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NIU RQi Sport: Führerschein, Reichweite und Akku des 125er-E-Motorrads

Welche Fahrerlaubnis reicht, was die Zahlen im Datenblatt bedeuten, warum ein Kennzeichen dazugehört und weshalb an der Leistung nichts zu holen ist.

⏱ 14 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt: Der NIU RQi Sport ist ein E-Motorrad mit 110 km/h Höchstgeschwindigkeit, das NIU selbst in die 125er-Klasse einordnet. Fahren darfst du es mit der Klasse A1 ab 16 Jahren, mit A2 oder A und mit der Schlüsselzahl 196 im Autoführerschein, Letztere aber nur in Deutschland. Nach Herstellerangabe liegt die Nennleistung bei 5.000 Watt, die maximale Leistung bei 7.500 Watt, beides unter der A1-Grenze von 11 kW. Nach den Herstellerwerten ist der RQi Sport ein Leichtkraftrad und damit zulassungsfrei, er braucht aber ein Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung. Die Reichweite gibt NIU mit 95 bis 105 Kilometern an, geladen wird über zwei herausnehmbare Akkus.

Ein Motorrad, das sich mit dem erweiterten Autoführerschein fahren lässt, 110 km/h schafft und an keiner Tankstelle hält: So stellen sich viele den NIU RQi Sport vor, und ganz falsch ist das Bild nicht. Vor dem Kauf zählen meistens drei Fragen, nämlich welcher Führerschein reicht, welche Papiere dazugehören und wie weit eine Ladung trägt. Dazu kommt die Frage, die beim Händler selten jemand stellt: Was passiert, wenn an der Software oder an der Leistung gedreht wird?

NIU kennen die meisten von den Elektrorollern, und auch dort gibt es Modelle für den A1-Führerschein. Der RQi Sport dagegen ist ein Motorrad mit 17-Zoll-Rädern, Mittelmotor und Sitzbank für zwei. Die Roller der Marke sind ein eigenes Thema, hier geht es nur um das Motorrad.

NIU RQi Sport: welcher Führerschein und welche Klasse

Die kurze Antwort: Du brauchst mindestens die Klasse A1 oder die Schlüsselzahl 196 im Autoführerschein. NIU schreibt das auch selbst so. Im Modellmenü steht der RQi Sport unter „Äquivalent 125cc“, und auf der Produktseite nennt der Hersteller als benötigten Führerschein „A1, A2, A, B196“. Mit dem reinen Autoführerschein der Klasse B fährst du das Motorrad dagegen nicht. Wer mit 16 seinen ersten Motorradführerschein macht, ist mit A1 also genau richtig, und wer mindestens 25 ist und seit fünf Jahren den Pkw-Führerschein hat, kommt auch über die Schlüsselzahl an das Motorrad.

Hinter der Führerscheinfrage steht die Fahrzeugklasse, und die ergibt sich aus den Werten des Herstellers ziemlich eindeutig. Ein Zweirad mit 110 km/h ist kein leichtes Kraftfahrzeug der Klasse L1e mehr, denn dort liegt die Grenze bei 45 km/h. Es fällt in die Klasse L3e, das zweirädrige Kraftrad. Innerhalb dieser Klasse bestimmt die Leistung die Unterklasse, und mit 5.000 Watt Nennleistung bleibt der RQi Sport deutlich unter den 11 kW, bis zu denen die Unterklasse L3e-A1 reicht. Auch das zweite Kriterium hält er ein: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht liegt rechnerisch bei etwa 0,03 kW je Kilogramm und damit weit unter der Grenze von 0,1.

Eine Einschränkung gehört dazu, und sie ist keine Formsache. Diese Einordnung ist unsere Ableitung aus den Werten, die NIU veröffentlicht, und stammt nicht aus der Typgenehmigung. Maßgeblich ist, was in der Übereinstimmungsbescheinigung und in der Zulassungsbescheinigung des konkreten Motorrads steht, also Klasse, Leistung und Masse. Wer die Klasse aus CoC und Typenschild ablesen kann, hat diese Prüfung beim Händler schnell erledigt.

Technische Daten des RQi Sport nach Herstellerangabe

Die folgende Tabelle fasst zusammen, was NIU auf der deutschen Produktseite im Oktober 2026 angibt. Sie ist eine Momentaufnahme, denn Hersteller ändern Datenblätter ohne Ankündigung, und einzelne Werte widersprechen sich schon auf derselben Seite.

Merkmal Angabe von NIU Was du daraus mitnimmst
Höchstgeschwindigkeit 110 km/h Kraftrad der Klasse L3e, Autobahn ist möglich
Leistung 5.000 W Nennleistung, 7.500 W maximal beide Werte unter 11 kW
Drehmoment 450 Nm NIU nennt ihn beim Mittelmotor, einen Messpunkt gibt NIU nicht an
Beschleunigung 0 auf 50 km/h in 2,9 Sekunden nennt NIU beim Ultra-Boost-Modus
Akku zwei herausnehmbare Batterien, 72 V, je 36 Ah, je 23 kg zusammen rund 5,2 kWh, selbst nachgerechnet
Reichweite 95 bis 105 km Messbedingungen nicht genannt
Ladezeit 4 Stunden je Akku, 7 Stunden für beide Ladestrom 11 A
Gewicht 186 kg ob mit oder ohne Akkus, sagt das Datenblatt nicht
Sitzhöhe und Radstand 825 mm, 1.455 mm vor dem Kauf probesitzen
Bremsen vorn 300 mm, hinten 240 mm, angegeben als CBS oder ABS mit Traktionskontrolle Ausführung am Motorrad prüfen
Reifen 110/70-R17 vorn, 140/70-R17 hinten Motorradformat, kein Rollerrad
Sitzplätze 2 Soziusbetrieb vorgesehen

Zwei Zeilen verdienen einen zweiten Blick. Bei den Bremsen stehen im Datenblatt zwei Systeme nebeneinander, ein kombiniertes Bremssystem und ein ABS mit Traktionskontrolle, während der Werbetext nur vom Zweikanal-ABS spricht. Welche Ausführung ein Motorrad hat, das dir angeboten wird, klärst du deshalb am Fahrzeug selbst. Wer übrigens nach einem RQi GT sucht: Im deutschen Modellangebot von NIU steht im Oktober 2026 als RQi-Modell nur der RQi Sport, und alle Werte auf dieser Seite gelten für ihn.

5.000 oder 7.500 Watt: welche Leistung zählt

Auf der Produktseite des RQi Sport tauchen zwei Leistungsangaben auf, und groß beworben wird die höhere. Dort steht „110 km/h mit einem 7500W Motor“, während das Datenblatt weiter unten eine Nennleistung von 5.000 Watt nennt. Beide Zahlen können gleichzeitig stimmen, wenn sie Verschiedenes beschreiben. Üblicherweise steht die höhere Zahl für das, was der Motor kurzzeitig abgeben kann, etwa beim Beschleunigen im stärksten Modus, und die Nennleistung für das, was er dauerhaft leistet, ohne zu überhitzen. NIU selbst erklärt die beiden Werte nicht.

Für die Fahrzeugklasse zählt bei einem Elektroantrieb die Nenndauerleistung. So steht es in der amtlichen Klassentabelle, die für Elektrofahrzeuge ausdrücklich die maximale Nenndauerleistung als Grundlage der Leistungsgrenzen nennt. Hier ist diese Frage zum Glück entspannt, weil auch die maximale Leistung von 7,5 kW noch unter 11 kW liegt. Selbst wenn nur sie zählte und das Motorrad ohne seine 46 Kilogramm Akkus lediglich 140 Kilogramm wöge, kämen rechnerisch rund 0,05 kW je Kilogramm heraus. Das ist gut die Hälfte dessen, was A1 erlaubt.

Ob die 5.000 Watt der Produktseite genau der Wert sind, den die Typgenehmigung festgestellt hat, zeigt erst das Dokument. Der Unterschied zwischen Nenndauerleistung und Peak ist bei E-Motoren der Grund, warum zwei richtige Zahlen auf demselben Datenblatt stehen können. Für die Kaufentscheidung reicht dir eine einfache Regel: Es zählt die Zahl im CoC, auch wenn der Prospekt eine größere nennt.

A1, A2 und A: wer den RQi Sport fahren darf

Die Klasse A1 bekommst du ab 16 Jahren, und sie ist auf genau solche Motorräder zugeschnitten. Die Hubraumgrenze von 125 Kubikzentimetern kann ein Elektromotor nach unserer Lesart nicht überschreiten, entscheidend sind die 11 kW und das Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW je Kilogramm. Wer schon A2 oder A besitzt, darf auch alles fahren, was unter A1 fällt, denn die höheren Motorradklassen schließen die niedrigeren ein. Für eine 17-Jährige mit frischem A1-Führerschein passt der RQi Sport also genauso wie für den Pendler, der seit Jahren den großen Motorradführerschein hat.

Anders sieht es beim Autoführerschein ohne Zusatz aus. Klasse B schließt nur die Klassen AM und L ein, also vor allem Kleinkrafträder und langsame land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, aber keine Leichtkrafträder. Wer den RQi Sport mit nur diesem Führerschein auf öffentlichen Straßen bewegt, fährt ohne Fahrerlaubnis, und das ist eine Straftat. Sie trifft die Person auf dem Motorrad und ebenso den Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, etwa wenn Eltern das Motorrad dem volljährigen Kind mit nur Klasse B überlassen. Wie sich AM, B196 und A1 bei Elektromotorrädern gegeneinander abgrenzen, steht ausführlich im Beitrag E-Motorrad mit Autoführerschein.

Mit B196 auf den RQi Sport: Voraussetzungen und Grenzen

Für viele Interessenten ist die Schlüsselzahl 196 der eigentliche Grund, sich den RQi Sport überhaupt anzusehen. Sie erweitert die Klasse B auf Krafträder mit höchstens 11 kW und einem Leistungsgewicht bis 0,1 kW je Kilogramm, also auf dieselben Grenzen wie A1. Die Bedingungen sind klar geregelt: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen und eine Fahrerschulung absolvieren. Zwischen Schulung und Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Welche Inhalte die Schulung hat und was die Schlüsselzahl nicht abdeckt, steht in den Voraussetzungen der Schlüsselzahl 196 im Einzelnen.

Die wichtigste Grenze liegt an der Staatsgrenze. Die Berechtigung aus der Schlüsselzahl gilt nur im Inland, und das steht wörtlich so in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wer mit dem Motorrad einen Ausflug nach Österreich, in die Niederlande oder nach Dänemark plant, braucht dafür eine echte Motorradklasse. Das trifft auch Pendler, und wer von Aachen nach Heerlen zur Arbeit fährt, merkt am ersten Tag, was die Schlüsselzahl an der Grenze wert ist.

Ohne Zulassung, aber mit Kennzeichen und Versicherung

Nach den Herstellerwerten ist der RQi Sport ein Leichtkraftrad im Sinne des deutschen Rechts, also ein Kraftrad mit höchstens 11 kW Nennleistung. Beim Elektroantrieb gibt es dafür keine Hubraumgrenze, die nennt die Begriffsbestimmung nur für Verbrennungsmotoren. Was das für Elektromotorräder im Einzelnen bedeutet, erklärt der Beitrag, wann ein Elektrokraftrad als Leichtkraftrad gilt. Leichtkrafträder brauchen keine Zulassung im engeren Sinn, und das klingt nach weniger Aufwand, als es ist. Auf öffentlichen Straßen darfst du den RQi Sport nur mit einem Kennzeichen fahren, das die Zulassungsbehörde zuteilt. Die Zuteilung läuft nach denselben Regeln wie eine Zulassung, nur die Zulassungsbescheinigung Teil II fällt weg.

Ohne Haftpflichtversicherung bekommst du kein Kennzeichen, und ohne Versicherung darf das Motorrad auch nicht gebraucht werden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar, und zwar nach dem Verbot im Pflichtversicherungsgesetz in Verbindung mit dessen Strafvorschrift. Dazu kommt eine Pflicht, die oft vergessen wird: Ist für das Motorrad keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, musst du die Übereinstimmungsbescheinigung mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Ein Versicherungskennzeichen, wie es Roller bis 45 km/h tragen, reicht hier nicht. Welcher Nachweis zu welcher L-Klasse gehört, zeigt die Übersicht, welche Versicherung ein Leichtkraftrad braucht.

Hauptuntersuchung alle zwei Jahre

Zulassungsfrei heißt nicht untersuchungsfrei. Weil der RQi Sport ein Kennzeichen tragen muss, gehört er zu den Fahrzeugen, die regelmäßig zur Hauptuntersuchung müssen. Für Krafträder liegt die Frist bei 24 Monaten, und eine zusätzliche Sicherheitsprüfung gibt es bei ihnen nicht. Die Plakette am Kennzeichen zeigt dir, wann der nächste Termin fällig ist, und bei einem Gebrauchtkauf ist sie einer der ersten Blicke.

Eine Abgasuntersuchung entfällt mangels Abgas, geprüft wird trotzdem der Antrieb. Der Prüfkatalog der Hauptuntersuchung hat dafür einen eigenen Prüfpunkt, bei dem der gesamte elektrische Antrieb auf die Einhaltung der Vorgaben untersucht wird. Dazu kommen Bremsen, Licht, Reifen, Fahrwerk und Geräusch wie bei jedem anderen Motorrad. Wer neben dem Motorrad noch einen Roller oder ein Quad hält, findet die Prüffristen der Hauptuntersuchung für Krafträder und andere L-Klassen gesammelt an einem Ort.

Autobahn und Kraftfahrstraße mit 110 km/h

Roller bis 45 km/h dürfen nicht auf die Autobahn, und deshalb ist die Frage beim RQi Sport berechtigt. Die Regel knüpft an die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an: Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind Kraftfahrzeugen vorbehalten, die mehr als 60 km/h schaffen. Mit den 110 km/h, die NIU angibt, liegt der RQi Sport klar darüber.

Ob die Autobahn ein guter Ort für dieses Motorrad ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei 110 km/h bleibt kaum Reserve zum Überholen, und Lastwagen fahren auf der rechten Spur oft nur wenig langsamer. Dazu kommt der Akku. Je schneller du fährst, desto stärker steigt der Luftwiderstand und desto schneller sinkt die Reichweite, und das führt direkt zur nächsten Frage.

NIU RQi Sport Reichweite: was die 95 bis 105 Kilometer bedeuten

Bei der Reichweite ist das Datenblatt nicht ganz einig mit sich selbst. Oben auf der Produktseite stehen „95-105 km Reichweite mit einer einzigen Ladung“, weiter unten im Text „bis zu 100 km“, und im Datenblatt wieder 95 bis 105 Kilometer. Unter welchen Bedingungen gemessen wurde, also mit welchem Tempo, welcher Zuladung und in welchem Fahrmodus, nennt die Seite nicht. Für dich heißt das: Die Zahl taugt als Obergrenze für gemütliche Fahrten, und für die Landstraße oder den Winter planst du besser mit einem deutlichen Abschlag.

Wie viel Energie an Bord ist, lässt sich aus den Akkudaten ausrechnen. Zwei Batterien mit 72 Volt und je 36 Amperestunden ergeben zusammen 5.184 Wattstunden. Genau diese Zahl führt NIU im Datenblatt unter der Überschrift „Energieverbrauch pro Ladung“, was für uns eher den Energieinhalt beider Akkus beschreibt als einen Verbrauch. Wie viel davon nutzbar ist, sagt die Seite nicht.

Im Alltag hängt die Reichweite des RQi Sport vor allem an Tempo, Fahrmodus und Temperatur. Wer viel über 80 km/h fährt, verbraucht deutlich mehr als im Stadtverkehr, und der sparsame E-SAVE-Modus tauscht Leistung gegen Reichweite. Im Winter kommt die Kälte dazu, denn Lithium-Ionen-Akkus geben bei niedrigen Temperaturen weniger ab, und genau dieser Teil von Akku, Laden und Thermik beim E-Motorrad fällt vielen erst im November auf.

Akku und Laden: zwei Batterien zum Herausnehmen

Der RQi Sport hat zwei Akkus, und beide lassen sich herausnehmen. Das ist der große praktische Vorteil gegenüber vielen anderen Elektromotorrädern, denn du brauchst keine Steckdose am Stellplatz. Du trägst die Batterien in die Wohnung oder den Keller und lädst sie dort. Leicht sind sie allerdings nicht, NIU gibt 23 Kilogramm je Akku an. Wer im dritten Stock ohne Aufzug wohnt, trägt also zweimal fast einen halben Zentner die Treppe hinauf.

Die Ladezeit nennt NIU mit vier Stunden für einen Akku und sieben Stunden für beide, bei einem Ladestrom von 11 Ampere. Im Datenblatt steht zwar eine Zeile „Schnellladen“, ein Wert ist dort aber nicht eingetragen. Plane deshalb mit der Haushaltssteckdose und einer Nacht, denn mit den angegebenen vier Stunden je Akku ist ein kurzer Stopp unterwegs keine verlässliche Ladepause. Die Akkus arbeiten nach Herstellerangabe mit Rundzellen vom Typ 18650 und einem Batteriemanagement, das Temperatur, Spannung, Strom und Isolation überwacht.

App, OTA-Updates und Fahrmodi

Der RQi Sport ist ein vernetztes Motorrad. NIU nennt eine App mit Ortung, Diebstahlschutz und Fahrstatistik, schlüsselloses Entriegeln per Bluetooth und NFC sowie Software-Updates aus der Ferne, im Datenblatt als „OTA Upgrade“ geführt. Dazu kommen vier Fahrmodi. Der Ultra-Boost-Modus liefert laut NIU die volle Leistung und die 2,9 Sekunden auf 50 km/h, daneben gibt es E-SAVE, Dynamisch und Sport.

Die Softwareregel der Zulassungsordnung unterscheidet nicht, wer die Software aufspielt: Für Softwareänderungen an Fahrzeugen im Verkehr verlangt sie ausdrücklich, dass die amtlich bekannt gemachten Vorschriften und der Stand der Technik beachtet werden. Ein Update, das NIU selbst ausspielt und das innerhalb der Typgenehmigung bleibt, bewerten wir trotzdem anders als Software, die jemand anderes aufspielt, um Leistung, Höchstgeschwindigkeit oder Kennwerte zu verändern. Der Grund ist, dass es vom Fahrzeughersteller kommt. Den Wechsel zwischen den werkseitigen Fahrmodi sehen wir dagegen nicht als Eingriff, denn er bleibt innerhalb dessen, was der Hersteller für das Motorrad vorgesehen hat.

RQi Sport tunen: warum mehr Leistung kein Weg ist

Auch beim RQi Sport fragen manche nach mehr Leistung. Eine Anleitung gibt es hier nicht, und der Grund liegt in der Klasse. Ein Motorrad der Unterklasse L3e-A1 muss der Hersteller nach europäischem Recht mit Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang ausstatten, damit niemand auf diesem Weg Drehmoment, Leistung oder Höchstgeschwindigkeit über die im Typgenehmigungsverfahren festgestellten Werte hebt. Wer das trotzdem versucht, etwa mit fremder Software oder einem anderen Controller, verändert das Motorrad so, dass nach unserer Auslegung die genehmigte Fahrzeugart nicht mehr stimmt. Dann erlischt die Betriebserlaubnis, und das Motorrad darf nicht mehr auf öffentliche Straßen. Auch der Halter darf das nicht mehr zulassen. Hersteller, Importeure, Händler und Werkstätten dürfen eine solche Änderung weder vornehmen noch vornehmen lassen, es sei denn, für das ganze Motorrad wird unverzüglich eine neue Betriebserlaubnis eingeholt.

Liegt das Motorrad danach über 11 kW oder über 0,1 kW je Kilogramm, kippt auch die Führerscheinfrage, denn dann decken weder A1 noch die Schlüsselzahl 196 das Motorrad. Bei einem Elektromotorrad wird außerdem oft übersehen, dass die Betriebserlaubnis auch bei schlechterem Geräuschverhalten erlischt. Ein lauterer Antrieb ist damit ebenfalls ein Thema, nur die Abgashälfte fällt weg. Welche Änderungen im Einzelnen die Betriebserlaubnis kosten, beschreibt der Beitrag, wann eine Änderung die Betriebserlaubnis erlöschen lässt.

Was bleibt, sind Anbauteile wie ein kürzerer Kennzeichenhalter, andere Spiegel oder Griffe, und auch dort zählt der Nachweis. Ein Teil mit Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung lässt die Betriebserlaubnis des Motorrads nur bestehen, wenn du die Einschränkungen und Einbauanweisungen des Teils einhältst, und bei manchen dieser Genehmigungen gilt das erst nach einer Abnahme des Anbaus. Kommt ein Teil mit einem Teilegutachten, gehört eine Frist in die Planung. Für Teilegutachten, die unter die Übergangsregelung des § 72 Abs. 2 StVZO fallen, endet am 19. Juni 2028 die Möglichkeit, sie für den neuen Ein- oder Anbau eines Teils zu verwenden. Ein vor Fristablauf ordnungsgemäß vorgenommener und abgenommener Umbau wird nicht allein dadurch am 20. Juni 2028 unzulässig.

Und wer die NIU abseits der Straße schneller bewegen will, sollte die Fläche genau anschauen. Privatgelände allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass der Bereich tatsächlich nichtöffentlich und – soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies verlangt – wirksam eingefriedet oder für die Öffentlichkeit aufgrund einer Zugangsbeschränkung nicht zugänglich ist. Für Rennen, Trainings, Tests und andere Motorsportaktivitäten verlangt das Pflichtversicherungsgesetz zusätzlich eine von zwei Voraussetzungen. Entweder besteht die Haftpflichtversicherung des Motorrads, und der Einsatz verletzt keine im Versicherungsvertrag vereinbarten Obliegenheiten, oder für genau diesen Einsatz besteht eigener Versicherungsschutz, und gefahren wird nur in einem dafür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen.

Gebrauchten RQi Sport kaufen: worauf du achtest

Beim Gebrauchtkauf beginnt alles mit den Papieren. Für Leichtkrafträder wird nach unserer Lesart der Zulassungsverordnung keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, es gibt also keinen Fahrzeugbrief, der das Eigentum begleitet. Lass dir deshalb die Übereinstimmungsbescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I, sofern vorhanden, und die Kaufrechnung des Vorbesitzers zeigen. Vergleiche die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Rahmen mit allen drei Dokumenten. Steht in den Papieren eine andere Leistung oder Klasse, als du erwartest, klärst du das vor der Unterschrift.

Beim Akku zählt der Zustand mehr als das Alter. Frag nach, ob beide Batterien original sind, ob sie gleich alt sind und ob die App Ladezyklen oder Fehlermeldungen zeigt. Eine Probefahrt mit vollem Akku im sparsamen und im starken Modus zeigt dir, ob die Leistung gleichmäßig kommt. Prüfe außerdem, welche Bremsausführung verbaut ist, und ob die Plakette der Hauptuntersuchung noch gilt.

Ein letzter Punkt betrifft die Software. Frag ausdrücklich, ob jemand außer NIU am Steuergerät gearbeitet hat, und halte die Antwort im Kaufvertrag fest. Eine veränderte Software siehst du von außen nicht, ihre Folgen für Betriebserlaubnis und Führerschein treffen aber dich als neuen Halter.

Die folgende Kurzform ordnet nur den Einsatzrahmen ein. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Fahrzeug-, Zulassungs-, Versicherungs- und Fahrerlaubnissituation und ist keine Erlaubnis für einen bestimmten Ort.

Merksatz: Umbauten am eigenen Fahrzeug. Ob ein Umbau auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf, entscheidet der Genehmigungszustand des Fahrzeugs — die Genehmigung des Teils, der Einbau nach ihren Auflagen und, wo nötig, die Abnahme durch eine dafür zuständige Stelle. Solange diese Kette nicht vollständig ist, gehört der Umbau auf Privatgelände, Testflächen und in nicht öffentliche Bereiche.

Häufige Fragen

Welchen Führerschein brauche ich für den NIU RQi Sport?

Die Klasse A1, die es ab 16 Jahren gibt, oder eine höhere Motorradklasse wie A2 oder A. Alternativ reicht die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Der Autoführerschein ohne diesen Zusatz genügt nicht, weil Klasse B nur die Klassen AM und L einschließt.

Darf ich den RQi Sport mit B196 auch im Ausland fahren?

Nein. Die Berechtigung aus der Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland. Für Fahrten über die Grenze brauchst du eine Motorradklasse, also mindestens A1. Für die Schlüsselzahl selbst musst du mindestens 25 Jahre alt sein, die Klasse B seit fünf Jahren besitzen und eine Fahrerschulung absolviert haben.

Braucht der RQi Sport eine Zulassung?

Nach den Herstellerwerten ist er ein Leichtkraftrad und damit zulassungsfrei, auf öffentlichen Straßen braucht er aber ein von der Behörde zugeteiltes Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, führst du die Übereinstimmungsbescheinigung mit. Zur Hauptuntersuchung muss er alle 24 Monate.

Wie weit kommt der NIU RQi Sport mit einer Ladung?

NIU nennt 95 bis 105 Kilometer, an anderer Stelle bis zu 100 Kilometer, ohne die Messbedingungen anzugeben. Bei hohem Tempo, im stärksten Fahrmodus und bei Kälte liegt die Reichweite im Alltag darunter.

Wie lange dauert das Laden?

Nach Herstellerangabe vier Stunden für einen Akku und sieben Stunden für beide. Die zwei Akkus lassen sich herausnehmen und an der Haushaltssteckdose laden, wiegen aber je 23 Kilogramm.

Hat der RQi Sport 5.000 oder 7.500 Watt?

Beides, laut Hersteller. 5.000 Watt nennt NIU als Nennleistung, 7.500 Watt als maximale Leistung. Für die Fahrzeugklasse zählt beim Elektroantrieb die Nenndauerleistung, und maßgeblich ist der Wert in den Papieren.

Darf ich mit dem RQi Sport auf die Autobahn?

Ja, wenn seine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wie angegeben über 60 km/h liegt. Mit 110 km/h nach Herstellerangabe ist das der Fall. Reserven zum Überholen hast du bei diesem Tempo allerdings kaum.

Lässt sich der RQi Sport schneller machen?

Nicht ohne Folgen. Ein Eingriff in Software oder Antrieb, der Leistung oder Höchstgeschwindigkeit hebt, lässt nach unserer Auslegung die Betriebserlaubnis erlöschen, und über 11 kW oder 0,1 kW je Kilogramm decken weder A1 noch B196 das Motorrad. Die werkseitigen Fahrmodi zu wechseln, ist nach unserer Einschätzung dagegen kein Eingriff.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Fundstellen auf gesetze-im-internet.de, alle am 5. Oktober 2026 abgerufen, und auf die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 auf EUR-Lex. Die Angaben zum RQi Sport stammen von der deutschen Produktseite von NIU, die wir am 5. Oktober 2026 abgerufen und gesichert haben. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Fahrzeugklasse L3e-A1 und Leichtkraftrad
  • Anlage XXIX StVZO „EG-Fahrzeugklassen“, Abschnitt 2: Klasse L1e mit „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h“; Klasse L3e „Zweirädriges Kraftrad“ mit „zweirädriges Fahrzeug, das nicht in die Klasse L1e eingestuft werden kann“; Unterklasse L3e-A1 „Kraftrad mit niedriger Leistung“ mit „(7) Hubvolumen ≤ 125 cm³ und (8) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 11 kW und (9) Verhältnis von Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg“. Dieselbe Anlage: „Grundlage der in Abschnitt 2 genannten Leistungsgrenzen ist die maximale Nenndauerleistung bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb und die maximale Nutzleistung bei Fahrzeugen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden. Das Gewicht eines Fahrzeugs wird als identisch mit seiner Masse in fahrbereitem Zustand betrachtet.“ Die Einordnung des RQi Sport als L3e-A1 ist unsere Ableitung aus den Herstellerangaben, keine Angabe aus Typgenehmigung oder CoC.
  • Verordnung (EU) Nr. 168/2013, konsolidierte Fassung vom 02.08.2026, Artikel 5 „Bestimmung der Masse in fahrbereitem Zustand“, Absatz 2: Die Masse in fahrbereitem Zustand schließt nicht ein „c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der Antriebsbatterien“. Die Leistungsgewichte von etwa 0,03 kW/kg (5,0 kW zu 186 kg) und höchstens rund 0,05 kW/kg (7,5 kW zu 140 kg, also 186 kg abzüglich zweimal 23 kg Akku) sind unsere Rechnung; ob die 186 kg der Herstellerseite die Akkus enthalten, ist dort nicht angegeben.
  • § 2 FZV „Begriffsbestimmungen“: Nummer 9 „Kraftrad: zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde“; Nummer 10 „Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern“.
Fahrerlaubnis A1, A2, A und Schlüsselzahl 196
  • § 4 Absatz 1 FeV „Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen“: „Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.“
  • § 6 FeV „Einteilung der Fahrerlaubnisklassen“: Absatz 1, Klasse A1: „Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt“. Absatz 3: „die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2“, „die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM“, „die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L“. Absatz 1, Klasse L: „Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.“ Dass die Hubraumangabe bei einem Elektromotorrad keine eigene Grenze zieht, ist unsere Lesart.
  • § 6b FeV „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196“: Absatz 1: „Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.“ „Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.“ „Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.“ Absatz 2: „Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.“ Absatz 3: „Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung.“ Absatz 5: „Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.“
  • § 10 Absatz 1 FeV „Mindestalter“: In der Tabelle steht für die Klasse A1 ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • § 21 Absatz 1 StVG „Fahren ohne Fahrerlaubnis“: Bestraft wird, wer „ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“ (Nummer 1), oder wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“ (Nummer 2).
Kennzeichen, Versicherung und Hauptuntersuchung
  • § 3 FZV „Notwendigkeit einer Zulassung“: Absatz 1 Satz 1: „Ein Kraftfahrzeug und seine Anhänger dürfen von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.“ Nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c bedürfen „Leichtkrafträder“ keiner Zulassung.
  • § 4 FZV „Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges“: Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 verlangt für Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c ein Kennzeichen; Absatz 2 Satz 2: „Auf die Zuteilung des Kennzeichens sind die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II anzuwenden.“ Absatz 5 Satz 1: Wird ein solches Fahrzeug, „für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Dass es für Leichtkrafträder deshalb keine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt, ist unsere Lesart von Absatz 2 Satz 2.
  • § 1 PflVG „Versicherungspflicht“, § 6 PflVG „Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge“: Absatz 1: „Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht.“ Absatz 3: Ein Fahrzeug darf „bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, nur gebraucht werden, wenn 1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten verletzt oder 2. für diesen Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsschutz nach Maßgabe des § 5d besteht und das Fahrzeug in dem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird.“ Die Strafe steht in § 30 PflVG „Strafvorschriften“, Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht“. Strafbar ist der Gebrauch also nach § 6 in Verbindung mit § 30 PflVG.
  • § 29 Absatz 1 StVZO „Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger“: Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen „und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.“ Anlage VIII Nummer 2.1.1: Krafträder, Hauptuntersuchung 24 Monate, keine Sicherheitsprüfung. Anlage VIIIa Nummer 6.8.7: „Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen“, Untersuchungsgegenstand „gesamter elektrischer Antrieb“, Prüfkriterium „Einhaltung von Vorgaben“.
  • § 18 Absatz 1 StVO „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“: Sie „dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“.
Betriebserlaubnis, Änderungen am Antriebsstrang und Teile
  • § 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“: Absatz 2 Satz 2: Die Betriebserlaubnis „erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Absatz 2 Satz 3 und 4: „Fahrzeughersteller, Importeure oder Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die nach Satz 2 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird.“ Absatz 2, vorletzter Satz: „Für Softwareänderungen von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sind zusätzlich die hierzu amtlich bekannt gemachten Vorschriften zur Durchführung sowie der Stand der Technik zu beachten.“ Absatz 3 Satz 1 nennt als Ausnahmen unter anderem in Nummer 1 die Betriebserlaubnis nach § 22 und die Bauartgenehmigung nach § 22a, in Nummer 2 die EG-Typgenehmigung und die Genehmigung nach dem Übereinkommen von 1958 (ECE), sofern „eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet“ sind, und in Nummer 3 die Abnahme des Ein- oder Anbaus; Nummer 4 lautet „(weggefallen)“. Absatz 3 Satz 2: „Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.“ Absatz 5 Satz 1: Ist die Betriebserlaubnis „nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.“ Absatz 7: „Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung, die EG-Genehmigung oder die EU-Einzelgenehmigung.“ Dass die Typgenehmigung eines L3e-Motorrads nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 davon erfasst ist und dass eine Leistungssteigerung die genehmigte Fahrzeugart ändert, ist unsere Auslegung. Ebenso unsere Auslegung ist, dass ein Update des Herstellers innerhalb seiner Typgenehmigung anders zu bewerten ist als Software eines Dritten, und dass der Wechsel zwischen den werkseitigen Fahrmodi keine Änderung im Sinne von Absatz 2 Satz 2 ist.
  • § 49 Absatz 1 StVZO „Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage“: „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.“
  • Verordnung (EU) Nr. 168/2013, konsolidierte Fassung vom 02.08.2026, Artikel 20 „Herstellerseitige Maßnahmen hinsichtlich Änderungen am Antriebsstrang von Fahrzeugen“: Absatz 1: „Fahrzeuge der Klasse L mit Ausnahme der Unterklassen L3e-A3 und L4e-A3 werden seitens des Herstellers mit Merkmalen zur Verhinderung unbefugter Eingriffe in den Antriebsstrang des Fahrzeugs ausgestattet“; Ziel ist unter anderem, Veränderungen zu verhindern, „die die Sicherheit insbesondere durch eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs beeinträchtigen können, indem unbefugt in den Antriebsstrang zur Heraufsetzung des maximalen Drehmoments und/oder der maximalen Nutzleistung und/oder der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, die im Rahmen des vom Hersteller des Fahrzeugs durchgeführten Typgenehmigungsverfahrens ordnungsgemäß festgestellt worden sind, eingegriffen wird“. Absatz 3 Unterabsatz 2, letzter Satz: „Wenn das veränderte Fahrzeug in eine neue Klasse oder Unterklasse fällt, ist eine neue Typgenehmigung zu beantragen.“
  • § 72 Absatz 2 StVZO „Übergangsbestimmungen“: Teilegutachten im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19. Juni 2024 geltenden Fassung dürfen „bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden“ und „nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden“. Dass ein vor Fristablauf ordnungsgemäß eingebautes und abgenommenes Teil nicht allein durch den Fristablauf unzulässig wird, ist unsere Lesart.
Herstellerangaben NIU zum RQi Sport
  • NIU, deutsche Produktseite „NIU RQi Sport – ALL ELECTRIC THRILL“ (global.niu.com, Länderauswahl Deutschland), abgerufen am 05.10.2026, ohne Link. Modellmenü: „Äquivalent 125cc“, „Klasse: A1, B196“. Produktseite: „BENÖTIGTER FÜHRERSCHEIN“ „A1, A2, A, B196“; „110 km/h mit einem 7500W Motor“; „Von 0 auf 50 km/h in nur 2,9 Sekunden. 450 Nm Drehmoment.“; „95-105 km Reichweite mit einer einzigen Ladung“; „Maximale Kapazität von 36Ah*2 ermöglicht bis zu 100 km Reichweite mit einer einzigen Ladung.“; „Der Ultra Boost-Modus bietet maximale Leistung und Beschleunigung.“; „Mittelmotor bietet eine maximale Leistung von 7500 W“; „2 herausnehmbare Batterien“.
  • Datenblatt derselben Seite: „Electric Motorcycle“, „Max Power“ „7500W“, „Nennleistung“ „5000W“, „Energieverbrauch pro Ladung“ „5184 Wh“, „Ladezeit“ „4 Stunden (Einzeln) / 7 Stunden (Beide)“, „Batteriegewicht“ „23 Kg x 2“, „Batterie Kapazität“ „72V36Ah“, „Batteriezellen“ „18650 Lithium Ionen“, „Ladestrom“ „11A“, „OTA Upgrade“, Bremsen „300 mm CBS | 300mm ABS+TCS“ und „240 mm CBS | 240mm ABS+TCS“, Reifen „110/70-R17“ und „140/70-R17“, „Gewicht“ „186 Kg“, „Max. Sitze“ „2“, „Sitzhöhe“ „825 mm“, „Radstand“ „1455 mm“. Unter „Schnellladen“ steht kein Wert. Dass 5.184 Wh dem Energieinhalt beider Akkus entspricht (2 × 72 V × 36 Ah), ist unsere Rechnung, keine Herstellerangabe. Dass „Max Power“ die kurzzeitige und „Nennleistung“ die Dauerleistung beschreibt, ist die übliche Lesart solcher Angaben; NIU erläutert die beiden Werte nicht.
  • Im deutschen Modellmenü derselben Seite steht am 05.10.2026 als RQi-Modell nur der „RQi Sport“; eine Produktseite für ein Modell RQi GT ist dort nicht verlinkt.

TL Redaktion tuning-lizenz.de – Einordnung zu Recht, Technik und Nutzung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung zum NIU RQi Sport und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Was für dein Motorrad gilt, hängt von Ausführung, Papieren, Führerschein und der aktuellen Rechtslage ab. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026).

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