür eine Protokolldatei? Kommt darauf keine Antwort, ist der Preis egal. Welche Ansprüche nach einem Eingriff gegenüber Verkäufer und Hersteller überhaupt bestehen bleiben, behandelt der Beitrag zu Garantie, Gewährleistung und Kulanz nach dem Tuning.
Wenn es schiefgeht, zählt der Zustand
„Das regelt der Händler dann schon.“ Vielleicht regelt er es, aber er regelt es entlang eines Verfahrens, das du vorher kennen solltest. RexXer führt für Störungen ein eigenes Ticketformular und verlangt darin die Seriennummer des Geräts, eine Kundennummer und eine Beschreibung des Problems, und für die Auswertung ist die Protokolldatei das zentrale Dokument. Der Hersteller schreibt selbst, er könne sich anhand dieser Datei zusammen mit dem Originalmapping ein Bild der Lage machen. Ohne diese beiden Dateien bleibt jede Anfrage eine Erzählung. Dass daran auch die Lizenz hängen kann, zeigt der Blick darauf, wie ein anderer Anbieter Recovery und Lizenz verknüpft.
Der Hersteller benennt außerdem Bedingungen, unter denen erst gar nicht angefangen werden sollte, und diese Liste liest sich nüchtern. Die Batterie des Motorrads müsse vollständig geladen sein; bei Modellen, deren Licht während des Vorgangs dauerhaft brennt, könne ein Ladegerät helfen, aber ausdrücklich nur ein lineares ohne Spannungsspitzen. Für das Auslesen selbst nennt das Handbuch je nach Steuergerätetyp bis zu 45 Minuten. Wer in dieser Zeit die Spannung wegbrechen lässt, hat kein Softwareproblem, sondern ein Zustandsproblem.
Für die Werkstattwahl folgt daraus eine Handvoll Fragen, die vor den Termin gehören und nicht auf die Bühne. Wer hält die Protokolldatei nach jedem Vorgang fest? Wo wird die zurückgeschickte Datei abgelegt und wie lange? Wer übernimmt den Kontakt zum Hersteller, wenn das Display eine Warnmeldung zeigt? Und wie ist die Stromversorgung während des Vorgangs abgesichert? Das sind Zustandsfragen, keine Handgriffe — und sie beantworten sich in einem Telefonat, nicht in einer Anleitung.
Die Inspektion überschreibt dein Mapping
„Nach der Inspektion war plötzlich alles weg.“ Das ist kein Fehler, sondern der beschriebene Normalfall. Ein Update mit einem Werkstatttestgerät oder einem anderen Programmiergerät überschreibt nach Angabe von RexXer das zuvor aufgespielte Tuningmapping, und danach lässt es sich mit dem RexXer EVO User wieder aufspielen. RexXer empfiehlt trotzdem, vor jedem Service und jeder Inspektion das Originalmapping zurückzuspielen. Das ist ein Rat zur Ordnung, nicht zur Tarnung: Ein Betrieb, der an einem Motorrad arbeitet, soll wissen, in welchem Zustand die Steuerung ist.
Eine Ausnahme steht direkt daneben und ist leicht zu übersehen. Für den Steuergerätetyp Eldor EM 2.0 nimmt RexXer die Aussage, das Tuningmapping lasse sich jederzeit erneut übertragen, ausdrücklich zurück. Wer ein Motorrad mit dieser Steuerung fährt, hat also nach einem Herstellerupdate nicht denselben Rückweg wie alle anderen. Diese eine Klammer entscheidet über eine ganze Modellgruppe. Was ein Herstellerupdate an einer veränderten Steuerung sonst noch auslöst, behandelt der Beitrag zum Softwareupdate nach einem Chiptuning.
Dazu kommt eine Kleinigkeit, die im Alltag Ärger macht. Nach dem Schreiben sind laut RexXer je nach Steuergerätetyp Rückstellungen nötig, etwa für das Drosselklappenpotentiometer und für Sensorparameter, und bei einigen Fahrzeugen läuft das automatisch, bei anderen nicht. Die Modellliste weist einzelne Fahrzeuge sogar ausdrücklich so aus, dass ohne eine solche Rückstellung keine Gasannahme mehr vorhanden ist. Auch das ist eine Zustandsfrage an den Betrieb, keine Aufgabe für den Feierabend.
Was im Mapping-Katalog wirklich steht
„Ist doch nur Software, da ändert sich am Motorrad nichts.“ RexXer widerlegt das im eigenen Katalog. In der Legende zur Mappingübersicht stehen Kürzel für Konfigurationen, und diese Kürzel beschreiben unter anderem eine Auspuffanlage ohne Katalysator, eine deaktivierte Lambdaregelung, eine deaktivierte Auspuffklappe, einen aufgehobenen Drehzahlbegrenzer und eine abgeschaltete Traktionskontrolle. Das sind keine Randnotizen. Das sind Eingriffe in Abgasnachbehandlung, Geräuschverhalten und Fahrhilfen, und sie stehen dort als bestellbare Varianten.
Passend dazu fragt das RexXer-Bestellformular ab, welche Auspuffanlage, welcher Krümmer und welcher Luftfilter verbaut sind und ob Auspuffklappe oder Lambdaregelung deaktiviert werden sollen. RexXer sagt damit von sich aus, dass das Mapping zur Hardware passen muss und dass es Varianten mit unterschiedlich weit reichenden Eingriffen gibt. Warum Auspuff, Luftfilter und Abstimmung ohnehin nur gemeinsam zu betrachten sind, zeigt der Beitrag zur Kombination aus Hardware und Mapping.
Aus dieser Aufzählung folgt die Alltagsregel, um die niemand herumkommt. Sobald ein Eingriff das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern kann, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betroffen. Dann darf das Motorrad nicht mehr auf öffentliche Straßen. RexXer schreibt genau das selbst in die Fußzeile jeder Seite und in die eigenen Bedingungen, dort zusätzlich mit dem Hinweis auf den Versicherungsschutz. Wie eine genehmigte Abgasanlage überhaupt nachgewiesen wird, ordnet der Beitrag zu E-Nummer, dB-Killer und Katalysator ein.
Besitz, Zustand und Nutzung sind drei Fragen
„Ich fahr das Ding sowieso nur auf der Strecke.“ Dann ist eine der drei Fragen beantwortet und zwei sind offen, und die beiden offenen entscheiden darüber, was das Motorrad später noch wert ist. Besitz heißt: Wem gehören Gerät, Lizenz, Originaldatei und Tuningdatei? Zustand heißt: Was steht jetzt in der Steuerung und was ist dokumentiert? Nutzung heißt: Wo und unter welchen Bedingungen wird gefahren? Was passiert, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, hängt allein an der mittleren Frage.
Beim Besitz liegen die Dinge beim RexXer EVO User selten in einer Hand. Das Gerät gehört dem, der es gekauft hat, die Lizenzen hängen am Gerät, die Bindung hängt an deiner Fahrgestellnummer, und die zurückgeschickte Datei liegt im Postfach von jemandem, der sie erzeugt hat. Das Handbuch enthält daneben eine Klausel, die man leicht überliest: Eine Analyse oder Veränderung des Produkts oder seiner Software sei nicht gestattet. Damit ist die Frage, was du beim Kauf eigentlich erworben hast, keine philosophische mehr, sondern eine vertragliche, und die Fundstellen dazu stehen unten in der Einordnung. Anbieterübergreifend sortiert ist das dort, wo geklärt wird, was du beim Kauf eigentlich erworben hast.
Bei der Nutzung sind Veranstalter und Zulassung zwei verschiedene Ebenen, und eine Freigabe für einen Trackday ersetzt weder eine Betriebserlaubnis noch eine Abnahme. Eine vierte Ebene wird regelmäßig vergessen: Ein veränderter Fahrzeugzustand kann für den Versicherungsvertrag erheblich sein, und diese Ebene läuft parallel zur technischen Prüfung, nicht hinterher. Wann und wie sich Änderungen dem Versicherer melden lassen, ist ein eigener Schritt mit eigener Frist. Versäumt wird das meistens nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand die Frist kennt.
Die Nachweismatrix für deinen Ordner
„Ich weiß doch, was ich gemacht habe.“ In zwei Jahren weiß es niemand mehr, und der Käufer weiß es nie. Eine Matrix bewahrt deshalb, was das Gedächtnis verliert, und sie sammelt keine Messwerte, sondern Zusagen: Welche Angabe brauchst du, von wem, in welcher Form? Ein leeres Feld ist dabei niemals ein grünes Feld. Es bedeutet offen und blockiert jede positive Gesamtaussage.
| Was du brauchst | Von wem | In welcher Form | Stand nach dieser Prüfung |
|---|---|---|---|
| Steuergerätetyp und Kalibrierungscode deines Motorrads | Betrieb oder eigene Auslesung | Notiz mit Datum, plus Protokolldatei des Geräts | Verfahren belegt, Wert entsteht nur am Fahrzeug |
| Auskunft, ob dein Original ausgelesen werden kann | Hersteller oder Modellliste | Zeile deines Modells aus der Liste, Stand November 2025 | Belegt als Dokument; Spaltenkürzel „VR“ nicht erklärt |
| Bestätigung, dass ein Originalmapping zu deiner Steuerung vorliegt | Hersteller, vor dem Auslesen | schriftliche Antwort mit Kalibrierungscode | Offen: Hersteller nennt ausdrücklich einen Prüfvorbehalt |
| Zurückgeschickte Datei mit Original- und Tuningmapping | Hersteller oder Händler | Datei plus E-Mail, eigenes Backup | Belegt als Ablauf laut Handbuch |
| Lizenzstand des Geräts und Bindung an eine Fahrgestellnummer | Verkäufer des Geräts, sonst Hersteller | schriftliche Angabe, bei Gebrauchtgerät Prüfung durch den Hersteller | Belegt als Verfahren; Zustand nur einzeln feststellbar |
| Zusage zum Vorgehen bei Abbruch oder Warnmeldung | ausführender Betrieb | Notiz im Auftrag, Ticketnummer beim Hersteller | Verfahren belegt; keine Zusage für den Einzelfall |
| Genehmigungsnachweis für ein Steuergerätewerkzeug | — | — | Nicht vorhanden: keine Fundstelle gefunden, wird hier nicht behauptet |
| Zustand deines Fahrzeugs im Straßenverkehr | Prüfstelle | Prüfung am konkreten Fahrzeug | Nicht abgedeckt: entsteht nur am Motorrad selbst |
Die letzten beiden Zeilen sind der ehrlichste Teil der Tabelle, weil sie Lücken benennen, die kein Herstellerdokument schließen kann. Ein Produktblatt beschreibt ein Werkzeug, nicht deinen Fahrzeugzustand. Führ die Matrix als lebendes Blatt mit Datum und Quelle je Zeile, denn jede Änderung am Motorrad verschiebt mindestens eine Zeile: Ein neuer Endschalldämpfer berührt die Geräuschfrage, ein Steuergerätetausch die Identitätsfrage. Was beim Kauf eines bereits veränderten Fahrzeugs zusätzlich zu prüfen ist, zeigt der Beitrag zum Kauf eines getunten Fahrzeugs.
Kurzcheck vor dem ersten Auslesen
„Das frag ich dann, wenn es soweit ist.“ Wenn es soweit ist, hängt das Kabel schon am Motorrad, und dann kostet jede offene Frage Zeit oder Geld. Diese zehn Punkte gehören davor. Bleibt einer offen, ist das eine Lücke in der Kette und kein Formfehler:
- Welcher Steuergerätetyp sitzt in deinem Motorrad, und welchen Kalibrierungscode trägt er?
- Trägt die Zeile deines Modells in der Modellliste ein „YES“ in der Spalte „Reading“?
- Falls nicht: Liegt für deine Steuerung ein Originalmapping vor, schriftlich bestätigt?
- Wurde die Protokolldatei vor dem ersten Vorgang erzeugt und gesichert?
- Ist die zurückgeschickte Datei mit Original- und Tuningmapping in deinem eigenen Backup?
- Hängt das Gerät bereits an einer fremden Fahrgestellnummer?
- Wurde bei einem gebrauchten Gerät der Sperrzustand vom Hersteller festgestellt?
- Wie viele Lizenzen sind auf dem Gerät noch frei, und wer hat das bestätigt?
- Welche Mappingvariante ist bestellt — mit oder ohne Eingriff in Katalysator, Lambdaregelung und Auspuffklappe?
- Wer übernimmt den Kontakt zum Hersteller, wenn das Display eine Warnmeldung zeigt?
Diese Punkte ersetzen keine Prüfung, sie ordnen die offenen Stellen. Wer die Liste vor dem Termin durchgeht, hat entweder Antworten oder eine sehr kurze Verhandlung. Wie sich ein Flash der Motorsteuerung insgesamt rechtlich einordnet, behandelt der Beitrag zum rechtlichen Rahmen eines ECU-Flashs. Offen ist dabei ein Ergebnis und keine Formulierungsfrage.
Ein Flash lässt sich nicht abschrauben, sondern nur überschreiben. Beim RexXer EVO User hängt der Rückweg zusätzlich an einem Gegenstand, an einer Lizenz und an einer Datei, die per E-Mail unterwegs war. Wer alle drei vor dem ersten Auslesen sichert, behält den Rückweg. Wer es unterlässt, hat später nur Vermutungen.
Sicherheitshinweis: Führe Tuning ausschließlich an eigenen Fahrzeugen und auf Privatgelände, Testflächen oder in nicht öffentlichen Bereichen durch. Vor jeder Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrzeugzustand, Genehmigungsunterlagen und erforderliche Abnahmen vollständig geklärt sein. Diese Seite ersetzt weder eine Fachwerkstatt noch eine Prüfstelle.
Häufige Fragen zum RexXer EVO User
Welche Angaben brauchst du zum Gerät, bevor du dich entscheidest?
Du brauchst den Steuergerätetyp deines Motorrads, die dazu passende Geräteausführung und die Angabe, an welche Fahrgestellnummer das Gerät gegebenenfalls schon gebunden ist. Der Hersteller bietet den EVO User in getrennten Ausführungen je Steuergerätefamilie an. Ein Modellname allein bestimmt diese Zuordnung nicht.
Wie wird die Identität deiner Steuerung nachgewiesen?
Über den Kalibrierungscode. RexXer nennt dafür drei Wege: die Geräteinformation zur angeschlossenen Steuerung, die Protokolldatei des Geräts und bei einigen Steuergerätetypen den Aufkleber am Gehäuse. Der Aufkleber trägt diese Angabe ausdrücklich nicht bei allen Typen.
Wo liegt das Serienfile nach dem Flash?
Im Gerätespeicher. Nach Angabe von RexXer überschreibt das Tuningmapping das Originalmapping in der Steuerung, während das Original durch den vorherigen Auslesevorgang im Gerät bleibt und jederzeit wieder geladen werden kann. Neben dem Originaldatensatz lassen sich laut Hersteller bis zu fünf veränderte Mappings ablegen.
Was bedeutet es, wenn dein Original nicht ausgelesen werden kann?
Dann liest das Gerät nach Angabe von RexXer nur einen Platzhalter mit der Seriennummer der Steuerung aus, und das Originalmapping stammt aus dem Bestand von RexXer. Der Hersteller schreibt dazu, bei den meisten Modellen seien die vorhandenen Mappings kompatibel, verallgemeinern lasse sich das aber nicht. In diesem Fall ist vorher Kontakt aufzunehmen.
Welche Grenzen gelten für die Rechte an den Dateien?
Das Gerät ist nach dem ersten Auslesen an die Fahrgestellnummer gebunden, und das Handbuch untersagt eine Analyse oder Veränderung des Produkts und seiner Software. Was du an Nutzungsrechten erworben hast, richtet sich nach dem Vertrag. Ein Kaufbeleg ist keine Rechteübersicht.
Was muss für den Rettungsweg dokumentiert sein?
Der Kalibrierungscode, die Protokolldatei nach jedem Vorgang und die zurückgeschickte Datei mit Original- und Tuningmapping. RexXer wertet Störungen anhand der Protokolldatei zusammen mit dem Originalmapping aus. Ohne diese Dateien bleibt eine Anfrage eine Erzählung.
Warum reichen zwei Lizenzen nicht für zwei Versuche?
Weil die zweite Lizenz nach Angabe von RexXer nur nutzbar ist, wenn das Originalmapping vorher erfolgreich zurückgespielt wurde. Ist das nicht der Fall, wird das Gerät gesperrt, und die Entsperrung ist kostenpflichtig. Ein Löschen ohne Grund kostet nach derselben Quelle die zweite Lizenz.
Was passiert nach einem Update in der Werkstatt?
Ein Update überschreibt nach Angabe von RexXer das Tuningmapping, und danach lässt es sich mit dem Gerät wieder aufspielen. Für den Steuergerätetyp Eldor EM 2.0 nimmt RexXer diese Aussage ausdrücklich zurück. RexXer empfiehlt außerdem, vor jedem Service das Originalmapping zurückzuspielen.
Welche Unterlage fehlt, wenn die Frage noch nicht beantwortet ist?
Meistens die schriftliche Bestätigung, dass zu deiner Steuerung ein Originalmapping vorliegt. Die Listen der verfügbaren Originalmappings tragen den Stand November 2021, die Modellliste den Stand November 2025. Diese Lücke schließt nur eine Auskunft zu deinem konkreten Kalibrierungscode.
Einordnung: wo die Regeln stehen
Bis hierher stand kein einziger Paragraf im Text. Hier stehen sie alle, mit Fundstelle und Wortlaut, dazu die Herstellerquellen und die Lücken. Die Normtexte wurden am 6. September 2026 bei gesetze-im-internet.de im Volltext gelesen, die Herstellerunterlagen am selben Tag abgerufen.
- § 19 StVZO, Absatz 2 Satz 1: Die Betriebserlaubnis bleibt bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Satz 2 nennt drei Fälle, in denen sie erlischt, jeweils bei Änderungen, durch die „die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird“, „eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist“ oder „das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird“. Für ein Mapping ist vor allem die dritte Nummer einschlägig; ein Eingriff in Fahrhilfen kann daneben die zweite berühren.
- § 19 Absatz 3 StVZO: nennt die Fälle, in denen die Betriebserlaubnis trotz Ein- oder Anbau von Teilen nicht erlischt — die Betriebserlaubnis nach § 22, die Bauartgenehmigung nach § 22a, die EG-Typgenehmigung und die ECE-Genehmigung, dazu die Abnahme nach Nummer 3. Nummer 4 ist in der geltenden Fassung weggefallen. Absatz 3 verhindert das Erlöschen, er heilt es nicht. Die Bindung an Auflagen kommt über Satz 2: Werden aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
- § 72 Absatz 2 StVZO: Das Teilegutachten ist ein Auslaufmodell. Teilegutachten durften „bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden“ und dürfen „nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden“. Danach trägt ein Teilegutachten den Ein- oder Anbau nicht mehr.
- § 19 Absatz 5 Satz 1 StVZO: knüpft an das Erlöschen die Betriebsfolge — das Fahrzeug darf dann nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, und erfasst ist auch, wer als Halter die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt. § 69a Absatz 2 Nummer 1b StVZO nennt genau diesen Fall als Ordnungswidrigkeit.
- § 19 Absatz 5 Satz 3 StVZO: lässt eine enge Ausnahme zu. Erlaubt sind nur Fahrten, „die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen“. Das ist mehr als die reine Fahrt zum Termin, aber kein allgemeiner Freibrief.
Die zwei Sätze zur Softwareänderung
Am Ende von § 19 Absatz 2 StVZO stehen zwei Sätze, die genau diesen Fall betreffen und in Tuningbeiträgen selten zitiert werden.
- § 19 Absatz 2 Satz 8 StVZO: „Für Softwareänderungen von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sind zusätzlich die hierzu amtlich bekannt gemachten Vorschriften zur Durchführung sowie der Stand der Technik zu beachten.“ Das Wort „zusätzlich“ ist tragend: Die Regeln aus Satz 2 gelten weiter, und es kommt etwas dazu.
- § 19 Absatz 2 Satz 9 StVZO: „Softwareänderungen nicht genehmigungspflichtiger Erweiterungen sind hiervon nicht betroffen.“ Diese Ausnahme betrifft ausdrücklich Erweiterungen ohne Genehmigungspflicht. Ob eine bestimmte Änderung an einer Motorsteuerung darunter fällt, ist eine Prüfung am Einzelfall und keine Auslegung, die eine Redaktion vornimmt.
- Praktische Folge für den RexXer EVO User: Der Vorher-Zustand ist zentral. Ohne Kalibrierungscode, Protokolldatei und gesicherte Ausgangsdatei lässt sich später nichts zuordnen, und diese Lücke ist nachträglich kaum zu schließen.
Geräusch: Grundnorm, Ausnahme und Bußgeldnorm
Ein Mapping wird selten allein gemacht; kommt eine andere Abgasanlage dazu, ist die Geräuschseite im Spiel. § 49 Absatz 2a Satz 1 und § 69a Absatz 5 Nummer 5d StVZO sind hier einschlägig, weil das Fahrzeug ein Kraftrad ist.
- § 49 Absatz 1 StVZO: verlangt, dass die Geräuschentwicklung „das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt“. § 69a Absatz 3 Nummer 17 StVZO nennt einen Verstoß gegen § 49 Absatz 1 als Ordnungswidrigkeit.
- § 49 Absatz 2a Satz 1 StVZO: betrifft die Kennzeichnung und gilt für „Schalldämpferanlagen für Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013″. Artikel 2 Absatz 1 erfasst zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden. Ein zugelassenes Kraftrad fällt darunter, ein Pkw nicht.
- § 49 Absatz 2a Satz 2 StVZO: nimmt Schalldämpferanlagen und Austauschanlagen aus, „die ausschließlich im Rennsport verwendet werden“. Diese Ausnahme betrifft nur die Kennzeichnungspflicht des Satzes 1; Absatz 1 und § 19 Absatz 2 bleiben unberührt.
- § 69a Absatz 5 Nummer 5d StVZO: erfasst, wer entgegen § 49 Absatz 2a Satz 1 solche Teile „verwendet oder zur Verwendung feilbietet oder veräußert“. Der Erwerb steht dort nicht. Die Bußgeldnorm spricht von „Auspuffanlagen, Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Austauschauspuffanlagen als unabhängige technische Einheiten für Krafträder“, die Grundnorm dagegen von „Schalldämpferanlagen“. Dieser Unterschied steht so im Gesetz und wird hier nicht geglättet.
- Bezug zum Produkt: Die Mappingübersicht des Herstellers führt in ihrer Legende Konfigurationen ohne Katalysator, mit deaktivierter Lambdaregelung und mit deaktivierter Auspuffklappe. Das ist ein Herstellerkatalog und keine Rechtsaussage — es zeigt aber, dass Abgas- und Geräuschverhalten hier unmittelbar berührt sein können.
Warum der Bauteilkatalog hier nicht greift
- § 22a Absatz 1 StVZO: zählt die Einrichtungen einzeln auf, die in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein müssen. Genannt sind unter anderem Heizungen, Luftreifen, Scheiben aus Sicherheitsglas, Verbindungseinrichtungen, zahlreiche Leuchten und Rückstrahler, Fahrtschreiber und Rückhalteeinrichtungen für Kinder. Die Liste nennt Motorsteuergeräte, Motorsteuerungssoftware und Programmiergeräte nicht.
- Für ein Steuergerätewerkzeug greift § 22a deshalb nicht. Daraus folgt aber keine Freigabe für den Betrieb: Der Maßstab bleibt § 19 in Verbindung mit § 49.
- Nicht verwechseln: Das Handbuch weist für den RexXer EVO User die Konformität mit der ECE-Regelung Nr. 10 und mit Teil 15 der FCC-Vorschriften aus, jeweils nur bei Verwendung der mitgelieferten Kabel und Zubehörteile. Das ist eine Aussage zur elektromagnetischen Verträglichkeit des Geräts. Über die Betriebserlaubnis deines Motorrads sagt sie nichts.
Die urheberrechtliche Seite und der Vertragszweck
Die Software in der Steuerung ist ein Computerprogramm; damit steht das Urheberrecht als zweite Rechtsebene neben der StVZO. Die technische Ebene fragt, ob ein Schreibzugriff möglich ist, die rechtliche, ob er gestattet ist. Eine freie Lizenz auf dem Gerät beantwortet nur die erste Frage.
- § 69c UrhG: weist dem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht zu, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten. Nummer 1 nennt die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise; Nummer 2 nennt die Bearbeitung und andere Umarbeitungen sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Ein Auslesen und ein verändertes Zurückschreiben berühren beide Nummern.
- § 69d UrhG, Absatz 1: nennt eine Ausnahme für Handlungen nach § 69c Nummer 1 und 2, soweit diese „für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung“ notwendig sind. Der Vorbehalt steht am Anfang des Absatzes und lautet „Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen“. Absatz 2 schützt die Sicherungskopie für eine berechtigte Person, Absatz 3 erlaubt Beobachten, Untersuchen und Testen zur Ermittlung der zugrundeliegenden Ideen — beides nur für den zur Verwendung Berechtigten.
- § 31 Absatz 5 UrhG trägt die Frage „was habe ich eigentlich gekauft“ oft besser als jede Diskussion über Kopien: Sind die Nutzungsarten bei der Einräumung eines Nutzungsrechts nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, worauf sich das Recht erstreckt. Dasselbe gilt für die Frage, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen sie unterliegen. Beim RexXer EVO User heißt das: Gerät, Lizenzen und Dateien sind drei Positionen, und was davon übertragbar ist, ergibt sich aus dem Vertrag und nicht aus dem Besitz am Gerät.
- Vertragliche Bestimmungen des Herstellers: Das Handbuch schreibt, eine Analyse oder Veränderung des Produkts, seiner Software oder seiner Schaltung sei nicht gestattet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RexXer Tuning GmbH halten fest, dass eine Tauglichkeit zur Abnahme nicht vereinbart ist und dass der Verkäufer für die Erteilung einer erforderlichen Betriebserlaubnis oder behördlichen Abnahme keine Gewähr leistet. Ein Softwarelizenzvertrag als eigenes Dokument lag hier nicht vor.
- Zusatzhinweis des Herstellers: In der Fußzeile jeder Seite und in den Bedingungen steht, dass bei Verwendung der RexXer-Produkte die allgemeine Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz erlöschen und das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden dürfe. Das ist die Aussage des Herstellers über sein eigenes Produkt, keine behördliche Feststellung für dein Fahrzeug.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob ein Mapping an deinem Motorrad zulässig ist, entscheidet die Prüfung an genau diesem Fahrzeug. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: September 2026).
Quellen und Stand: Recherche- und Rechtsstand 6. September 2026. Alle Quellen an diesem Tag abgerufen.
- RexXer Tuning GmbH – Produktseite „RexXer EVO User“, deutsche und englische Fassung (Hersteller; Bindung an die Fahrgestellnummer, zwei Lizenzen, nicht auslesbare Steuergerätetypen, Servicefunktionen, Bestellangaben). Die Seite trägt kein Veröffentlichungs- und kein Änderungsdatum; der Server liefert keinen Last-Modified-Header, das Content-Management-System setzt keine entsprechenden Meta-Angaben. Ein Änderungsdatum ist daher nicht ermittelbar.
- RexXer Tuning GmbH – Handbuch „RexXer EVO User“, Stand Februar 2018, Dokumentdatum im PDF 26.01.2018 (Hersteller; Gerätespeicher, Lizenzen und Sperrzustand, Auslesedauer bis 45 Minuten, Protokolldatei, Steuergerätetypen und Datenbankabgleich, ECE-R10- und FCC-Konformität, Verbot der Analyse und Veränderung).
- RexXer Tuning GmbH – FAQ als PDF, Dokumentdatum 26.01.2018 (Hersteller; Verbleib des Originalmappings im Gerätespeicher, Lieferzustand ohne vorinstalliertes Mapping).
- RexXer Tuning GmbH – Service-FAQ auf der Website (Hersteller; gebrauchtes Gerät und Prüfung auf Sperrzustand, Bedingung für die zweite Lizenz, bis zu fünf veränderte Mappings neben dem Originaldatensatz, drei Zustände beim Widerruf, drei Wege zum Mapping).
- RexXer Tuning GmbH – „RexXer EVO Professional, Serial Programming Application List – Supported Models“, Release 11/2025, Dokumentdatum im PDF 14.07.2026 (Hersteller; Modellliste mit der Spalte „Reading“ — von uns ausgezählt: 774 Modellzeilen, davon 599 „YES“, 154 „VR“ und 21 ohne Eintrag; Fußnote mit zehn nicht auslesbaren Steuergerätetypen).
- RexXer Tuning GmbH – „Available Original Mappings“ für Ducati, BMW und MV Agusta, jeweils Release 11/2021, Dokumentdatum im PDF 01.11.2021 (Hersteller; von uns ausgezählt: 294, 39 und 82 Kalibrierungscodes, zusammen 415).
- RexXer Tuning GmbH – „RexXer EVO Service-Functions“, Release August 2017 (Hersteller; Übersicht der Servicefunktionen je Steuergerätetyp. Die Belegung der einzelnen Tabellenfelder ist im PDF grafisch gesetzt und wurde hier nicht ausgewertet; es wird deshalb keine Aussage getroffen, welche Funktion bei welchem Typ verfügbar ist).
- RexXer Tuning GmbH – Merkblatt „Where can I find the calibration code (CAL)?“ (Hersteller; drei Wege zum Kalibrierungscode. Das Merkblatt ist auf den RexXer EVO Professional bezogen).
- RexXer Tuning GmbH – Übersicht „Available maps“ mit Legende (Hersteller; Kürzel für Konfigurationen ohne Katalysator, mit deaktivierter Lambdaregelung, deaktivierter Auspuffklappe, aufgehobenem Drehzahlbegrenzer und abgeschalteter Traktionskontrolle).
- RexXer Tuning GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Impressum (Hersteller; Rechtsträger RexXer Tuning GmbH, Rüsselsheim, Handelsregister Darmstadt HRB 93305; Hinweise zu Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und fehlender Zusage zur Abnahme).
- RexXer Tuning GmbH – Ticket- und Supportformular (Hersteller; Seriennummer, Kundennummer und Problembeschreibung als Pflichtangaben).
- § 19 StVZO – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (amtliche Fassung; Absätze 2, 3 und 5 im Volltext gelesen).
- § 22a StVZO – Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (amtliche Fassung; Aufzählung in Absatz 1 im Volltext gelesen).
- § 49 StVZO – Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage (amtliche Fassung; Absatz 1 und Absatz 2a).
- § 69a StVZO – Ordnungswidrigkeiten (amtliche Fassung; Absatz 2 Nummer 1b, Absatz 3 Nummer 17, Absatz 5 Nummer 5d).
- § 72 StVZO – Übergangsbestimmungen (amtliche Fassung; Absatz 2 zur Frist für Teilegutachten).
- § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten (amtliche Fassung; Absatz 5 zur Zweckübertragung).
- § 69c UrhG – Zustimmungsbedürftige Handlungen (amtliche Fassung).
- § 69d UrhG – Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen (amtliche Fassung).
- Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (deutsche Fassung; Artikel 2 Absatz 1 im Volltext gelesen).
Hinweis zur Belegkette: Alle Produkt- und Verfahrensangaben stammen aus Unterlagen der RexXer Tuning GmbH und sind als solche gekennzeichnet. Die Herstellerdokumente liegen als lokale Abzüge in der Prüfspur. Die Bedeutung des Spaltenkürzels „VR“ in der Modellliste wird im Dokument nicht erklärt und hier nicht ausgelegt. Ein deutscher Genehmigungsnachweis für ein Steuergerätewerkzeug wurde nicht gefunden und wird hier nicht behauptet. Preise werden bewusst nicht genannt. Produkt-, Software- und Dokumentenstände ändern sich; prüfe sie vor jeder Entscheidung erneut.
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