Elektro-Microcar lädt an einer Ladesäule in Berlin, Fernsehturm im Hintergrund. KI-generiertes Symbolbild · redaktionell geprüft.

Wissen · Förderung · Elektro-Microcar

WELMO Berlin 2026: Förderung für L6e- und L7e-Fahrzeuge

WELMO ist 2026 das einzige aktive Landesprogramm, das L6e- und L7e-Microcars ausdrücklich als eigene Fahrzeuggruppe fördert. Wer die Bedingungen kennt, vermeidet den teuersten Fehler: zu früh zu bestellen.

⏱ 12 Min. Lesezeit · Rechtsstand: 26. September 2026

Kurz gesagt: WELMO ist 2026 die einzige aktive Landesförderung, die L6e/L7e-Microcars ausdrücklich als eigene Fahrzeuggruppe fördert. Das Programm läuft nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2027, solange Mittel verfügbar sind. Für Klein- und Leichtfahrzeuge gelten 30 Prozent Zuschuss bis maximal 5.000 Euro, allerdings nur für Unternehmen und Selbstständige mit Berliner Bezug, nicht für Privatpersonen. Achte vor allem auf die Reihenfolge: Bestelle erst, nachdem dein Antragseingang bestätigt wurde.

Wissen · Förderung · Elektro-Microcar

Wenn du 2026 in Deutschland nach einer echten Kauf- oder Leasingförderung für ein elektrisches L6e- oder L7e-Fahrzeug suchst, landest du schnell bei alten Umweltbonus-Seiten, Händleraktionen oder längst beendeten Landesprogrammen. Berlin ist die auffällige Ausnahme. Mit WELMO – Wirtschaftsnahe Elektromobilität gibt es dort weiterhin ein Landesprogramm, das elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge ausdrücklich einschließt.

Für L2e-, L5e-, L6e- und L7e-Fahrzeuge nennt die aktuelle Förderrichtlinie 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro je Fahrzeug. Das klingt zunächst einfach. Entscheidend sind aber die Bedingungen: WELMO richtet sich in diesem Modul an Unternehmen und Selbstständige mit Berliner Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung, nicht an private Käufer. Außerdem darfst du das Vorhaben nicht zu früh beginnen. Wenn du bestellst oder einen Kaufvertrag unterschreibst, bevor der Antragseingang bestätigt wurde, kannst du die Förderfähigkeit verspielen.

Warum WELMO für L6e und L7e so ungewöhnlich ist

Die neue E-Auto-Förderung des Bundes wird 2026 häufig als Rückkehr der Kaufprämie wahrgenommen. Für die typische L6e-/L7e-Kundschaft hilft das jedoch nicht automatisch: Die Bundesrichtlinie fördert neue elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse M1 und richtet sich an natürliche Personen. Ein Microcar mit einer L6e- oder L7e-Typgenehmigung bleibt damit außerhalb dieses Bundesprogramms.

WELMO setzt an einer anderen Stelle an, weil das Land Berlin elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge als eigene förderfähige Gruppe behandelt. Die Richtlinie nennt Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“. Die IBB Business Team GmbH ordnet diese Gruppe auf ihrer Programmseite ausdrücklich den Klassen L2e, L5e, L6e und L7e zu.

Das ist keine kleine Randnotiz. Gerade für Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Wartungsunternehmen, lokale Lieferdienste oder andere Unternehmen mit überwiegend städtischen Wegen kann ein kleines Elektrofahrzeug betrieblich besser passen als ein klassischer Pkw. WELMO ist eines der wenigen aktuellen Programme, das diese Fahrzeugkategorie nicht einfach unter den Tisch fallen lässt.

Wer WELMO für ein L6e- oder L7e-Fahrzeug beantragen kann

Für die Fahrzeugförderung nach WELMO kommen vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig Tätige in Betracht. Sie müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Berlin haben und das Fahrzeug für ihre gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Tätigkeit benötigen.

Die Richtlinie ist dabei präziser als manche Kurzbeschreibung. Der überwiegende Einsatz des geförderten Fahrzeugs muss dem Berliner Unternehmensbezug entsprechen. Im Richtlinientext wird ausdrücklich festgehalten, dass eine Nutzung von mehr als 50 Prozent der jährlichen Fahrleistung bei einer Tochtergesellschaft mit Betriebsstätte außerhalb Berlins nicht zulässig ist.

Für Privatpersonen ist WELMO deshalb keine Berliner Kaufprämie für das private Microcar, denn auch dein Wohnsitz in Berlin reicht nicht — entscheidend ist deine antragsberechtigte betriebliche beziehungsweise selbstständige Tätigkeit.

Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften spielen im Programm ebenfalls eine Rolle, allerdings vor allem bei Ladeinfrastruktur. Für die reine Anschaffung eines L6e- oder L7e-Fahrzeugs solltest du deshalb genau das passende Fördermodul und deine eigene Antragsberechtigung prüfen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge nennt WELMO:

Förderpunkt WELMO-Regel
Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e, L7e
Förderquote 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag 5.000 € je Fahrzeug
Kauf oder Leasing nach Richtlinie grundsätzlich möglich
Mindestzulassungsdauer grundsätzlich 12 Monate
Geltungsdauer der Richtlinie bis 31.12.2027
Regionaler Bezug Sitz/Betriebsstätte/Niederlassung und Nutzung in Berlin

Der Höchstbetrag bedeutet nicht, dass jedes förderfähige Fahrzeug automatisch 5.000 Euro erhält. Zuerst wird die Förderquote von 30 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben angewendet; erst danach greift die Obergrenze. Welche Positionen im konkreten Antrag als zuwendungsfähig anerkannt werden, entscheidet die Bewilligungsstelle nach Richtlinie und Antrag.

Wichtig ist außerdem der Haushaltsvorbehalt. Ein Programm kann formal bis Ende 2027 laufen und trotzdem keine weiteren Mittel bewilligen, wenn die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Die Richtlinie formuliert ausdrücklich keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Welche L6e- und L7e-Modelle sind bei WELMO gelistet?

Die IBB Business Team GmbH veröffentlicht ein eigenes Verzeichnis der förderfähigen elektrischen Klein- und Leichtfahrzeuge. Darin stehen zahlreiche bekannte und weniger bekannte Microcars und Nutzfahrzeuge. Genannt werden unter anderem verschiedene Aixam-Modelle, mehrere ARI-Fahrzeuge, Citroën Ami, Estrima Birò, Geco-Fahrzeuge, XEV Yoyo sowie verschiedene Scutum-Logistics-Varianten.

Besonders interessant, wenn du dich für Linktour interessierst: In dem am 26. September 2026 abrufbaren PDF stehen auch Linktour Alumi, Alumi Plus, Alumi Pro, Alumi Elite und Alumi Elite+. Damit ist der Linktour, den unser Microcar-Marktüberblick und der separate Modellbeitrag behandeln, bereits in der Berliner Förderliste angekommen.

Der separate Modellbeitrag zur Basisreihe steht unter Linktour Alumi: L6e, 45 km/h und Deutschland-Start.

Beim Datum des Modellverzeichnisses gibt es allerdings eine kleine Auffälligkeit, die du nicht übersehen solltest: Das derzeit abrufbare PDF trägt im Dokumentkopf den Stand 30.04.2026, enthält aber neuere Modelle, die erst später hinzukamen. Die IBB weist selbst darauf hin, dass die Liste fortlaufend aktualisiert wird und dass für nicht gelistete Fahrzeuge eine Voranfrage möglich ist. Verlass dich deshalb nicht allein auf ein ausgedrucktes PDF aus einem älteren Downloadordner.

Fehlt dein Fahrzeug in der Liste, ist die richtige Reaktion nicht „dann geht es nicht“, sondern eine Voranfrage bei WELMO. Die Förderstelle schreibt ausdrücklich, dass sie die Förderfähigkeit prüft und die Liste gegebenenfalls ergänzt.

Der wichtigste Punkt: erst Antrag, dann Bestellung

Bei Förderprogrammen entsteht der größte Schaden oft nicht durch einen falschen Prozentsatz, sondern durch die Reihenfolge.

Die aktuelle WELMO-Richtlinie verlangt, dass mit der geförderten Maßnahme vor der Bestätigung des Antragseingangs noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn zählt nicht erst die Auslieferung. Bereits ein verbindlicher Kaufvertrag, eine Bestellung oder eine andere bindende Willenserklärung kann als Beginn gelten.

Für die Praxis bedeutet das:

Fahrzeug auswählen und Angebot einholen – Förderfähigkeit prüfen – Antrag einreichen – Eingangsbestätigung abwarten – erst danach verbindlich bestellen oder den Kaufvertrag unterschreiben.

Die Eingangsbestätigung ist noch keine Bewilligung. Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass daraus kein Anspruch auf Förderung entsteht und du bis zur Bewilligung auf eigenes Risiko handelst. Aber wenn du den Vertrag schon vorher schließt, kannst du bereits an einer formalen Grundvoraussetzung scheitern.

Gerade Händleraktionen mit kurzer Lieferzeit oder „sofort verfügbaren“ Fahrzeugen erzeugen hier Druck. Lass dich davon nicht dazu verleiten, die Reihenfolge umzudrehen.

Zwölf Monate sind die Mindestbindung

Für geförderte Fahrzeuge gilt grundsätzlich eine Mindestzulassungsdauer von zwölf Monaten. Wird das Fahrzeug vorher verkauft, außerhalb Berlins zugelassen oder die geförderte Nutzung aus anderen Gründen vorzeitig beendet, kann eine Rückzahlung erforderlich werden.

Die Richtlinie sieht Ausnahmen für bestimmte nicht von dir zu vertretende Fälle vor, beispielsweise Totalschaden oder Diebstahl. Darauf solltest du dich bei der Kaufplanung aber nicht verlassen. Willst du ein gefördertes Microcar nur für eine kurze Saison, ein zeitlich begrenztes Projekt oder einen schnellen Weiterverkauf anschaffen, musst du die Zweckbindung ernst nehmen.

Für Leasing gilt derselbe Grundgedanke: Vertragsdauer und Förderbindung müssen zusammenpassen.

WELMO kann mehr als nur das Fahrzeug fördern

Für einen Betrieb ist der Fahrzeugzuschuss oft nur ein Teil der Rechnung, denn WELMO enthält zusätzlich Module für Ladeinfrastruktur und Netzanschluss.

Für KMU auf betrieblichen Flächen nennt die Richtlinie bei Normalladeinfrastruktur bis 22 kW 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Bei Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW sind es ebenfalls 50 Prozent, mit einer deutlich höheren Obergrenze. Für Netzanschlüsse nennt die Richtlinie 50 Prozent bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen für Nieder- und Mittelspannung.

Bei typischen L6e-/L7e-Fahrzeugen ist eine aufwendige DC-Infrastruktur häufig nicht nötig, weil viele Microcars langsam an AC oder sogar an einer üblichen Steckdose laden. Trotzdem kann das Ladeinfrastrukturmodul für dich interessant sein, wenn du mehrere Elektrofahrzeuge bündelst oder deinen Standort systematisch elektrifizierst.

Eine Besonderheit ist die Kombination mit SolarPLUS. Die WELMO-Richtlinie enthält dafür eigene Regelungen, wenn ein geförderter Speicher beziehungsweise eine Photovoltaikanlage die Ladeinfrastruktur oder das geförderte Fahrzeug versorgt. Das ist kein pauschaler Doppelbonus, sondern eine konkrete Kombination mit Nachweispflichten, wobei umgekehrt auch Kumulierungsgrenzen gelten.

Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen darf WELMO nach der Richtlinie nicht mit der dort genannten Bundesförderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur kumuliert werden.

Warum alte Berlin-Seiten bei der Recherche irritieren können

WELMO ist ein gutes Beispiel dafür, dass selbst amtliche Webseiten unterschiedlich aktuell sein können. In Suchmaschinen taucht weiterhin eine ältere Berlin.de-Seite auf, die eine längst vergangene Antragsfrist nennt. Wer nur diesen Treffer liest, könnte zu dem Schluss kommen, das Programm sei beendet.

Maßgeblich für den aktuellen Stand sind deshalb die IBB-/IBB-Business-Team-Seiten und die aktuelle Förderrichtlinie, auf die du dich verlassen solltest, nicht auf ältere Suchtreffer. Die derzeitige Richtlinie trägt den Stand 09.12.2025 und gilt nach ihrem Abschnitt „Inkrafttreten“ bis zum 31.12.2027.

Das ist zugleich eine gute allgemeine Förderregel: Nicht das Suchergebnis mit dem bekanntesten Absender entscheidet, sondern die aktuell gültige Richtlinie und die aktuelle Antragsseite der zuständigen Bewilligungsstelle.

Ist WELMO die einzige L6e/L7e-Förderung in Deutschland?

Ein Blick auf die Programme aller 16 Bundesländer (Stand 26. September 2026) zeigt: Nur Berlin hat mit WELMO ein aktives Landesprogramm, das L6e/L7e-Leichtfahrzeuge ausdrücklich fördert.

Das ist bewusst enger formuliert als „nirgendwo sonst in Deutschland gibt es Geld“. Kommunale Programme können sich kurzfristig ändern, und es existiert kein vollständiges zentrales Register jeder kommunalen Einzelmaßnahme. Auch eine Stichprobe mehrerer Großstädte zeigt aktuell kein vergleichbares L6e/L7e-Kaufprogramm – trotzdem kann deine Kommune jederzeit eine neue Aktion starten.

Außerdem gibt es Vorteile, die keine Kaufprämie sind, sondern je nach deiner konkreten Zulassung und Fahrzeugkonstellation etwa Kraftfahrzeugsteuerregeln oder die THG-Quote umfassen. Verwechsle solche Instrumente nicht mit einem Zuschuss zum Kaufpreis.

Sitzt du außerhalb Berlins, solltest du deshalb in drei Ebenen suchen: Bund, Bundesland und Kommune – unser Überblick zur L7e-Förderung in Deutschland ordnet alle drei Ebenen ein. Und bei jeder Ebene gilt: Nur eine aktuelle Richtlinie oder eine zuständige Behördenseite macht aus einer Werbeaussage eine belastbare Fördermöglichkeit.

WELMO und die Bundes-E-Auto-Förderung 2026 sind zwei verschiedene Systeme

Die Bundesförderung 2026 richtet sich nach der veröffentlichten Richtlinie an private Haushalte und an neue Fahrzeuge der Klasse M1. WELMO richtet sich im hier relevanten Fahrzeugmodul an Berliner Unternehmen und Selbstständige und nimmt L2e/L5e/L6e/L7e ausdrücklich auf.

Ein L7e-Fahrzeug wird deshalb nicht dadurch bundesförderfähig, dass WELMO es fördert. Umgekehrt wird ein M1-Fahrzeug nicht automatisch WELMO-förderfähig, nur weil es unter die Bundesrichtlinie fällt. Förderprogramme prüfen ihre eigenen Fahrzeugklassen, Nutzergruppen und Bedingungen.

Ein interessantes Sonderbeispiel ist der ARI Bruni: Der Anbieter hat 2026 eine Umstufung von L7e auf M1 für bestimmte Fahrzeuge beschrieben, um die Bundesförderfähigkeit zu ermöglichen. Das ist aber keine allgemeine Methode für beliebige L7e-Fahrzeuge, denn entscheidend ist die tatsächlich genehmigte und eingetragene Fahrzeugklasse des konkreten Fahrzeugs. Die technischen und förderrechtlichen Hintergründe dazu stehen in unserem Beitrag ARI Bruni.

So bereitest du einen WELMO-Kauf praktisch vor

Vor einer Bestellung solltest du fünf Dokumente beziehungsweise Informationen auf dem Tisch haben: die aktuelle WELMO-Richtlinie, die aktuelle Förderseite der IBB, das konkrete Fahrzeugangebot, die Fahrzeugklasse beziehungsweise das CoC und die Bestätigung, dass dein geplantes Modell in der Förderliste steht oder durch die IBB vorab als förderfähig bestätigt wurde. Was CoC und weitere Fahrzeugpapiere bei E-Fahrzeugen im Detail regeln, erklärt unser Beitrag Fahrzeugpapiere bei E-Fahrzeugen.

Danach solltest du deinen betrieblichen Einsatz plausibel beschreiben, denn ein Berliner Handwerksbetrieb mit täglichen Servicefahrten hat einen anderen Anwendungsfall als ein Unternehmen, das das Fahrzeug überwiegend an einer Niederlassung außerhalb Berlins einsetzen will.

Erst wenn Förderlogik und Reihenfolge stimmen, solltest du den Vertrag verbindlich machen. Diese Vorbereitung dauert meist weniger lang als eine spätere Diskussion darüber, warum dein eigentlich förderfähiges Fahrzeug wegen eines zu frühen Kaufvertrags aus dem Verfahren fällt.

Welche Fahrzeugart passt überhaupt zu einem WELMO-Antrag?

Die Förderliste ist breit und umfasst nicht nur klassische zweisitzige Microcars, sondern auch kleine Nutzfahrzeuge und Sonderaufbauten. Für deinen Antrag ist es deshalb sinnvoll, zuerst deine betriebliche Aufgabe zu beschreiben und erst danach das Modell auszuwählen.

Ein Pflegedienst mit kurzen Stadtfahrten braucht andere Eigenschaften als ein Betrieb, der Werkzeug oder Ware transportiert. Bei einem L6e-Fahrzeug kann die 45-km/h-Grenze im dichten Stadtverkehr akzeptabel sein, bei längeren Verbindungen über schnellere Straßen aber zum Ausschlusskriterium werden. Ein L7e bietet typischerweise mehr Leistung und Geschwindigkeit, bringt aber andere Zulassungs-, Führerschein- und HU-Fragen mit. Einen ausführlichen Vergleich der Führerscheinklassen für beide Optionen liefert unser Beitrag L6e- und L7e-Fahrzeuge im Führerschein-Vergleich.

WELMO ersetzt diese technische Auswahl nicht. Das Programm sagt, welche Anschaffung förderfähig sein kann; es sagt nicht, ob ein bestimmtes Fahrzeug zu deinem Einsatzprofil passt. Deshalb sollte deine Förderentscheidung immer hinter der Nutzungsentscheidung stehen, weil ein ungeeignetes Fahrzeug durch einen Zuschuss nicht wirtschaftlich wird.

Für Güterfahrzeuge ist außerdem wichtig, die tatsächliche Unterklasse und den Aufbau aus dem CoC zu übernehmen. Marketingbegriffe wie „Cargo“, „Van“ oder „Transporter“ ersetzen keine L6e-BU-/L7e-CU-Einordnung. Änderst du später Sitzplätze, Aufbau oder Nutzung, kannst du die genehmigte Konfiguration verlassen. Deine Förderakte sollte deshalb auf genau das Fahrzeug Bezug nehmen, das du tatsächlich beschaffst und zulässt. Wie du ein echtes L7e-CU-Güterfahrzeug von einem reinen Marketingbegriff unterscheidest, zeigt unser Beitrag Güterfahrzeuge L6e-BU und L7e-CU.

Welche Unterlagen sollte ein Betrieb vor dem Antrag vorbereiten?

Die IBB nennt das elektronische Antragsverfahren als regulären Weg. Für deine praktische Vorbereitung lohnt sich eine kleine Förderakte, bevor du den Antrag öffnest. Darin sollten mindestens das aktuelle Angebot, die genaue Modellbezeichnung, die vorgesehene Fahrzeugklasse und eine kurze Beschreibung deines betrieblichen Einsatzes liegen.

Besonders hilfreich ist ein Angebot, das Fahrzeug und optionale Ausstattung sauber trennt, sodass du später leichter nachvollziehen kannst, welche Ausgaben förderfähig sind und welche nur zusätzlich bestellte Komfortmerkmale darstellen.

Steht dein Modell nicht eindeutig in der veröffentlichten Fahrzeugliste, solltest du deine Voranfrage dokumentieren. Eine E-Mail der Förderstelle zur Förderfähigkeit ist belastbarer als die Aussage „der Händler hat gesagt, das passt“.

Bei Leasing solltest du zusätzlich prüfen, wer Halter und wirtschaftlicher Vertragspartner ist, wie lange der Vertrag läuft und ob die Mindestzulassungsdauer eingehalten wird. Hast du mehrere Fahrzeuge, muss jedes davon eindeutig im Antrag zugeordnet werden können.

Und noch ein praktischer Punkt: Förderprogramme arbeiten mit dem Stand zum Zeitpunkt des Antrags. Änderst du später das Modell, die Batterieversion oder den Aufbau, kann das eine erneute Abstimmung notwendig machen. Gerade bei kleineren Importmarken ändern sich Variantenbezeichnungen schneller als bei großen Serienmodellen.

Was WELMO nicht übernimmt

Der Zuschuss macht nicht jede betriebliche Anschaffung automatisch förderfähig, denn WELMO ist kein allgemeiner Kostenerstatter für Mobilität. Private Nutzung, nicht antragsberechtigte Unternehmenskonstellationen oder ein bereits begonnenes Vorhaben können den Anspruch ausschließen.

Auch eine Fahrzeugliste ist keine Kaufempfehlung des Landes Berlin. Dass ein Modell förderfähig ist, sagt nichts über Servicequalität, Ersatzteilversorgung, reale Reichweite oder langfristige Marktpräsenz. Diese Fragen bleiben Teil der normalen Fahrzeugprüfung.

Das ist gerade bei L6e/L7e wichtig, weil der Markt aus etablierten europäischen Herstellern, Importeuren, jungen Marken und teilweise sehr kleinen Vertriebsstrukturen besteht. Förderfähigkeit und Kaufqualität sind zwei getrennte Prüfungen.

Rechenlogik ohne Preiswerbung

Die 30-Prozent-Regel lässt sich ohne konkrete Fahrzeugpreise verstehen. Solange 30 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 Euro bleiben, entspricht der Zuschuss dieser Quote. Sobald 30 Prozent rechnerisch über 5.000 Euro liegen würden, greift der Höchstbetrag. Wie sich Zuschuss, Kaufpreis und laufende Kosten insgesamt addieren, zeigt unser Beitrag Microcar-Kosten und TCO.

Für den Betrieb ist deshalb nicht der höchste denkbare Zuschuss die wichtigste Kennzahl, sondern der verbleibende Eigenanteil im Verhältnis zum realen Nutzen. Ein kleines Fahrzeug, das täglich zuverlässig ausgelastet wird, kann betriebswirtschaftlich sinnvoller sein als ein größeres Fahrzeug, nur weil dessen Anschaffung den Förderdeckel vollständig ausschöpft.

Auch hier sollte der Zuschuss erst nach der Einsatzrechnung kommen, denn Fördermittel reduzieren Investitionskosten, ersetzen aber keine Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Der Zuschuss ist kein Rabatt an der Kasse, sondern an Antragsteller, Standort, Fahrzeug, Nutzung, Fristen und Verfahrensschritte gebunden. Hast du das Fahrzeug bereits verbindlich bestellt, bevor dein Antragseingang bestätigt wurde, kannst du trotz passender Fahrzeugklasse zu spät sein – die Reihenfolge entscheidet. Für Berliner Betriebe kann sich dieser zusätzliche Schritt lohnen. Außerhalb Berlins bleibt WELMO dagegen genau das, was der Name sagt: ein Berliner Landesprogramm.

Häufige Fragen

Können Privatpersonen in Berlin WELMO für ein Microcar nutzen?

Für die hier behandelte L6e-/L7e-Fahrzeugförderung nein. WELMO richtet sich an antragsberechtigte Unternehmen und Selbstständige mit Berliner Bezug. Ein privater Wohnsitz in Berlin reicht nicht.

Wie viel Zuschuss gibt es für ein L6e- oder L7e-Fahrzeug?

WELMO nennt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Fahrzeug.

Gilt WELMO auch für Leasing?

Die Richtlinie umfasst bei den förderfähigen Fahrzeugen Erwerb und Leasing. Die konkrete Vertragsgestaltung muss aber zur Mindestzulassungs- und Zweckbindungsdauer passen.

Muss das Fahrzeug in Berlin gefahren werden?

Der Berliner Betriebsbezug ist wesentlich. Die Richtlinie verlangt Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin und beschränkt eine überwiegende Nutzung bei einer außerhalb Berlins gelegenen Tochter-Betriebsstätte. Für den konkreten Antrag sollte das tatsächliche Einsatzprofil nachvollziehbar sein.

Kann ich erst kaufen und danach WELMO beantragen?

Das ist gerade der kritische Fehler. Vor der Bestätigung des Antragseingangs darf mit der Maßnahme nicht begonnen worden sein. Ein verbindlicher Kaufvertrag oder eine Bestellung kann bereits als Vorhabenbeginn zählen.

Was passiert, wenn mein Modell nicht in der WELMO-Liste steht?

Die IBB Business Team GmbH bietet ausdrücklich eine Voranfrage an. Sie prüft dann die Förderfähigkeit und kann die Liste gegebenenfalls ergänzen.

Wie lange läuft WELMO?

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2027. Bewilligungen stehen trotzdem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die zentralen Aussagen dieses Beitrags stuetzen sich auf die folgenden Quellen. Jeder Themenblock laesst sich einzeln nachschlagen.

IBB — WELMO Programmseite

Investitionsbank Berlin, Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO). ibb.de. Stützt Zielgruppe, Fahrzeugklassen L2e/L5e/L6e/L7e, 30 %/max. 5.000 €, Antragssystem, 12-Monats-Haltedauer.

IBB Business Team — Zuschüsse Elektrofahrzeuge

ibb-business-team.de. Stützt die ausdrückliche L-Klassen-Zuordnung und Förderhöhe.

Förderrichtlinie WELMO, Stand 09.12.2025

PDF, ibb.de. Stützt Antragsberechtigte, Vorhabenbeginn erst nach Bestätigung des Antragseingangs, Förderhöhe, Ladeinfrastruktur, SolarPLUS, Mindestzulassungsdauer, Geltung bis 31.12.2027, Haushaltsvorbehalt.

Verzeichnis förderfähiger Klein- und Leichtfahrzeuge

PDF, ibb-business-team.de, Abruf 26.09.2026. Kopf weist „Stand 30.04.2026“ aus, enthält aber u. a. Linktour Alumi/Plus/Pro/Elite/Elite+; Liste wird laufend aktualisiert.

TL Redaktion tuning-lizenz.de – neutrale Einordnung zu Recht, Technik und Nutzung.

Dieser Beitrag ordnet Förderprogramme journalistisch ein und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 26. September 2026.

Ähnliche Beiträge