Welches Kältemittel hat mein Auto? R1234yf, R290 und R744 im Vergleich. KI-generiertes Symbolbild · redaktionell geprüft.

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Welches Kältemittel hat mein Auto? R1234yf, R290 und R744 im Vergleich

Die Werkstatt fragt vor jeder Klimaservice-Buchung nach dem Kältemittel, und viele Fahrer wissen darauf keine Antwort. Dabei entscheidet genau dieser eine Begriff, welches Gerät, welches Öl und welches Serviceverfahren für dein Auto überhaupt infrage kommen.

⏱ 11 Min. Lesezeit · Stand: September 2026

Kurz gesagt: In modernen Pkw-Klimaanlagen laufen heute vor allem drei unterschiedliche Stoffe nebeneinander. R1234yf ist seit 2017 der Standard in fast allen Neuwagen, schwer entflammbar eingestuft (A2L), mit einem Treibhauspotenzial von nur 4. R744, also Kohlendioxid, arbeitet mit deutlich höherem Systemdruck und läuft bei Mercedes in einzelnen S- und E-Klasse-Modellen. R290, also Propan, ist brennbar und bislang vor allem in Wärmepumpen unterwegs, nicht im klassischen Klimakreislauf des Innenraums. Welcher der drei Stoffe in deinem Auto läuft, steht auf einem Aufkleber im Motorraum, meist am Kühler oder in der Nähe des Kompressors. Ein Wechsel zwischen ihnen ist keine reine Füllmengenfrage, sondern betrifft Öl, Dichtungen, Verdichter und im Zweifel die Betriebserlaubnis.

Warum das Kältemittel im Auto überhaupt eine Rolle spielt

Die Klimaanlage kühlt nicht mehr richtig, ein Werkstatttermin steht an, und die erste Frage am Telefon lautet meistens nicht nach dem Fahrzeugmodell, sondern nach dem Kältemittel. Wer darauf nur mit Schulterzucken antwortet, ist damit nicht allein. Die meisten Fahrer kennen die Marke, den Hubraum und den letzten Reifendruck, aber nicht den Stoff, der im Kältekreislauf zirkuliert. Ähnlich unklar bleibt oft, warum Scheiben von innen beschlagen, obwohl beides an derselben Anlage hängt. Dabei entscheidet genau dieser Stoff, welche Werkstattausrüstung überhaupt passt, welches Öl nachgefüllt werden darf und welche Sicherheitsvorkehrungen beim Service gelten.

Der Grund für die Unsicherheit liegt in einem echten Umbruch. Jahrzehntelang lief praktisch jedes Auto mit demselben Stoff, zuletzt mit R134a. Seit einigen Jahren stehen mit R1234yf, R744 und R290 drei unterschiedliche Stoffe nebeneinander, mit unterschiedlichem Treibhauspotenzial, unterschiedlichem Systemdruck und unterschiedlichem Sicherheitskonzept. Dieser Beitrag trennt die drei Stoffe voneinander, ordnet ein, welches Auto typischerweise welchen davon führt, und zeigt, wo ein Eingriff am Kältekreislauf zur rechtlichen Frage wird.

Wie du herausfindest, welches Kältemittel dein Auto hat

Der zuverlässigste Weg führt unter die Motorhaube. Fast jedes Fahrzeug trägt dort einen Aufkleber mit der Kältemittelbezeichnung und der zulässigen Füllmenge, meist in der Nähe des Kompressors, des Kühlerfrontblechs oder auf der Unterseite der Motorhaube selbst. Steht dort „R1234yf“, handelt es sich um das seit 2017 in Europa übliche Standardkältemittel. Steht dort „R744″ oder ein CO2-Symbol, läuft die Anlage mit Kohlendioxid, aktuell vor allem bei einzelnen Mercedes-Modellen zu finden. Ein Hinweis auf „R290″ oder Propan betrifft in der Praxis fast nie den klassischen Innenraum-Klimakreislauf, sondern eher eine zusätzliche Wärmepumpenfunktion.

Wer den Aufkleber nicht findet oder ihm nicht traut, bekommt die Information auch aus der Werkstatt. Jedes moderne Klimaservice-Gerät liest das verwendete Kältemittel entweder direkt am Anschlussventil aus oder verlangt vor dem Anschließen eine eindeutige Angabe, weil die Anschlüsse für R1234yf, R744 und ältere Stoffe bewusst unterschiedlich genormt sind. Genau diese Normung verhindert im Alltag, dass ein Gerät versehentlich den falschen Stoff einfüllt.

R134a war der Vorgänger — warum die EU es aus Neuwagen verbannt hat

Bis weit in die 2010er-Jahre hinein war R134a das Standardkältemittel in praktisch jedem europäischen Pkw. Sein Treibhauspotenzial, das sogenannte GWP, liegt bei 1.430. Das bedeutet, ein Kilogramm freigesetztes R134a wirkt über hundert Jahre betrachtet wie 1.430 Kilogramm Kohlendioxid. Genau an diesem Wert setzt die EU-Richtlinie 2006/40/EG an, bekannt als MAC-Richtlinie für mobile Klimaanlagen. Sie begrenzt bei neuen Typgenehmigungen für Pkw-Klimaanlagen den Einsatz fluorierter Kältemittel mit hohem GWP.

Konkret durfte ab dem 1. Januar 2011 kein neu typgenehmigtes Fahrzeug mehr einen Stoff mit einem GWP über 150 erhalten, ab dem 1. Januar 2017 galt dieselbe Grenze für alle Neuwagen, unabhängig vom Typgenehmigungsdatum. R134a mit seinem GWP von 1.430 lag damit weit außerhalb des zulässigen Bereichs und musste aus neuen Fahrzeugen verschwinden. Für Bestandsfahrzeuge ändert sich dadurch nichts, ein älteres Auto mit R134a bleibt technisch unverändert zulässig und wird auch weiterhin mit R134a serviciert.

R1234yf: der Standard in den meisten heutigen Neuwagen

Als Ersatz für R134a hat sich in Europa fast durchgängig R1234yf durchgesetzt. Sein Treibhauspotenzial liegt bei nur 4, also weit unter der Grenze von 150 aus der MAC-Richtlinie. Möglich wird dieser niedrige Wert, weil sich R1234yf in der Atmosphäre binnen weniger Tage zersetzt, statt sich dort wie R134a über viele Jahre anzureichern. R1234yf, R290 und R744 haben dabei unterschiedliche thermodynamische und sicherheitstechnische Eigenschaften, und genau das erklärt, warum sie nicht beliebig austauschbar sind.

R1234yf trägt in der Sicherheitsklassifikation die Einstufung A2L, gemeint ist damit schwer entflammbar, nicht leicht entzündlich. In der Einführungsphase sorgte diese Restbrennbarkeit trotzdem für erhebliche Diskussionen in der Automobilbranche, weil bei einem Fahrzeugbrand nach einem Unfall neben dem Kältemittel selbst auch Zersetzungsprodukte wie Flusssäure entstehen können. Ein großer deutscher Hersteller verzichtete deshalb zunächst auf R1234yf und löste damit erheblichen Wirbel in der Branche aus, bevor er ab 2017 ebenfalls auf den neuen Standard umstellte, ergänzt um zusätzliche Schutzmaßnahmen im Motorraum. Die große Mehrheit der europäischen Hersteller entschied sich von Anfang an für R1234yf als Standardlösung. Nur wenige Modelle gingen einen anderen Weg und setzen stattdessen auf Kohlendioxid.

R744: Kohlendioxid als Kältemittel mit hohem Systemdruck

R744 arbeitet typischerweise auf einem deutlich anderen Druckniveau als HFO- oder HC-Systeme wie R1234yf und R290. Während R1234yf-Anlagen auf der Hochdruckseite mit rund 10 bis 20 Bar auskommen, steigt der Druck bei R744 im Hochsommer auf über 100 Bar. Diese Größenordnung verlangt spürbar robustere Bauteile, dichtere Verbindungen und eine eigene, für dieses Druckniveau ausgelegte Werkstattausrüstung. Genau deshalb kann eine gewöhnliche R1234yf-Klimaservicestation eine R744-Anlage weder befüllen noch entleeren.

Der Vorteil von R744 liegt beim Treibhauspotenzial: Kohlendioxid definiert den GWP-Maßstab selbst und trägt den Referenzwert 1. Ein größerer Automobilhersteller hat CO2-Klimaanlagen seit Herbst 2016 in der S-Klasse eingeführt, zunächst im S 400 Coupé, später mit der Modellpflege auch in den Varianten S 350 d, S 400 d und S 560. Ab Mitte 2017 stand die Technik zusätzlich in der E-Klasse zur Verfügung. Eine breite Ausweitung auf weitere Baureihen ist bislang nicht erfolgt, R744 bleibt damit eine Nischenlösung für ausgewählte Modelle statt ein zweiter Marktstandard neben R1234yf.

R290: brennbares Propan, bislang vor allem in der Wärmepumpe

R290 ist brennbar und verlangt eine dafür ausgelegte Systemarchitektur. In der Sicherheitsklassifikation steht Propan als A3, deutlich entflammbar, eine Stufe strenger als das nur schwer entflammbare R1234yf. Genau dieser Umstand erklärt, warum R290 im klassischen Innenraum-Kältekreislauf bislang kaum eine Rolle spielt: Eine Leckage im Fahrgastraum wäre bei einem klar brennbaren Gas ein anderes Risiko als bei R1234yf oder dem nicht brennbaren R744.

Sein Treibhauspotenzial ist mit einem GWP von 3 fast so niedrig wie das von R1234yf, und genau deshalb bleibt Propan technisch attraktiv. Bosch zeigt R290 im eigenen Portfolio 2026 als zukünftige Option für Wärmepumpeneinheiten. Eine solche Wärmepumpe sitzt bei Elektroautos meist außerhalb des Innenraums im Thermomanagement-System für Batterie und Antrieb und übernimmt dort Heiz- und Kühlaufgaben, getrennt vom klassischen Kältekreislauf für die Fahrgastraum-Klimatisierung.

Wie eng diese Wärmepumpenfunktion wiederum mit der Batterietemperatur beim Laden zusammenhängt, zeigt ein eigener Beitrag. Eine hermetisch gekapselte Bauweise mit zusätzlicher Sicherheitstechnik macht den Einsatz von Propan in diesem abgegrenzten Bereich vertretbar, ohne dass gleich der gesamte Innenraumkreislauf auf einen brennbaren Stoff umgestellt werden müsste.

Die drei Kältemittel im Vergleich

Nebeneinander gestellt, wird der Unterschied zwischen den drei Stoffen deutlich greifbarer. Keiner der drei ist in jeder Hinsicht überlegen, jedes bringt einen eigenen Kompromiss aus Treibhauspotenzial, Sicherheitsklasse und Verbreitung mit.

Kältemittel GWP Sicherheitsklasse Verbreitung im Pkw
R134a 1.430 nicht brennbar (A1) Vorgänger, seit 2017 nicht mehr für Neuwagen zulässig
R1234yf 4 schwer entflammbar (A2L) Standard in den meisten heutigen Neuwagen
R744 (CO2) 1 nicht brennbar vereinzelt in Mercedes S- und E-Klasse-Modellen
R290 (Propan) 3 brennbar (A3) bislang vor allem in Wärmepumpeneinheiten

Auffällig ist, dass alle drei Nachfolger von R134a ein GWP im einstelligen Bereich erreichen, aber auf sehr unterschiedliche Weise mit den Risiken umgehen, die daraus entstehen. R1234yf setzt auf eine nur schwer entflammbare Einstufung mit angepasstem Sicherheitskonzept, R744 auf hohen Druck bei völliger Nichtbrennbarkeit, und R290 auf eine deutlich erkennbare Brennbarkeit, die bislang vor allem durch räumliche Trennung vom Innenraum beherrscht wird.

Warum ein Kältemittelwechsel keine reine Füllmengenfrage ist

Ein Retrofit auf ein anderes Kältemittel ist keine reine Füllmengenfrage. Wer glaubt, es reiche, den alten Stoff abzusaugen und stattdessen einen anderen einzufüllen, unterschätzt, wie eng die Bauteile eines Kältekreislaufs auf genau einen Stoff abgestimmt sind. Ein für R1234yf ausgelegter Verdichter verträgt sich nicht automatisch mit dem Öl, das ein R744-System benötigt, und die Dichtungsmaterialien reagieren je nach Stoff unterschiedlich auf Druck und Temperatur.

Dazu kommt der Druckunterschied. Ein System, das für Drücke von wenigen Bar ausgelegt ist, hält den mehrfach höheren Betriebsdruck eines R744-Kreislaufs schlicht nicht aus, selbst wenn sich Anschlüsse notdürftig adaptieren ließen. Umgekehrt bringt ein CO2-taugliches System für R1234yf keinen Vorteil, weil die gesamte Auslegung auf den viel höheren Druck ausgerichtet ist. Ein Retrofit zwischen diesen drei Kältemitteln bedeutet deshalb praktisch immer den Tausch mehrerer Komponenten, nicht nur des Kältemittels selbst.

Kältemittel, Öl, Dichtungen und Verdichter als abgestimmtes System

Kältemitteltyp, Öl, Dichtungen, Verdichter und Serviceverfahren bilden ein abgestimmtes System. Das Öl transportiert nicht nur Schmierstoff durch den Kreislauf, es muss sich auch chemisch mit dem jeweiligen Stoff vertragen. R1234yf-Anlagen laufen meist mit PAG-Öl, während andere Stoffe andere Ölklassen verlangen. Wird das falsche Öl eingesetzt, drohen im schlechtesten Fall Ablagerungen, ein verschlechterter Wärmeübergang oder ein vorzeitiger Verschleiß am Verdichter.

Dieselbe Logik gilt für Dichtungen. Manche Elastomere quellen unter bestimmten Kältemitteln auf oder verhärten, was schleichende Undichtigkeiten begünstigt, die sich erst Monate später als schwindende Kälteleistung bemerkbar machen. Welcher O-Ring-Werkstoff zu welchem Medium passt, ist dabei nur eine von drei Prüfebenen – Größe, Material und Nut gehören getrennt geprüft. Der Verdichter selbst ist ebenfalls kältemittelspezifisch ausgelegt, von der Baugröße bis zur Ventilsteuerung – auch ein elektrisch angetriebener Verdichter, wie er zunehmend im 48-Volt-Bordnetz läuft, ist an genau diese Auslegung gebunden. Wer nur ein Bauteil austauscht, ohne das Gesamtsystem zu betrachten, riskiert am Ende ein Fahrzeug, das zwar kühlt, aber mit spürbar geringerer Effizienz oder verkürzter Lebensdauer der Komponenten.

Warum Lecksuche und Befüllung in die Werkstatt gehören

Lecksuche und Befüllung gehören in qualifizierte Hände, dieser Beitrag liefert bewusst keine Öffnungs- oder Befüllanleitung. Der Grund liegt in der Kombination aus Druck, Chemie und, je nach Stoff, Brennbarkeit. Ein R744-System steht unter einem Vielfachen des Drucks eines klassischen R134a-Kreislaufs, und ein unsachgemäßes Öffnen kann Bauteile mit erheblicher Wucht bewegen. Bei R290 kommt die Entflammbarkeit hinzu, ein unkontrolliertes Entweichen in einer schlecht belüfteten Umgebung ist dort ein echtes Sicherheitsrisiko – dieselbe Vorsicht bei Gas, Druck und Temperatur gilt beim Erkennen einer thermischen Durchgehreaktion in der Antriebsbatterie, auch wenn dort ein anderer Stoff betroffen ist.

Auch rechtlich ist der Umgang mit diesen Stoffen nicht beliebig. Für fluorierte Kältemittel wie R1234yf gelten Sachkunde- und Zertifizierungspflichten für das Personal, das an Klimaanlagen mit solchen Gasen arbeitet. Eine Werkstatt hält dafür nicht nur das passende Servicegerät vor, sondern auch geschultes Personal, das Rückgewinnung, Dichtheitsprüfung und Neubefüllung fachgerecht dokumentiert. Genau diese Dokumentation ist im Zweifel auch der Nachweis, dass die Klimaanlage nach dem Service wieder dem freigegebenen Zustand entspricht.

Die F-Gas-Verordnung: mehr als nur die Typgenehmigung

Die F-Gas-Verordnung 2024/573 enthält zusätzliche Regeln zu Verwendung, Wartung und Ausbildung, die nicht mit der Pkw-Typgenehmigung identisch sind. Während die MAC-Richtlinie 2006/40/EG festlegt, welcher Stoff in einem neuen Fahrzeugtyp überhaupt verbaut werden darf, regelt die F-Gas-Verordnung, wer mit fluorierten Kältemitteln wie R1234yf arbeiten darf und welche Nachweispflichten dabei gelten. Beide Rechtstexte greifen ineinander, sind aber keine austauschbaren Fundstellen für dieselbe Frage.

Ein Punkt wird dabei häufig übersehen: R744 und R290 sind keine fluorierten Treibhausgase, sondern natürliche Kältemittel. Die speziellen F-Gas-Zertifizierungspflichten für den Umgang mit fluorierten Stoffen greifen bei ihnen deshalb nicht in derselben Form, wohl aber andere Sicherheitsanforderungen, etwa zum Umgang mit Hochdrucksystemen oder mit brennbaren Gasen. Stationäre F-Gas-Regeln ungeprüft auf jeden Kältemitteltyp im Pkw zu übertragen, führt deshalb schnell in die falsche Richtung, weil nicht jede Regel für jeden der drei Stoffe in gleicher Weise gilt.

Wenn ein Eingriff am Kältemittelkreislauf zum Umbau wird

Solange am Kältekreislauf im Rahmen des vorgesehenen Serviceverfahrens gearbeitet wird, bleibt das ein normaler Wartungsvorgang. Anders sieht es aus, sobald ein Fahrzeug auf einen anderen Stoff umgerüstet wird, als es die Typgenehmigung vorsieht, oder wenn ein Bauteil gegen eines mit abweichender Auslegung getauscht wird. Weil die MAC-Richtlinie das zulässige Kältemittel an die Typgenehmigung der Klimaanlage koppelt, berührt ein solcher Wechsel unter Umständen genau die Fahrzeugart, die in der Betriebserlaubnis festgehalten ist, wie die allgemeine Einordnung zu legalem Auto-Tuning für Umbauten grundsätzlich beschreibt.

Umbauten am eigenen Fahrzeug. Ob ein Umbau auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf, entscheidet der Genehmigungszustand des Fahrzeugs — die Genehmigung des Teils, der Einbau nach ihren Auflagen und, wo nötig, die Abnahme durch eine dafür zuständige Stelle. Solange diese Kette nicht vollständig ist, gehört der Umbau auf Privatgelände, Testflächen und in nicht öffentliche Bereiche – wie diese Kette im Einzelfall aussieht, zeigt der Beitrag zum Erlöschen der Betriebserlaubnis ausführlicher.

Das betrifft in der Praxis vor allem selbst vorgenommene Umrüstungen außerhalb des Herstellervorgesehenen Verfahrens, etwa der Versuch, ein R1234yf-System eigenmächtig auf einen anderen Stoff umzustellen. Ein Fachbetrieb, der eine Klimaanlage prüft, die nicht mehr richtig kühlt, arbeitet dagegen innerhalb des freigegebenen Systems und löst damit keine dieser Fragen aus. Die Grenze verläuft also nicht bei jedem Werkstattbesuch, sondern erst dort, wo Kältemittel, Öl oder Kernbauteile gegen eine vom Hersteller nicht vorgesehene Kombination getauscht werden.

Merksatz: R1234yf ist der Standard in den meisten heutigen Neuwagen, mit niedrigem Treibhauspotenzial und einer nur schwer entflammbaren Einstufung (A2L). R744 fährt bei einzelnen Mercedes-Modellen mit deutlich höherem Systemdruck und ganz ohne Brennbarkeit. R290 bleibt bislang vor allem der Wärmepumpe vorbehalten, weil seine Brennbarkeit eine eigene, hermetisch gekapselte Systemarchitektur verlangt. Welches Kältemittel ein Auto hat, steht auf dem Aufkleber im Motorraum, und ein Wechsel zwischen den drei Stoffen ist wegen Öl, Dichtungen und Verdichter nie eine reine Füllmengenfrage. Lecksuche und Befüllung gehören deshalb in die Werkstatt, und ein Umbau außerhalb des freigegebenen Systems gehört zuerst auf Privatgelände, bis die Genehmigungskette steht.

Häufige Fragen

Welches Kältemittel hat mein Auto?

Am zuverlässigsten steht das auf einem Aufkleber im Motorraum, meist in der Nähe des Kompressors oder des Kühlerfrontblechs. Bei den meisten Neuwagen ab 2017 steht dort R1234yf, bei einzelnen Mercedes-Modellen R744 beziehungsweise CO2. Auch jede Klimaservice-Werkstatt kann das verwendete Kältemittel am Anschluss zuverlässig bestimmen.

Was bedeutet der GWP-Wert bei Kältemitteln?

GWP steht für Global Warming Potential, also Treibhauspotenzial. Der Wert zeigt, wie stark ein Kilogramm des Stoffs über hundert Jahre betrachtet im Vergleich zu einem Kilogramm Kohlendioxid zur Erwärmung beiträgt. R134a liegt bei 1.430, R1234yf bei 4, R290 bei 3, und R744 definiert mit 1 den Referenzwert selbst.

Warum wurde R134a in Neuwagen verboten?

Die EU-Richtlinie 2006/40/EG begrenzt seit 2011 für neue Typgenehmigungen und seit 2017 für alle Neuwagen das zulässige Treibhauspotenzial von Kältemitteln in Pkw-Klimaanlagen auf einen GWP unter 150. R134a mit einem GWP von 1.430 lag weit darüber und durfte deshalb nicht mehr in neu typgenehmigten oder neu zugelassenen Fahrzeugen verbaut werden.

Ist R1234yf gefährlich, weil es brennbar ist?

R1234yf gilt in der Sicherheitsklassifikation als A2L, also schwer entflammbar und nicht leicht entzündlich, eine deutlich niedrigere Einstufung als bei klar brennbaren Gasen wie Propan. Fahrzeughersteller haben ihre Systeme für dieses Sicherheitsprofil ausgelegt, mit entsprechenden Schutzmaßnahmen im Motorraum. Ein normaler Fahrbetrieb oder ein fachgerechter Werkstattservice stellt damit kein ungewöhnliches Risiko dar.

Welche Autos fahren mit R744 (CO2) als Kältemittel?

Ein größerer Automobilhersteller nutzt CO2-Klimaanlagen seit Herbst 2016 in einzelnen S-Klasse-Modellen, später auch in Varianten der E-Klasse. Eine breite Ausweitung auf viele weitere Baureihen ist bislang nicht erfolgt. R744 bleibt damit eine Lösung für ausgewählte Modelle, nicht der zweite Marktstandard neben R1234yf.

Kann ich das Kältemittel meines Autos selbst nachfüllen?

Dieser Beitrag liefert bewusst keine Öffnungs- oder Befüllanleitung. Der Umgang mit fluorierten Kältemitteln unterliegt Sachkunde- und Zertifizierungspflichten, und der Systemdruck sowie, je nach Stoff, die Brennbarkeit machen einen fachgerechten Umgang notwendig. Lecksuche und Befüllung gehören deshalb in eine dafür ausgestattete Werkstatt.

Darf ich das Kältemittel meines Autos einfach auf ein anderes umstellen?

Technisch bedeutet ein Wechsel fast immer den Tausch mehrerer Bauteile, nicht nur des Kältemittels selbst, weil Öl, Dichtungen und Verdichter aufeinander abgestimmt sind. Rechtlich hängt es vom Genehmigungszustand des Fahrzeugs ab, ob ein solcher Umbau auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. Solange die Genehmigungskette nicht vollständig ist, gehört der Umbau auf Privatgelände.

Was hat die F-Gas-Verordnung mit meinem Auto zu tun?

Die F-Gas-Verordnung regelt Verwendung, Wartung und die nötige Ausbildung für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln wie R1234yf, zusätzlich zur Typgenehmigung nach der MAC-Richtlinie. Für R744 und R290 als natürliche, nicht fluorierte Kältemittel greifen diese speziellen Zertifizierungspflichten nicht in derselben Form, dafür aber andere Sicherheitsanforderungen zu Druck oder Brennbarkeit.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die Fundstellen stehen hier gebündelt, damit der Fließtext ohne Paragrafenketten auskommt. Das Normzitat zu § 19 StVZO ist zeichengenau gegen die amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de geprüft, abgerufen am 19.09.2026. Die EU-Rechtstexte sind über EUR-Lex verlinkt. GWP-Werte und technische Herstellerangaben stammen aus mehreren unabhängig recherchierten Fachquellen mit übereinstimmenden Größenordnungen, im Klartext genannt statt verlinkt, wie es die Projektregeln für nicht amtliche Quellen seit dem 7. September 2026 vorsehen.

Die Betriebserlaubnis bei einem Eingriff am Kältemittelkreislauf — § 19 StVZO
  • § 19 StVZO, amtliche Überschrift „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“. Abgerufen und zeichengenau geprüft am 19.09.2026.
  • Absatz 2 Satz 2, wörtlich: „Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Ein eigenmächtiger Wechsel des Kältemittels oder der Tausch von Kernbauteilen des Kältekreislaufs kann die genehmigte Auslegung der Klimaanlage berühren; ob das im Einzelfall zutrifft, entscheidet die zuständige Stelle, nicht dieser Beitrag.
  • Absatz 2, Softwareänderungen-Satz, wörtlich: „Für Softwareänderungen von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sind zusätzlich die hierzu amtlich bekannt gemachten Vorschriften zur Durchführung sowie der Stand der Technik zu beachten. Softwareänderungen nicht genehmigungspflichtiger Erweiterungen sind hiervon nicht betroffen.“
  • Absatz 3 Satz 1, wörtlich mit allen Nummern: „Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen 1. für diese Teile a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder 2. für diese Teile a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder 3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder 4. (weggefallen)“ Ein genehmigtes Bauteil schützt die Betriebserlaubnis also nur, solange auch seine Einschränkungen und Einbauanweisungen eingehalten werden.
  • Absatz 3 Satz 2, wörtlich: „Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.“
  • Dieser Beitrag trifft keine Aussage dazu, ob ein bestimmter Kältemittelwechsel oder ein bestimmtes Bauteil im Einzelfall unter Absatz 2 fällt oder von Absatz 3 gedeckt ist. Eingeordnet wird nur, dass diese Prüfung nötig wird, sobald Kältemittel oder Kernbauteile gegen eine vom Hersteller nicht vorgesehene Kombination getauscht werden.
EU-Recht zu Kältemitteln in Pkw-Klimaanlagen
  • Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, sogenannte MAC-Richtlinie. Regelt die Typgenehmigung von Fahrzeug-Klimaanlagen und begrenzt für Pkw das zulässige Treibhauspotenzial von Kältemitteln auf einen GWP unter 150, seit dem 1. Januar 2011 für neue Typgenehmigungen und seit dem 1. Januar 2017 für alle Neuwagen. Abgerufen am 19.09.2026.
  • Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, F-Gas-Verordnung. Enthält eigenständige Regeln zu Verwendung, Wartung, Rückgewinnung und Ausbildung für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln wie R1234yf, unabhängig von der fahrzeugbezogenen Typgenehmigung nach der MAC-Richtlinie. Abgerufen am 19.09.2026.
  • Beide Rechtstexte beantworten unterschiedliche Fragen: Die MAC-Richtlinie entscheidet, welches Kältemittel ein neuer Fahrzeugtyp führen darf, die F-Gas-Verordnung, wer mit fluorierten Kältemitteln arbeiten darf und wie dieser Umgang dokumentiert werden muss. R744 und R290 fallen als natürliche Kältemittel nicht unter die F-Gas-Verordnung im selben Sinn wie R1234yf.
GWP-Werte, technische Angaben und ihre Herkunft
  • kfz-dietrich.com, Fachbeitrag „R1234yf vs. R134a: Kältemittel-Vergleich Klimaanlage“, abgerufen und gegengelesen am 19.09.2026: GWP-Werte R134a 1.430 und R1234yf 4, Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar, nicht leicht entzündlich), Geltungsdaten der MAC-Richtlinie (2011 neue Typgenehmigungen, 2017 alle Neuwagen), Hochdruck-Sollwerte 12 bis 18 Bar bei R134a und R1234yf. Nicht auf der Liste erlaubter externer Linkziele, deshalb im Klartext genannt.
  • mein-autolexikon.de, Lexikoneintrag „Kältemittel“, abgerufen und gegengelesen am 19.09.2026: GWP-Werte R1234yf 4 und R744 1, GWP-Schwelle 150 der MAC-Richtlinie. Im Klartext genannt, nicht verlinkt.
  • amz.de, Fachbeitrag „R744 – neues Kältemittel stellt Aftermarket vor Herausforderungen“, abgerufen und gegengelesen am 19.09.2026: Hochdruckwerte rund 10 bis 20 Bar bei R1234yf gegenüber über 100 Bar bei R744 im Hochsommer. Im Klartext genannt, nicht verlinkt.
  • auto-motor-und-sport.de, Meldung „Mercedes: CO2-Klimaanlage für S- und E-Klasse“, abgerufen und gegengelesen am 19.09.2026: Serieneinführung der R744-Klimaanlage im S 400 Coupé ab Oktober 2016, Erweiterung auf S 350d, S 400d und S 560 mit der Modellpflege, Einsatz in der E-Klasse ab Mitte 2017 in Verbindung mit dem Vierzylinder-Diesel OM 654. Im Klartext genannt, nicht verlinkt.
  • Bosch Mobility, Produktseite zu Wärmepumpeneinheiten mit Propan als Kältemittel, abgerufen und gegengelesen am 19.09.2026, lokal archiviert unter reports/A07_2026-09-19/00_quellen/HERSTELLERBELEGE/bosch-mobility_2026-09-19/waermepumpeneinheit.html: Propan (R290) als vom Hersteller für 2026 gezeigte Option für künftige Wärmepumpenanwendungen, nicht als Ersatz für den klassischen R1234yf-Innenraumkreislauf. Im Klartext genannt, nicht verlinkt, wie es die Projektregeln für Herstellerquellen seit dem 7. September 2026 vorsehen.
Was hier bewusst fehlt
  • Eine Öffnungs-, Befüll- oder Umrüstanleitung für den Kältekreislauf: Das ist Aufgabe einer zertifizierten Werkstatt und nicht Gegenstand dieses Beitrags.
  • Eine Aussage, ob ein bestimmter Kältemittelwechsel im Einzelfall unter § 19 Absatz 2 oder Absatz 3 StVZO fällt: Das entscheidet die zuständige Stelle anhand des konkreten Fahrzeugs.
  • Der technische Mechanismus des Kältekreislaufs selbst, also Hochdruck- und Niederdruckseite, Verdichterfunktion und Expansionsventil: Das ist Thema eines anderen Beitrags dieser Seite und wird hier bewusst nicht wiederholt.
  • Preise, Produktnamen einzelner Servicegeräte und Firmwareangaben: keiner dieser Punkte ist Gegenstand dieses Beitrags.

TL Redaktion tuning-lizenz.de – neutrale Einordnung zu Recht, Technik und Nutzung.

Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: September 2026).

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