🏍️ Motorrad · Leichtkraftrad A1
Honda Monkey 125 Tuning: was bei Auspuff, Zylinder und Führerschein gilt
Hubraum, Auspuff, Steuergerät, Übersetzung und Anbauteile an der Monkey 125: welcher Umbau die Klasse verlässt, welcher die Betriebserlaubnis kostet und welche Papiere einen Umbau auf öffentlichen Straßen tragen.
Kurz gesagt: Beim Honda Monkey 125 Tuning ist die Fahrerlaubnisklasse selten das erste Problem, die Betriebserlaubnis fast immer. Die Monkey liegt mit 6,9 kW deutlich unter der A1-Grenze von 11 kW und hat bei der Leistung also Luft nach oben. Sobald ein Umbau aber Abgas oder Geräusch verschlechtert, erlischt die Betriebserlaubnis, außer das Teil ist für genau dieses Fahrzeug genehmigt und nach seinen Auflagen eingebaut. Ein Bohrungskit über 125 Kubikzentimeter verlässt dazu die Klasse: Dann reichen weder A1 noch B196, und das Fahrzeug braucht eine neue Genehmigung. Viele Teile für die Monkey sind nach Anbieterangabe nur für die Rennstrecke gedacht.
Klein, leicht, Mini-Ape-Lenker: Die Monkey 125 sieht aus, als wäre sie zum Umbauen gebaut worden. Für kaum eine andere 125er gibt es so viele Auspuffanlagen, Zylinderkits, Steuergeräte-Software und Anbauteile. Die meisten Besitzer wollen sie schneller machen oder so umbauen, dass sie aussieht wie keine zweite.
Die Rechtslage für Motorräder allgemein, also Allgemeine Betriebserlaubnis, Teiletypgenehmigung und Abnahme, steht ausführlich im Grundlagenbeitrag zum Motorrad-Tuning. Hier geht es um das, was bei dieser kleinen Honda anders ist. Beim Hubraum liegt die Klassengrenze nur einen Kubikzentimeter über der Serie. Und ein großer Teil des Zubehörs ist für Rennstrecke und Ausland gebaut.
Welche Monkey du hast: Jahrgang, Motor und Abgasstufe
Seit Honda die Monkey 2018 als 125er zurückgebracht hat, hat sich unter der Retro-Hülle mehr geändert, als du von außen siehst. Zum Modelljahr 2022 bekam sie laut Honda einen neuen, weiterhin luftgekühlten Motor mit 124 Kubikzentimetern, der nun Euro 5 erfüllt, dazu ein Fünfganggetriebe statt der bisherigen vier Gänge. Seit dem Modelljahr 2025 erfüllt sie Euro 5+, und dafür sorgen nach Honda unter anderem eine angepasste Steuerelektronik, ein geänderter Katalysator und eine zweite Lambdasonde. Für 2026 bleibt die Technik laut Honda unverändert, es gibt nur neue Farben. Denselben Motor baut Honda laut seiner Mitteilung zum Modelljahr 2025 auch in die MSX125 Grom ein. Für Teile und Papiere folgt daraus trotzdem wenig, wie der Beitrag zum Tuning an der MSX125 Grom zeigt.
Ein Auspuff, der für den Jahrgang 2021 gebaut ist, passt nicht automatisch an eine von 2025, und eine Genehmigung gilt nur für die Fahrzeugtypen, die in ihr stehen. Schau deshalb zuerst in deine Zulassungsbescheinigung Teil I und schreib dir Typ, Variante, Version und die Typgenehmigungsnummer heraus. Im Zubehörhandel taucht das Modell außerdem oft unter der Modellbezeichnung Z125 auf; so führt sie etwa der Kettenradkatalog von JT Sprockets.
| Modelljahr | Getriebe | Abgasstufe nach Honda | Was für Umbauten zählt |
|---|---|---|---|
| 2018 bis 2021 | vier Gänge | vor Euro 5 (Euro 5 nach Honda erst ab 2022) | eigener Motor; Teile für spätere Jahrgänge nicht ungeprüft übernehmen |
| 2022 bis 2024 | fünf Gänge | Euro 5 | neuer Motor mit 50 mm Bohrung und 63,1 mm Kolbenhub, neuer Katalysator, Einkammer-Schalldämpfer |
| ab 2025 | fünf Gänge | Euro 5+ | zweite Lambdasonde; Abgasteile nur mit ausdrücklicher Freigabe für diesen Jahrgang (ein Akrapovič-Krümmer passt nach Herstellerangabe nicht an Motorräder mit zwei Lambdasonden) |
Die aktuelle Monkey 125 nennt Honda mit 6,9 kW bei 6.750 Umdrehungen, 10,7 Newtonmetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h. Vollgetankt wiegt sie laut den technischen Daten 105 Kilogramm. Honda selbst ist dabei nicht einheitlich: Der Übersichtstext derselben Modellseite nennt 104 Kilogramm, die Pressemitteilung zum Modelljahr 2026 an einer Stelle 107 und an einer anderen 105. Für den ersten Jahrgang 2018 bis 2021 nennt Honda in den aktuellen Daten keine Leistung. Dort zählt erst recht der Wert in deinen Papieren, nicht eine Zahl aus einem Forum.
Honda Monkey 125 Tuning: die Grenzen auf einen Blick
Die gute Nachricht zuerst: Bei der Leistung hat die kleine Honda Abstand zur Klassengrenze. Für ein Leichtkraftrad und für die Fahrerlaubnisklasse A1 liegt die Grenze bei 11 kW, ab Werk bringt sie 6,9 kW mit. Ein Umbau, der ein paar Zehntel Kilowatt bringt, verlässt die Klasse also nicht. Die anderen Grenzen in der Tabelle sind die strengeren.
| Grenze | Wert | Was sie hier auslöst |
|---|---|---|
| Hubraum | höchstens 125 cm³ | jedes Kit mit mehr Bohrung oder Kolbenhub darüber verlässt Leichtkraftrad, A1 und B196 |
| Leistung | höchstens 11 kW | bei 6,9 kW Serie meist nicht der Engpass |
| Leistung je Gewicht | höchstens 0,1 kW/kg | bei der Serie weit entfernt (L3e-A1 und A1/B196) |
| Betriebserlaubnis | Abgas und Geräusch dürfen nicht schlechter werden | der eigentliche Engpass bei Auspuff, Ansaugung und Steuergerät |
An der Betriebserlaubnis hängt fast alles. Sie erlischt, wenn eine Änderung die Fahrzeugart ändert, andere gefährdet oder Abgas oder Geräusch verschlechtert. Ein lauterer Auspuff, ein offenerer Luftfilter oder ein neues Kennfeld treffen genau diesen Punkt. Auch dann, wenn die Leistung kaum steigt. Die Leistungsgrenze sagt also nur, in welcher Klasse du landest. Ob du damit auf öffentlichen Straßen fahren darfst, sagt sie nicht.
Leichtkraftrad, A1 und B196: die Klasse am Fahrzeug bestimmen
Drei Regelwerke beschreiben diese Maschine, und sie sind sich in den Zahlen sehr nah. Für die Zulassung ist sie ein Leichtkraftrad, also ein Kraftrad mit höchstens 11 kW und, beim Verbrenner, mehr als 50 und höchstens 125 Kubikzentimetern. Europäisch gehört sie zur Unterklasse L3e-A1, dem Kraftrad mit niedriger Leistung, und dort kommt als drittes Merkmal das Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg dazu. Honda selbst ordnet die Monkey auf seiner Modellseite den Klassen A1 und B196 zu. Die Unterschiede zwischen den drei Ebenen erklärt der Beitrag zu 125 Kubikzentimetern, 11 kW und der Klasse A1.
Beim Leistungsgewicht lohnt sich ein kurzer Blick auf die Rechnung. Mit 6,9 kW und den 105 Kilogramm vollgetankt aus den Herstellerdaten kommst du auf etwa 0,066 kW/kg. Die Vorschrift rechnet dabei mit der Masse in fahrbereitem Zustand. Ob Hondas Angabe ‚vollgetankt‘ genau diesem Wert entspricht, zeigen deine Papiere, am Ergebnis ändert das aber nichts: Selbst mit deutlich weniger Gewicht bliebe der Wert unter 0,1. Die Grenze würde erst bei mehr als 10,5 kW greifen, und so viel holt kein Umbau heraus, der den Serienhubraum behält.
Für den Führerschein gilt dasselbe Zahlenpaket: Die Klasse A1 deckt genau diese Krafträder ab, ab 16 Jahren. Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du dieselben Krafträder auch mit dem Autoführerschein fahren, wenn du mindestens 25 bist, die Klasse B seit fünf Jahren hast und die vorgeschriebene Schulung gemacht hast. Diese Berechtigung gilt allerdings nur im Inland, und sie hängt an genau denselben drei Grenzen wie A1. Wie weit B196 reicht und wo sie endet, steht im Beitrag zu den Grenzen der Schlüsselzahl B196. Für dein Tuning heißt das ganz praktisch: Was die Klasse sprengt, sprengt auch deinen Führerschein.
Mehr Hubraum: warum ein Bohrungskit die Klasse sprengt
Der größte Sprung, den der Zubehörmarkt für die Monkey anbietet, sind Zylinderkits mit mehr Bohrung. Der japanische Hersteller SP Takegawa bietet für die Monkey mit dem Typcode JB03, die der Händler als „125 Monkey 2021-2023+ JB03“ führt, Kits mit 145 Kubikzentimetern an, eines davon mit eigenem Vierventilkopf. Ein britischer Händler beschreibt den Umbau von 124 auf 145 Kubikzentimeter. Laut Händlerseite muss dabei ein zusätzliches Einspritzsteuergerät mit eingebaut werden, und der Hersteller empfiehlt eine Stütze für die Kurbelwelle, weil die Belastung deutlich steigt. Für das Kit mit Vierventilkopf schreibt der Händler selbst: „Since the engine displacement is over 125cc, it cannot be ridden on public roads with a Class 2 moped registration. It is for competition use only.“ Nach unserem Verständnis bezieht sich der Satz auf japanische Zulassungsklassen, er trifft die deutsche Lage aber im Kern.
In Deutschland ist die Kette noch länger. Über 125 Kubikzentimeter ist die Monkey kein Leichtkraftrad mehr, und sie erfüllt auch die Merkmale von L3e-A1 nicht. Nach unserer Auslegung fiele sie damit in die nächsthöhere Unterklasse L3e-A2, weil die Leistung weiter unter 35 kW und 0,2 kW/kg bliebe. Das ist eine andere Fahrzeugklasse als die genehmigte; nach unserer Lesart erlischt die Betriebserlaubnis damit schon wegen der geänderten Fahrzeugart. Und weil die Ausnahme von der Zulassungspflicht für ein Kraftrad dieser Art am Leichtkraftrad hängt, wäre die umgebaute Maschine nach unserer Lesart auch zulassungspflichtig.
Dazu kommt der Führerschein, und hier wird es ernst. Wer so eine Maschine mit 145 Kubikzentimetern auf öffentlichen Straßen fährt, braucht dafür mindestens die Klasse A2, weil weder A1 noch B196 sie abdecken. Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu fahren ist eine Straftat, und strafbar macht sich auch der Halter, der das zulässt. Zurück in den Straßenverkehr führt dann nach unserer Auslegung eine neue Einzelbetriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug, dazu eine Zulassung. Ob eine Prüfstelle das bei einem solchen Umbau überhaupt mitträgt, kann dir niemand vorher zusagen. Wie Gutachten und Antrag bei der Behörde zusammenspielen, beschreibt der Beitrag zur Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Honda Monkey 125 Auspuff: Sound, Papiere und die Lambdasonde
Der Auspuff ist der Umbau, mit dem die meisten anfangen, und hier ist er besonders sichtbar, weil der Serienauspuff hochgezogen neben dem Motor sitzt. Wie wenig er an Leistung bringt und wie viel am Geräusch, zeigen die Herstellerdaten von Akrapovič für ihren Titan-Slip-on. Dort steht als Spitzenleistung 7,1 statt 6,8 kW, den größten Zuwachs gibt der Hersteller mit 0,4 kW bei 6.300 Umdrehungen an. Den Serienwert setzt Akrapovič dabei mit 6,8 kW an, Honda nennt 6,9 kW. Beim Geräusch nennt der Hersteller bei 3.500 Umdrehungen 89,8 statt 78 Dezibel, ein Plus von 11,8 Dezibel. Wie Akrapovič gemessen hat, steht nicht dabei. Die Richtung ist trotzdem eindeutig. In der Produktbeschreibung schreibt der Hersteller selbst: „THIS PRODUCT DOES NOT MEET EMISSION COMPLIANCE REQUIREMENTS FOR STREET OR HIGHWAY USE.“ Eine EG- oder ECE-Genehmigung nennt die Beschreibung nicht.
Bei den Euro-5+-Modellen ab 2025 kommt ein technischer Haken dazu. Für den optionalen Edelstahlkrümmer, der aus dem Slip-on eine Komplettanlage macht, schreibt Akrapovič: „This product does not fit on motorcycles equipped with 2 lambda sensors.“ Die Monkey hat seit 2025 laut Honda eine zweite Lambda-Sensorik. Für die Jahrgänge ab 2025 passt dieser Krümmer nach unserer Lesart damit nicht. Die zweite Sonde dient laut Honda der präzisen Überwachung des Gemischs für die Abgasnorm, und wer am Krümmer eingreift, greift genau in dieses System ein. Ähnlich ist es bei Yoshimura: Die Komplettanlagen sind dort als US-Ausführung der Rennsportserie gelistet, und der Hersteller schreibt dazu, das Produkt sei „designed and intended for closed course competition use only“.
Was einen Auspuff auf öffentlichen Straßen trägt, ist deshalb immer dieselbe Kette. Die Anlage braucht eine EG- oder ECE-Genehmigung, die dein Fahrzeug mit Typ und Baujahr erfasst, sie muss die vorgeschriebene Kennzeichnung tragen, und du musst die Einbauanweisungen und Einschränkungen einhalten. Fehlt ein herausnehmbarer Einsatz, der zur Genehmigung gehört, oder kombinierst du die Anlage mit einem Krümmer, den die Genehmigung nicht erfasst, hältst du ihre Einschränkungen nicht ein, und die Betriebserlaubnis der ganzen Maschine erlischt. Lauter als nötig darf ein Motorrad ohnehin nicht sein, das gilt unabhängig von jeder Genehmigung. Worauf du bei E-Nummer, Katalysator und dB-Killer im Einzelnen achtest, erklärt der Ratgeber Motorradauspuff mit E-Nummer, Kat und dB-Killer.
Steuergerät und Mapping: was ein Flash an der Monkey bedeutet
Für die Jahrgänge 2022 bis 2025 gibt es Software, mit der sich das Steuergerät der Monkey auslesen und neu beschreiben lässt. Woolich Racing führt das Modell unter der Bezeichnung Z125 und nennt als bearbeitbare Bereiche unter anderem die Kennfelder der elektronischen Drosselklappe und das Auslesen und Löschen von Fehlercodes. Die Garantie- und Haftungsbedingungen des Anbieters sind deutlich: „This product is meant for Off-Road use only and is not street legal.“
Die Vorschrift über das Erlöschen der Betriebserlaubnis knüpft nicht an Teile an, sondern an Änderungen. Für Software an Fahrzeugen im Verkehr verlangt sie ausdrücklich, dass die dazu bekannt gemachten Vorschriften und der Stand der Technik beachtet werden. Ein neues Kennfeld, das Gemisch oder Zündung verstellt, verändert das Abgasverhalten, und das reicht. Bei den Euro-5+-Modellen kommt dazu, dass das Diagnosesystem die Abgasreinigung überwacht. Was sich dort ändert und warum ein gelöschter Fehlerspeicher nichts beweist, steht im Beitrag zu Euro 5+ beim Motorrad-Tuning.
Zwei Punkte werden beim Flashen gern vergessen. Auch die Werkstatt, die dir das Kennfeld aufspielt, ist gebunden: Sie darf eine Änderung, durch die die Betriebserlaubnis erlischt, nur vornehmen, wenn für die ganze Maschine unverzüglich eine neue Betriebserlaubnis eingeholt wird. Und ein Steuergerät, das nur noch für die Rennstrecke abgestimmt ist, gehört genau dorthin. Die allgemeinen Fragen rund um Kennfelder, Serienfile und Prüfung klärt der Ratgeber zum Flashen des Motorrad-Steuergeräts.
Ritzel und Kettenrad: die billigste Änderung mit den meisten Folgen
Ein anderes Ritzel ist der Klassiker, wenn die Monkey am Ortsausgang mehr Durchzug haben oder auf der Landstraße ruhiger drehen soll. Wie sich die Serie dabei verändert hat, zeigt der Katalog von JT Sprockets. Für die Jahrgänge 2019 bis 2021 nennt er 15 Zähne vorn und 34 hinten, für 2022 vorn ebenfalls 15 und hinten 37 Zähne, jeweils mit einer Kette der Teilung 420. Honda hat mit dem fünften Gang also auch die Sekundärübersetzung kürzer gemacht. Wer Teile nach einer Anleitung für den alten Jahrgang kauft, landet an der neuen schnell bei einer Übersetzung, die so nie vorgesehen war.
Technisch ist die Rechnung einfach. Ein Zahn weniger am Ritzel macht die Übersetzung um rund sieben Prozent kürzer. Der Motor dreht bei gleichem Tempo höher, die Maschine zieht kräftiger an und erreicht ihre Höchstgeschwindigkeit früher im Drehzahlband. Ein größeres Ritzel bewirkt das Gegenteil. Beides verschiebt aber auch das Geräusch, denn wie laut ein Motorrad ist, hängt bei der Messung von Drehzahl und Gang ab. Dazu kommt die Geschwindigkeitsanzeige, die ein Kraftfahrzeug haben muss. Ob sie nach dem Umbau noch passt, hängt davon ab, wo die Monkey ihr Tachosignal abnimmt. Klär das vorher.
Ob eine geänderte Übersetzung die Betriebserlaubnis berührt, hängt deshalb an Geräusch, Anzeige und Höchstgeschwindigkeit, nicht an der Zahl der Zähne. Sprich vor dem Umbau mit einer Prüforganisation, ob und wie die Änderung abgenommen werden kann. Wie die drei Ebenen getrennt beurteilt werden, steht im Beitrag zu Ritzel, Kettenrad und Übersetzung.
Luftfilter und Ansaugweg: die Airbox gehört zur Abstimmung
An der Monkey wirkt ein offener Luftfilter wie ein harmloser Umbau, ist er aber nicht. Honda beschreibt die Ansaugseite als Teil der Abstimmung. Für die Euro-5-Konformität wurden Airbox und Einlasstrakt überarbeitet, ein Verbindungsrohr im Einlass optimiert die Luftströmung, und die Form der Airbox soll für eine gleichmäßige Drehmomentabgabe sorgen. Wer hier einen offenen Filter montiert, verändert also genau den Teil, auf den Katalysator, Lambdasonde und Einspritzung abgestimmt sind. Dazu wird das Ansauggeräusch lauter, und auch das zählt beim Geräuschverhalten.
In der Praxis zieht ein offener Ansaugweg fast immer weitere Änderungen nach sich. Ein Motor, der mehr Luft bekommt, magert ohne Anpassung der Einspritzung ab, und deshalb kommen Filter, Auspuff und Steuergerät meist im Paket. Ein Ersatzfilter in Serienform, der in die originale Airbox passt, ist dagegen etwas anderes als ein offener Pilzfilter. Warum der Ansaugweg bei der Prüfung mitzählt, erklärt der Beitrag zu Sportluftfilter und offener Airbox.
Optik und Anbauteile: wo die Monkey am meisten verändert wird
An kaum einem Motorrad wird so viel an der Optik gebaut wie an der Monkey: Lenker, Sitzbank, Spiegel, Blinker, Rücklicht, Kennzeichenhalter und Schutzbleche wechseln oft schon im ersten Jahr. Viele dieser Teile berühren die Betriebserlaubnis nicht, solange sie niemanden gefährden und nichts Vorgeschriebenes verdecken. Bei anderen hängt es an der richtigen Genehmigung und an den Maßen.
Heikel wird es bei allem, was leuchtet, blinkt oder das Kennzeichen hält. Blinker, Leuchten und Rückstrahler gehören zu den Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, und sie müssen so angebracht sein, wie es die Genehmigung verlangt. Ein kurzer Heckumbau verschiebt Kennzeichen, Rückstrahler und Blinker, und gerade am kurzen Heck dieser Maschine ist der Platz knapp. Wie Winkel, Beleuchtung und Abstände dort geprüft werden, steht im Beitrag zum kurzen Kennzeichenhalter. Bei Reifen stehen die Größen 120/80-12 vorn und 130/80-12 hinten in den Daten. Bevor du andere Größen aufziehst, klär das mit einer Prüforganisation, zumal das ABS der Monkey über eine Trägheitsmesseinheit mitgesteuert wird.
Die Kette der Papiere: von der Genehmigung bis zur Abnahme
Für jeden Umbau stellt sich dieselbe Frage: Welches Papier sorgt dafür, dass die Betriebserlaubnis bestehen bleibt? Die stärkste Grundlage ist ein Teil mit eigener Genehmigung, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung für das Teil, eine EG-Typgenehmigung oder eine ECE-Genehmigung. Das schützt dich aber nur, wenn die Genehmigung dein Fahrzeug erfasst und du ihre Einschränkungen und Einbauanweisungen einhältst. Verlangt die Genehmigung eine Abnahme des Einbaus, muss die unverzüglich erfolgen und bestätigt werden.
Teilegutachten sind ein Auslaufmodell und kein regulärer Weg mehr. Für Teilegutachten, die unter die Übergangsregelung des § 72 Abs. 2 StVZO fallen, endet am 19. Juni 2028 die Möglichkeit, sie für den neuen Ein- oder Anbau eines Teils zu verwenden. Ein Umbau, der vor Fristablauf ordnungsgemäß vorgenommen und abgenommen wurde, wird nicht allein dadurch am 20. Juni 2028 unzulässig. Was das für Teile bedeutet, die heute noch mit Gutachten verkauft werden, steht im Beitrag zur Teiletypgenehmigung und der Frist für alte Teilegutachten.
Wo keines dieser Papiere trägt, bleibt die Einzelbetriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug. Dafür begutachtet ein amtlich anerkannter Sachverständiger die geänderte Maschine, und die Behörde entscheidet über eine neue Betriebserlaubnis. Das ist der aufwendigste Weg, und sein Ausgang hängt am Gutachten und an der Entscheidung der Behörde. Werbeangaben, ein Teil sei zugelassen oder für die Straße freigegeben, sind dabei Hinweise, keine Rechtsquelle. Geprüft werden das Dokument selbst, sein Typ, sein Datum, die erfassten Fahrzeugtypen und Varianten, die Auflagen und erlaubten Kombinationen, eine nötige Abnahme und, bei Gutachten, die Frist.
Was passiert, wenn die Betriebserlaubnis erlischt
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darf die Monkey nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Als Halter darfst du das auch nicht anordnen oder zulassen. Der zweite Teil trifft Eltern, Freunde und alle, die ihr Motorrad verleihen, nicht nur die Person am Lenker. Erlaubt bleiben dann nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, also etwa die Fahrt zur Begutachtung. Eine Spritztour, um zu hören, wie der neue Auspuff klingt, gehört nicht dazu.
Privatgelände allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass der Bereich tatsächlich nichtöffentlich und – soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies verlangt – wirksam eingefriedet oder für die Öffentlichkeit aufgrund einer Zugangsbeschränkung nicht zugänglich ist. Ein Parkplatz, ein Firmenhof oder ein Feldweg, auf den jeder fahren kann, ist kein solcher Bereich, auch wenn er jemandem privat gehört. Wer mit einem unversicherten Fahrzeug fährt, wo eine Versicherung vorgeschrieben ist, macht sich strafbar, ebenso wer das gestattet.
Hauptuntersuchung: zulassungsfrei heißt nicht untersuchungsfrei
Als Leichtkraftrad ist die Monkey zulassungsfrei, sie braucht aber ein amtliches Kennzeichen, und genau das macht sie untersuchungspflichtig. Für Krafträder gilt dabei ein Abstand von 24 Monaten. Spätestens beim nächsten Prüftermin sieht also ein Prüfer, was am Motorrad verändert wurde. Für Krafträder hält der Untersuchungsbericht sogar Messdrehzahl und Vergleichswert der Standgeräuschmessung fest, ein lauterer Auspuff fällt dort also nicht nur nach Gehör auf.
Für dich heißt das: Leg die Papiere jedes Umbaus so bereit, dass du sie beim Prüftermin zeigen kannst. Und führ die Nachweise mit, die du nach den Auflagen dabeihaben musst. Was bei welcher L-Klasse wann geprüft wird, steht im Beitrag zur Hauptuntersuchung bei L-Klassen. Ein Umbau, für den du kein Papier hast, wird dort nicht besser, nur weil er schon zwei Jahre hält.
Wenn die Monkey zu klein wird
Wer die Monkey schneller machen will, sollte vorher ehrlich rechnen. Sie ist mit 91 km/h Höchstgeschwindigkeit, 12-Zoll-Rädern und 1.145 Millimetern Radstand ein Funbike für die Stadt und die Landstraße, kein Langstreckenmotorrad. Wer dauerhaft mehr Leistung will, ist mit einem größeren Motorrad besser bedient, das ab Werk dafür gebaut und genehmigt ist, dann aber mit der passenden Fahrerlaubnis.
Innerhalb von A1 und B196 gibt es durchaus 125er mit mehr Serienleistung als die Monkey, wie etwa die Honda CB125R JC91. Für die kleine Honda selbst bleibt der vernünftigste Weg: genehmigte Teile für den richtigen Jahrgang, Einbau nach Anleitung und die Papiere griffbereit.
Die folgende Kurzform ordnet nur den Einsatzrahmen ein. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Fahrzeug-, Zulassungs-, Versicherungs- und Fahrerlaubnissituation und ist keine Erlaubnis für einen bestimmten Ort.
Merksatz: Umbauten am eigenen Fahrzeug. Ob ein Umbau auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf, entscheidet der Genehmigungszustand des Fahrzeugs — die Genehmigung des Teils, der Einbau nach ihren Auflagen und, wo nötig, die Abnahme durch eine dafür zuständige Stelle. Solange diese Kette nicht vollständig ist, gehört der Umbau auf Privatgelände, Testflächen und in nicht öffentliche Bereiche.
Häufige Fragen
Was ist beim Honda Monkey 125 Tuning erlaubt?
Auf öffentlichen Straßen trägt ein Umbau, wenn er die Betriebserlaubnis gar nicht berührt oder wenn eine Genehmigung dein Fahrzeug erfasst, du ihre Auflagen einhältst und eine verlangte Abnahme erfolgt ist. Ändert ein Umbau ohne solche Papiere Abgas oder Geräusch zum Schlechteren, erlischt die Betriebserlaubnis. Ein großer Teil des Zubehörs ist nach Herstellerangabe ausdrücklich für die Rennstrecke gebaut.
Darf ich die Monkey 125 mit B196 fahren, wenn sie getunt ist?
Nur solange sie innerhalb der A1-Grenzen bleibt. Ein Zylinderkit über 125 Kubikzentimeter verlässt diese Grenzen, dann deckt B196 die Maschine nicht mehr ab. B196 gilt außerdem nur in Deutschland.
Kann ich die Honda Monkey 125 entdrosseln?
Eine Drossel im Sinne der A1-Grenze hat sie nicht: Honda nennt für die aktuelle Monkey 125 6,9 kW, die Grenze liegt bei 11 kW. Wer sie schneller machen will, greift in Auspuff, Ansaugung, Übersetzung oder Hubraum ein, und jeder dieser Wege hat die Folgen, die oben stehen. Die Höchstgeschwindigkeit gibt Honda mit 91 km/h an.
Bringt ein Sportauspuff an der Monkey mehr Leistung?
Wenig. Akrapovič nennt höchstens rund 0,4 kW mehr, beim Geräusch dagegen ein Plus von 11,8 Dezibel bei 3.500 Umdrehungen. Der Hersteller schreibt selbst, dass das Produkt die Abgasanforderungen für den Straßenbetrieb nicht erfüllt.
Ist ein 145er-Zylinderkit für die Monkey zulassungsfähig?
Nicht als einfacher Teiletausch. Über 125 Kubikzentimeter ist sie kein Leichtkraftrad mehr und keine A1-Maschine. Nötig wären nach unserer Einordnung eine neue Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug, eine Zulassung und die passende Fahrerlaubnis, mindestens A2. Ob eine Prüfstelle das mitträgt, kann niemand vorher zusagen.
Muss ich ein anderes Ritzel an der Monkey eintragen lassen?
Das hängt davon ab, was die Änderung an Geräusch, Geschwindigkeitsanzeige und Höchstgeschwindigkeit bewirkt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Klär das vor dem Umbau mit einer Prüforganisation.
Was ist bei der Monkey ab Modelljahr 2025 anders?
Sie erfüllt Euro 5+ und hat laut Honda eine zweite Lambdasonde. Teile für ältere Jahrgänge passen deshalb nicht immer; ein Krümmer von Akrapovič ist nach Herstellerangabe für Motorräder mit zwei Lambdasonden ausdrücklich nicht geeignet.
Muss die Monkey 125 zur Hauptuntersuchung?
Ja. Sie ist als Leichtkraftrad zwar zulassungsfrei, braucht aber ein amtliches Kennzeichen und ist damit untersuchungspflichtig, bei Krafträdern alle 24 Monate. Beim Prüftermin wird bei Krafträdern auch das Standgeräusch festgehalten.
Einordnung: wo die Regeln stehen
Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Fundstellen auf gesetze-im-internet.de und EUR-Lex, die Fahrzeug- und Produktangaben auf die genannten Hersteller- und Händlerseiten. Stand der Angaben: Oktober 2026.
Fahrzeugklasse: Leichtkraftrad und L3e-A1
- § 2 FZV „Begriffsbestimmungen“: Nummer 9 definiert das Kraftrad als „zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde“. Nummer 10 definiert das Leichtkraftrad als „Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern“.
- Anlage XXIX StVZO „EG-Fahrzeugklassen“: Die Klasse L3e „Zweirädriges Kraftrad“ umfasst ein „zweirädriges Fahrzeug, das nicht in die Klasse L1e eingestuft werden kann“. Für die Unterklasse L3e-A1 „Kraftrad mit niedriger Leistung“ kommen hinzu ein Hubvolumen von höchstens 125 cm³, „maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 11 kW“ und „Verhältnis von Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg“. L3e-A2 „Kraftrad mit mittlerer Leistung“ verlangt „maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 35 kW“, „Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,2 kW/kg“, „nicht abgewandelt von einem Fahrzeug, dessen Motorleistung mehr als doppelt so hoch ist“ und erfasst „ein L3e-Fahrzeug, das nicht nach den zusätzlichen Kriterien 7, 8 und 9 für die Unterklassen eines L3e-A1-Fahrzeugs eingestuft werden kann“. Dass eine Monkey mit 145 cm³ danach unter L3e-A2 fiele, ist unsere Auslegung; eingestuft wird ein Fahrzeug im Genehmigungsverfahren. Ebenso ist es unsere Rechnung, dass die Serien-Monkey mit 6,9 kW und 105 kg bei etwa 0,066 kW/kg liegt; Anlage XXIX bestimmt dazu: „Das Gewicht eines Fahrzeugs wird als identisch mit seiner Masse in fahrbereitem Zustand betrachtet“. Dass Hondas Gewichtsangabe ‚vollgetankt‘ diesem Wert entspricht, unterstellen wir nicht.
- § 3 Absatz 3 FZV „Notwendigkeit einer Zulassung“: Nummer 1 Buchstabe c nimmt Leichtkrafträder von der Zulassungspflicht aus. Dass eine Monkey, die durch Umbau kein Leichtkraftrad mehr ist, nach Absatz 1 zulassungspflichtig wäre, ist unsere Lesart.
- Artikel 20 Absatz 3 VO (EU) Nr. 168/2013 „Herstellerseitige Maßnahmen hinsichtlich Änderungen am Antriebsstrang von Fahrzeugen“ (konsolidierte Fassung, Stand 02.08.2026): „Nach einer Veränderung des Antriebsstrangs muss das Fahrzeug den technischen Anforderungen entsprechen, die zu dem Zeitpunkt für die ursprüngliche Fahrzeugklasse und -unterklasse oder gegebenenfalls die neue Fahrzeugklasse und -unterklasse galten, als das Originalfahrzeug in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen wurde, einschließlich der jüngsten Änderungen dieser Anforderungen.“ Und: „Wenn das veränderte Fahrzeug in eine neue Klasse oder Unterklasse fällt, ist eine neue Typgenehmigung zu beantragen.“ Die Vorschrift richtet sich an Hersteller; für ein einzelnes umgebautes Fahrzeug führt der Weg nach unserer Auslegung über § 21 StVZO.
Fahrerlaubnis: A1, B196 und Fahren ohne Fahrerlaubnis
- § 6 Absatz 1 FeV „Einteilung der Fahrerlaubnisklassen“: Klasse A1 umfasst Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, „einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt“. Klasse A2 umfasst Krafträder mit „einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW“ und einem „Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg“, die „nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind“.
- § 6b FeV „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196“: Absatz 1 erfasst dieselben Krafträder wie Klasse A1; „Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.“ und „Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.“ Absatz 2: „Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.“ Absatz 3 verlangt eine Fahrerschulung.
- § 10 Absatz 1 FeV „Mindestalter“: Die Tabelle nennt für Klasse A1 16 Jahre.
- § 4 Absatz 1 FeV „Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen“: „Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.“
- § 21 Absatz 1 StVG „Fahren ohne Fahrerlaubnis“: Bestraft wird, wer „ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“, und wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“; Strafrahmen „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“.
Betriebserlaubnis, genehmigte Teile und Einzelbetriebserlaubnis
- § 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“: Absatz 2 Satz 2: „Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Sätze 3 und 4: „Fahrzeughersteller, Importeure oder Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die nach Satz 2 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird.“ Zur Software: „Für Softwareänderungen von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sind zusätzlich die hierzu amtlich bekannt gemachten Vorschriften zur Durchführung sowie der Stand der Technik zu beachten.“
- § 19 Absatz 3 StVZO: Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn für die Teile nach Nummer 1 Buchstabe a „eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist“ oder nach Nummer 2 „eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht“ oder eine Genehmigung nach UN-Regelungen vorliegt und „eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind“, oder wenn eine erforderliche Abnahme nach Nummer 3 „unverzüglich durchgeführt“ und bestätigt worden ist. Nummer 4 trägt nur noch „(weggefallen)“. Satz 2: „Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.“
- § 19 Absatz 5 StVZO: „Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.“ Satz 3: Es „dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen“.
- § 19 Absatz 7 StVZO: „Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung, die EG-Genehmigung oder die EU-Einzelgenehmigung.“ Dass das auch die heutige Typgenehmigung einer Monkey nach VO (EU) Nr. 168/2013 erfasst, ist naheliegende Auslegung, nicht Wortlaut.
- § 72 Absatz 2 StVZO „Übergangsbestimmungen“: „Teilegutachten im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19. Juni 2024 geltenden Fassung dürfen 1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden; 2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden.“
- § 21 Absatz 1 StVZO „Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“: „Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.“ Mit dem Antrag ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines benannten Technischen Dienstes vorzulegen; in den Fällen des § 19 Absatz 2 sind „zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben“.
Geräusch, Schalldämpfer und Geschwindigkeitsanzeige
- § 49 StVZO „Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage“: Absatz 1: „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.“ Absatz 2a regelt, dass Schalldämpferanlagen für Fahrzeuge der VO (EU) Nr. 168/2013 und deren Austauschschalldämpferanlagen nur verwendet werden dürfen, wenn sie mit einem der dort genannten Genehmigungs- oder Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
- § 57 Absatz 1 StVZO „Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler“: „Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.“ Nach Absatz 2 muss es den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Dass eine geänderte Übersetzung die Anzeige verschieben kann, ist eine technische Ableitung; ob das bei der Monkey der Fall ist, hängt von der Abnahme des Tachosignals ab.
- § 22a Absatz 1 StVZO „Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile“: „Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein“, darunter Nummer 13 Schlussleuchten, Nummer 15 Rückstrahler und Nummer 17 „Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten)“.
Versicherung, Gelände und Hauptuntersuchung
- § 6 PflVG „Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge“: Absatz 1: „Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht.“ Absatz 2 lässt den Gebrauch eines befreiten, unversicherten Fahrzeugs nur in einem Gebiet zu, das „keine öffentliche Straße im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist“ und „aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrieden ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhindern, oder als befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Öffentlichkeit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich ist“. Absatz 4: „Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.“
- § 30 Absatz 1 PflVG „Strafvorschriften“: Bestraft wird, wer „entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht“ oder „entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet“. Strafbar ist das also nach § 6 in Verbindung mit § 30 PflVG.
- § 4 FZV „Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges“: Absatz 1 verlangt für zulassungsfreie Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, dass das Fahrzeug „einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist“; nach Absatz 2 Nummer 2 brauchen Leichtkrafträder zudem ein Kennzeichen.
- § 29 Absatz 1 StVZO „Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger“: Die Untersuchungspflicht trifft die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen und „kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“.
- Anlage VIII StVZO „Untersuchung der Fahrzeuge“: Nummer 2.1.1 setzt für Krafträder einen Zeitabstand von 24 Monaten. Nummer 3.1.5.1.20 nennt als Inhalt des Untersuchungsberichts „für Krafträder: Messdrehzahl und Standgeräuschvergleichswert von Standgeräuschmessungen“.
Herstellerangaben Honda zur Monkey 125
- Honda Motor Europe, deutsche Modellseite Monkey, Abschnitt „Technische Daten“ für die Monkey 125 2026, abgerufen am 03.10.2026: Hubraum 124 cm³, 6,9 kW bei 6.750 U/min, 10,7 Nm bei 5.500 U/min, Bohrung und Hub 50,0 x 63,1 mm, Abgasverhalten Euro 5+, fünf Gänge, Gewicht vollgetankt 105 kg (im Übersichtstext derselben Seite „ein kleines, 104 kg leichtes Motorrad“), Bereifung 120/80-12 und 130/80-12, ABS vorn, PGM-FI-Einspritzung; Einstufung auf der Seite als Klasse A1/B196.
- Honda-Pressemitteilung „HONDA Monkey 125, Modelljahr 2026“ (hondanews.eu, Österreich), abgerufen am 03.10.2026: Technik für 2026 unverändert, Euro 5+ seit 2025; „zweite Lambda-Sensorik mit OBD2-Schnittstelle“; Höchstgeschwindigkeit 91 km/h; Gewicht vollgetankt im Vorspann 107 kg, im Fahrwerksabschnitt 105 kg (Abweichung innerhalb derselben Mitteilung, nicht aufgelöst); ABS über IMU mitgesteuert; Originalzubehör unter anderem Heizgriffe, Heckgepäckträger und Ganganzeige.
- Honda-Pressemitteilung zur Monkey 125 Modelljahr 2025, abgerufen am 03.10.2026: Euro 5+ ab Modelljahr 2025; dort heißt es zur Sensorik „zweite Lambda-Sensorik mit O2-Schnittstelle“ (abweichende Formulierung gegenüber 2026); den Motor beschreibt die Mitteilung als Motor, „der baugleich in der MSX125 Grom Verwendung findet“.
- Honda-Pressemitteilung zur Monkey 125 Modelljahr 2022, abgerufen am 03.10.2026: neuer luftgekühlter 124-cm³-Motor, Euro-5-konform, Fünfganggetriebe statt bisher vier Gänge, überarbeitete Airbox und Einlasstrakt mit Verbindungsrohr, neuer kleinerer Katalysator, Schalldämpfer von Dreikammer- auf Einkammersystem umgestellt; Wiedereinführung der 125er Monkey im Jahr 2018.
Anbieterangaben zu Zubehör und Teilen
- Akrapovič, Produktdaten Slip-On Line (Titanium) S-H125SO5-FFT für Honda Monkey, Modelljahr 2026, abgerufen am 03.10.2026: Leistung Serie 6,8 kW, mit Anlage 7,1 kW, größter Zuwachs 0,4 kW bei 6.300 U/min; Geräusch Serie 78 dB, mit Anlage 89,8 dB, jeweils bei 3.500 U/min; Produkttext: „THIS PRODUCT DOES NOT MEET EMISSION COMPLIANCE REQUIREMENTS FOR STREET OR HIGHWAY USE.“ Die Messmethode nennt der Hersteller nicht.
- Akrapovič, Produktdaten Optional Header (SS) E-H125R3 für Honda Monkey, abgerufen am 03.10.2026: „This product does not fit on motorcycles equipped with 2 lambda sensors.“ sowie derselbe Hinweis zum Straßenbetrieb. Dass dieser Hinweis die Monkey ab Modelljahr 2025 trifft, ist unsere Ableitung aus dem Passhinweis und Hondas Angabe zur zweiten Lambda-Sensorik; Akrapovič führt den Krümmer im Katalog dennoch unter Modelljahr 2026.
- Woolich Racing, Produktseite „2022-2025 Honda Z125“ (ECU-Flash), abgerufen am 03.10.2026: Funktionen unter anderem „Electronic Throttle Valve (ETV) Maps“ und „Diagnostics: Read and Clear Fault Codes“, Bench-Kabelsatz für Honda; Garantie- und Haftungsbedingungen: „This product is meant for Off-Road use only and is not street legal.“
- SP Takegawa, Bohrungskits für die Monkey 125, vom Händler als „125 Monkey 2021-2023+ JB03“ geführt (Honda setzt den neuen Motor zum Modelljahr 2022 an; Abweichung nicht aufgelöst), Produktseiten des britischen Händlers BensBikesRacing (takegawauk.co.uk), abgerufen am 03.10.2026: S-Stage-Kit „from the stock 124cc to 145cc“ mit Pflicht zum gleichzeitigen Einbau eines Einspritzsteuergeräts und Empfehlung einer Kurbelwellenstütze; Super-Head-4V+R-Kit mit 54 mm Bohrung und dem Hinweis „Since the engine displacement is over 125cc, it cannot be ridden on public roads with a Class 2 moped registration. It is for competition use only.“
- JT Sprockets, Online-Katalog „Honda Z125 M/MA-K,L,M Monkey“ 2019 bis 2021 und „Honda Z125 M/MA-N Monkey“ 2022, abgerufen am 03.10.2026: Serie 15 Zähne vorn und 34 hinten (2019 bis 2021) beziehungsweise 15 und 37 (2022), Kette Teilung 420. Die Angabe rund sieben Prozent kürzer bei einem Zahn weniger ist unsere Rechnung (15 zu 14 Zähne).
- Yoshimura, Produktseite „U.S. SPEC MONKEY 19-26 Race GP-MAGNUM Stainless Full Exhaust“, abgerufen am 03.10.2026: Komplettanlage als US-Ausführung der Rennsportserie; „The product that you are purchasing is designed and intended for closed course competition use only“.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung zum Umbau der Honda Monkey 125 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Was für deine Maschine gilt, hängt von Baujahr, Typ, den konkreten Teilen und ihren Genehmigungen sowie von der Beurteilung durch eine Prüforganisation ab. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026).
