Mittelmotor eines vollgefederten E-Mountainbikes mit Kurbel und Kettenblatt im Abendlicht – KI-generiertes Symbolbild.

🚲 E-Bike · Shimano-Antrieb

Shimano EP8 Tuning: EP801, EP6 und was hinter den 32 km/h steckt

Für Shimano-Antriebe werden Module und App-Lösungen angeboten, und viele suchen nach einer Einstellung, die 32 km/h bringen soll. Hier steht, was Shimano selbst über Regionen, App und Grenzen sagt, was ein Tuning mit Display und Garantie macht und was rechtlich aus deinem Pedelec wird.

⏱ 14 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt: Beim Shimano EP8 Tuning verändert ein nachgerüstetes Modul das Signal des Geschwindigkeitssensors, damit der Motor über 25 km/h hinaus mitschiebt. Die oft gesuchten 32 km/h sind umgerechnet die 20 Meilen pro Stunde, die Shimanos Antriebe nach Herstellerangabe je nach Region unterstützen können. In Deutschland endet die Unterstützung eines Pedelecs bei 25 km/h, daran ändert die Region nichts. Die App E-TUBE PROJECT passt Unterstützung und Fahrgefühl an, eine Freischaltung über diese Grenze nennt Shimano nicht. Für EP801, EP8 und EP6 gilt rechtlich dasselbe: Mit Unterstützung über 25 km/h ist das Rad kein Pedelec mehr. Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Privatgelände allein reicht nicht: Je nach Fahrzeug- und Versicherungseinordnung kommt nur ein tatsächlich nichtöffentlicher, wirksam abgegrenzter Bereich in Betracht.

Du fährst ein E-MTB mit Shimano EP8, und am langen Forstweg bergauf ist alles bestens. Erst auf der Geraden danach merkst du die Grenze: Bei 25 km/h zieht sich der Motor zurück, und jeder Kilometer mehr kostet Kraft. Wer dann nach Shimano EP8 Tuning sucht, landet schnell bei Chips, Kits und bei einer Zahl, die sich hartnäckig hält: 32 km/h, angeblich per App einstellbar. Was davon technisch stimmt, was Shimanos eigene Angaben dazu hergeben und was ein Umbau rechtlich aus deinem Rad macht, steht hier der Reihe nach.

Shimano EP8 Tuning: die Antwort vorweg

Technisch ist das Prinzip der angebotenen Module schlicht: Ein Modul meldet dem Antrieb ein niedrigeres Tempo, als du tatsächlich fährst, und der Motor unterstützt deshalb länger. Mehr Drehmoment entsteht dabei nicht, der Motor arbeitet nur über einen größeren Geschwindigkeitsbereich. Ob eine Lösung an deinem Rad passt, hängt vom Antrieb, vom Sensor, von der Kabelführung und vom Display ab. Welche dieser Teile an deinem Rad sitzen, hat dessen Marke beim Aufbau festgelegt.

Die 32 km/h sind dagegen kein Geheimtipp aus der Tuningszene, sondern die Umrechnung eines Werts, den der Hersteller selbst nennt. Die Antriebseinheit kann nach Shimanos Angabe bis 25 km/h unterstützen, je nach Region bis 20 Meilen pro Stunde. Umgerechnet sind das rund 32 km/h, und sehr wahrscheinlich stammt die Zahl genau daher. Für ein Pedelec in Deutschland ändert das nichts. Sobald der Motor über 25 km/h hinaus mitschiebt, ist dein E-Bike rechtlich ein Kraftfahrzeug. Wer auf der Straße schneller sein will, ist mit einem S-Pedelec, das ab Werk für 45 km/h genehmigt ist, besser bedient.

EP801, EP8, EP6 und EP5: die Shimano-Antriebe im Überblick

Bei den Antrieben laufen zwei Namen nebeneinander, und das sorgt für Verwirrung. EP8 und EP6 sind Serien, also Systeme aus Motor, Akku, Display und Schaltern. Die Antriebseinheit selbst trägt eine Typbezeichnung mit dem Kürzel DU: Beim EP8 heißt sie heute DU-EP801, beim EP6 DU-EP600, und so stehen beide auch auf Shimanos Produktseiten. Daneben taucht der ältere Familienname STEPS auf. Das Unternehmen verwendet ihn auf der Produktseite des EP801 noch, während die EP6-Seite von SHIMANO E-BIKE SYSTEMS spricht.

Antrieb Serie Drehmoment laut Hersteller Spitzenleistung laut Hersteller Hinweis
DU-EP801 EP8 85 Nm 600 W Magnesiumgehäuse, 2,7 kg; überarbeitete Fassung des DU-EP800
DU-EP800 EP8 85 Nm (Serienangabe) 500 W Vorgänger des DU-EP801
DU-EP600 EP6 85 Nm 500 W Aluminiumgehäuse, 3,0 kg
EP5 EP500-Serie 60 Nm ohne Herstellerangabe für Pendler und Stadt
E8000 ältere Generation ohne Herstellerangabe 500 W vier Unterstützungsmodi einschließlich Gehen

Zwei Dinge sagt die Tabelle nicht, und beide sind für die Tuningfrage wichtiger als jeder Spitzenwert. Erstens liegt die Nennleistung nach Shimanos eigener Angabe bei E8000, EP800, EP600 und EP801 bei 250 Watt, die Spitzenleistung lässt sich nur kurz halten. Zweitens sagt das Drehmoment nichts über die Höchstgeschwindigkeit. Ein EP801 mit 85 Nm hört genauso bei 25 km/h auf wie ein EP5 mit 60 Nm, und dasselbe gilt für Getriebemotoren mit noch höheren Spitzenwerten. Für ältere Antriebe wie E6100, E7000 oder E5000 gilt rechtlich dasselbe wie für die aktuelle Generation. Shimanos Seiten führen derzeit EP8, EP6, EP5 und E5100, dazu EP8 und EP6 als Cargo-Ausführung für Lastenräder.

Shimano EP8 auf 32 km/h: was hinter dem Wert steckt

Kaum eine Suchanfrage zum EP8 kommt so oft wie die nach 32 km/h, meistens mit dem Zusatz einstellen oder App. Die Zahl selbst ist vermutlich nichts anderes als die umgerechnete Meilenangabe. Auch die internationale Produktseite des DU-EP801 nennt 25 km/h und 20 mph im selben Satz, ordnet die beiden Werte aber keiner Region zu.

Dass Shimano seine Antriebe nach Regionen unterscheidet, zeigt sich auch an einer harmlosen Funktion. Die Schiebehilfe ist in manchen Regionen nicht nutzbar, und wer sie nicht aktivieren kann, soll beim Fahrradhersteller nachfragen. Wie und durch wen eine solche Regionseinstellung gesetzt wird, lassen Shimanos Antworten zu den E-Bike-Systemen offen, und für deine Entscheidung brauchst du es nicht zu wissen.

Denn rechtlich spielt der Weg keine Rolle. Ein Rad, das in Deutschland als Pedelec verkauft wurde, bleibt nur ein Pedelec, solange die Unterstützung spätestens bei 25 km/h endet. Ob der Motor durch ein Modul, durch eine andere Regionseinstellung oder durch eine Software länger mitschiebt, macht für das Ergebnis keinen Unterschied. Mit Unterstützung bis 32 km/h ist dein Shimano-E-Bike nach unserer Lesart ein Kraftfahrzeug, genau wie nach jedem anderen Tuning. Daran ändert auch nichts, dass der Hersteller diesen Wert für andere Regionen vorsieht.

E-TUBE PROJECT: was die App einstellt und was nicht

Shimanos App heißt E-TUBE PROJECT, für das Smartphone in der Fassung Cyclist, für Rechner in der Fassung Professional. Nach Shimanos Beschreibung ermöglicht die Smartphone-App Firmware-Updates sowie die Anpassung der elektronischen Schaltung und des Unterstützungsprogramms. Damit sie sich verbindet, braucht dein Rad eine Bluetooth-Drahtloseinheit; fehlt sie, klappt die Verbindung nicht. Räder von Giant mit Shimano-Antrieb nutzen nach Herstellerangabe stattdessen die RideControl-App von Giant. Dieselbe App gehört auch zu Giants eigenen SyncDrive-Motoren, die im Beitrag über die Yamaha-Antriebe und Giants SyncDrive eingeordnet sind.

Die Liste der Einstellungen ist ziemlich konkret. Du kannst die Unterstützungsleistung für jeden Modus anpassen, beim EP600 und EP801 auch die Zahl der Modi festlegen und bestimmen, wie stark der Motor beim ersten Tritt einsetzt. Für EP801 und EP600 kommt ein Feinabstimmungsmodus dazu, der Finetune Mode. Höhere Einstellungen bedeuten nach Shimanos Erklärung mehr Unterstützung bei weniger Kraft am Pedal, niedrigere ein ruhigeres Fahrgefühl und mehr Reichweite.

Lies das nicht als Freischaltung. Alle diese Einstellungen verändern, wie kräftig und wie früh der Motor hilft, nicht, bis zu welchem Tempo er hilft. Eine Funktion, die über 25 km/h hinaus unterstützt, nennt Shimano in seinen Antworten zur App nicht. Die Antworten zu den Antrieben nennen 25 km/h, ergänzt um die regionale Meilenangabe. Die Feinabstimmung ist deshalb nach unserer Einschätzung eine Einstellung innerhalb der Grenzen, für die dein Rad gebaut und verkauft wurde.

Welche Tuningwege für Shimano angeboten werden

Wer nach Shimano EP8 Tuning oder Shimano EP801 Tuning sucht, bekommt in der Suchmaschine schon die Kategorien vorgeschlagen: Chip, Kit, App, Software und ohne Chip. Dahinter stecken im Wesentlichen drei Gruppen, die sich vor allem in der Art des Eingriffs unterscheiden. Die erste Gruppe sind Module, die zwischen Geschwindigkeitssensor und Motor sitzen und das Signal umrechnen. Verkauft werden sie als Chip, Box oder Kit, jeweils für bestimmte Antriebe und Steckertypen. Eine Einbauanleitung gibt es hier nicht, und für die Entscheidung brauchst du sie auch nicht.

Die zweite Gruppe sind Magnetlösungen, die am Hinterrad ansetzen und den Sensor mit einem veränderten Signal überlisten sollen. Die dritte Gruppe sind Versprechen, dasselbe über eine App, eine Software oder eine Einstellung zu erreichen, also ohne Bauteil im Kabelweg. Ob eine dieser Lösungen an deinem Rad funktioniert, entscheidet sich am einzelnen Modell, und Anbieterangaben ersetzen hier keine Prüfung. In seinen Antworten auf häufige Fragen zu den E-Bike-Systemen und zur App E-TUBE PROJECT Cyclist spricht Shimano nicht von Tuning. Bei Fremdprodukten am System landest du beim Kundendienst des jeweiligen Anbieters.

Einen Punkt solltest du kennen, bevor du kaufst. Zeigt der Servicebericht der Rechnersoftware E-TUBE PROJECT Professional einen Wert als unbekannt an, nennt der Hersteller zwei mögliche Ursachen: eine veraltete Softwareversion oder eine nicht autorisierte Änderung des Werts mit einem anderen Werkzeug als E-TUBE. Wer an seinem Antrieb etwas verändert hat, sagt das dem Händler vor der Arbeit am Rad, damit dort niemand mit falschen Annahmen an Motor, Sensor oder Software arbeitet.

Tacho, Kilometerstand und Reichweite nach dem Tuning

Ein Modul, das dem Motor ein niedrigeres Tempo meldet, meldet es in der Regel auch dem Display. Das folgt aus dem Prinzip: Das veränderte Signal kommt an, bevor Motor und Anzeige es auswerten. Je nach Lösung zeigt das Display deshalb ab einer bestimmten Geschwindigkeit nur einen Teil des echten Tempos, häufig die Hälfte. Wie empfindlich die Anzeige schon ohne Eingriff ist, zeigt ein Hinweis von Shimano. Danach kann selbst ein unpassender Reifendruck zu falschen Werten für Geschwindigkeit und Strecke führen.

Mit dem Tempo werden auch Kilometerstand, Durchschnittswerte und Reichweitenprognose falsch, und das hat Folgen über die Anzeige hinaus. Wartungsintervalle, die sich an der Fahrstrecke orientieren, kommen zu spät. Auch die Reichweite lässt sich schwerer einschätzen, weil sie nach Shimanos Angaben ohnehin stark von Gelände, Akku und Unterstützungsstufe abhängt. Gerade ein Rad, das schneller bewegt wird, als es gebaut wurde, braucht die Wartung eher früher. Denn zu den technischen Folgen von mehr Tempo am E-Bike gehört, dass jeder Kilometer mit Motorhilfe über 25 km/h Bremsen, Akku und Motor stärker belastet als eine Fahrt bis 25 km/h.

Shimano EP8 im Winter: Temperaturwerte aus dem Handbuch

Wie Kälte eine Lithium-Zelle allgemein ausbremst und was das für Reichweite und Ladeverhalten bedeutet, ordnet der Ratgeber zum E-Bike-Akku im Winter ein. Hier geht es ausschließlich um die Zahlen, die Shimano für den EP8-Antrieb selbst nennt, und darum, für welche Variante diese Zahlen tatsächlich belegt sind.

Shimanos technisches Handbuch für Fachhändler zur EP800-Serie nennt drei getrennte Temperaturbereiche für die Antriebseinheit DU-EP800. Beim Entladen, also während der Fahrt, reicht der zulässige Bereich von -10 °C bis 50 °C. Laden lässt sich der Akku dagegen nur zwischen 0 °C und 40 °C, bei Frost springt das Ladegerät also erst gar nicht an. Für die Lagerung nennt das Handbuch zwei Werte nebeneinander: Das Gesamtsystem verträgt -20 °C bis 70 °C, der Akku allein etwas enger -20 °C bis 60 °C.

Diese drei Werte stammen aus dem SHIMANO STEPS Dealer’s Manual für die EP800-Serie, Dokument DM-EP800-03 vom Dezember 2020, und sind damit ausdrücklich für die Antriebseinheit DU-EP800 belegt. Für den heutigen DU-EP801 und für den DU-EP600 im EP6 liegt kein eigenständiges Handbuch mit eigener Temperaturtabelle vor, obwohl beide Antriebe nach Shimanos Produktangaben dieselbe Nennspannung nutzen. Nimm die Werte für EP801 und EP6 deshalb als vermutlich ähnliche Werte, die Shimano für diese Varianten nicht eigenständig bestätigt, und nicht als belegte Gleichsetzung.

An der rechtlichen Einordnung ändert die Jahreszeit nichts. Ob dein EP8 bei Frost oder bei Sommerwärme fährt, hat auf die 25-km/h-Grenze keinen Einfluss, und ein getuntes Rad bleibt im Winter genauso ein Kraftfahrzeug wie im Sommer.

Shimano EP8 Firmware-Update: was es fürs Tuning heißt

Viele fragen nach dem Software-Update für den EP8, teils in der Hoffnung auf mehr Leistung, teils aus Sorge um ein eingebautes Modul. Shimano stellt Updates über E-TUBE PROJECT bereit. Die App meldet ein neues Update und zeigt, was es ändert. Für die automatische Schaltung AUTO SHIFT steht in Shimanos Technikbeschreibung sogar ausdrücklich, dass sie sich mit Firmware-Updates fortlaufend verbessern lässt.

Für das Tuning folgt daraus vor allem eine Unsicherheit. Was ein künftiges Update am Zusammenspiel von Sensor, Motor und Display ändert, kann heute niemand seriös vorhersagen, und niemand kann zusagen, dass ein Modul danach weiter arbeitet. Funktioniert ein Rad nach einem Update des Antriebs nicht mehr, liegt das laut Shimanos Hilfe womöglich an der getrennten Verbindung zu einem Gerät eines anderen Anbieters. Hilft ein Neustart nicht, sind Verkaufsstelle oder Vertretung die nächste Adresse. Wer ein Update aufspielt, während ein Fremdbauteil im System steckt, trägt dieses Risiko selbst.

Shimano, Bosch und Yamaha: was beim Tuning wirklich anders ist

Viele E-MTB-Käufer vergleichen den EP801 mit dem Bosch Performance Line CX, und für die Tuningfrage gibt es dabei einen echten Unterschied. Für Bosch-Antriebe der Generationen 1 bis 4 und für das Bosch Smart System werden neben Modulen auch Lizenzcodes angeboten, die per Rechner und USB-Kabel aufgespielt werden; ob das auch für den Performance Line CX der fünften Generation gilt, ist derzeit offen. Worin sich Lizenzcode und Modul dort unterscheiden, vergleicht der Beitrag über Lizenzcode und YoloBOX beim Bosch Smart System. Für Shimano zeigen die Suchanfragen zwar App- und Softwarelösungen, geprüft haben wir keine davon. In Shimanos Angaben zu Antrieben und App kommt eine Freischaltung nicht vor.

Rechtlich gibt es zwischen den Marken keinen Unterschied, und genau das lassen Vergleichstabellen gern aus. Ein Rad mit Bosch-Lizenzcode ist danach genauso wenig ein Pedelec wie ein EP801 mit Modul. Die Methode ändert Einbau, Rückbau und Anzeige, die Einordnung des Rads bleibt dieselbe. Dasselbe gilt für die Software-Lizenz bei Yamaha.

Was nach dem Tuning rechtlich aus deinem Shimano-E-Bike wird

Ein Pedelec ist rechtlich kein Kraftfahrzeug und wird wie ein Fahrrad behandelt, solange unter anderem sein Motor höchstens 250 Watt Nenndauerleistung hat und die Unterstützung spätestens bei 25 km/h endet. Fällt das Pedelec durch die Änderung nicht mehr unter § 1 Abs. 3 StVG, ist es kraftfahrzeugrechtlich ein Kraftfahrzeug. Für die Einordnung zählt nach unserer Auslegung, wofür das Rad nach dem Eingriff technisch ausgelegt ist, nicht die gerade gewählte Stufe am Display. Eine Genehmigung als Kraftfahrzeug hat das umgebaute Rad dabei nicht, denn gebaut und verkauft wurde es als Fahrrad.

Als Kraftfahrzeug fehlt deinem Rad für die Straße fast alles: eine Typ- oder Einzelgenehmigung, ein Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Wer das Rad ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung gebraucht, macht sich strafbar, und das hängt nicht allein an der öffentlichen Straße. Wer damit ohne die erforderliche Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt, ebenfalls. Als Halter kannst du dich auch dann strafbar machen, wenn du zulässt, dass jemand anderes damit fährt. Jede dieser Folgen samt Fundstelle führt der Beitrag zur Rechtslage nach einem E-Bike-Tuning im Detail auf. Vom Antriebshersteller hängt davon nichts ab, für dein Rad gilt dieselbe Kette wie für jedes andere umgebaute Pedelec.

Trail, Waldweg, Hof: warum Privatgelände allein nicht reicht

Das E-MTB gilt beim Tuning gern als Rad mit dem natürlichen Einsatzort, weil es ohnehin im Gelände fährt. Genau hier liegt der folgenschwerste Irrtum. Für dein umgebautes Rad heißt das: Ob es ohne Kfz-Haftpflichtversicherung außerhalb des öffentlichen Verkehrs genutzt werden darf, hängt von der konkreten Fahrzeug- und Zulassungseinordnung nach § 2a PflVG ab. In den dort erfassten Fällen beschränkt § 6 Abs. 2 PflVG den Gebrauch auf nichtöffentliche, eingefriedete oder sonst aufgrund einer Zugangsbeschränkung für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Bereiche. Das ist keine allgemeine Freigabe für beliebiges Privatgelände.

Privatgelände allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass der Bereich tatsächlich nichtöffentlich und – soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies verlangt – wirksam eingefriedet oder für die Öffentlichkeit aufgrund einer Zugangsbeschränkung nicht zugänglich ist. Ein frei zugänglicher Waldweg, Trail oder Feldweg erfüllt das nach unserer Lesart nicht, auch wenn das Grundstück jemandem gehört und kein Auto dort fährt. Für ein Trekkingrad mit EP6 oder ein Stadtrad mit EP5 gilt dasselbe, denn entscheidend ist allein der Umbau. Welche Flächen überhaupt in Betracht kommen, vom Supermarktparkplatz bis zum eingezäunten Gelände, und warum die Zustimmung des Eigentümers weder die Abgrenzung noch die Versicherung ersetzt, ordnet der Beitrag zu Privatgelände, Versicherung und Eigentümererlaubnis Fläche für Fläche ein.

Garantie, Gewährleistung und Rückbau

Bei Shimano ist die Garantiefrage ungewöhnlich klar geregelt. Die Garantiebedingungen für Europa, den Nahen Osten und Afrika schließen Produkte aus, die von Personen verändert oder repariert wurden, die keine autorisierten Shimano-Händler sind. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden durch Umbau oder Veränderung. Die Garantiezeit beträgt nach diesen Bedingungen zwei Jahre ab Kauf. Davon getrennt sind die gesetzlichen Mängelansprüche gegen deinen Verkäufer, die Shimanos Bedingungen ausdrücklich unberührt lassen. Sie decken aber nur Mängel, die schon bei der Übergabe da waren, und keinen Defekt, den erst der Umbau ausgelöst hat. Welche Fristen dabei laufen und wann die Beweislast beim Händler liegt und wann bei dir, steht ausführlich im Vergleich von Garantie und Gewährleistung beim Bosch-Antrieb. Für dein Rad gelten dieselben gesetzlichen Regeln, egal welcher Motor darin sitzt.

Der Rückbau ist vor allem eine technische Frage. Ein Modul lässt sich in vielen Fällen wieder ausbauen, und eine geänderte Einstellung lässt sich zurückstellen. Ob dabei alles wieder im Serienzustand ist, hängt von der Lösung und vom Rad ab. Hält das Rad danach wieder alle Pedelec-Grenzen ein, gilt es ab diesem Zeitpunkt auch rechtlich wieder als Pedelec. Die Zeit davor heilt der Rückbau nach unserer Auslegung nicht. Fährst du ein Dienst- oder Leasingrad, kommen eigene Vertragsregeln hinzu, die du vor jedem Eingriff in deinem Vertrag nachlesen solltest.

Bevor du bestellst: was du an deinem Rad klären musst

Am Anfang steht der Blick auf dein eigenes Rad. Welche Antriebseinheit verbaut ist, ob DU-EP800, DU-EP801 oder DU-EP600, und welches Display und welche Drahtloseinheit dazugehören, entscheidet, ob ein Angebot überhaupt passt. Im Zweifel klärt das dein Fachhändler. Danach kommt die Frage nach dem Ort. Ohne einen tatsächlich nichtöffentlichen Bereich, der eingefriedet oder für die Öffentlichkeit gesperrt ist, bleibt für das umgebaute Rad kein Einsatz übrig. Ob es dort ohne Versicherung fahren darf, hängt zusätzlich an seiner Einordnung.

Lies außerdem die Garantiebedingungen, bevor du am Antrieb etwas veränderst, und überleg dir, ob du mit einem Display leben willst, das ein falsches Tempo zeigt. Denk auch an die Folgen jenseits der Technik, etwa nach einem Unfall, beim Dienstrad oder beim Wiederverkauf. Erst wenn alle diese Punkte geklärt sind, stellt sich die Frage nach einem Modul überhaupt.

Die folgende Kurzform ordnet nur den Einsatzrahmen ein. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Fahrzeug-, Zulassungs- und Versicherungssituation und ist keine Erlaubnis für einen bestimmten Ort.

Merksatz: Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Shimano EP8 tunen?

Technisch werden für EP8 und EP801 Module angeboten, die das Geschwindigkeitssignal verändern, damit der Motor länger unterstützt. Ob eine Lösung passt, hängt vom genauen Rad, Sensor und Display ab. Rechtlich ist das Rad danach kein Pedelec mehr. Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Privatgelände allein reicht nicht: Je nach Fahrzeug- und Versicherungseinordnung kommt nur ein tatsächlich nichtöffentlicher, wirksam abgegrenzter Bereich in Betracht.

Lässt sich der Shimano EP8 auf 32 km/h einstellen?

Shimano schreibt, die Antriebseinheit könne bis 25 km/h unterstützen und je nach Region bis 20 Meilen pro Stunde. Umgerechnet sind das rund 32 km/h. Wie diese Regionseinstellung gesetzt wird, bleibt offen. Für ein Pedelec in Deutschland gilt die Grenze von 25 km/h, mit mehr Unterstützung ist das Rad rechtlich ein Kraftfahrzeug.

Kann die App E-TUBE PROJECT die 25-km/h-Grenze aufheben?

Eine solche Funktion nennt Shimano nicht. Mit E-TUBE PROJECT passt du die Unterstützung je Modus, beim EP600 und EP801 die Zahl der Modi und den Einsatz beim ersten Tritt an und spielst Firmware-Updates auf. Die Geschwindigkeit, bis zu der der Motor hilft, bleibt dieselbe.

Was ist der Unterschied zwischen EP8 und EP801?

EP8 ist die Serie, DU-EP800 und DU-EP801 sind die Antriebseinheiten darin. Shimano beschreibt den DU-EP801 als überarbeitete Fassung des DU-EP800 mit erweiterten Anschlüssen. Als Höchstleistung nennt der Hersteller 600 Watt für den EP801 und 500 Watt für den EP800, für die EP8-Antriebseinheiten insgesamt 85 Nm Drehmoment und eine Nennleistung von 250 Watt.

Gilt für Shimano EP6 Tuning dasselbe wie beim EP8?

Ja. Der DU-EP600 hat nach Herstellerangabe ebenfalls 85 Nm und ein Aluminiumgehäuse mit 3,0 kg. Die Grenze von 25 km/h gilt in Shimanos Angaben für die Antriebseinheit allgemein, ohne Unterschied zwischen den Serien. Für ein Tuning gelten deshalb technisch die gleichen Wege und rechtlich die gleichen Folgen.

Zeigt der Tacho nach dem Tuning noch das richtige Tempo?

Meist nicht. Ein Modul, das dem Motor ein niedrigeres Tempo meldet, meldet es in der Regel auch dem Display, häufig zeigt es dann die Hälfte. Kilometerstand, Reichweite und Wartungsintervalle nach Fahrstrecke stimmen damit ebenfalls nicht mehr.

Erlischt die Shimano-Garantie durch Tuning?

Damit musst du rechnen. Shimanos Garantie für den EMEA-Raum schließt Produkte aus, die von Personen verändert wurden, die keine autorisierten Shimano-Händler sind, ebenso Schäden durch Umbau oder Veränderung. Die gesetzlichen Mängelansprüche gegen den Verkäufer bleiben davon getrennt, decken aber nicht, was erst durch den Eingriff kaputtgegangen ist.

Darf ich ein getuntes E-MTB mit Shimano-Motor auf Trails fahren?

Ein frei zugänglicher Trail oder Waldweg ist nach unserer Lesart kein nichtöffentlicher, abgegrenzter Bereich. Ohne Versicherung kommt für ein umgebautes Rad je nach Einordnung höchstens ein nichtöffentlicher Bereich in Frage, der eingefriedet oder für die Öffentlichkeit gesperrt ist. Eine allgemeine Freigabe für beliebiges Privatgelände ist das nicht.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Fundstellen auf gesetze-im-internet.de, die Angaben zu Antrieben, App und Garantie auf die genannten Herstellerseiten, die wir im Klartext nennen. Wie die angebotenen Module und Magnetlösungen arbeiten, beschreiben wir als Prinzip nach den Angeboten am Markt, nicht nach einer eigenen Prüfung. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Pedelec, Kraftfahrzeug und Fahrzeugklasse
  • § 1 StVG „Zulassung“: Absatz 2: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ Absatz 3 Satz 1 nimmt Landfahrzeuge aus, „die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert“ und „beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher“ sowie dann unterbrochen wird, „wenn der Fahrer im Treten einhält“. Satz 3: „Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“ Dass es für die Einordnung auf die technische Auslegung nach dem Eingriff ankommt und nicht auf die gewählte Stufe, ist unsere Auslegung, nicht Wortlaut. Dasselbe gilt für die Folgerung, dass eine regionale Werkseinstellung über 25 km/h an dieser Einordnung nichts ändert.
  • § 2 FZV „Begriffsbestimmungen“: Nummer 11 nennt als Kleinkraftrad ein „zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometern pro Stunde“. Für das zweirädrige Kleinkraftrad nennt Buchstabe a einen Elektromotor, „dessen höchste Nenndauerleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt“. § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 FZV: „Einer Zulassung bedürfen nicht“ unter anderem „c) Leichtkrafträder, d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder“. Welcher Klasse ein umgebautes Pedelec zuzuordnen ist, ist unsere Lesart; die Definitionen sind für genehmigte Fahrzeuge geschrieben.
  • § 4 FZV „Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges“: Nach Absatz 1 darf ein solches Fahrzeug „auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist“. Absatz 2 verlangt für Leichtkrafträder ein Kennzeichen, Absatz 3 für Kleinkrafträder „ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 52 Absatz 1 Satz 1“. Dass ein umgebautes Pedelec weder einem genehmigten Typ entspricht noch eine Einzelgenehmigung hat, weil es als Fahrrad gebaut und verkauft wurde, ist unsere Lesart.
Versicherung, Gelände und Strafe
  • § 1 PflVG „Versicherungspflicht“: Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung „zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten“.
  • § 1a PflVG „Begriffsbestimmungen“: Fahrzeug ist nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b auch „jedes Landfahrzeug, das durch Muskelkraft fortbewegt wird und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb ausgestattet ist, sofern es unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes als Kraftfahrzeug anzusehen ist“. Nach Absatz 3 umfasst der Gebrauch jede Verwendung als Beförderungsmittel, „unabhängig von 1. den Merkmalen des Fahrzeugs, 2. dem Gelände, auf dem das Fahrzeug verwendet wird, und 3. der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht“.
  • § 2a PflVG „Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch“: Absatz 2: „§ 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs in einem Gebiet nach § 6 Absatz 2 für die Halter folgender Fahrzeuge“, darunter nach Nummer 2 „Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, f und g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“. Dass ein umgebautes Pedelec unter Nummer 2 fällt, ist unsere Lesart, nicht Wortlaut. § 6 Absatz 2 verweist außerdem auf § 2a Absatz 1 Nummer 3, der „Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ entsprechen und für die keine Betriebserlaubnis oder andere Genehmigung erteilt ist, für die aber eine Zulassung nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist“ erfasst.
  • § 6 PflVG „Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge“: Absatz 1: „Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht.“ Absatz 2: Ein befreites Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung „darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche Straße im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist und 2. aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrieden ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhindern, oder als befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Öffentlichkeit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich ist.“ Absatz 4: „Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.“ Dass ein frei zugänglicher Trail oder Waldweg diese Anforderung nicht erfüllt, ist unsere Lesart.
  • § 30 PflVG „Strafvorschriften“: Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder 2. entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet.“ Die Strafbarkeit folgt also aus § 6 in Verbindung mit § 30 PflVG.
Fahrerlaubnis
  • § 4 Absatz 1 FeV „Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen“: „Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.“ Ausgenommen sind nach Nummer 1 Mofas, „wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt“.
  • § 21 StVG „Fahren ohne Fahrerlaubnis“: Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ wird bestraft, wer „ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“, oder wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.
Garantie und Gewährleistung
  • § 443 Absatz 1 BGB „Garantie“: Die Rechte aus einer Garantie richten sich nach der „Erklärung oder einschlägigen Werbung“ des Garantiegebers und stehen dem Käufer „unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche“ zu.
  • § 434 Absatz 1 BGB „Sachmangel“: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.“ Dass ein erst durch den Eingriff verursachter Schaden deshalb nicht unter die Mängelansprüche fällt, ist unsere Lesart.
Herstellerangaben Shimano: Antriebe und Serien
  • Shimano Inc., Seite „EP8 DRIVE UNIT“ (internationale Fassung, Produktdetailseite DU-EP801), abgerufen am 05.10.2026: „Updated version of DU-EP800 with expanded system connectivity delivers evolved e-MTB performance and even greater value“; „Maximum torque: 85 N·m“; „Lightweight magnesium body: 2.7 kg“; „Maximum power output: 600 W“; „New customization options and Finetune Mode with E-TUBE PROJECT“; die Einleitung nennt „SHIMANO STEPS EP801“ und eine Unterstützung „up to 25 km/h, 20 mph“; beide Werte stehen dort in einem Satz mit „US Class 3 device“, eine Region ordnet die Seite ihnen nicht zu. Die deutsche Fassung dieser Produktdetailseite zeigte am selben Tag keinen Produktinhalt.
  • Shimano Inc., Seite „EP6 DRIVE UNIT“ (internationale Fassung, Produktdetailseite DU-EP600), abgerufen am 05.10.2026: „Maximum torque: 85 N·m“; „Lightweight aluminum body: 3.0 kg“; „New customization options and Finetune Mode with E-TUBE PROJECT“; die Einleitung nennt „SHIMANO E-BIKE SYSTEMS EP600“.
  • Shimano Inc., Seite „EP8 | E-Bike Systeme und Antriebseinheiten | SHIMANO“, abgerufen am 05.10.2026: „Kompakt, leicht und mit 85 Nm Drehmoment. Unsere EP8 Antriebseinheiten sind intuitiv und leise für volle Konzentration auf den Trail.“; „Bequemes Umschalten zwischen den Modi Eco, Trail und Boost.“; die Seite führt „EP801 SERIE“ und „EP801 CARGO SERIE“.
  • Shimano Inc., Seite „EP6 | E-Bike Systeme und Antriebseinheiten | SHIMANO“, abgerufen am 05.10.2026: „Kompakt und leicht – 3 kg – mit 85 Nm Drehmoment.“; „Der EP6 bietet ein benutzerfreundliches Fahrerlebnis für E-MTB, City und Trekking“; die Seite führt „EP600 SERIE“ und „EP600 CARGO SERIE“.
  • Shimano Inc., Seite „EP5 | E-Bike Systeme und Antriebseinheiten | SHIMANO“, abgerufen am 05.10.2026: „Mit 60 Nm Drehmoment ist der EP5 die perfekte Kombination für sportliches und urbanes Radfahren.“; „auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Pendlern unter der Woche und Entdeckern am Wochenende zugeschnitten“.
  • Shimano Inc., Seite „FAQ -SHIMANO E-BIKE SYSTEMS“, abgerufen am 05.10.2026: zur Höchstleistung „500 W für E8000, EP800 und EP600. 600 W für EP801.“ und „Die Nennleistung ist 250 W. Die maximale Leistung ist nicht für lange Zeit zu halten.“; zu E8000 und E7000 „Es stehen 4 Modi zur Verfügung (BOOST, TRAIL, ECO und GEHEN)“. Die Seite weist selbst darauf hin, dass sie für einige Inhalte KI-Übersetzungen verwendet.
  • Shimano Inc., Seite „Warranty“ (Beschränkte Garantie für EMEA), abgerufen am 05.10.2026, Seitennavigation: unter „E-BIKE-SYSTEME“ die Einträge „EP8 EP6 EP5 E5100“ sowie „EP8 CARGO EP6 CARGO“.
  • SHIMANO STEPS Dealer’s Manual „EP800 Series“ (DU-EP800, DU-EP800-CRG u. a.), Dokumentnummer DM-EP800-03, © Dezember 2020 by SHIMANO INC., Kapitel „Specifications“ und „TO ENSURE SAFETY“: „Operating temperature range: Discharging → -10 – 50 °C“ / „Operating temperature range: Charging → 0 – 40 °C“ sowie „Storage temperature → -20 – 70 °C“ (Gesamtsystem) und separat „Storage temperature (battery) → -20 – 60 °C“. Das Dokument bezeichnet ausdrücklich die Antriebseinheit DU-EP800; eine eigenständige Dealer’s-Manual-Fassung mit eigener Temperaturtabelle für DU-EP801 oder DU-EP600 (EP6) wurde nicht gefunden. Dass dieselben Werte auch für EP801 und EP6 gelten, ist angesichts der gemeinsamen Nennspannung plausibel, aber für diese beiden Varianten nicht eigenständig belegt.
Herstellerangaben Shimano: Regionen, App, Updates und Garantie
  • Shimano Inc., Seite „FAQ -SHIMANO E-BIKE SYSTEMS“, abgerufen am 05.10.2026: zur Frage „Welche Geschwindigkeitsunterstützung kann die Antriebseinheit leisten?“ die Antwort „Die Antriebseinheit kann bis zu 25 km/h unterstützen.“ mit dem Zusatz „Je nach Region kann er für Geschwindigkeiten von bis zu 20 Meilen/h Unterstützung bieten.“; zur Abschaltung bei 25 km/h „Nicht plötzlich, allmählich.“; zur Schiebehilfe „In manchen Regionen kann möglicherweise der Schiebe-Unterstützungsmodus nicht benutzt werden.“; zu den Unterstützungseigenschaften, dass sich die Unterstützung für jeden Modus anpassen, „die Zahl der Unterstützungsmodi festlegen (nur Serie EP600/801)“ und die Unterstützung „bei Beginn des Tretens in die Pedale festlegen“ lässt; zur Frage „Inwiefern ändert sich die Leistungsabgabe im Unterstützungsmodus, wenn der Unterstützungsmodus geändert wird?“ die Antwort „Je höher die Einstellung der Leistungsabgabe im Unterstützungsmodus ist (gesteigert vom Ausgangspunkt AUS), desto geringer ist die erforderliche Kraft, die auf die Pedale ausgeübt werden muss, um eine größere Unterstützungsleistung zu erzielen, wodurch eine verstärkte Fahrleistung erreicht wird. Eine niedrigere Einstellung der Leistungsabgabe im Unterstützungsmodus führt tendenziell zu einem bequemeren Fahrerlebnis und einer erhöhten Reichweite.“; zur Frage „Was ist E-TUBE PROJECT?“ die Antwort „E-TUBE PROJECT ist Software, die es Ihnen erlaubt, Firmware für eine verbesserte Funktionalität zu aktualisieren und die Systemeinstellungen für die Schaltung, die Unterstützung, das Bildschirmdisplay etc. zu ändern. E-TUBE PROJECT Professional für PCs und E-TUBE PROJECT Cyclist für Smartphones sind kostenfrei erhältlich.“; zur Anzeige „Falls der Reifendruck nicht angemessen ist, werden gegebenenfalls falsche Werte angezeigt“; zur Reichweite, sie „variiert je nach Terrain, Akkukapazität und Unterstützungseinstellungen der Antriebseinheit“; zur Frage „Bei Servicebericht wird [Unbekannt] angezeigt.“ die Antwort „Es wird korrekt angezeigt, sobald E-TUBE PROJECT Professional auf die neueste Version aktualisiert wurde. Prüfen Sie alternativ, ob eine nicht autorisierte Änderung des Wertes mit einem anderen Werkzeug als E-TUBE vorgenommen wurde.“ (eine Antwort zur Fehlersuche, keine Beschreibung einer Erkennungsfunktion); nach einem Update „Ihr Fahrrad wurde möglicherweise von dem Drittanbieter-Gerät getrennt.“; zu Drittanbieter-Produkten „Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst für jedes Drittanbieter-Produkt.“ Die Umrechnung von 20 Meilen pro Stunde in rund 32 km/h ist unsere Rechnung. Dass die oft gesuchte Zahl 32 km/h aus dieser Meilenangabe stammt, ist unser Schluss, keine Herstellerangabe.
  • Shimano Inc., Seite „FAQ -E-TUBE PROJECT Cyclist“, abgerufen am 05.10.2026: „Unter Umständen ist der Modus für die Schiebehilfe in Ihrer Region nicht zulässig.“; zu Giant „GIANT E-BIKEs, die mit SHIMANO E-BIKE SYSTEMS ausgestattet sind, verfügen nicht über die Einheit für drahtlose Signalübertragung von SHIMANO“ und der Verweis auf die von Giant angebotene „RideControl App“.
  • Shimano Inc., Seite „E-TUBE PROJECT Cyclist“, abgerufen am 05.10.2026: „Die Smartphone-App ermöglicht unkomplizierte Firmware-Updates sowie die Anpassung der elektrischen Schaltung und des E-Bike Unterstützungsprogramms.“; „Neue Pop-up-Box zeigt die Inhalte des Firmware-Updates an“; „Ohne Drahtlos-Einheit kann sich E-TUBE PROJECT Cyclist nicht mit deinem Bike verbinden.“
  • Shimano Inc., Seite „SHIMANO TECHNOLOGIES (E-BIKE)“, abgerufen am 05.10.2026: „SHIMANO hat dieses revolutionäre System selbst entwickelt und kann es daher mit Firmware-Updates kontinuierlich verbessern.“ (zu AUTO SHIFT); „SHIMANO STEPS Akkus bilden das Herzstück unserer E-Bike-Systeme“.
  • Shimano Inc., Seite „Warranty“ (Beschränkte Garantie von SHIMANO für EMEA, Garantiegeber SHIMANO Europe B.V.), abgerufen am 05.10.2026: „für einen Zeitraum von zwei Jahren für alle SHIMANO Produkte, mit Ausnahme der Produkte der Serien Dura-Ace und XTR“; ausgeschlossen sind „SHIMANO Produkte, die von Personen verändert oder repariert wurden, bei denen es sich nicht um autorisierte SHIMANO-Händler handelt“ sowie Schäden „aufgrund von Unfällen, Missbrauch, Zweckentfremdung, Nachlässigkeit, fehlerhafter Montage oder Reparatur, fehlerhafter Wartung, Umbau, Veränderung“; „Diese Garantie stellt keine Beschränkung der Ihnen gesetzlich zustehenden Ansprüche dar.“; zum Geltungsbereich „Diese Garantie gilt nur in Europa, im Nahen Osten, in Afrika und Russland.“

TL Redaktion tuning-lizenz.de – neutrale Einordnung zu Recht, Technik und Nutzung.

Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Angaben zu Fahrzeugklasse, Versicherung, Fahrerlaubnis und Garantie hängen vom konkreten Fahrzeug, den Vertragsbedingungen und der aktuellen Rechtslage ab. Herstellerangaben geben den Stand der genannten Seiten wieder. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026).

Ähnliche Beiträge