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Brose Motor Tuning: Möglichkeiten, Systeme und QORE

Brose Motor Tuning nach der Übernahme durch Yamaha: welche Module für den bisherigen 36-Volt-Bestand wirklich existieren, warum QORE mit Drive 3 davon getrennt läuft und was ein Eingriff rechtlich aus deinem Pedelec macht.

⏱ 15 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt: Brose Motor Tuning richtet sich heute an zwei verschiedene Antriebsgenerationen, die leicht verwechselt werden. Für den bisherigen 36-Volt-Bestand von Brose – die Serien Drive C, T, S und S Mag – bieten mehrere unabhängige Anbieter fertige Module an, unterschieden nach Sensorbauform und Software-Variante. Für die neue 48-Volt-Produktpalette QORE mit Drive 3 Peak und Drive 3 Power haben wir dagegen bei den geprüften Anbietern keine Tuninglösung gefunden, Stand Oktober 2026. Hinter beiden Systemen steht seit August 2025 die Yamaha Motor eBike Systems GmbH, die Brose SE ist daran nicht mehr beteiligt. QORE ist dabei keine eigene Firma, sondern nur der Name der Produktpalette. Verändert ein Eingriff Nenndauerleistung, Progressivität oder die 25-km/h-Abregelung, hört das Rad rechtlich auf, ein Pedelec zu sein. Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Privatgelände allein reicht nicht: Je nach Fahrzeug- und Versicherungseinordnung kommt nur ein tatsächlich nichtöffentlicher, wirksam abgegrenzter Bereich in Betracht.

Der Akku ist frisch geladen, die App zeigt wieder Verbindung, und trotzdem bleibt eine Frage im Raum stehen: Lässt sich ein Brose-Antrieb eigentlich noch tunen, jetzt, wo auf der Rechnung plötzlich Yamaha steht? Wer seit Jahren mit einem Drive S Mag fährt, hat die Übernahme vielleicht gar nicht bemerkt, bis ein Tuninganbieter nach der Sensorbauform statt nach der gewohnten Motorbezeichnung fragt. Wir ordnen beide Welten getrennt ein, den alten Brose-Bestand und die neue QORE-Palette, inklusive der Stellen, an denen sich Anbieter und Hersteller selbst widersprechen.

Brose Motor Tuning: die Antwort vorweg

Für diesen klassischen Antrieb mit 36 Volt gibt es eine breite, aktive Anbieterlandschaft: Mehrere unabhängige Hersteller bieten Module an, die über den Geschwindigkeitssensor oder die Motorsteuerung mehr Unterstützung freigeben, als die Serie vorsieht. Welches Modul zu welcher Variante passt, entscheiden Details wie Sensorbauform, FIT-Kompatibilität und ob eine Specialized- oder SRAM-Software auf dem Motor läuft, nicht der Markenname allein. Die Behauptung, Brose-Antriebe seien gegen Tuning „stärker verriegelt“ als andere Marken, lässt sich an diesem Angebot nicht halten. Die FIT-Steuerung begegnet dir auch bei Panasonic-Antrieben in FLYER-Rädern.

Für die neue QORE-Produktpalette mit Drive 3 Peak und Drive 3 Power sieht es anders aus. Bei acht geprüften Tuninganbietern kommt QORE kein einziges Mal vor, und das Leistungsupdate, das QORE im ersten Quartal 2026 für Bestandskunden ausgespielt hat, ist ein Werksupdate innerhalb der 25-km/h-Grenze, kein Tuning. Wer „Brose Motor Tuning“ sucht, landet damit praktisch immer beim 36-Volt-Bestand, nicht bei QORE.

Brose, Yamaha, QORE: wer heute hinter dem Antrieb steht

Bis Anfang 2025 stand hinter dem Antrieb in deinem E-Bike die Brose SE, ein Automobilzulieferer aus Coburg. Laut einer Pressemitteilung vom 31. März 2025 veräußerte das Unternehmen sein Geschäft mit E-Bike-Antrieben an Yamaha, wobei die Motor eBike Systems GmbH von Yamaha, kurz YMESG, das Antriebs- und Systemgeschäft übernehmen sollte; eine weitere Pressemitteilung vom 1. August 2025 bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Übertragung. Das Geschäft lief danach „vorerst unter dem bisherigen Namen BAT GmbH“ weiter, laut Impressum der neuen Herstellerseite mit Sitz in Düsseldorf und Berlin, Stand 1. November 2025. Wer die alte Adresse brose-ebike.com aufruft, landet seit Oktober 2026 automatisch auf qore-system.de. Zur PW-Serie von Yamaha gehören Brose- und QORE-Motoren trotzdem nicht.

QORE selbst ist dabei kein neuer Hersteller und keine eigene Marke, sondern laut der FAQ der Herstellerseite „die Bezeichnung der Produktpalette“ – vergleichbar mit einem Modellnamen, nicht mit einer Firma. Geplant ist laut derselben FAQ, dass künftig zusätzlich die Marke Yamaha auf den Bauteilen auftaucht. Für dich als Fahrerin oder Fahrer heißt das: Ein Brose-Antrieb aus der Zeit vor 2025 bleibt genau das, auch wenn Service und Update heute über YMESG laufen. Wie ein anderer Hersteller mit genau diesem Rollenwechsel zwischen alter und neuer Systemgeneration umgeht, zeigt der Beitrag zum Tuning am Yamaha PW-Antrieb, wo Yamaha schon länger eigene Serien führt.

Der 36-Volt-Bestand: Drive C, T, S, TF und H

Dieser Bestand läuft mit 36 Volt und, soweit angegeben, 250 Watt Nenndauerleistung. Unterschiede liegen in Drehmoment, maximaler Unterstützung und Gewicht, wie die folgende Übersicht aus dem aktuellen Datenblatt zeigt.

Antrieb Drehmoment max. Unterstützung Unterstützung bis Gewicht
Drive C (Alu / Mag) 50 Nm 280 % 25 km/h 3,4 / 2,9 kg
Drive T (Alu / Mag) 70 Nm 320 % 25 km/h 3,4 / 2,9 kg
Drive S Alu 90 Nm 380 % 25 km/h 3,4 kg
Drive S Mag 90 Nm 410 % (Flex Power Mode) 25 km/h 2,9 kg
Drive TF (Alu / Mag) 90 Nm 380 / 400 % 45 km/h 3,4 / 2,9 kg
Drive H Mag nur Name im Datenblatt, keine Werte – – –
Reman (Alu / Mag) 50–90 Nm 280–410 % 25 km/h –

Zwei Zuordnungen in der Tabelle sind unsere eigene Ableitung, nicht Herstellerwortlaut: Gen 1 entspricht den Alu-Varianten, Gen 2 den Magnesium-Varianten, erkennbar an den Teilenummern in den jeweiligen Montageanleitungen. Die Drive TF-Varianten unterstützen bis 45 km/h, weil sie als S-Pedelec ab Werk ausgelegt sind – das ist kein Tuningergebnis, sondern eine eigene Fahrzeugklasse mit eigener Typgenehmigung, die wir weiter unten getrennt einordnen. Für alle übrigen Varianten endet die Werksunterstützung bei 25 km/h, und genau diese Grenze ist der Ansatzpunkt für jedes Tuning in diesem Bestand.

QORE mit Drive 3 Peak und Power: 48 Volt und ein Werksupdate

QORE tritt mit zwei neuen 48-Volt-Antrieben an: Drive 3 Peak mit 250 Watt Nenndauerleistung, 800 Watt Spitzenleistung, 105 Nm und bis zu 600 Prozent Unterstützung, und Drive 3 Power mit 250 Watt, 700 Watt Spitzenleistung, 90 Nm und bis zu 410 Prozent. Beide Werte tragen in den Datenblättern noch den Vermerk „preliminary figures“, vorläufige Angaben also. Entscheidend für die Rechtslage ist aber etwas anderes: Die Montageanleitung sagt wörtlich, der Antrieb „unterstützt den Fahrer des EPACs bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h“ – QORE bleibt damit innerhalb der Pedelec-Grenze.

Das zu Beginn 2026 ausgespielte Leistungsupdate, mit dem QORE die Werte von Drive 3 Peak und Power per App angehoben hat, ist deshalb ein Werksupdate und kein Tuning. Dieselbe Einordnung – mehr Leistung innerhalb der 25-km/h-Grenze ist kein Tuning, sondern ein Herstellerschritt – greift auch bei anderen Marken; wie das konkret aussieht, zeigt der Beitrag zum E-Bike-Boost-Modus. Für Tuning im eigentlichen Sinn, also für eine Unterstützung über 25 km/h oder jenseits der 0,25-kW-Nenndauerleistung hinaus, ist bei QORE bislang nichts belegt, wie der Abschnitt zur Tuningfrage weiter unten zeigt.

Specialized, SRAM, Fantic: Brose-Technik unter anderem Namen

Ein Grund, warum dieses Tuning in Suchanfragen oft gar nicht als solches erkannt wird, liegt an den Namen auf dem Motorgehäuse. Nach Berichten der Fachpresse steckte im Specialized Turbo Levo von 2019 ein „Brose Drive S Mag mit eigener Software“, und auch das S-Works-Modell von 2025 trägt laut unabhängigen Testredaktionen einen Motor, „der in Zusammenarbeit mit Brose entwickelt wurde“. Ein eigener Beleg von Specialized selbst dafür lag uns bei der Recherche nicht vor; Specialized nennt diesen Namen auf seinen eigenen Seiten nicht, deshalb stützen wir uns hier ausschließlich auf die Fachpresse und kennzeichnen das als solches.

Tuninganbieter gehen in ihren eigenen Produktbeschreibungen noch weiter und ordnen auch SRAM-Powertrain-Systeme und Antriebe der Marke Fantic dem Brose-Umfeld zu. Das sind Anbieterangaben, kein geprüfter Primärbeleg, und sie bestätigen trotzdem das Bild: Diesen Antrieb erkennst du nicht am Aufdruck, sondern an der tatsächlichen Motorbauform. Wer ein Specialized-, SRAM- oder Fantic-Rad tunen will, sucht deshalb besser nach der Motorbezeichnung auf dem Gehäuse oder in der App als nach der Fahrradmarke.

Welche Tuninglösungen es für Brose wirklich gibt

Für den 36-Volt-Bestand haben wir acht Anbieter geprüft, die Module speziell für Brose-Antriebe führen. Die folgende Übersicht nennt sie im Klartext, ohne Anleitung und ohne Preis, weil die konkrete Einbaufrage immer vom genauen Motortyp abhängt.

Anbieter Zuordnung laut Anbieter Lagerstatus (Oktober 2026)
Ebike Electronic s.r.o. (SpeedBox) Varianten für S-Mag, S, T, C, T-Alu sowie getrennte Specialized-Varianten auf Lager
Badass eBikes GmbH (badassBox) eigenes Set für diesen Antrieb, Zuordnung über Sensorbauform (Speichenmagnet oder stiftförmiger Sensor) sofort verfügbar
sIMPLEk Drive C, T(F), S (Mag) sowie mehrere Specialized-Versionen ausverkauft
yeollin.de (MBIQ-P) Mittelmotoren der Drive-Serie und von Specialized Levo ausverkauft
Eplus eigene Lösungen für diesen Antrieb, Flash-Variante nur für Partnerhändler ohne Lagerangabe
bikespeed (bikespeed-RS) Drive-T, Drive-S, Drive-S Mag, S Mag FIT sowie Specialized Custom RX ohne Lagerangabe
Polini (Hi-Speed) eigene Kompatibilitätsliste für Brose, Fantic und SRAM-Powertrain nur als Liste geprüft
PearTune (über ebiketuningshop.com) klassische Serien ab 2014, ausdrücklich nicht für Specialized, FIT oder SRAM uneinheitlich angegeben

Was am Ende passt, entscheiden drei Fragen: Läuft FIT-Software auf dem Motor, handelt es sich um eine Specialized- oder SRAM-eigene Steuerung, und welche Bauform hat der Geschwindigkeitssensor. Genau an diesen drei Punkten unterscheiden sich die acht Anbieter, nicht an „Brose“ als grobem Etikett. Wie unterschiedlich solche Serien- und Sensorgrenzen selbst innerhalb einer einzigen Marke ausfallen können, zeigt der Beitrag zu den Serien- und Modellgrenzen beim Bafang-Nabenmotor.

Gibt es Tuning für QORE und den Drive 3?

Für QORE mit Drive 3 Peak und Drive 3 Power haben wir bei den geprüften Tuninganbietern keine Lösung gefunden, Stand Oktober 2026. Das ist keine Aussage über den gesamten Markt, denn ein Anbieter kann morgen ein Produkt nachlegen. Das Leistungsupdate von Anfang 2026 ist, wie oben beschrieben, ein Werksupdate innerhalb von 25 km/h und damit unabhängig von dieser Frage.

Eine einzige Gegenbehauptung ist uns bei der Recherche begegnet, und sie hält einer Prüfung nicht stand. Ein englischsprachiger Affiliate-Ratgeber auf electricbiketuning.com nennt ein Modul als angeblich „confirmed compatible“ mit „QORE Drive³“ — schreibt aber im selben Text, die Kompatibilität werde „still being validated“, und nennt für den Antrieb 95 Nm statt der im Datenblatt angegebenen 105 Nm. Die Seite bezeichnet QORE außerdem als „brand“, obwohl die Hersteller-FAQ ausdrücklich das Gegenteil sagt. Auf den eigenen Produktseiten des genannten Moduls kommt QORE nicht vor. Wer trotz dieses Befunds nach einer Tuninglösung für QORE sucht, läuft nach unserer Einschätzung in erster Linie Gefahr, Geld für eine nicht belegte Zusage auszugeben; was ein Eingriff am falschen System sonst noch anrichten kann, ordnet der Beitrag zu den Risiken beim E-Bike-Tuning ein.

App, Updates, Service und Ersatzteile nach dem Verkauf

Wer ein älteres Brose-Rad fährt, nutzt dafür laut Herstellerangabe weiterhin dieselbe App: Die „QORE eBike App“ heißt in der Beschreibung ausdrücklich „vormals Brose E-Bike App“, und ihre Kennung im Google Play Store lautet unverändert com.brose.ebike.app.system. Nutzbar ist sie laut Hersteller ab Modelljahr 2021, und das separate 36-Volt-Service-Tool für Werkstätten bleibt für die älteren Antriebe aktiv. Ersatzteile für die Vorgänger-Produkte sind laut FAQ weiterhin erhältlich, der Service läuft über dieselben Ansprechpartner wie zuvor.

Für dich als Fahrerin oder Fahrer heißt das: Ein Markenwechsel im Hintergrund muss nicht automatisch ein Servicerisiko bedeuten, solange App, Ersatzteile und Diagnose weiterlaufen. Wie sich ein ähnlicher Übergang zwischen System-Generationen bei einer anderen Marke auswirkt, zeigt der Beitrag zum Bosch Smart System, wo ebenfalls mehrere Gerätegenerationen parallel bedient werden. Ob ein Tuningmodul nach einem App- oder Firmware-Update noch funktioniert, hängt vom jeweiligen Anbieter ab und ist dafür im Einzelfall zu prüfen, nicht pauschal zu unterstellen.

Tacho, Kilometerstand und Reichweite

Die meisten Module für den Brose-Bestand setzen genau dort an, wo das Rad seine Geschwindigkeit misst: am Sensor. Anders als beim Chiptuning für E-Scooter ist eine verfälschte Geschwindigkeitsanzeige bei einem E-Bike deshalb systembedingt, nicht die Ausnahme. Module, die das Sensorsignal verändern, bevor es das Display erreicht, lassen Tacho und App häufig eine andere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen, und mit ihr können auch Kilometerstand und Reichweitenschätzung abweichen.

Das ist kein Nebeneffekt, über den sich streiten lässt, sondern eine technische Folge der Methode. Wer sich auf Tacho oder App verlässt, um die tatsächliche Geschwindigkeit zu kennen – etwa für die Frage, ob eine Versicherungs- oder Zulassungsgrenze überschritten ist –, bekommt nach einem solchen Eingriff möglicherweise falsche Werte. Eine genauere Einordnung, welche technischen Folgen ein E-Bike-Eingriff über die reine Leistungssteigerung hinaus haben kann, liefert der Beitrag zu den technischen Folgen eines E-Bike-Eingriffs im Detail.

Akku im Winter: was Brose und QORE vorschreiben

Steht dein Rad an einem kalten Morgen in der ungeheizten Garage, blinkt die LED am Akku nach dem Einschalten manchmal dreimal und bleibt dann stehen. Das ist kein Defekt. Laut Betriebsanleitung bedeutet das Signal „zulässige Temperatur unterschritten“ – die Antriebseinheit verweigert dann den Betrieb, bis der Akku wieder wärmer ist. Abhilfe laut Hersteller: den Akku bei Raumtemperatur lagern, bis die Meldung verschwindet. Bleibt sie bestehen, hilft nur der Kundendienst. Die Gegenmeldung, fünfmal Blinken, zeigt dieselbe Sperre in die andere Richtung – zu heiß statt zu kalt.

Die Zahlen dahinter gelten laut Betriebsanleitung für beide Spannungsgenerationen gleich, egal ob im Rahmen die ältere 36-Volt-Battery 630 oder die neuere 48-Volt-Battery InTube steckt. Laden ist nur zwischen 0 und 45 °C vorgesehen. Entladen, also Fahren, zwischen -10 und 60 °C. Für die Lagerung nennt der Hersteller eine zulässige Spanne von 0 bis 30 °C und als Idealwert 10 bis 25 °C, bei einem Ladestand von etwa 50 Prozent. Dazu kommt eine Vorgabe, die im Text ausdrücklich so benannt wird: Der Akku soll „frostfrei“ untergebracht werden. Ein ungeheizter Schuppen an einem Frostmorgen erfüllt das nicht automatisch.

Was diese Temperaturgrenzen für Lithium-Zellen grundsätzlich bedeuten und warum Kälte die Reichweite drückt, ordnet der zentrale Grundlagenbeitrag zum E-Bike-Akku im Winter ein. Hier geht es nur um das, was speziell für Brose- und QORE-Antriebe dokumentiert ist. Wer das Rad über Nacht draußen stehen lässt, riskiert bei Frost nicht gleich einen Schaden an der Zelle. Am nächsten Morgen steht laut Hersteller aber erst die Blink-Sperre vor der nächsten Fahrt.

Was rechtlich aus deinem Brose-E-Bike wird

Ein Pedelec ist nach dem Gesetz nur deshalb kein Kraftfahrzeug, weil es vier Bedingungen zugleich erfüllt: höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung, eine Unterstützung, die mit steigendem Tempo progressiv abnimmt, eine Abschaltung bei spätestens 25 km/h oder wenn du aufhörst zu treten, und höchstens eine Schiebehilfe bis 6 km/h. Ein Modul, das die Nenndauerleistung deutlich anhebt oder die progressive Abregelung außer Kraft setzt, lässt mindestens eine dieser Bedingungen wegfallen – und genau dann hört das Rad auf, rechtlich ein Pedelec zu sein. Es wird zu einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug, mit allem, was das nach sich zieht.

Der praktisch häufigste Fall bei Mittelmotor-Tuning ist dabei mehr Kraft bei gleichbleibender Abregelung, nicht das Aufheben der 25-km/h-Grenze. In diesem Fall bleibt das Rad nach der Fahrerlaubnisverordnung meist weiterhin führerscheinfrei, weil die Bauartgrenze von 25 km/h erhalten bleibt. Versicherungspflichtig wird es trotzdem, denn das Gesetz lässt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung ausdrücklich unabhängig davon greifen, wo das Fahrzeug benutzt wird. Diese Trennung – oft weiterhin ohne Führerschein fahrbar, aber versicherungspflichtig – ist der Kern des rechtlichen Risikos bei einem solchen Eingriff, nicht die Frage nach der Fahrerlaubnis allein.

Bleibt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des nun als Kraftfahrzeug geltenden Rads bei oder unter 45 km/h, fällt es in aller Regel unter die Definition eines Kleinkraftrads: zulassungsfrei, aber mit Pflicht zum Versicherungskennzeichen. Erst wenn ein Eingriff auch die 25-km/h-Abregelung so weit aufhebt, dass mehr als 45 km/h möglich sind, wird aus dem Rad ein zulassungspflichtiges Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen. Pauschal „zulassungspflichtig“ zu sagen, trifft damit den häufigeren Fall nicht; wie dieselbe Klassenfrage bei einem bereits für die Straße zugelassenen Antrieb aussieht, zeigt der Beitrag zum rechtlichen Rahmen beim Bosch-Tuning.

Eine Ausnahme bilden die Drive-TF-Varianten aus der Bestandstabelle oben: Sie sind ab Werk als S-Pedelec mit EG-Typgenehmigung ausgelegt und unterstützen bis 45 km/h. Für dieses Fahrzeug gilt eine andere Vorschrift, nämlich die über das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch spätere Änderungen – diese Vorschrift betrifft aber nur Fahrzeuge, die wie das TF ab Werk eine solche Genehmigung tragen, nicht den gewöhnlichen 25-km/h-Bestand ohne eigene Zulassung.

Trail, Waldweg, Hof: warum Privatgelände allein nicht reicht

Fällt dein Brose-Pedelec durch die Änderung nicht mehr unter die gesetzliche Pedelec-Definition, ist es kraftfahrzeugrechtlich ein Kraftfahrzeug. Ob es ohne Kfz-Haftpflichtversicherung außerhalb des öffentlichen Verkehrs genutzt werden darf, hängt von der konkreten Fahrzeug- und Zulassungseinordnung nach dem Pflichtversicherungsgesetz ab. In den dort erfassten Fällen beschränkt das Gesetz den Gebrauch auf nichtöffentliche, eingefriedete oder sonst aufgrund einer Zugangsbeschränkung für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Bereiche. Das ist keine allgemeine Freigabe für beliebiges Privatgelände.

Ein Waldweg, auf dem auch Wanderer und andere Radfahrer unterwegs sein dürfen, erfüllt diese Anforderung nicht, selbst wenn er auf deinem eigenen Grundstück liegt. Dasselbe gilt für den Hof, solange ihn Lieferanten, Nachbarn oder Besucher ohne Hindernis erreichen können. Was das Gesetz verlangt, ist strenger: eine Fläche, die tatsächlich keine öffentliche Straße ist und die entweder durch eine Vorschrift eingefriedet werden muss oder als befriedetes Besitztum für Außenstehende erkennbar nicht zugänglich ist. Eine ausführliche Einordnung, welche Flächen dafür überhaupt in Betracht kommen, bietet der Beitrag Tuning auf Privatgelände: warum der Ort allein nicht reicht, dessen Prüfschritte sich eins zu eins auf ein getuntes Pedelec übertragen lassen.

Garantie, Gewährleistung und was die Anleitung zum Tuning sagt

Der Hersteller lässt an seiner eigenen Haltung zum Tuning keinen Zweifel. Die 36-Volt-Bedienungsanleitungen für die Displays Allround und Central/Remote warnen unter der Überschrift „Vorhersehbare Fehlanwendungen“ ausdrücklich vor Eingriffen: Laut Hersteller erlischt dadurch die CE-Kennzeichnung des E-Bikes „mit allen rechtlichen Folgen“, und zusätzlich erlöschen bei „jeglicher Art von Manipulation des Drive Systems“ Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Der genaue Wortlaut steht im Einordnungsblock am Ende dieses Beitrags. In den 48-Volt-Anleitungen für QORE kommen die Wörter Tuning und Manipulation dagegen kein einziges Mal vor – ein weiteres Zeichen dafür, dass für dieses System schlicht noch kein Tuning dokumentiert ist, über das sich der Hersteller äußern müsste.

Diese Anleitung ist eine Herstellerposition, keine eigene Rechtsquelle. Zwei Begriffe werden darin zusammengeworfen, die rechtlich getrennt zu betrachten sind: Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, das er in seinem Umfang selbst festlegt und deshalb auch an Bedingungen wie „kein Tuning“ knüpfen kann. Die gesetzliche Gewährleistung dagegen besteht gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller, und sie greift grundsätzlich nur für einen Mangel, der schon beim Kauf vorlag. Ein Schaden, der erst durch einen späteren Tuning-Eingriff entsteht, ist nach dieser Lesart ohnehin kein Mangel im Sinne der Gewährleistung – unabhängig davon, was in der Anleitung steht. Wie eine andere Marke ihre eigene Garantiefrage im Zusammenhang mit Tuning behandelt, zeigt vergleichend der Beitrag zur Bosch-Tuning-Garantie.

Bevor du an einem Brose-Antrieb etwas änderst, lohnt sich deshalb ein kurzer Check:

  • Ist dir klar, ob dein Motor zum 36-Volt-Bestand oder zur neuen QORE-Palette gehört?
  • Hast du geprüft, welches Modul laut Anbieter zu genau deiner Sensorbauform und Software-Variante passt?
  • Weißt du, ob dein Rad danach noch als Pedelec gilt oder ob eine der vier gesetzlichen Bedingungen wegfällt?
  • Ist geklärt, ob für den veränderten Zustand eine Versicherung besteht, die das abdeckt?
  • Ist die Fläche, auf der du fahren willst, tatsächlich nichtöffentlich und wirksam abgegrenzt?
  • Hast du eingeplant, dass Garantie und möglicherweise auch die gesetzliche Gewährleistung für den betroffenen Teil berührt sein können?

Die folgende Kurzform ordnet nur den Einsatzrahmen ein. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Fahrzeug-, Zulassungs- und Versicherungssituation und ist keine Erlaubnis für einen bestimmten Ort.

Merksatz: Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen.

Häufige Fragen

Lässt sich ein Brose-Motor tunen?

Für den bisherigen 36-Volt-Bestand (Drive C, T, S, S Mag und verwandte Varianten) bieten mehrere unabhängige Anbieter Module an. Für die neue QORE-Produktpalette mit Drive 3 Peak und Drive 3 Power haben wir dagegen keine Tuninglösung gefunden, Stand Oktober 2026.

Welcher Brose-Motor ist der stärkste?

Im klassischen 36-Volt-Bestand ist das der Drive S Mag mit 90 Nm und bis zu 410 Prozent Unterstützung im Flex Power Mode. Bei QORE übernimmt diese Rolle der Drive 3 Peak mit 105 Nm und bis zu 600 Prozent – dessen zusätzliche Leistung stammt aber aus einem Werksupdate, nicht aus Tuning.

Warum zeigt mein Brose-Motor nur 32 km/h an?

Er unterstützt laut Definition nur bis 25 km/h. Zeigen Tacho oder App nach einem Eingriff einen höheren Wert wie 32 km/h, ist das kein Herstellerwert, sondern das Ergebnis eines Moduls, das am Geschwindigkeitssensor ansetzt – und je nach Modul kann die angezeigte Geschwindigkeit dabei auch von der tatsächlich gefahrenen abweichen.

Läuft der Brose Drive S Mag auch mit 45 km/h?

Nicht als Drive S Mag. Die 45-km/h-Unterstützung gibt es ab Werk nur in der Variante Drive TF Mag beziehungsweise TF Alu, die als S-Pedelec mit eigener Typgenehmigung ausgelegt ist. Das ist ein eigenes Fahrzeug, kein Tuningergebnis am Drive S Mag.

Funktioniert die Brose-App nach der Übernahme durch Yamaha noch?

Ja. Sie heißt jetzt QORE eBike App, trägt laut Hersteller den Zusatz „vormals Brose E-Bike App“ und läuft weiterhin unter derselben Kennung im Google Play Store. Nutzbar ist sie laut Hersteller ab Modelljahr 2021, und das 36-Volt-Service-Tool für Werkstätten bleibt für ältere Antriebe aktiv.

Gibt es Tuning für QORE und den Drive 3?

Für QORE mit Drive 3 Peak und Drive 3 Power haben wir bei den geprüften Tuninganbietern keine Lösung gefunden (Stand Oktober 2026). Das ist keine Aussage über den gesamten Markt. Das Leistungsupdate von Q1 2026 ist ein Werksupdate innerhalb von 25 km/h.

Welche Strafe droht beim Tuning eines Brose-Antriebs?

Das hängt davon ab, welche Pflicht konkret verletzt wird. Für den Gebrauch ohne die nötige Haftpflichtversicherung sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen; für das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gilt ein eigener, ähnlich gefasster Rahmen. Das ist ein Strafrahmen, keine Vorhersage für den Einzelfall.

Gehört Brose jetzt zu Yamaha?

Das E-Bike-Antriebsgeschäft von Brose ist laut Pressemitteilungen vom 31. März und 1. August 2025 an die Yamaha Motor eBike Systems GmbH übergegangen. Organisatorisch lief das Geschäft danach zunächst unter dem bisherigen Namen BAT GmbH weiter; QORE ist dabei keine eigene Firma, sondern nur die Bezeichnung der neuen Produktpalette.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Fundstellen auf gesetze-im-internet.de, die Herstellerangaben auf die genannten Dokumente der Yamaha Motor eBike Systems GmbH und von Brose, die Marktangaben auf die genannten Anbieterseiten. Wo wir eine Norm auslegen, steht das dabei. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Pedelec, Kraftfahrzeug und Betriebserlaubnis
  • § 1 Absatz 3 StVG „Zulassung“: Keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind Landfahrzeuge, „die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und 1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, 2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird“; Satz 2 lässt zusätzlich eine „elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe“ bis 6 km/h zu, Satz 3: „Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“ Absatz 2: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ Dass der Wegfall einer der vier Bedingungen das Rad zum Kraftfahrzeug macht, ist unsere Lesart der Rückausnahme.
  • § 19 Absatz 2, 5, 7 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“: Absatz 2 Satz 2: Die Betriebserlaubnis „erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Absatz 5 Satz 1: „Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.“ Absatz 7: „Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung, die EG-Genehmigung oder die EU-Einzelgenehmigung.“ Diese Norm betrifft nach unserer Lesart im Brose-Bestand nur die Drive-TF-Varianten als ab Werk typgenehmigtes S-Pedelec, nicht den gewöhnlichen 25-km/h-Antrieb ohne eigene Zulassung.
Versicherung, Gelände und Strafe
  • § 1 PflVG „Versicherungspflicht“: Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 mit regelmäßigem oder gewöhnlichem Standort im Inland ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung „zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten“.
  • § 1a PflVG „Begriffsbestimmungen“: Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b erfasst „jedes Landfahrzeug, das durch Muskelkraft fortbewegt wird und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb ausgestattet ist, sofern es unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes als Kraftfahrzeug anzusehen ist“. Absatz 3: „Im Sinne dieses Gesetzes umfasst der Gebrauch eines Fahrzeugs insbesondere jede Verwendung des Fahrzeugs, die seiner Funktion als Beförderungsmittel zum Zeitpunkt eines Unfalls entspricht, unabhängig von 1. den Merkmalen des Fahrzeugs, 2. dem Gelände, auf dem das Fahrzeug verwendet wird, und 3. der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht.“
  • § 2a PflVG „Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch“: Absatz 1 Nummer 3 nimmt Halter von Fahrzeugen aus, „die keinem genehmigten Typ entsprechen und für die keine Betriebserlaubnis oder andere Genehmigung erteilt ist, für die aber eine Zulassung nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist“. Absatz 2: „§ 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs in einem Gebiet nach § 6 Absatz 2 für die Halter folgender Fahrzeuge: 1. Fahrzeuge, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren unterliegen, jedoch nicht zum Gebrauch auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden, 2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, f und g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.“
  • § 6 PflVG „Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge“: Absatz 2: „Ein Fahrzeug, dessen Halter nach § 2a Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht, darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche Straße im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist und 2. aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrieden ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhindern, oder als befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Öffentlichkeit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich ist.“ Absatz 4: „Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.“
  • § 30 PflVG „Strafvorschriften“: Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder 2. entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet.“ Absatz 2: „Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.“ Strafbar ist der Gebrauch ohne Versicherung also nach § 6 in Verbindung mit § 30 PflVG, nicht nach § 6 allein.
Fahrerlaubnis und Klassenrecht
  • § 4 Absatz 1 FeV „Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen“: Satz 1: „Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.“ Ausgenommen sind nach Satz 2 unter anderem Nummer 1b „zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B […] nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a […] der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 […], wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist“. Dass ein leistungsgesteigertes, aber weiterhin bei 25 km/h abgeregeltes Rad danach fahrerlaubnisfrei bleiben kann, ist unsere Lesart.
  • § 21 Absatz 1 StVG „Fahren ohne Fahrerlaubnis“: Mit „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ wird bestraft, wer „ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“, oder als Halter „anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.
  • § 2 FZV „Begriffsbestimmungen“: Nummer 9: „Kraftrad: zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde“. Nummer 10: „Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern“. Nummer 11 Buchstabe a: „zweirädriges Kleinkraftrad mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 Kubikzentimeter beträgt, oder mit Elektromotor, dessen höchste Nenndauerleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt“, bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit „von nicht mehr als 45 Kilometern pro Stunde“.
  • § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 FZV „Notwendigkeit einer Zulassung“: Buchstabe d nimmt „zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder“ von der Zulassungspflicht aus.
  • § 4 Absatz 3 FZV „Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges“: Eine das Fahrzeug führende Person darf ein Kraftfahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f „nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen, wenn es ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 führt“. Dass ein getuntes Pedelec bei bis zu 45 km/h und höchstens 4 kW Nenndauerleistung regelmäßig als Kleinkraftrad einzuordnen ist, ist unsere Lesart, nicht Wortlaut.
Gewährleistung und Garantie
  • § 434 BGB „Sachmangel“: Absatz 1: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.“ Dass ein Schaden, der erst nach Gefahrübergang durch einen eigenen Tuning-Eingriff entsteht, deshalb regelmäßig kein Sachmangel im Sinne dieser Vorschrift ist, ist unsere Lesart.
  • § 443 BGB „Garantie“: Absatz 1 beschreibt die Garantie als zusätzliches, freiwilliges Versprechen des „Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten […] zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung“. Dass der Hersteller den Umfang dieses freiwilligen Versprechens selbst festlegen und an Bedingungen wie den Verzicht auf Tuning knüpfen kann, ist unsere Lesart.
  • Yamaha Motor eBike Systems GmbH, Bedienungsanleitung Brose Display Allround (36 V, V 3.0), Abschnitt „Vorhersehbare Fehlanwendungen“: „Durch eine vorhersehbare Fehlanwendung, insbesondere durch Tuning, erlischt die CE-Kennzeichnung Ihres E-Bikes (EPAC bis 25km/h) – mit allen rechtlichen Folgen“, sowie: „Darüber hinaus erlöschen bei jeglicher Art von Manipulation des Drive System Garantie- und Gewährleistungsansprüche auf Ihr E-Bike“ (Herstellerangabe, abgerufen 06.10.2026).
Hersteller, Organisation und Markt
  • Brose SE, Pressemitteilung vom 31.03.2025 „Brose veräußert sein Geschäft mit E-Bike-Antrieben an Yamaha“: „Die Brose SE veräußert ihr Geschäft mit E-Bike-Antrieben an die Yamaha Motor Co., Ltd. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kartellbehörden wird die Motor eBike Systems GmbH von Yamaha das E-Bike-Antriebs- und Systemgeschäft übernehmen“ (Herstellerangabe).
  • Brose SE, Pressemitteilung vom 01.08.2025 „Brose überträgt E-Bike-Antriebsgeschäft auf Yamaha Motor“: „Die Brose SE hat die Übertragung des Geschäfts mit E-Bike-Antrieben auf die Yamaha Motor Co., Ltd. erfolgreich abgeschlossen. Das Geschäft wird vorerst unter dem bisherigen Namen BAT GmbH weitergeführt“ (Herstellerangabe).
  • qore-system.de, FAQ und Impressum, abgerufen 06.10.2026: QORE sei „nicht um eine Marke oder ein Unternehmen, sondern um die Bezeichnung der Produktpalette“; Impressum nennt die Yamaha Motor eBike Systems GmbH, Düsseldorf/Berlin, Stand 01.11.2025; brose-ebike.com leitet per Weiterleitung auf qore-system.de um (Herstellerangabe).
  • Yamaha Motor eBike Systems GmbH, Datenblätter Drive3 Peak und Drive3 Power (48 V, Vermerk „preliminary figures“) sowie Montageanleitung 48 V: Die Antriebseinheit „unterstützt den Fahrer des EPACs bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h“ (Herstellerangabe, abgerufen 06.10.2026).
  • eMTB-News und E-MOUNTAINBIKE, unabhängige Testredaktionen: Einordnung des Specialized Turbo Levo (2019) als „Brose Drive S Mag mit eigener Software“ und des S-Works-Modells (2025) als Motor, „der in Zusammenarbeit mit Brose entwickelt wurde“ (Pressebeleg, kein Specialized-Primärbeleg).
  • Tuninganbieter für den Brose-Bestand (Anbieterangaben, nicht verlinkt, keine Anleitung, keine Preise): Ebike Electronic s.r.o. (SpeedBox), Badass eBikes GmbH (badassBox), sIMPLEk, yeollin.de (MBIQ-P), Eplus, bikespeed (bikespeed-RS), Polini (Hi-Speed), PearTune über ebiketuningshop.com, abgerufen 06.10.2026. Der Affiliate-Ratgeber electricbiketuning.com wird wegen innerer Widersprüche und einer von den Datenblättern abweichenden Zahl nicht als Beleg für eine QORE-Tuninglösung übernommen.
Akku, Temperatur und Winterlagerung
  • Yamaha Motor eBike Systems GmbH, Battery InTube 650 | 800 – Operating Manual, V01, Dok.-Nr. Y-TDS-592586-102 (48 V): „Permissible ambient conditions for charging* → 0 °C to +45 °C“; „Permissible ambient conditions for discharging → -10 °C to +60 °C“; „Permissible ambient conditions for storage → 0 °C to +30 °C. Ideal for preventing aging: 10 °C to 25 °C“; Kapitel „Transport and Storage“: „store it in a dry, frost-free and dust-free location“; Kapitel „Troubleshooting“, LED-Tabelle: dreimaliges Blinken bedeutet „The permissible temperature was fallen short of“, Abhilfe laut Hersteller „store the battery at room temperature“ (Herstellerangabe, abgerufen 09.10.2026).
  • Yamaha Motor eBike Systems GmbH, technisches Datenblatt Battery 630 (36 V): „Entladen: -10 bis +60 °C (Umgebungstemperatur)“, „Laden: 0 bis +45 °C (Umgebungstemperatur)“ – wortgleiche Werte zur 48-Volt-Generation trotz unterschiedlicher Spannungsklasse (Herstellerangabe, abgerufen 09.10.2026).

TL Redaktion tuning-lizenz.de – neutrale Einordnung zu Recht, Technik und Nutzung.

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet Systeme, Markt und rechtliche Rahmenbedingungen rund um Brose-Antriebe und QORE allgemein ein und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Was für dein konkretes Fahrzeug gilt, hängt von Modell, Vertrag und der aktuellen Rechtslage ab. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026).

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