Auto-Tuning
bootmod3 CustomROM im Track-Check: Map Switching, FlexFuel, Anti-Lag und die VIN-Lizenz
Kurzantwort: Wer eine bootmod3-Lizenz weitergeben will, muss zwei Dinge zugleich erfüllen — das Fahrzeug zurück auf Serie flashen und das Steuergerät danach wieder sperren. bootmod3 behandelt „zurück auf Serie“ damit als prüfbaren Zustand und nicht als einen Knopfdruck. Die Lizenz hängt an der Fahrgestellnummer, und dieselben Geschäftsbedingungen nennen sie trotzdem „non-transferable“.
Kurz gesagt: Die bootmod3-Lizenz gilt für ein Fahrzeug und eine Fahrgestellnummer. Der Anbieter sieht einen Wechsel auf eine neue VIN vor, knüpft ihn aber an den Rückflash auf Serienstand und an die erneute Sperrung des Steuergeräts. Genau einmal, nur durch den Erstkäufer — und gekaufte Karten gehen dabei ausdrücklich nicht mit. CustomROM selbst ändert die Software des Motorsteuergeräts und ergänzt Funktionen, die ab Werk fehlen; Map Switching, FlexFuel und Anti-Lag sind beim Hersteller namentlich belegt. Konkrete Einstellwerte entscheidet der Tuner am Motor, nicht ein Katalog.
Zurück auf Serie ist ein Zustand, kein Knopfdruck
„Ich flash einfach zurück, dann ist gut.“ Der Satz fällt jedes Mal, wenn ein getunter BMW den Besitzer wechseln soll, und bootmod3 hat ihn in den eigenen Regeln längst beantwortet. Für eine Lizenzübertragung verlangt der Anbieter nämlich zwei Bedingungen gleichzeitig: Das ursprüngliche Fahrzeug muss zurück auf den Serienstand, und das Steuergerät muss anschließend mit der bootmod3-Software wieder gesperrt werden. Erst beides zusammen zählt. Ein Rückflash allein reicht nicht.
Damit behandelt bootmod3 „zurück auf Serie“ selbst als prüfbaren Zustand und nicht als eine Datei, die man kurz aufspielt. Der Anbieter geht sogar noch weiter, denn ein Rückflash und ein Sperren mit fremden Werkzeugen werden nach seiner eigenen Fragensammlung nicht akzeptiert. Wer eine Lizenz übernehmen oder abgeben will, stolpert genau an dieser Stelle — nicht an der Technik, sondern an einem Zustand, den jemand herstellen und belegen muss. Daran hängt der Rest: der Preis im Inserat, die Frage nach den Karten, der ganze Gebrauchtmarkt für getunte F- und G-Modelle.
Der Rest ist Kleinarbeit an Belegen, und die ist bei bootmod3 mühsamer als nötig. Der Anbieter verteilt seine Angaben auf Startseite, Fragensammlung, Support-Wiki und Geschäftsbedingungen. Diese vier Texte sagen nicht überall dasselbe, und an einer Stelle widersprechen sie sich offen. Wer nur eine der vier Seiten liest, bekommt eine glatte Antwort und leider die falsche.
- Was bootmod3 unter CustomROM versteht
- Welche der vier Titelfunktionen belegt sind und wo
- Warum „MultiMap“ bei bootmod3 etwas anderes meint als Map Switching
- Welche Hardware FlexFuel voraussetzt
- Warum konkrete Anti-Lag-Werte und Tastenfolgen beim Tuner bleiben
- Wie die Lizenz an die Fahrgestellnummer gebunden ist
- Was beim Transfer mitgeht und was nicht
- Was ein Softwareeingriff an der Betriebserlaubnis auslöst
- Welche Angaben widersprüchlich oder offen geblieben sind
Eine kanadische Firma schreibt CustomROM in dein Steuergerät
„Das ist doch nur eine App fürs Handy.“ Die App ist der sichtbare Teil, darunter liegt eine Cloud. bootmod3 ist eine Tuningplattform für das Motorsteuergerät, die DME, und der Anbieter beschreibt sie als cloudbasiert, mit Apps für Windows, macOS, iOS und Android. Als Zielgruppe nennt er BMW der F- und G-Baureihen, den Toyota Supra ab 2020 und Mini. Die Karten liegen auf Servern des Anbieters und lassen sich nach dem Herunterladen auch ohne Internet aufspielen. Das Telefon ist also die Fernbedienung, nicht das Produkt.
CustomROM ist innerhalb dieser Plattform kein Name für eine einzelne Karte, sondern ein Eingriff in die Steuergerätesoftware selbst. Die Herstellerdokumentation nennt es einen Satz von Änderungen an der DME-Software, mit denen Funktionen ergänzt werden, die ab Werk nicht vorgesehen sind. bootmod3 schreibt weiter, die vorhandenen Sicherheitsfunktionen der Werkskalibrierung blieben dabei erhalten. Das ist eine Herstellerangabe und keine geprüfte Aussage über dein Fahrzeug.
Hinter bootmod3 steht die kanadische PRO TUNING FREAKS INC. Der Name steht wörtlich in den Geschäftsbedingungen des Anbieters, zuletzt geändert am 18. Oktober 2025, während im Seitenfuß nur die Kurzform PROTUNINGFREAKS ohne Rechtsformzusatz erscheint. Wer eine Rechnung, eine Auskunft oder einen Gewährleistungsfall braucht, schreibt den vollständigen Firmennamen. Zwei Namen für dasselbe Unternehmen sind im Alltag egal und in einem Schriftwechsel eben nicht.
Die Motorenabdeckung ist außerdem nicht einheitlich, sondern wächst in Stufen. Die CustomROM-Freigabeseite nennt S55, N55-EWG, N55-M2 sowie B48 und B58 in erster und zweiter Generation, und der S58 kam erst mit der zweiten CustomROM-Stufe dazu. Aus einem Motorkürzel allein folgt also noch gar nichts. Was Chiptuning an Nachweisen verlangt, ordnet Chiptuning und die geforderten Nachweise ein.
Vier Versprechen, vier Seiten, vier verschiedene Stände
„Steht doch alles auf der Startseite.“ Dort stehen drei von vier Punkten, der Rest liegt woanders. bootmod3 fasst auf der Einstiegsseite Map Switching über das Lenkrad, FlexFuel-Tuning, Anti-Lag und eine Ethanol-Anzeige im Drehzahlmesser in einem einzigen Satz zusammen. Die Lizenzbindung dagegen steht in der Fragensammlung und in den Geschäftsbedingungen, also genau dort, wo beim Stöbern niemand hinsieht.
| Gegenstand | Bezeichnung beim Hersteller | Fundstelle | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|---|
| Kennfeldwechsel | CustomROM Map Switching | CustomROM-Freigabeseite, Stand 23.07.2024 | dass dein Motor abgedeckt ist |
| Ethanoltauglichkeit | CustomROM Flex Fuel | dieselbe Seite plus Produktseite FlexFuel | dass Software allein genügt |
| Ladedruckaufbau | CustomROM Rolling Anti-Lag | dieselbe Seite | eine Freigabe für den Straßenbetrieb |
| Lizenzumfang | 1 vehicle (1 VIN) | FAQ, Stand 10.03.2026 | dass die Hardware ebenfalls gebunden ist |
| Lizenzwechsel | License transfer | Wiki-Seite, Stand 21.01.2026 | dass er in jedem Fall gelingt |
Die fünf Zeilen stammen aus vier verschiedenen Seiten desselben Anbieters, und das ist kein Ordnungsproblem, sondern ein Datumsproblem. Zwei Fundstellen sind von 2024 und 2025, drei von 2026. bootmod3 ändert seine Seiten laufend und kündigt das nicht an. Wer eine Funktion fest einplant, ruft die passende Seite am Tag der Entscheidung noch einmal auf.
Für die Rennstrecke zählt eine zweite Trennung, und sie ist die wichtigere. Eine benannte Funktion ist noch keine freigeschaltete Funktion auf deinem Steuergerät, denn zwischen der Produktseite und deinem Auto liegen die Motorvariante, der DME-Softwarestand und die Frage, ob die DME überhaupt beschreibbar ist. Erst wenn diese drei stimmen, wird aus einem Werbepunkt eine Funktion. Was Stufenbezeichnungen dabei nicht leisten, zeigt Stufenlogik ohne Genehmigungswert.
Map Switching und MultiMap sind zwei verschiedene Dinge
„Vier Maps, da ist doch eine Serienkarte dabei.“ Vielleicht — und vielleicht auch nicht. bootmod3 beschreibt CustomROM Map Switching als vier einzelne Kennfeldplätze innerhalb einer einzigen aufspielbaren Karte, und je Platz lassen sich Last, Drehmoment und Ladedruck, Zündzeitpunkt und Gemischbildung unterschiedlich abbilden. Der Wechsel läuft im Fahrbetrieb über Tasten am Lenkrad, ohne erneutes Aufspielen. Ein Detail wird dabei selten erwähnt und ist für die Dokumentation entscheidend: Die Zahl der aktiven Plätze ist konfigurierbar, und ein Tuner kann auch nur zwei statt vier freigeben. Aus „vier Slots“ auf der Werbeseite folgt also nicht, dass in deiner Karte vier Zustände existieren.
Die Umschaltung selbst ändert nichts an der Bewertung des Fahrzeugs. Maßgeblich ist der Zustand, in dem es tatsächlich betrieben wird. Ein zweiter Kennfeldplatz mit Serienwerten macht aus einem geänderten Fahrzeug kein serienmäßiges. Und der Umschalter am Lenkrad gehört selbst schon zu dem Zustand, den ein Prüfer vorfindet.
Jetzt die Begriffsfalle, und sie kostet regelmäßig Zeit. Bei bootmod3 existiert auch das Wort MultiMap, aber es meint etwas anderes: eine Kartenfamilie aus dem Regal, sichtbar etwa in der Meldung „N55-EWG MultiMap OTS Update: Version 1.4 – January 30, 2026“. In der Website-FAQ steht MultiMap folgerichtig zwischen Kraftstoffvarianten wie 91, 93, E30 und E50. Wer nach MultiMap sucht, landet also bei fertigen Karten, und wer die Funktion meint, muss nach Map Switching suchen. Beide Begriffe stammen vom selben Hersteller, und bei einer schriftlichen Anfrage an Händler oder Support entscheidet die genaue Bezeichnung darüber, welche Antwort zurückkommt.
Dazu kommt ein Widerspruch zwischen zwei Seiten desselben Anbieters. Die Einstiegsseite listet Map Switching unter dem, was optionale FlexFuel- und REV2-Module ermöglichen. Die CustomROM-Dokumentation beschreibt Map Switching dagegen als reine Softwarefunktion über die Lenkradtasten, ohne Zusatzmodul. Auflösen lässt sich das nicht, denn beide Sätze stammen von bootmod3 selbst. Den Unterschied zwischen aufgesetzter Box und echtem Eingriff behandelt Remap gegenüber aufgesetzter Box.
FlexFuel ist eine Kette aus Teilen, keine Einstellung
„E85 tanken kann doch jeder, das ist nur Software.“ FlexFuel klingt nach einem Haken im Menü und ist eine Kette aus Teilen. Die Herstellerdokumentation nennt zwei Voraussetzungen, einen Ethanolsensor im Kraftstoffweg und ein CAN-fähiges Auswertegerät, den Ethanol Content Analyzer. Der beschriebene Weg der Daten lautet Sensor, Auswerteplatine, Antriebs-CAN, DME mit CustomROM. Ohne diese Kette bleibt die Software blind für den Ethanolanteil und rechnet weiter mit dem, was sie zuletzt kannte.
Beim Sensor wird bootmod3 ungewöhnlich konkret. In der Anleitung zum Selbstbau des Kits nennt der Anbieter einen Ethanolsensor von GM beziehungsweise Continental mit zwei Teilenummern und schränkt zugleich ein, dass nur eine bestimmte Bauform in den eigenen Adapter passt. Vom Selbstbau rät er im selben Text ausdrücklich ab, weil mehrere Schritte, Werkzeuge und ein kraftstofffester Dichtstoff nötig sind. Auf der Produktseite steht dann die Marketingfassung: vollständig steckbar, ohne Schneiden oder Spleißen der Werksleitungen, in Minuten montiert und spurlos rückbaubar. Ebenfalls dort steht der Satz, E85 verbrenne sauberer als Benzin — eine Werbeaussage des Anbieters und kein Nachweis über das Abgasverhalten deines Fahrzeugs.
Für die deutsche Einordnung ist genau diese Trennung entscheidend, denn ob sich das Abgasverhalten verschlechtert, entscheidet nicht der Kraftstoff allein, sondern die Kalibrierung im Zusammenspiel mit der verbauten Hardware. bootmod3 sagt selbst, für FlexFuel sei eine passende Karte nötig. Sensor, Karte und Abgasstrang hängen damit an einem Faden. Wie eng Ansaugung, Abgasstrang und Software zusammenhängen, zeigt der Zustand, den kein Einzelpapier beschreibt.
Ein letzter Punkt betrifft die Rückrüstung, und er wird beim Kauf fast nie mitgedacht. Ein steckbares Kit lässt sich abbauen, die Bohrung oder der Adapter im Kraftstoffweg aber nicht immer folgenlos. Halte deshalb fest, wo der Sensor sitzt und was beim Rückbau ersetzt wurde. Diese Notiz gehört in dieselbe Mappe wie die Softwarestände.
Anti-Lag: die Stellschrauben stehen im Katalog, die Werte nicht
„Anti-Lag ist doch nur ein Haken in der Software.“ Der Haken existiert, die Zahlen dahinter nicht ab Werk. bootmod3 führt die Funktion als CustomROM Rolling Anti-Lag und beschreibt ein vorab festgelegtes Ladedruckziel, das über eine Kombination aus Lenkradtaste und Fahrpedal aufgebaut wird. Der Zweck ist der Antritt aus der Rolle, nicht der Alltagsbetrieb. Benannt und belegt ist die Funktion damit eindeutig.
Der Anbieter listet außerdem die Kategorien auf, die ein Tuner dabei einstellen kann, und gerade die zeigen, wovon das Ganze abhängt. Genannt sind unter anderem eine Mindeststellung des Fahrpedals, eine Höchstdauer im Anti-Lag-Betrieb, Drehzahlgrenzen sowie Temperaturfenster für Öl und Abgas. Welche Zahl in ein solches Fenster gehört, entscheidet der Tuner am konkreten Motor, mit dessen Ladergruppe, dessen Kraftstoff und dessen Kühlung — und deshalb taugt eine fremde Zahl aus einem Forum nicht einmal als Anhaltspunkt. Wer Werte abschreibt, kalibriert ein Auto, das er nie gesehen hat.
Das ist keine Zimperlichkeit, sondern folgt aus dem, was Anti-Lag tut. Die Funktion verändert Zündung, Gemisch und Ladedruck gegenüber dem genehmigten Zustand und berührt damit unmittelbar Abgas- und Geräuschverhalten. Für das Geräusch gilt eine eigene Vorschrift, nicht die Einzelbegutachtung. Und dieselbe Zurückhaltung gilt für das Auspuffknallen, das bootmod3 als Schieberegler im Livebetrieb anbietet, ohne erneutes Aufspielen. Was diese Verschiebung an Turbine, Krümmer und Ventilen anrichtet, ist die zweite Hälfte der Rechnung.
In den Freigabemeldungen des Anbieters taucht diese Funktion mehrfach auf, unter anderem am 30. April 2025 für einen N63-Stand und am 17. Juni 2025 für Fahrzeuge mit Ottopartikelfilter. Ein Regler, den jemand im Stand verschiebt, ändert trotzdem den Zustand, in dem das Auto danach fährt. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Funktion und einem Zustand. Was im Abgasweg dokumentiert sein muss, behandelt Downpipe und OPF im Abgasweg.
Mit REV2 verlässt das Thema die Softwareebene
„Software ändern hinterlässt keine Spuren.“ Bei der zweiten CustomROM-Stufe stimmt das nicht mehr. Seit dem 17. März 2025 gibt es laut den Freigabemeldungen eine zweite Stufe für den S58, und sie kommt mit einer eigenen Platine namens REV2. bootmod3 beschreibt eine Verbindung zwischen DME und Platine über FlexRay sowie eine direkte Ansteuerung per Pulsweitenmodulation. Damit wird aus einem Softwarethema ein Hardwareumbau, und der lässt sich am Fahrzeug sehen.
Die Zahlen dazu sind Herstellerangaben und auf einer einzigen Seite nicht deckungsgleich. Der Fließtext nennt 10 Mbit pro Sekunde für FlexRay und gibt den CAN-Bus mit 0,5 Mbit an, also zwanzigfach langsamer, und je Nachricht nennt er 254 statt 8 Byte, also 32-fach. Die Stichpunktliste derselben Seite spricht dagegen von dreißigfacher Bandbreite je Nachricht. Auflösen lässt sich auch das nicht, denn beide Angaben stammen aus derselben Quelle.
Wichtiger als die Bandbreite ist ohnehin die Zugangsvoraussetzung. bootmod3 schreibt, CustomROM V2 sei zwingend, und nennt als weitere Bedingung eine vollständig programmierbare oder eigens freigeschaltete DME. Zusätzlich listet der Anbieter für den S58 eine Reihe konkreter DME-Softwarestände als unterstützt auf, und diese Liste ist der eigentliche Identitätsanker, nicht der Modellname. Zwei S58 aus demselben Baujahr können an dieser Stelle auseinanderfallen.
Für die Papierlage ändert REV2 die Sachlage deutlich, denn die Platine bringt Anschlüsse mit. Eingänge für Kraftstoff- und Kühlmitteldruck, Abgastemperatur, Turbinendrehzahl oder Ethanolgehalt bedeuten zusätzliche Sensoren im Fahrzeug, Ausgänge für Zusatzeinspritzung, Nitrous, Methanol oder eine Bremsenarretierung bedeuten zusätzliche Aktoren. Ein Teil dieser Ausstattung zielt eindeutig auf den Rennbetrieb: Eine Bremsenarretierung für Burnouts hat auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen, und bootmod3 ordnet solche Funktionen selbst dem Wettbewerb zu. Wie eine Baureihe mit dokumentierten Teilekombinationen aussieht, zeigt BMW M2 F87 mit dokumentierten Teilekombinationen.
Die bootmod3-Lizenz hängt am Auto, das Gerät nicht
„Zwei Autos, ein Gerät, das reicht doch.“ Für das Gerät stimmt es, für die Lizenz nicht. bootmod3 beantwortet die Frage nach mehreren Fahrzeugen in einem Satz: Die Lizenz gilt für ein Fahrzeug und eine VIN, das OBD-Gerät dagegen für mehrere Autos. Die Bindung liegt also am Fahrzeug und nicht am Zubehör. Wer zwei Autos fährt, braucht zwei Lizenzen und nur einen Adapter.
Die Einstiegsseite von bootmod3 formuliert es ähnlich und ergänzt eine Zeitangabe, die leicht überlesen wird. Dort heißt es, jede Lizenz sei mit der VIN des Fahrzeugs verknüpft, und erlaubt sei unbegrenztes erneutes Aufspielen für die Dauer deines Besitzes. Diese Formulierung koppelt den Umfang an den Besitz, nicht an ein Kalenderjahr. Endet der Besitz, endet die Grundlage — und genau daraus entsteht die nächste Frage.
Die entscheidende Zusage steht in der Fragensammlung. bootmod3 schreibt dort, seine Lizenz lasse sich auf eine neue VIN übertragen, und nennt das einen Wiederverkaufswert, den andere Flash-Lösungen nicht böten. Das ist tatsächlich ein Unterschied zu Anbietern, deren Lizenz am Benutzerkonto hängt und deshalb gar nicht mitwandern kann. Die Zusage steht aber nicht allein.
Die Bedingungen sind hart und stehen an zwei Stellen fast gleichlautend. Erstens muss das ursprüngliche Fahrzeug wieder auf den Serienstand gebracht und die DME mit der bootmod3-Software wieder gesperrt werden. Zweitens ist der Transfer auf den Erstkäufer und die ursprüngliche Bestellung beschränkt, drittens ist er genau einmal möglich, und eine weitergegebene Lizenz wandert nicht erneut. Auf der Wiki-Seite zum Transfer wird der Anbieter ungewöhnlich deutlich: Ohne die vollständige Deinstallation durch den Erstkäufer sei eine Übertragung ausgeschlossen, ohne Ausnahme. In der Fragensammlung steht zusätzlich, dass ein Rückflash und Sperren mit anderen Werkzeugen nicht akzeptiert wird. Was ein einmal freigeschalteter Code nicht mehr zulässt, ordnet was ein freigeschalteter Code nicht mehr zulässt ein.
„Non-transferable“ — und zwei Sätze später doch
„In den Bedingungen steht non-transferable, dann geht ohnehin nichts.“ So einfach ist es nicht, und der Text selbst sorgt für die Verwirrung. In den Geschäftsbedingungen von bootmod3 heißen Softwareprodukte, digitale Lizenzen und elektronische Freischaltungen eine nicht übertragbare Einmallizenz, gebunden an die VIN des Fahrzeugs, auf dem sie zuerst aktiviert wurde. Das Wort lautet dort wörtlich „non-transferable“. Diese Fassung trägt als letzte Änderung den 18. Oktober 2025.
Im nächsten Satz relativiert derselbe Text die eigene Aussage. Eine Übertragung sei ausgeschlossen, solange die Software nicht ordnungsgemäß vom ursprünglichen Fahrzeug entfernt wurde — was im Umkehrschluss heißt, dass sie danach eben doch möglich sein soll. Dann folgt der Satz, der in der Praxis am meisten wiegt. Ist das ursprüngliche Fahrzeug oder dessen Steuergerät nicht wiederherstellbar oder nicht auf den Serienstand rückführbar, sind manuelle Übertragungen nicht möglich.
Damit stehen zwei Darstellungen desselben Unternehmens nebeneinander. Die Verkaufsseite beginnt ihre Antwort mit einem klaren Ja, die Geschäftsbedingungen beginnen mit dem Wort nicht übertragbar. Aufgelöst wird dieser Widerspruch nicht, denn beide Texte stammen von bootmod3 und beide sollen gelten. Für dich zählt deshalb nicht, welcher Satz freundlicher klingt, sondern welcher Zustand am Fahrzeug herstellbar ist.
Praktisch führt das zu einer einfachen Faustregel. Die Übertragbarkeit hängt nicht an einer Zusage, sondern an einem Zustand, den du vor dem Verkauf herstellen musst. Ein Unfallfahrzeug, eine defekte DME oder ein mit fremdem Werkzeug zurückgesetztes Steuergerät fallen aus der Regelung heraus, und zwar endgültig. Wer die Lizenz als Wert einplant, plant diesen Zustand mit ein. Wie Haftung und Rückgabe rund um den Kauf laufen, behandelt Haftung und Rückgabe rund um den Kauf.
Was beim Verkauf nicht mitgeht
„Die Lizenz kann ich doch mitverkaufen.“ Die Lizenz vielleicht, die Karten nicht. bootmod3 ist an dieser Stelle unmissverständlich: Bereits gekaufte Kartenpakete, einzelne Karten aus dem Regal und individuelle Abstimmungen sind nicht übertragbar. Als Grund nennt der Anbieter, dass Kartendaten zwischen Fahrzeugen nicht kompatibel seien. Übertragen wird also die Lizenz, nicht der Inhalt.
Für den Käufer heißt das nach den Regeln von bootmod3 eine leere Hülle mit Berechtigung. Er kann flashen, hat aber zunächst keine Abstimmung, die zu seinem Auto passt: Karten aus dem Regal muss er selbst beziehen, eine individuelle Abstimmung ohnehin. Diese Kosten gehören in die Kaufrechnung und nicht in eine Annahme. Wer sie erst nach der Übergabe entdeckt, hat das Auto teurer gekauft, als der Preis aussah.
Daraus folgt ein Punkt, den viele erst nach dem Kaufvertrag bemerken, und er ist der Kern für den ganzen Gebrauchtmarkt. Der Transfer setzt voraus, dass das Fahrzeug vorher auf den Serienstand zurückgeschrieben und die DME gesperrt wurde — ein Fahrzeug kann also nicht gleichzeitig die Abstimmung behalten und die Lizenz abgeben. Entweder wechselt das Auto im Serienzustand den Besitzer, oder die Lizenz bleibt beim Verkäufer. Ein Inserat mit „Tuning inklusive, Lizenz geht mit“ beschreibt damit zwei Zustände, die sich nach den Regeln des Anbieters ausschließen. Frag deshalb vor der Besichtigung, welcher der beiden Wege gemeint ist. Worauf du bei Umbauten vor dem Kauf achten musst, zeigt Umbauten vor dem Kauf erkennen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Urheberschaft der Abstimmung. Bei einer individuellen Karte tritt ein Tuner als dritte Partei neben den Plattformbetreiber, und für die Dokumentation brauchst du deshalb Name, Version, Datum und Ersteller der Karte. Fehlen diese vier Angaben, weiß später niemand, was eigentlich im Steuergerät liegt. Was der Hersteller danach an Ansprüchen anerkennt, ordnet Herstelleransprüche nach einem CustomROM ein.
Was der Eingriff an der Betriebserlaubnis auslöst
„Das Auto war nie in der Werkstatt, da merkt keiner was.“ Ob jemand etwas merkt, ist die eine Frage, was rechtlich passiert, die andere. Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs endet von selbst, sobald eines von drei Dingen eintritt: Die genehmigte Fahrzeugart ändert sich, es ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten, oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich. Dafür braucht es keinen Bescheid und keinen Prüfer, das geschieht von allein. Wer den dritten Punkt liest und an eine geänderte Motorkalibrierung denkt, ist beim Thema.
Für Software steht dazu eine ausdrückliche Zusatzpflicht im Verordnungstext, und sie gilt für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind. Zu beachten sind dann die amtlich bekannt gemachten Vorschriften zur Durchführung und der Stand der Technik. Ausgenommen sind nur Softwareänderungen nicht genehmigungspflichtiger Erweiterungen, und ein Eingriff in die Motorkalibrierung fällt erkennbar nicht darunter. Diese Zusatzpflicht tritt neben die drei Fälle, sie ersetzt sie nicht.
Es gibt einen Rettungsanker, aber er hat eine Grenze. Ein Ein- oder Anbau lässt die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, wenn für das Teil ein passendes Dokument vorliegt — eine Betriebserlaubnis für das Teil, eine Bauartgenehmigung, eine EG-Typgenehmigung oder eine ECE-Genehmigung. Dieser Weg verhindert das Erlöschen, er heilt es aber nicht nachträglich, und er trägt nur, solange die Einschränkungen und Einbauanweisungen des Dokuments eingehalten werden. Das Teilegutachten, das in älteren Anleitungen noch als Normalweg auftaucht, ist dagegen ein Auslaufmodell. Neu erstellt oder erweitert werden durfte es bis einschließlich 19. Juni 2025, und verwenden lässt es sich für den Ein- oder Anbau nur bis einschließlich 19. Juni 2028. Wer heute plant, rechnet diese Frist von Anfang an mit. Und ist die Betriebserlaubnis einmal erloschen, darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden.
bootmod3 selbst trifft dazu eine Aussage, die oft falsch gelesen wird. Die Geschäftsbedingungen erklären Motorbauteile und Tuningdienstleistungen als für den Betrieb abseits öffentlicher Straßen bestimmt und nennen ausdrücklich die Zulässigkeit für Rennfahrzeuge in Ontario, die niemals auf öffentlichen Straßen genutzt werden dürften. Das ist eine kanadische Einordnung und kein Nachweis nach deutschem Recht. Ein Off-Road- oder Race-only-Hinweis ist deshalb weder Freibrief noch Rechtsnachweis, sondern sagt nur, wie der Anbieter sein Produkt positioniert. Über die Zulassung deines Fahrzeugs sagt er nichts, über die Regeln eines Streckenbetreibers ebenfalls nicht.
Die Mappe, die beim Eingriff mitwächst
„Papierkram mach ich, wenn es so weit ist.“ Dann ist es meistens zu spät, denn zwei Pflichten treffen dich schon vorher. Die erste betrifft das Mitführen: Wer ein geändertes Fahrzeug fährt, muss je nach Fall einen Abdruck oder eine Ablichtung des Genehmigungsdokuments dabeihaben, in anderen Fällen einen Nachweis über die bestätigte Abnahme. Vorzulegen sind diese Unterlagen zuständigen Personen auf Verlangen, und wer sie nicht dabeihat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die zweite Pflicht trifft nicht nur den Fahrer, denn ordnungswidrig handelt auch, wer ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb nimmt, und ebenso der Halter, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt. Wer den Schlüssel weitergibt, gibt die Verantwortung nicht mit ab.
Für die Übergabe an einen Käufer hilft ein eigenes Blatt, und es hat eine andere Aufgabe als eine Werkstattrechnung. Eine Rechnung beschreibt die Arbeit, das Blatt beschreibt den Zustand. Fülle es zweimal aus, einmal vor und einmal nach dem Rückbau, dann steht schwarz auf weiß, was sich verändert hat. Es ist außerdem die einzige Stelle, an der Fahrzeugzustand, Kartenherkunft und der Status der bootmod3-Lizenz nebeneinander stehen. Eine Vorlage für die Dokumentation liefert ein Dossier über Teile, Einbau und Prüfung.
| Feld im Übergabeblatt | Was hineingehört | Wer es liefert |
|---|---|---|
| Fahrzeugidentität | VIN, Typ, Variante, Version, Erstzulassung | Zulassungsbescheinigung oder CoC |
| DME-Softwarestand | aktueller Stand vor und nach dem Rückbau | Auslesen, Werkstattbeleg |
| Lizenzstatus | aktiv, deinstalliert, übertragen oder verfallen | Kontoübersicht und Bestellnummer |
| Kennfeldplätze | Zahl der aktiven Plätze und ihr Zweck | Kartenkonfiguration |
| Kartenherkunft | Regal oder individuell, Version, Ersteller, Datum | Lieferbeleg oder Tunerunterlage |
| FlexFuel-Hardware | Sensor, Auswertegerät, Einbauort, Rückbaustand | eigene Aufnahme mit Fotos |
| Zusatzplatine | vorhanden oder nicht, Sensoren und Aktoren | eigene Aufnahme mit Fotos |
| Abgas- und Geräuschteile | Krümmer, Katalysator, Partikelfilter, Klappe | Belege der verbauten Teile |
| Dokumentenweg | welches Papier den Zustand tragen soll | § 19 Absatz 3, sonst § 21 |
| Mitführpflicht | welche Ablichtung im Fahrzeug liegt | § 19 Absatz 4 |
Das Blatt ist kein Freigabeformular und kein Ersatz für eine Prüforganisation, aber es sorgt dafür, dass später niemand raten muss. Bleibt ein Feld leer, ist es offen und nicht in Ordnung. Wer das Blatt beim Verkauf mitgibt, übergibt ein Auto mit Geschichte statt eines mit Gerüchten. Ein Geräuschwert braucht dabei ein eigenes Dokument, wie Abgasanlage am Auto mit Nachweis zeigt.
Ein Sonderfall verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er ohne dein Zutun eintritt. Ein Softwareupdate beim Vertragshändler kann einen vorhandenen Eingriff überschreiben, und damit ändert sich der Softwarestand, ohne dass jemand etwas am Tuning wollte. Wer danach flashen will, findet womöglich eine DME vor, die nicht mehr die ist, für die seine Karte geschrieben wurde. Was daraus folgt, beschreibt ein Update über einem CustomROM.
Der Gegenfall: „Die Maps sind ja dabei“
„Die Maps sind ja dabei.“ Der typische Denkfehler klingt harmlos und kostet Geld. Jemand kauft ein getuntes Fahrzeug und geht davon aus, die Lizenz und alle bisherigen Karten gehörten selbstverständlich dazu. Nach den Regeln von bootmod3 trifft das in drei Punkten nicht zu: Die Karten wandern nie mit, die Lizenz nur einmal, und auch das nur nach vollständigem Rückbau. Wer das erst beim Anschließen des Adapters merkt, hat längst bezahlt.
Die Gegenprüfung ist einfach und wirksam. Frag den Verkäufer nach der Bestellnummer, dem Kontoinhaber und dem aktuellen Softwarestand des Steuergeräts, und lass dir zeigen, ob die Lizenz noch aktiv oder bereits deinstalliert ist. Der Kontoinhaber ist dabei der wichtigste Punkt, denn ein Transfer läuft bei bootmod3 nur über den Erstkäufer. Beides gleichzeitig, aktive Abstimmung und übertragbare Lizenz, ist nach den Bedingungen nicht vorgesehen. Wer auf diese Frage ausweicht, hat sie damit schon beantwortet.
Eine zweite Gegenprüfung betrifft die Quelle deiner eigenen Annahme, und sie funktioniert am Schreibtisch. Tausche in der Aussage die Motorvariante gegen deine eigene und such die Angabe erneut; findest du sie nur auf der Seite einer anderen Variante, ist deine Annahme unbelegt. Ersetze außerdem die konkrete Fundstelle gedanklich durch die Startseite des Anbieters — trägt die Aussage dann noch, war sie nie an die Variante gebunden. Zwei Minuten Arbeit, und die Hälfte der Gewissheiten fällt weg.
Für die Baureihen mit N55 und B58 lohnt zusätzlich der Blick auf die Fahrzeugseite. Dort stehen die verbauten Teile und ihre Kombinationen, nicht nur der Motorname, und genau diese Ebene fehlt in Verkaufsanzeigen fast immer. bootmod3 führt seine Freigaben ebenfalls auf dieser Ebene und nicht auf der des Modellnamens. Eine Einordnung liefert N55 und B58 in den F20- und F21-Baureihen.
Was sich nicht belegen ließ
„Wenn nichts dagegen steht, wird es schon passen.“ Das Gegenteil ist der Fall, denn die Lücken sind für eine Kaufentscheidung oft wichtiger als eine glatte Behauptung. Als belegt gilt, was am 6. September 2026 auf einer Seite von bootmod3 stand. Als offen gilt, was sich nicht finden ließ oder sich selbst widerspricht.
| Angabe | Stand der Prüfung |
|---|---|
| Lizenz gilt für ein Fahrzeug und eine VIN | belegt, FAQ und Einstiegsseite |
| OBD-Hardware für mehrere Fahrzeuge nutzbar | belegt, FAQ |
| Transfer auf eine neue VIN vorgesehen | belegt, FAQ und Wiki-Seite vom 21.01.2026 |
| Transfer nur einmal und nur durch den Erstkäufer | belegt, Wiki-Seite und FAQ |
| Rückflash auf Serienstand und Sperren der DME als Bedingung | belegt, FAQ und Wiki-Seite |
| Karten aus dem Regal und individuelle Abstimmungen nicht übertragbar | belegt, beide Quellen |
| Wortlaut „non-transferable“ in den Geschäftsbedingungen | belegt, widerspricht der Überschrift in der FAQ |
| Kein Transfer bei nicht rückführbarem Fahrzeug oder Steuergerät | belegt, Geschäftsbedingungen vom 18.10.2025 |
| Map Switching, FlexFuel und Anti-Lag als CustomROM-Funktionen | belegt, CustomROM-Freigabeseite |
| Begriff „MultiMap“ beim Hersteller | belegt, aber als Kartenname, nicht als Funktion |
| Map Switching an ein Zusatzmodul gebunden | widersprüchlich, Einstiegsseite gegen CustomROM-Dokumentation |
| DME-Freischaltung außerhalb des Fahrzeugs nötig | widersprüchlich, „in some cases“ im Wiki gegen „in most cases not“ auf der Website |
| Verfügbarkeit einer E50-Karte aus dem Regal | widersprüchlich innerhalb derselben Website-FAQ |
| Bandbreitenvorteil der Zusatzplatine | widersprüchlich, 32-fach und 30-fach auf derselben Seite |
| Vollständige Liste unterstützter DME-Stände über alle Motoren | offen, ausdrücklich aufgelistet nur für den S58 mit CustomROM V2 |
| Deutsche ABE, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung für bootmod3 | auf den geprüften Seiten nicht auffindbar |
Die letzte Zeile braucht eine Einordnung, weil sie sonst zu viel behauptet. Dass ein Dokument nicht gefunden wurde, beweist nicht sein Fehlen. Es bedeutet aber, dass du es selbst anfordern musst, bevor du dich darauf berufen kannst. Frag schriftlich bei bootmod3 nach, mit Fahrzeug, Variante und geplantem Zustand — eine mündliche Zusage am Telefon hilft dir bei keiner Prüfung.
Für die widersprüchlichen Zeilen gilt eine einfache Regel. Nimm im Zweifel die Fassung, die dich stärker einschränkt, und lass dir die andere schriftlich bestätigen. Bei der Lizenzfrage heißt das: Plan ohne Wiederverkaufswert und freu dich, wenn der Transfer gelingt. Alles andere ist eine Wette auf eine Formulierung, und die verliert man in aller Regel genau dann, wenn das Auto schon verkauft ist.
Ist die bootmod3-Lizenz an die Fahrgestellnummer gebunden?
Ja, nach Herstellerangabe gilt eine Lizenz für ein Fahrzeug und eine VIN. Das OBD-Gerät ist davon ausgenommen und laut FAQ an mehreren Fahrzeugen nutzbar. Die Einstiegsseite formuliert zusätzlich, die Lizenz erlaube unbegrenztes erneutes Aufspielen für die Dauer deines Besitzes. Wer zwei Autos fährt, braucht also zwei Lizenzen.
Kann ich die Lizenz zusammen mit dem Auto verkaufen?
Der Hersteller sieht einen Wechsel auf eine neue VIN vor, knüpft ihn aber an Bedingungen. Das ursprüngliche Fahrzeug muss zuvor auf den Serienstand zurückgeschrieben und die DME wieder gesperrt sein. Der Transfer ist auf den Erstkäufer und die ursprüngliche Bestellung beschränkt und nur einmal möglich. Ein Rückflash mit fremden Werkzeugen wird nach der FAQ nicht akzeptiert.
Warum steht in den Geschäftsbedingungen „non-transferable“?
Das ist ein Widerspruch innerhalb der Texte desselben Anbieters, und er wird hier nicht aufgelöst. Die Bedingungen vom 18. Oktober 2025 nennen die Lizenz eine nicht übertragbare Einmallizenz, gebunden an die zuerst aktivierte VIN. Im nächsten Satz erlauben sie eine Übertragung, sofern die Software ordnungsgemäß vom Fahrzeug entfernt wurde. Ist das Fahrzeug oder das Steuergerät nicht mehr rückführbar, ist eine Übertragung nach diesem Text ausgeschlossen.
Gehen meine gekauften Kennfelder beim Transfer mit?
Nein, das schließt der Hersteller ausdrücklich aus. Weder Kartenpakete noch einzelne Karten aus dem Regal noch individuelle Abstimmungen sind übertragbar. Als Begründung nennt er, dass Kartendaten zwischen Fahrzeugen nicht kompatibel seien. Der Käufer erhält damit die Berechtigung, aber keine passende Abstimmung.
Heißt die Funktion nun Map Switching oder MultiMap?
Bei diesem Anbieter existieren beide Begriffe, und sie meinen Verschiedenes. Map Switching ist die CustomROM-Funktion mit bis zu vier Kennfeldplätzen in einer Karte. MultiMap ist dagegen der Name einer Kartenfamilie aus dem Regal und steht in der FAQ neben Kraftstoffvarianten. Wer den falschen Begriff sucht, findet die falschen Aussagen.
Brauche ich für FlexFuel zusätzliche Hardware?
Ja, nach der Herstellerdokumentation sind ein Ethanolsensor und ein CAN-fähiges Auswertegerät nötig. Der beschriebene Weg führt vom Sensor über die Auswerteplatine und den Antriebs-CAN zum Steuergerät. Zusätzlich verlangt der Hersteller eine Karte, die variable Kraftstoffgemische unterstützt. Software allein reicht dafür nicht.
Warum stehen hier keine Anti-Lag-Werte und keine Tastenfolgen?
Weil sie nicht zum Zweck dieser Seite gehören und ein Sicherheits- und Rechtsrisiko tragen. Anti-Lag, Auspuffknallen und Ladedruckziele verändern Abgas- und Geräuschverhalten gegenüber dem genehmigten Zustand. Diese Seite benennt die Funktionen und die Kategorien, von denen sie abhängen. Einstellwerte, Aktivierungsschritte und Tastenfolgen bleiben ausdrücklich draußen.
Was ändert ein Off-Road-Hinweis des Anbieters rechtlich?
Für die deutsche Bewertung ändert er nichts. Die Geschäftsbedingungen erklären Motorbauteile und Tuningdienstleistungen als für den Betrieb abseits öffentlicher Straßen bestimmt und verweisen auf Rennfahrzeuge in Ontario. Das ist eine kanadische Einordnung und kein Nachweis nach deutschem Recht. Maßgeblich bleiben der tatsächliche Fahrzeugzustand und das dazu passende Dokument.
Einordnung: wo die Regeln stehen
„Und wo steht das jetzt?“ Hier, gesammelt an einer Stelle, mit Fundstelle und Wortlaut. Die Normtexte wurden am 6. September 2026 bei gesetze-im-internet.de im Volltext gelesen, die Herstellerseiten am selben Tag. Zitiert wird jeweils der Wortlaut der genannten Vorschrift, ohne Angleichung an eine andere.
Alle Produktangaben stammen aus öffentlich abrufbaren Seiten von bootmod3 und aus dem Support-Wiki des Anbieters. Die Rechtsangaben stützen sich auf den amtlichen Text der StVZO, abrufbar bei Gesetze im Internet zu § 19 StVZO. Alle Stände wurden am 6. September 2026 geprüft.
Was der Softwareeingriff an der Betriebserlaubnis auslöst
- Erlöschen: § 19 Absatz 2 Satz 2 StVZO nennt die drei Fälle — Änderung der genehmigten Fahrzeugart, zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens. Derselbe Absatz enthält einen eigenen Satz zu Softwareänderungen von Fahrzeugen, die bereits im Verkehr sind: Zusätzlich zu beachten sind dort die amtlich bekannt gemachten Vorschriften zur Durchführung und der Stand der Technik. Ausgenommen sind Softwareänderungen nicht genehmigungspflichtiger Erweiterungen. Das Wort „zusätzlich“ ist der Kern — der Softwaresatz tritt neben Satz 2, er ersetzt ihn nicht. Wann genau die Betriebserlaubnis endet, erklärt die drei Auslöser aus § 19 StVZO.
- Der Rettungsanker und seine Grenze: § 19 Absatz 3 StVZO nennt die Fälle, in denen die Betriebserlaubnis trotz Ein- oder Anbau nicht erlischt — die Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO, die Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO, die EG-Typgenehmigung und die ECE-Genehmigung, dazu die Abnahme nach Nummer 3. Der Absatz verhindert das Erlöschen, er heilt es nicht nachträglich. Satz 2 desselben Absatzes: Werden die aufgeführten Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der frühere Weg über ein Teilegutachten steht im heutigen Text des Absatzes als weggefallen und gilt nur noch in der bis zum 19.06.2024 geltenden Fassung fort.
- Teilegutachten und Fristen: § 72 Absatz 2 StVZO regelt den Übergang wörtlich — Teilegutachten durften „bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden“ und dürfen „nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden“.
- Betrieb nach dem Erlöschen: § 19 Absatz 5 Satz 1 StVZO — das Fahrzeug darf dann nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Satz 3 lässt nur solche Fahrten zu, die „in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis“ stehen. Die verkürzte Fassung „Fahrten zur Erlangung“ verengt den Wortlaut und ist deshalb falsch.
- Geräusch: Für das Geräuschverhalten ist § 49 StVZO die einschlägige Vorschrift, nicht die Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO.
Mitführen, Inbetriebnehmen, Zulassen
- Mitführpflicht: § 19 Absatz 4 Satz 1 StVZO verpflichtet den Fahrzeugführer, je nach Fall einen Abdruck oder eine Ablichtung des Genehmigungsdokuments oder einen Nachweis über die bestätigte Abnahme mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.
- Bußgeldnorm zur Mitführpflicht: § 69a Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe g StVZO erfasst den Verstoß gegen die Mitführ- und Vorlagepflicht aus § 19 Absatz 4 Satz 1 StVZO als Ordnungswidrigkeit.
- Bußgeldnorm zur Inbetriebnahme: § 69a Absatz 2 Nummer 1b StVZO knüpft an § 19 Absatz 5 Satz 1 StVZO an. Erfasst ist, wer ein Fahrzeug entgegen dieser Vorschrift in Betrieb nimmt, und ebenso der Halter, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt.
Zwei Vorschriften, die hier nicht passen
- Bauartgenehmigung: § 22a Absatz 1 StVZO verlangt für die dort aufgeführten Einrichtungen eine amtlich genehmigte Bauart; der Einleitungssatz lautet „Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen … müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein“, gefolgt von nummerierten Einträgen. Genannt sind unter anderem Heizungen, Luftreifen, Sicherheitsglas, Bremsen, Leuchten und Rückstrahler. Die Liste nennt Steuergeräte, Motorsteuerungssoftware und Abgaskomponenten nicht. Für die Bewertung eines Softwareeingriffs am Steuergerät ist § 22a StVZO deshalb der falsche Ausgangspunkt.
- Kraftrad-Geräuschkette: § 49 Absatz 2a StVZO und die dazugehörige Bußgeldnorm § 69a Absatz 5 Nummer 5d StVZO betreffen Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen als unabhängige technische Einheiten für Krafträder. Für einen Pkw ist diese Kette nicht einschlägig.
Die Herstellerquellen
- Anbieter und Stand: Die Geschäftsbedingungen nennen wörtlich die kanadische PRO TUNING FREAKS INC. und tragen als letzte Änderung den 18. Oktober 2025; im Seitenfuß erscheint nur die Kurzform PROTUNINGFREAKS ohne Rechtsformzusatz.
- Lizenzbindung: FAQ, Stand 10.03.2026 — die Lizenz gilt für „1 vehicle (1 VIN)“, das OBD-Gerät ist an mehreren Fahrzeugen nutzbar. Die Einstiegsseite verknüpft jede Lizenz mit der VIN des Fahrzeugs und erlaubt unbegrenztes erneutes Aufspielen für die Dauer des Besitzes.
- Lizenztransfer: Wiki-Seite „License transfer“, Stand 21.01.2026, und die FAQ — Rückflash auf den Serienstand und erneutes Sperren der DME mit der bootmod3-Software, Beschränkung auf den Erstkäufer und die ursprüngliche Bestellung, genau ein Transfer. Ohne vollständige Deinstallation durch den Erstkäufer ist eine Übertragung nach der Wiki-Seite ausgeschlossen, ohne Ausnahme; ein Rückflash und Sperren mit anderen Werkzeugen wird nach der FAQ nicht akzeptiert.
- Der Widerspruch: Geschäftsbedingungen vom 18. Oktober 2025 — Softwareprodukte, digitale Lizenzen und elektronische Freischaltungen sind dort eine nicht übertragbare Einmallizenz, gebunden an die zuerst aktivierte VIN; das Wort lautet wörtlich „non-transferable“. Im nächsten Satz ist eine Übertragung nur ausgeschlossen, solange die Software nicht ordnungsgemäß vom ursprünglichen Fahrzeug entfernt wurde. Ist das ursprüngliche Fahrzeug oder dessen Steuergerät nicht wiederherstellbar oder nicht auf den Serienstand rückführbar, sind manuelle Übertragungen nach diesem Text nicht möglich.
- CustomROM und Motoren: CustomROM-Freigabeseite, Stand 23.07.2024 — CustomROM Map Switching, CustomROM Flex Fuel und CustomROM Rolling Anti-Lag; genannt sind S55, N55-EWG, N55-M2 sowie B48 und B58 in erster und zweiter Generation. Die Produktseite FlexFuel belegt zusätzlich die Hardwarekette aus Ethanolsensor und Ethanol Content Analyzer, die Anleitung zum Selbstbau die beiden Teilenummern des GM- beziehungsweise Continental-Sensors.
- MultiMap: Freigabemeldung „N55-EWG MultiMap OTS Update: Version 1.4 – January 30, 2026“; in der Website-FAQ steht MultiMap zwischen den Kraftstoffvarianten 91, 93, E30 und E50.
- Zweite Stufe und Auspuffknallen: Freigabemeldungen vom 17. März 2025 zu CustomROM V2 für den S58 und zur Platine REV2; Auspuffknallen in Meldungen vom 30. April 2025 für einen N63-Stand und vom 17. Juni 2025 für Fahrzeuge mit Ottopartikelfilter.
- DME-Freischaltung: „in some cases“ im Support-Wiki gegen „in most cases not“ auf der Website — die beiden Angaben desselben Anbieters widersprechen sich.
Reichweite dieser Quellen
- Die Angaben belegen Aussagen eines Herstellers zu seinem eigenen Produkt. Sie belegen keine Genehmigung, keine Abnahme und keinen Zustand eines konkreten Fahrzeugs.
- Ein eigener Produkttest, eine Messung oder eine Fahrerprobung liegt nicht vor. Preise stehen nicht dabei — Bezugsfragen klärst du im Shop.
- Diese Einordnung ersetzt keine Prüfung am Fahrzeug und keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Eingriff einen der genannten Fälle auslöst, beurteilt ein Sachverständiger am Fahrzeug.
Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Produktangaben sind als Herstellerangaben gekennzeichnet und wurden am 6. September 2026 geprüft, die Normtexte am selben Tag bei gesetze-im-internet.de im Volltext gelesen. Tuning gehört auf eigene Fahrzeuge, und Streckenfunktionen gehören auf Testflächen und in nicht öffentliche Bereiche. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: September 2026).
