Streetbooster E-Scooter: Allrad, Modelle und Tuningstand in Deutschland. KI-generiertes Symbolbild · redaktionell geprüft.

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Streetbooster E-Scooter: Allrad, Modelle und Tuningstand in Deutschland

Was der Hersteller zu ABE-Nummern, Ersatzteilen und Tuning zeigt – und wo du selbst nachschauen solltest.

⏱ 11 Min. Lesezeit · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Streetbooster ist eine deutsche E-Scooter-Marke mit sechs aktuellen Modellen, von der leichten Vega bis zum Allrad-Sitzscooter. Fünf Modelle nennt der Hersteller mit Straßenzulassung, ein Modell mit 45 km/h ausdrücklich ohne. Sieben Jahre Ersatzteilversorgung sind ein durchgängiges Serviceversprechen. Eine eigene Tuning-Lösung zeigt die Marke für keines ihrer Modelle.

Streetbooster als Marke

Streetbooster ist eine deutsche E-Scooter-Marke, die über den eigenen Onlineshop streetbooster.de verkauft. Auffällig ist die Firmengeschichte: In den Zulassungsdaten für die ersten beiden Modelle taucht als ursprünglicher Genehmigungsinhaber noch Cryptoboost GmbH auf, bevor die Streetbooster GmbH übernommen hat. Wer die Marke schon länger verfolgt, kennt diesen Namenswechsel vielleicht noch gar nicht, weil er nur in den Zulassungsdaten sichtbar wird und nirgends offen kommuniziert wurde.

Neben diesen Modellen führt der gleiche Shop auch die Marke PURE, dazu die Elektromobile-Reihe RollVita. Dieser Beitrag konzentriert sich ausschließlich auf die eigentlichen Modelle selbst, weil PURE technisch anders aufgestellt ist und eine eigene Betrachtung verdient.

Das Sortiment teilt sich klar in zwei Gruppen. Fünf Modelle wirbt der Hersteller mit Straßenzulassung, gedacht für den öffentlichen Verkehr. Ein Modell, der Castor, ist trotz vergleichbarer Leistung ausdrücklich ohne Zulassung im Programm. Diese Trennung zieht sich durch den ganzen Katalog und ist, anders als bei manchem Wettbewerber, auf jeder Produktseite direkt in den technischen Daten vermerkt.

Die aktuellen Modelle im Überblick

Die folgende Tabelle fasst zusammen, was der Hersteller für jedes aktuelle Modell zu Geschwindigkeit, Zulassung und Kennzeichenpflicht nennt. Alle Werte sind Herstellerangaben von den jeweiligen Produktseiten, weil der Hersteller keine unabhängige Prüfstelle für diese Daten nennt.

Modell Max. Geschwindigkeit (Herstellerangabe) Straßenzulassung Kennzeichenpflicht
Vega 22 km/h ja ja
Sirius 22 km/h ja ja
Pollux 22 km/h ja ja
Castor 45 km/h nein nein
Allrad 45 km/h ja ja
Comfort 45 45 km/h ja nicht separat genannt

Auffällig an dieser Übersicht ist die klare Zweiteilung nach Tempoklasse. Die drei leichteren Stehroller Vega, Sirius und Pollux bewegen sich alle im selben Geschwindigkeitsband um 22 km/h. Die drei schnelleren Modelle Castor, Allrad und Comfort 45 erreichen dagegen alle 45 km/h, unterscheiden sich aber genau in der Frage, ob sie für die Straße zugelassen sind oder nicht.

Vega, Sirius und Pollux: die Straßenversionen

Die Vega ist mit 14,2 Kilogramm das leichteste Modell der Reihe und richtet sich klar an Pendler, die den Roller häufig tragen oder in Bus und Bahn mitnehmen. Der Hersteller nennt eine Spitzenleistung von 760 Watt bei 400 Watt Dauerleistung, dazu eine optimale Reichweite von 42 Kilometern. Einen Wechselakku besitzt die Vega nicht, dafür punktet sie mit dem geringsten Gewicht im gesamten Sortiment.

Die Sirius wiegt mit 20,3 Kilogramm spürbar mehr, bringt dafür aber ein Wechsel-Akku-System mit und eine stärkere Motorisierung von 960 Watt Spitzenleistung. Blinker am Lenker gehören bei allen drei Modellen zur Serienausstattung, was mit Blick auf die ab 2027 relevanten Blinker-Regeln für Neufahrzeuge ein praktischer Vorteil ist. Wer heute kauft, muss sich um eine spätere Nachrüstung erst einmal keine Gedanken machen.

Die Pollux ist mit 36 Kilogramm das schwerste der drei Straßenmodelle und positioniert sich mit 12-Zoll-Reifen, 1200 Watt Spitzenleistung und einer optimalen Reichweite von 50 Kilometern als Langstrecken-Variante. Auch sie hat einen Wechselakku und teilt sich mit Sirius und Vega dieselbe Grundausstattung bei Bremslicht, App-Anbindung und Wegfahrsperre.

Castor: 45 km/h ohne Straßenzulassung

Der Castor ist technisch eng mit der Pollux verwandt, teilt sich Gewicht, Reifengröße und viele Bauteile. Der entscheidende Unterschied liegt im Antrieb: Mit 1320 Watt Spitzenleistung und 900 Watt Dauerleistung erreicht der Castor bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Genau das ist der Punkt, an dem der Hersteller die Reißleine zieht.

Auf der Produktseite steht wörtlich, der Castor komme „mit 45 km/h ohne Straßenzulassung“. In den technischen Daten stehen sowohl Straßenzulassung als auch Kennzeichenpflicht ausdrücklich auf „nein“. Streetbooster bewirbt das Modell selbst als für die Freizeitnutzung ausgelegten E-Roller, gedacht für private Flächen und nicht für den öffentlichen Verkehr.

Diese offene Kennzeichnung ist ungewöhnlich konsequent. Viele Anbieter schnellerer E-Scooter lassen die Zulassungsfrage in der Produktbeschreibung eher im Unklaren. Wie stark sich Anbieter bei diesem Thema unterscheiden können, zeigt unser Beitrag zu Performance-E-Scootern und Privatgelände, der die rechtlichen Grundlagen für genau diese Fahrzeugklasse einordnet.

Allrad: der Sitzscooter mit Allradantrieb

Der Allrad ist das aufwendigste Modell im aktuellen Sortiment und wird vom Hersteller als erster Sitzscooter mit echtem Allradantrieb und Straßenzulassung beworben. Zwei Motoren mit je 500 Watt Dauerleistung sitzen vorne und hinten, die Spitzenleistung summiert sich laut Datenblatt auf 3000 Watt. Damit soll der Roller auch auf nasser Fahrbahn oder an Steigungen die Kraft zuverlässig auf beide Räder verteilen.

Zur Grundausstattung gehören ein gepolsterter Sitz, ein klappbarer Lenker und ein Wechsel-Akku-System in zwei Kapazitäten, wahlweise 26 oder 35 Amperestunden. Je nach Fahrergewicht und Streckenprofil nennt der Hersteller eine Reichweite von 80 bis 100 Kilometern. Das maximale Fahrergewicht liegt bei 140 Kilogramm.

Bei der Fahrerlaubnis wird es konkret: Der Hersteller nennt für den Allrad die Führerscheinklassen AM, A1, A2 oder A, teilweise auch die Klasse B unter bestimmten Bedingungen. Das passt zu einem Fahrzeug, das mit Sitz, Kennzeichenpflicht und 45 km/h eher in Richtung Kleinkraftrad geht als in Richtung klassischer Elektrokleinstfahrzeuge. Der Hersteller selbst schreibt, das Fahrzeug sei in Deutschland getestet worden, gemeinsam mit Entwicklern und Lieferanten, die seit Jahren Fahrzeuge in diesem Segment am Markt haben.

Comfort 45: der zweite Sitzscooter mit Zulassung

Neben dem Allrad führt Streetbooster mit dem Comfort 45 ein zweites Sitzmodell im Programm, allerdings ohne Allradantrieb. Ein einzelner 1500-Watt-Nabenmotor treibt den Roller auf bis zu 45 Kilometer pro Stunde, die Reichweite gibt der Hersteller mit bis zu 90 Kilometern an. Sitz und Lenker lassen sich abnehmen beziehungsweise klappen, sodass der Roller sich für den Transport verkleinern lässt.

Anders als der leistungsstärkere Allrad kommt der Comfort 45 ohne zweiten Motor aus, dafür günstiger in der Anschaffung und leichter in der Handhabung. In der Beschreibung nennt der Hersteller ausdrücklich eine Straßenzulassung für das Modell, ähnlich wie beim Allrad. Damit stehen sich im 45-km/h-Segment nun drei völlig unterschiedliche Auslegungen gegenüber: der straßenzugelassene Allrad mit zwei Motoren, der ebenfalls zugelassene Comfort 45 mit einem Motor, und der Castor ohne jede Zulassung.

Two: warum das Modell weiter gesucht wird

In der aktuellen Shop-Navigation taucht der Streetbooster Two nicht mehr auf. Bis mindestens 2024 gehörte er noch fest zum Sortiment und wurde in der Kategorie „E-Scooter mit Straßenzulassung“ neben One, Vega, Sirius und Pollux geführt. Heute läuft die Produktseite nicht mehr, Ersatzteile für den Two werden aber weiterhin separat gelistet.

Trotzdem gehört der Name Two zu den meistgesuchten Begriffen rund um die Marke. Das lässt sich gut erklären: Der Two war über Jahre eines der bekanntesten Modelle und teilt sich seine ABE-Nummer mit dem aktuellen Nachfolger Sirius. Wer heute nach dem Two sucht, sucht meistens gar nicht mehr das konkrete Modell, sondern eine Vorstellung davon, was die Marke generell anbietet, und landet dabei häufig direkt beim Nachfolger.

Auch das ältere Einstiegsmodell One ist aus der aktuellen Navigation verschwunden, während seine Ersatzteile weiterhin geführt werden. Beide Fälle zeigen ein Muster, das bei vielen Herstellern auftritt: Ein Modellname verschwindet aus dem aktiven Verkauf, bleibt in der Kundennachfrage aber noch lange präsent.

ABE-Nummern und Genehmigungsinhaber

Ein Detail, das kaum ein Käufer selbst nachschlägt, aber genau belegbar ist: Der Hersteller bindet auf seiner eigenen E-Scooter-Übersichtsseite eine vollständige Tabelle der Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland ein. Darin lassen sich die eigenen Modelle konkret zuordnen.

ABE-Nr. Genehmigungsdatum Handelsbezeichnung Genehmigungsinhaber
P044 12.12.2019 Streetbooster One, Streetbooster Vega Cryptoboost GmbH (P044*00), Streetbooster GmbH (ab P044*01)
P225 01.09.2021 Streetbooster Two, Streetbooster Sirius Cryptoboost GmbH, Streetbooster GmbH (Hersteller: Zhejiang Jinbang Sports Equipment Co., Ltd., Zhejiang Funshion Leisure Supplies Co., Ltd)
P446 28.03.2024 Streetbooster Pollux Streetbooster GmbH

Drei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens teilen sich jeweils zwei Modelle eine ABE, was technisch naheliegend ist, wenn ein Nachfolger auf derselben Plattform aufbaut. Zweitens zeigt die Spalte Genehmigungsinhaber den Wechsel von Cryptoboost GmbH zu Streetbooster GmbH mitten im laufenden Verfahren zu P044 und P225. Drittens fehlt in dieser Liste eine eigene ABE für Castor, Allrad und Comfort 45, was zur fehlenden oder anders geregelten Straßenzulassung dieser 45-km/h-Modelle passt.

Diese Offenheit ist keine Selbstverständlichkeit. Andere Hersteller nennen ihre Zulassungsdaten oft nur auf Nachfrage oder gar nicht öffentlich. Wie unterschiedlich Marken mit diesem Thema umgehen, zeigt ein Blick auf die ABE-Praxis bei Ninebot, wo die Zulassung technisch anders gelöst ist.

7 Jahre Ersatzteilversorgung: was das Versprechen bedeutet

Streetbooster wirbt durchgängig mit einem „Service-Versprechen: 7 Jahre Ersatzteilversorgung“. Auf einer eigenen Themenseite führt der Hersteller das näher aus und schreibt wörtlich: „Ganze 7 Jahre garantieren wir Dir eine Ersatzteilversorgung durch unser Lager.“ Das Versprechen gilt laut Hersteller ab dem Kaufdatum und unabhängig davon, wie lange ein konkretes Modell schon nicht mehr aktiv im Sortiment steht.

Diese Aussage lässt sich am eigenen Shop nachvollziehen. Für die längst aus der Navigation verschwundenen Modelle One und Two führt der Hersteller weiterhin eigene Ersatzteilkategorien mit Beleuchtung, Bremsen, Elektronik, Kunststoffteilen und Verschleißteilen. Das Versprechen ist also nicht nur eine Werbezeile, sondern lässt sich am tatsächlichen Ersatzteilangebot gegenprüfen.

Für Käufer ist das ein handfestes Argument, gerade weil E-Scooter-Marken im Vergleich zu etablierten E-Bike- oder Kfz-Herstellern noch jung sind und Insolvenzen oder Sortimentsumbauten in dieser Branche keine Seltenheit waren. Eine dokumentierte Mindestlaufzeit für Ersatzteile senkt dieses Risiko zumindest auf dem Papier, ersetzt aber keine eigene Prüfung, ob ein konkretes Ersatzteil zum jeweiligen Kaufzeitpunkt tatsächlich verfügbar ist.

Tuning: was der Hersteller zeigt

Anders als bei Marken, die einen Lizenzcode, eine WebApp-Freischaltung oder einen Hardware-Chip anbieten, findet sich bei Streetbooster keine einzige Erwähnung von Tuning, Drosselung oder Geschwindigkeitsfreischaltung. Weder auf den Produktseiten der Straßenmodelle noch beim Castor oder beim Allrad taucht ein entsprechender Hinweis auf.

Das ergibt technisch Sinn. Die Straßenmodelle Vega, Sirius und Pollux sind an ihre ABE gebunden, jede Änderung an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit würde die Betriebserlaubnis berühren. Beim Castor besteht dagegen gar kein Zulassungsstatus, den man verlieren könnte, weil er von vornherein nicht für die Straße gedacht ist. Eine dokumentierte Tuning-Funktion würde in beiden Fällen wenig Sinn ergeben, und genau das spiegelt sich darin, dass der Hersteller keine anbietet.

Für dich als Leser heißt das: Wer bei dieser Marke nach einer Tuning-Anleitung sucht, wird beim Hersteller selbst nicht fündig. Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen kann bei jedem Fahrzeug grundsätzlich ein Thema sein, dokumentiert der Hersteller dafür aber keinen eigenen Weg, weder über Software noch über Hardware.

20, 22 oder 45 km/h: welche Fahrzeugklasse gilt

Ein Detail, das in den Datenblättern auffällt, aber selten erklärt wird: Für Vega, Sirius und Pollux nennt der Hersteller eine maximale Geschwindigkeit von 22 Kilometern pro Stunde, obwohl diese Modelle gleichzeitig als straßenzugelassene Elektrokleinstfahrzeuge mit Kennzeichenpflicht geführt werden. Die eKFV, die Verordnung für genau diese Fahrzeugklasse, erlaubt aber ausdrücklich nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und nicht mehr als 20 Kilometern pro Stunde.

Eine offizielle Erklärung für diese Differenz liefert der Hersteller auf den geprüften Seiten nicht. Möglich sind unterschiedliche Fahrstufen, ein technischer Spitzenwert unter Idealbedingungen oder ein Datenblattwert, der sich auf eine internationale Variante bezieht. Was am konkreten Fahrzeug tatsächlich zählt, steht letztlich in der ABE und den Fahrzeugpapieren des jeweiligen Rollers, nicht im Marketingtext der Produktseite.

Bei den drei 45-km/h-Modellen ist die Lage dagegen klarer, weil sie ohnehin außerhalb der eKFV liegen. Allrad und Comfort 45 haben einen Sitz und erfüllen damit von vornherein nicht die eKFV-Voraussetzung eines Fahrzeugs ohne Sitz oder eines selbstbalancierenden Fahrzeugs. Sie laufen stattdessen über die Einstufung als Kleinkraftrad mit Kennzeichenpflicht und Führerscheinbindung. Wie unterschiedlich Hersteller mit europäischen Zulassungsvarianten und deutschen Sonderregeln umgehen, zeigt auch der Beitrag zum NIU-KQi-Vergleich zwischen DE-Version und EU-Import, der ein ähnliches Spannungsfeld an einer anderen Marke durchgeht.

Streetbooster im Vergleich zu anderen Marken

Streetbooster ist nur eine von vielen E-Scooter-Marken, die in Deutschland mit Straßenzulassung werben. Einen breiteren Überblick, wie unterschiedlich Hersteller diese Frage lösen, bekommst du in unserem Marken-Überblick zur Straßenzulassung, der mehrere Anbieter nebeneinander einordnet.

Im direkten Vergleich fällt auf, dass Streetbooster bei der Zulassungsfrage ungewöhnlich transparent ist, während andere Marken diesen Punkt eher knapp abhandeln. Ein Beispiel für eine ähnlich offene Darstellung mit werksseitigen Blinkern und einer klar benannten Modellreihe liefert unser VMAX-Marken-Check, der dieselben Fragen bei einer anderen Marke durchgeht.

Deutlich anders sieht das bei Herstellern aus, die verschiedene Länderversionen mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten parallel anbieten. Beim Joyor-Markencheck zeigt sich, wie wichtig es ist, zwischen einer für Deutschland gedachten Version und einer internationalen High-Speed-Variante zu unterscheiden, bevor du dich für ein Modell entscheidest.

Auch beim Thema Geschwindigkeit ohne Straßenzulassung gibt es Parallelen zu anderen Marken. Unser Teverun-Überblick zu ABE, eKFV und High-Speed-Versionen beschreibt ein ganz ähnliches Muster, bei dem stärkere Modelle bewusst ohne Zulassung angeboten werden, genau wie beim hauseigenen Castor.

Auch ePowerFun geht diesen Weg auf seine eigene Art: Statt einer separaten Hardware-Lösung setzt der Hersteller auf App und Power-Set, wie ePowerFun ePF-Pulse im Markenvergleich zeigt.

Unterm Strich lohnt sich der Vergleich vor allem deshalb, weil er zeigt, dass es nicht die eine Lösung für „E-Scooter mit Straßenzulassung“ gibt. Jeder Hersteller trifft eigene technische und rechtliche Entscheidungen, und nur ein Blick in die konkreten Datenblätter und Fahrzeugpapiere zeigt, welche davon für dein Fahrzeug tatsächlich gilt.

Merksatz: Der Hersteller zeigt bei jedem Modell offen, ob eine Straßenzulassung vorliegt oder nicht, und veröffentlicht sogar die passenden ABE-Nummern. Eine eigene Tuning-Lösung dokumentiert der Hersteller für keines seiner Modelle. Was zählt, sind am Ende immer die Fahrzeugpapiere des konkreten Rollers, nicht die Datenblattwerte der Produktseite.

Häufige Fragen

Welche E-Scooter-Modelle bietet Streetbooster aktuell an?

Im aktuellen Sortiment stehen die Modelle Vega, Sirius und Pollux mit rund 22 km/h und Straßenzulassung, dazu Castor, Allrad und Comfort 45 mit jeweils 45 km/h. Nur der Castor kommt dabei ohne Straßenzulassung. Die älteren Modelle One und Two sind aus der aktiven Navigation verschwunden, werden aber weiter mit Ersatzteilen versorgt.

Hat der Streetbooster Allrad eine Straßenzulassung?

Ja, der Hersteller nennt für den Allrad eine Straßenzulassung mit Kennzeichenpflicht. Gefahren werden darf er laut Herstellerangabe mit den Führerscheinklassen AM, A1, A2 oder A, teilweise auch mit Klasse B unter bestimmten Bedingungen. Verbindlich sind aber immer die Fahrzeugpapiere des konkreten Rollers.

Warum hat der Streetbooster Castor trotz 45 km/h keine Straßenzulassung?

Der Hersteller positioniert den Castor bewusst als Freizeit-E-Roller für private Flächen. In den technischen Daten stehen Straßenzulassung und Kennzeichenpflicht ausdrücklich auf „nein“. Für den öffentlichen Verkehr ist das Modell damit laut Hersteller nicht vorgesehen.

Stimmt es, dass Streetbooster 7 Jahre Ersatzteile garantiert?

Ja, der Hersteller wirbt mit einem Service-Versprechen von 7 Jahren Ersatzteilversorgung ab Kaufdatum. Das lässt sich am eigenen Shop nachvollziehen, weil selbst für die inzwischen nicht mehr aktiv verkauften Modelle One und Two noch eigene Ersatzteilkategorien geführt werden.

Bietet Streetbooster eine Tuning-Lösung für seine E-Scooter an?

Nein. Auf den geprüften Herstellerseiten findet sich weder ein Lizenzcode noch eine App-Freischaltung oder ein Hinweis auf einen Tuning-Chip. Tuning bleibt bei diesen Fahrzeugen wie bei jedem anderen Fahrzeug ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen ein Thema, das der Hersteller selbst nicht dokumentiert.

Welchen Führerschein braucht der Streetbooster Allrad?

Der Hersteller nennt für den Allrad die Klassen AM, A1, A2 oder A, teilweise auch B unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Klasse für dein konkretes Fahrzeug tatsächlich zutrifft, hängt von den Fahrzeugpapieren und der jeweiligen Einstufung ab.

Was ist der Unterschied zwischen dem Streetbooster Comfort 45 und dem Allrad?

Beide erreichen 45 km/h und sind laut Hersteller straßenzugelassen. Der Allrad hat zwei Motoren mit zusammen 3000 Watt Spitzenleistung und treibt beide Räder an, der Comfort 45 kommt mit einem einzelnen 1500-Watt-Nabenmotor aus. Der Comfort 45 ist dafür leichter zu handhaben und lässt sich weiter zusammenlegen.

Gibt es den Streetbooster Two noch zu kaufen?

In der aktuellen Shop-Navigation ist der Two nicht mehr als eigenes Produkt gelistet. Ersatzteile für das Modell führt der Hersteller aber weiterhin. Wer heute nach dem Two sucht, landet in der Praxis meist beim technisch verwandten Nachfolgemodell Sirius.

Warum nennt Streetbooster für Vega, Sirius und Pollux 22 km/h statt 20 km/h?

Eine offizielle Erklärung dafür liefert der Hersteller nicht. Die eKFV erlaubt für Elektrokleinstfahrzeuge eigentlich nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h. Möglich sind unterschiedliche Fahrstufen oder ein technischer Spitzenwert. Maßgeblich für den öffentlichen Verkehr bleibt, was in der ABE und den Fahrzeugpapieren des konkreten Rollers steht.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die folgenden Blöcke fassen zusammen, welche amtlichen und herstellerseitigen Quellen hinter den Angaben in diesem Beitrag stehen. Rechtliche Aussagen stützen sich auf die amtlichen Normtexte, technische Angaben zu den Modellen auf archivierte Herstellerseiten, weil die Live-Seite von Streetbooster am Tag der Recherche einen Serverfehler zeigte.

Fahrzeugklassen und Zulassung
  • § 2 Nummer 11 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), Begriffsbestimmung Kleinkraftrad: zwei- oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19.09.2026.
  • § 1 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung), Anwendungsbereich: Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und nicht mehr als 20 km/h, ohne Sitz oder als selbstbalancierendes Fahrzeug. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19.09.2026.
Herstellerangaben zu den Modellen
  • Herstellerangabe: streetbooster.de, Produktseiten Vega, Sirius, Pollux, Castor, Allrad und Comfort 45 (technische Daten, Highlights). Die Live-Seite antwortete am 19.09.2026 durchgehend mit einem Serverfehler (HTTP 500); herangezogen wurden archivierte Fassungen vom Juni 2026, Klartext-Quelle streetbooster.de.
  • Herstellerangabe: streetbooster.de, Modellübersicht und Kategorienstruktur „E-Scooter mit Straßenzulassung“ / „E-Scooter bis 45 km/h“, archivierte Fassung Juni 2026.
Ersatzteilversorgung und ABE-Register
  • Herstellerangabe: streetbooster.de, Themenseite „7 Jahre Ersatzteilversorgung“, archivierte Fassung von April 2024, Klartext-Quelle streetbooster.de.
  • Herstellerangabe: streetbooster.de, E-Scooter-Übersichtsseite mit eingebundener ABE-Tabelle für Elektrokleinstfahrzeuge (Modelle Streetbooster One, Vega, Two, Sirius, Pollux mit den Nummern P044, P225 und P446), archivierte Fassung Juni 2026.
TL

Redaktion tuning-lizenz.de

Redaktionelles Informationsportal rund um E-Bike- und E-Scooter-Technik, Tuning und Privatgelände-Nutzung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Angaben zu ABE, Versicherung und Zulassung hängen vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.

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