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Euro 5+ beim Motorrad-Tuning: was Abgas, OBD, Kat und ECU wirklich bedeuten

Nach einem Eingriff an Gemisch, Auspuff oder Steuergerät taucht fast immer dieselbe Frage auf: Ist das Motorrad noch Euro 5+? Die Antwort hängt nicht an einem einzelnen Fehlercode, sondern daran, wie OBD, Katalysator, Sensorik und Steuergerät als System zusammenwirken.

⏱ 10 Min. Lesezeit · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Motorrad-OBD folgt einem eigenen Rechtsrahmen, der nicht mit dem Pkw-System verwechselt werden darf – und der für die leichtesten Klassen L1e, L2e und L6e gar nicht erst greift. Ein verschwundener Fehlercode ist kein Beweis für eine intakte Abgasfunktion, und ein leerer Fehlerspeicher ersetzt bei der Hauptuntersuchung nicht die Pflichtprüfung der OBD-Daten selbst. „Euro 5+“ ist außerdem kein Werbelabel, sondern an eine konkrete Typgenehmigung gebunden, und ein als „Race only“ verkauftes Teil ändert daran nichts.

Warum ein Tuning-Eingriff die OBD-Frage überhaupt aufwirft

Ein Eingriff an Gemischbildung, Auspuffanlage oder Steuergerätesoftware verändert nicht nur, wie das Motorrad fährt. Er verändert auch, welche Zustände die Motorsteuerung erkennt, meldet und dauerhaft speichert. Genau diese Meldeebene heißt On-Board-Diagnose, kurz OBD, und sie ist der Kanal, über den ein verändertes Fahrzeug am ehesten auffällt – nicht als Vorwurf, sondern als technische Tatsache.

Viele Tuningtexte machen an dieser Stelle einen Kurzschluss: Ein Diagnosewert wird gesehen und sofort zur Ursache erklärt. Das ist bei modernen Steuergeräten riskant. Ein angezeigter Kanal kann ein direkter Sensorwert sein, ein gefilterter Wert, ein Rechenergebnis, ein über Zeit gelernter Zustand oder sogar ein Ersatzwert im Notlaufbetrieb. Die gleiche Anzeigepräzision im Diagnosetool sagt nichts darüber, welche dieser Kategorien tatsächlich vorliegt – dazu mehr im Beitrag zu Notlauf- und Ersatzwerten im Steuergerät.

Nimm ein typisches Beispiel: Nach dem Tausch der Auspuffanlage läuft das Motorrad im Alltag unauffällig. Zwei Wochen später taucht im Diagnosetool ein Fehlercode auf, der vorher nie stand. Ohne die Systemebene zu kennen, wirkt das wie ein plötzlicher Defekt. Tatsächlich kann es genauso gut ein Zustand sein, den die Sensorik erst nach einigen Betriebszyklen unter bestimmten Bedingungen erkennt – nicht ein Bauteil, das gerade erst kaputtgegangen ist.

Motorrad-OBD hat einen eigenen Rechtsrahmen

Motorräder gehören zur europäischen L-Kategorie und werden nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 typgenehmigt. Diese Verordnung trägt eine eigene OBD-Systematik, die sich vom Pkw-Recht unterscheidet – nicht nur in Details, sondern schon in der Frage, welche Fahrzeuge überhaupt erfasst sind. Wer eine Pkw-OBD-Regel unbesehen auf ein Motorrad überträgt, überträgt damit auch deren Ausnahmen und Schwellenwerte, die für die L-Kategorie gar nicht gelten.

Die Verordnung regelt die OBD-Pflicht in mehreren Stufen, gestaffelt nach Unterklasse und Zeitpunkt der Typgenehmigung. Für die konkrete Einordnung eines Motorrads – Unterklasse, Genehmigungsdatum, geforderte Stufe – ist der ausführliche Beitrag zu OBD am Motorrad und den L-Klassen die richtige Vertiefung; er trägt die Stufen und Termine im Detail. Dieser Beitrag setzt eine Ebene höher an: Was bedeutet ein Eingriff für diese Diagnoseebene, unabhängig davon, welche konkrete Stufe gilt?

Wer OBD tragen muss – und wer ausgenommen ist

Nicht jedes Fahrzeug der Klasse L trägt eine OBD-Pflicht. Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 legt die Grundpflicht für Fahrzeuge der Klasse L fest – mit einer ausdrücklichen Ausnahme: Sie gilt nicht für die Klassen L1e, L2e und L6e. Das sind die leichtesten Fahrzeuge im gesamten L-System, von Kleinkrafträdern bis zu leichten vierrädrigen Fahrzeugen.

Diese Ausnahme ist keine Randnotiz. Sie entscheidet darüber, ob die gesamte OBD-Diskussion für ein konkretes Fahrzeug überhaupt einschlägig ist. Ein leichtes Kleinkraftrad der Klasse L1e etwa unterliegt dieser OBD-Pflicht gar nicht – die Frage nach Fehlercodes, Readiness-Status oder Modus-01-Daten stellt sich dort in dieser Form nicht. Erst ab den schwereren, leistungsstärkeren Unterklassen greift die Pflicht, und erst dort wird die im Folgenden beschriebene Diagnosekette überhaupt relevant.

Welche Klasse im Einzelfall vorliegt, steht nicht im Prospekt, sondern im CoC des konkreten Fahrzeugs. Ein Modellname verrät die Klasse nicht zuverlässig. Zwei äußerlich fast identische Kleinkrafträder können unterschiedlich eingestuft sein, je nachdem, welche Motorvariante und welches Genehmigungsdatum tatsächlich zugrunde liegen. Wer die OBD-Frage für sein eigenes Fahrzeug klären will, kommt an diesem Dokument nicht vorbei.

Eine Motorrad-ECU steuert mehr als nur die Leistung

Moderne Motorrad-Steuergeräte bündeln Funktionen, die früher getrennt liefen. Neben der reinen Einspritz- und Zündsteuerung übernehmen sie die Gemischregelung, eine Drehmoment- beziehungsweise Torque-Logik und bei vielen Modellen zusätzlich eine Klopfregelung, die den Zündwinkel bei Bedarf zurücknimmt. Ein Eingriff an einer dieser Funktionen bleibt selten folgenlos für die anderen, weil sie über dieselbe Recheneinheit und oft über gemeinsame Sensordaten verknüpft sind.

Das hat eine praktische Folge für jede Bewertung nach einem Umbau: Wer nur die Leistungskurve vergleicht, sieht nicht, ob sich die Gemischregelung, die Klopfstrategie oder die Torque-Begrenzung im Hintergrund mitverändert haben. Wie sich ein Leistungslimiter im Datenlog überhaupt erkennen lässt, zeigt der Beitrag zum Leistungsbegrenzer im Log im Detail.

Ein Fehlercode beweist keinen Defekt

Ein gespeicherter Fehlercode, ein sogenannter DTC, belegt zunächst nur eines: dass das Diagnosesystem eine dafür definierte Bedingung als erfüllt erkannt hat. Er belegt nicht automatisch, welches Bauteil die Ursache ist. Zwischen der Sensor- oder Signalquelle und der Ursache liegen oft mehrere Verarbeitungsschritte – Filterung, Plausibilisierung, ein Rechenmodell –, und jeder davon kann selbst die Quelle einer Auffälligkeit sein, nicht nur das ursprünglich vermutete Bauteil.

Deshalb lohnt sich vor jeder Schlussfolgerung eine einfache Reihenfolge: Zuerst wird festgehalten, welcher Zustand tatsächlich gemeldet wurde und über welchen Kanal. Danach werden mindestens zwei plausible Erklärungen notiert, nicht nur die naheliegendste. Erst wenn eine unabhängige Prüfung – ein zweiter Sensor, eine externe Messung oder eine dokumentierte Herstellerangabe – eine der Alternativen entkräftet, wird aus einer Vermutung eine belastbare Aussage. Wie diese Unterscheidung bei einem konkreten, häufigen Symptom aussieht, zeigt der Beitrag zu Zündaussetzern bei Volllast – dort wird zwischen Zündungsdefekt und Gemischursache genau in dieser Reihenfolge unterschieden.

Warum ein gelöschter Fehler nicht heißt, dass wieder alles wie ab Werk läuft

Ein Steuergerät lernt über die Betriebszeit Korrekturwerte, die reale Streuung ausgleichen sollen – etwa bei der Gemischregelung oder der Zündwinkelanpassung. Werden diese Lernwerte durch einen Reset oder eine Servicefunktion gelöscht, verschwindet damit nicht die physische Ursache, die zu ihnen geführt hat. Umgekehrt kann ein gerade erst zurückgesetztes Steuergerät für eine gewisse Zeit unauffällig wirken, obwohl die eigentliche Abweichung weiterhin vorliegt und sich der Lernwert erst wieder aufbauen muss.

Für die Bewertung eines Vorher-Nachher-Vergleichs bedeutet das: Ein leerer Fehlerspeicher direkt nach einem Reset ist kein Nachweis, dass ein vorheriger Eingriff folgenlos war. Erst ein Betrieb über einen längeren Zeitraum unter vergleichbaren Bedingungen zeigt, ob sich derselbe Zustand erneut einstellt. Wie ein Steuergerät überhaupt ausgelesen wird und was dabei technisch passiert, ordnet der Beitrag zum Steuergerät-Auslesen ein.

Katalysator, Sensorik und Kalibrierung hängen zusammen

Der Katalysator wandelt Abgasbestandteile um, aber ob er das im zulässigen Rahmen tut, hängt nicht an ihm allein. Die vorgeschaltete Sensorik – insbesondere die Lambdasonden vor und hinter dem Katalysator –, die Gemischregelung und die hinterlegte Kalibrierung wirken als eine Kette zusammen. Ändert sich ein Glied dieser Kette, etwa durch eine andere Abgasanlage oder eine geänderte Software, kann sich die gemessene und gemeldete Katalysatorfunktion verändern, ohne dass der Katalysator selbst beschädigt wäre.

Deshalb beweist ein verschwundener Katalysator-Fehlercode für sich genommen keine korrekte Abgasfunktion. Er zeigt nur, dass der überwachte Parameter innerhalb der für ihn definierten Grenze liegt – welche Grenze das im Einzelfall ist und wie empfindlich sie auf Veränderungen an anderer Stelle reagiert, bleibt fahrzeug- und softwarespezifisch.

Ein Beispiel macht das greifbar. Eine neue Lambdasonde mit anderem Ansprechverhalten kann die Regelung so verschieben, dass der Katalysator-Monitor länger braucht, um seinen Status zu setzen. Der Katalysator selbst hat sich dabei nicht verändert. Nur die Kette drumherum meldet ein anderes Bild als vorher, und genau deshalb lohnt sich der Blick auf das ganze System statt auf ein einzelnes Bauteil.

Was die Hauptuntersuchung wirklich prüft

Neben der europäischen Typgenehmigungsebene gibt es die deutsche Prüfebene bei der Hauptuntersuchung, und die beiden werden in der Praxis häufig vermischt. Maßgeblich ist Anlage VIIIa zur StVZO: Bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem sind nach Nummer 6.8.2.2 die „OBD-Daten (Modus 01)“ eine Pflichtuntersuchung. Die „OBD-Fehlercodes (Modus 03)“ dagegen sind dort ausdrücklich nur als Ergänzungsuntersuchung geführt.

Diese Unterscheidung ist der Grund, warum ein leerer Fehlerspeicher bei der Hauptuntersuchung nicht automatisch das entscheidende Kriterium ist. Modus 01 liefert laufende Messwerte und Systemstatus, unabhängig davon, ob aktuell ein Fehlercode gespeichert ist. Ein Prüfer, der ausschließlich auf Modus 03 schaut, prüft damit nur den ergänzenden, nicht den pflichtigen Teil der OBD-Untersuchung. Für ein getuntes Fahrzeug heißt das: Die relevante Frage lautet nicht nur „gibt es einen Fehlercode“, sondern auch „was zeigen die laufenden OBD-Daten“.

„Euro 5+“ ist eine Typgenehmigungsfrage, kein Werbelabel

„Euro 5+“ wird in Angeboten häufig wie eine feste Eigenschaft eines Bauteils verwendet – als sei ein einzelnes Zubehörteil für sich genommen „Euro-5-kompatibel“. Tatsächlich ist die Abgasstufe an die Typgenehmigung des Gesamtfahrzeugs in seinem konkreten Modelljahr und seiner konkreten Ausstattungsvariante gebunden, nicht an ein austauschbares Zubehörteil. Ein Bauteil kann zu einer Konfiguration passen, die diese Stufe erreicht – es stellt sie aber nicht selbst her.

Diese Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei. Wer aus einer Herstellerangabe „passend für Euro-5-Modelle“ ableitet, dass jede Kombination aus Fahrzeug und Zubehörteil automatisch die Abgasstufe hält, überträgt eine Aussage über ein einzelnes Bauteil auf das gesamte System. Ob die Typgenehmigung nach einem Umbau noch zutrifft, ist eine Frage an das konkrete Fahrzeug in seinem tatsächlichen Zustand, nicht an ein Verkaufsargument.

Zwei Motorräder desselben Modells können außerdem unterschiedliche Genehmigungsstände tragen, wenn sie in verschiedenen Modelljahren gebaut wurden. Ein Zubehörteil, das für die eine Variante passt, muss für die andere nicht automatisch zutreffen. Nur das Papier zum konkreten Fahrzeug zeigt, welcher Stand tatsächlich gilt.

Warum „nur für die Rennstrecke“ den Rechtsrahmen der Straße nicht ändert

Ein Produkt, das ausdrücklich als Rennstrecken- oder Wettbewerbsteil beworben wird, ändert dadurch nicht den rechtlichen Rahmen für den öffentlichen Straßenverkehr. Die Kennzeichnung sagt etwas über den beworbenen Einsatzzweck aus, nicht über die Zulässigkeit auf öffentlichen Straßen. Für den Trackbetrieb selbst gelten die Regeln der jeweiligen Strecke und des Veranstalters; für den Straßenbetrieb gilt weiterhin der genehmigte Fahrzeugzustand.

Diese Trennung wird gerade bei Abgas- und Steuergerätethemen häufig verwischt, weil ein technisch überzeugendes Produkt schnell als generelle Freigabe missverstanden wird. Eine allgemeine Einordnung, wann ein Umbau überhaupt als legal gilt und wovon das abhängt, liefert der Grundlagenbeitrag zu legalem Tuning. Die Bewertung ändert sich außerdem nicht dadurch, dass ein Bauteil ausschließlich über einen Importeur ohne deutsche Zulassungsunterlagen erhältlich ist – auch dort bleibt der genehmigte Zustand des Gesamtfahrzeugs der Maßstab, nicht die Verfügbarkeit des Teils.

Was das für deinen Eingriff praktisch bedeutet

Vor einem Eingriff an Gemisch, Auspuff oder Steuergerätesoftware lohnt sich deshalb eine kurze Reihenfolge. Zuerst die eigene Fahrzeugklasse klären – bei L1e, L2e und L6e stellt sich die OBD-Frage in der hier beschriebenen Form gar nicht. Danach die betroffenen Funktionen benennen: Gemischregelung, Torque-Logik, Klopfregelung und Katalysatorüberwachung hängen häufig zusammen, auch wenn der Eingriff nur eine davon direkt betrifft. Ein sichtbarer Fehlercode oder sein Fehlen wird nicht vorschnell gedeutet, sondern mit Betriebszustand, Softwarestand und – wo möglich – einer zweiten, unabhängigen Prüfung abgeglichen.

Für die Straßenzulassung bleibt am Ende immer dieselbe Kette entscheidend: Genehmigung des Teils, korrekter Einbau nach den Vorgaben und, wo nötig, eine Abnahme durch eine zuständige Stelle. Sobald ein Umbau die genehmigte Fahrzeugart, die Abgas- oder die Geräuschwerte berührt, gehört diese Kette geprüft, bevor es zurück auf die Straße geht – wie das im Detail aussieht, zeigt der Beitrag zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch ein unauffälliger Luftfilter-Tausch kann diese Kette berühren, wie der Beitrag zum Sportluftfilter am Motorrad zeigt.

Wer sich unsicher ist, ob ein geplanter Eingriff die Diagnoseebene berührt, fragt am besten vorab bei einer Fachwerkstatt oder direkt beim Hersteller der Komponente nach der konkreten Freigabe für das eigene Modelljahr. Eine allgemeine Produktbeschreibung ersetzt diese Nachfrage nicht, egal wie detailliert sie klingt. Am Ende zählt immer das Zusammenspiel aus Fahrzeug, Bauteil und dokumentiertem Genehmigungsstand – nicht die Anzahl der Diagnosekanäle, die ein Tool gerade anzeigt.

Umbauten am eigenen Fahrzeug. Ob ein Umbau auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf, entscheidet der Genehmigungszustand des Fahrzeugs — die Genehmigung des Teils, der Einbau nach ihren Auflagen und, wo nötig, die Abnahme durch eine dafür zuständige Stelle. Solange diese Kette nicht vollständig ist, gehört der Umbau auf Privatgelände, Testflächen und in nicht öffentliche Bereiche.

Merksatz: Motorrad-OBD folgt einem eigenen Rechtsrahmen und trifft die leichtesten Klassen L1e, L2e und L6e gar nicht. Ein Fehlercode beweist keinen Defekt, ein gelöschter Fehler keine Reparatur, und ein verschwundener Katalysator-Fehler keine korrekte Abgasfunktion – jeweils zeigen sie nur, dass ein definierter Grenzwert aktuell nicht überschritten ist. Bei der Hauptuntersuchung sind die laufenden OBD-Daten nach Modus 01 Pflicht, die Fehlercodes nach Modus 03 nur Ergänzung. Und „Euro 5+“ ist an die Typgenehmigung des Gesamtfahrzeugs gebunden, nicht an ein einzelnes Zubehörteil oder ein Rennstrecken-Label.

Häufige Fragen

Ist Motorrad-OBD dasselbe wie beim Auto?

Nein. Beide folgen einer On-Board-Diagnose-Logik, aber Motorräder gehören zur europäischen L-Kategorie mit eigenen Stufen, Terminen und Ausnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Eine Pkw-Regel lässt sich nicht unbesehen übertragen.

Muss jedes Motorrad OBD tragen?

Nein. Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nimmt die Klassen L1e, L2e und L6e ausdrücklich von der OBD-Pflicht aus. Ob ein konkretes Fahrzeug betroffen ist, steht im CoC, nicht im Prospekt.

Bedeutet ein gelöschter Fehlercode, dass alles wieder in Ordnung ist?

Nicht zuverlässig. Ein Reset entfernt gespeicherte Codes und gelernte Korrekturwerte, aber nicht die physische Ursache dahinter. Erst ein Betrieb über längere Zeit unter vergleichbaren Bedingungen zeigt, ob derselbe Zustand erneut auftritt.

Prüft die Hauptuntersuchung nur, ob ein Fehlercode gespeichert ist?

Nein. Nach Anlage VIIIa Nummer 6.8.2.2 StVZO sind bei Fahrzeugen mit OBD-System die laufenden OBD-Daten nach Modus 01 die Pflichtuntersuchung. Die Fehlercodes nach Modus 03 sind dort nur als Ergänzungsuntersuchung geführt.

Macht ein Katalysator ohne Fehlercode automatisch die Abgasfunktion sauber?

Nein. Ein fehlender Fehlercode zeigt nur, dass der überwachte Parameter aktuell innerhalb seiner definierten Grenze liegt. Sensorik, Gemischregelung und Kalibrierung wirken zusammen; eine Änderung an einem Glied kann die gemeldete Katalysatorfunktion verändern, ohne dass der Katalysator selbst beschädigt ist.

Ist ein als „Euro 5+ kompatibel“ beworbenes Teil automatisch zulässig?

Nicht automatisch. Die Abgasstufe ist an die Typgenehmigung des Gesamtfahrzeugs in seiner konkreten Ausstattung gebunden, nicht an ein einzelnes Zubehörteil. Eine Herstellerangabe zum Bauteil ersetzt nicht die Prüfung am konkreten Fahrzeug.

Ändert ein „Race only“-Label den Rechtsrahmen für die Straße?

Nein. Die Kennzeichnung beschreibt den beworbenen Einsatzzweck, nicht die Zulässigkeit auf öffentlichen Straßen. Für den Trackbetrieb gelten die Regeln der Strecke, für den Straßenbetrieb weiterhin der genehmigte Fahrzeugzustand.

Kann ein ECU-Flash die OBD-Funktion beeinflussen?

Je nach konkreter Änderung ja. Da moderne ECUs Gemischregelung, Torque-Logik, Klopfregelung und Diagnosefunktion über gemeinsame Daten verbinden, kann ein Eingriff an einer Funktion die Diagnoseebene mitverändern. Das muss fahrzeug- und softwarebezogen geprüft werden, nicht pauschal angenommen werden.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die Fundstellen stehen hier gebündelt, damit der Fließtext ohne Paragrafenketten auskommt. Beide Normzitate sind am 24.09.2026 zeichengenau gegen den Volltext geprüft; die Abzüge liegen unter fakten/quellen/2026-09-24/.

Die OBD-Pflicht und ihre Ausnahme – Artikel 21 VO (EU) Nr. 168/2013
  • Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, konsolidierte Fassung Stand 02.08.2026, abgerufen und geprüft am 24.09.2026: Er verpflichtet zum OBD-System alle Fahrzeuge der Klasse L, außer solchen der Klassen L1e, L2e und L6e. Diese drei Klassen sind damit von der Grundpflicht ausgenommen.
  • Die zentrale OBD-Pflicht für die L-Kategorie beginnt erst bei L3e, L4e, L5e und L7e; die weiteren Absätze 2 bis 6 staffeln dafür Stufen und Anwendungsfälle aus. Artikel 21 selbst nennt keine Jahreszahlen, die Termine stehen in Anhang IV Nummer 1.8.1 bis 1.8.5. Die Einzelheiten dazu trägt der Beitrag zu OBD am Motorrad und den L-Klassen, nicht dieser Text.
  • Welche Unterklasse und welches Genehmigungsdatum im Einzelfall gilt, steht im CoC des konkreten Fahrzeugs, nicht in einer allgemeinen Modellbezeichnung.
Hauptuntersuchung und OBD-Modi – Anlage VIIIa Nummer 6.8.2.2 StVZO
  • Anlage VIIIa zur StVZO, Nummer 6.8.2.2, abgerufen und geprüft am 24.09.2026: Sie gilt für Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem und führt „OBD-Daten (Modus 01)“ als Pflichtuntersuchung, „OBD-Fehlercodes (Modus 03)“ dagegen nur als Ergänzungsuntersuchung. Nummer 6.8.2.1 gilt daneben für Kraftfahrzeuge ohne OBD-System und kennt kein OBD-Kriterium.
  • § 47a StVZO ist weggefallen und trägt nur noch den Hinweis „(weggefallen)“ – er wird hier bewusst nicht als geltende Norm zitiert.
  • Dieser Beitrag trifft keine Aussage darüber, wie ein Prüfer im Einzelfall eine konkrete OBD-Auffälligkeit bei einem bestimmten Motorrad bewertet. Eingeordnet wird nur, welche der beiden Prüfebenen Pflicht- und welche Ergänzungscharakter hat.
Was hier bewusst fehlt
  • Konkrete OBD-Stufen, -Unterklassen und -Termine für einzelne L-Kategorien: Sie sind Thema des verlinkten Vertiefungsbeitrags und werden hier nicht wiederholt.
  • Eine Aussage, ob ein bestimmtes Bauteil oder eine bestimmte Softwareänderung im Einzelfall die Typgenehmigung berührt: Das entscheidet die zuständige Stelle anhand des konkreten Fahrzeugs.
  • Anleitungen zum Unterdrücken von Fehleranzeigen, zum künstlichen Erzeugen eines Readiness-Status oder zum Umgehen von Diagnose- oder Emissionsfunktionen: keiner dieser Punkte ist Gegenstand dieses Beitrags.
  • Produktnamen, Kaufempfehlungen und Preise.

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Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: September 2026).

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