E-Mountainbike mit kompaktem Mittelmotor auf einem Berggrat bei Sonnenaufgang. KI-generiertes Symbolbild.

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TQ HPR50 Tuning: App, Module und Folgen – auch für den HPR60

TQ nennt die eigene Abstimmung in der App bereits Motor Tuning – und am Markt gibt es daneben vier Module, die die 25-km/h-Grenze der HPR-Antriebe aufheben. Was beides unterscheidet und welche Folgen ein Eingriff für Klasse, Garantie und Versicherung hat.

⏱ 13 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt: TQ baut mit dem HPR40, HPR50 und HPR60 besonders leichte Mittelmotoren für Pedelecs, und die eigene TQ-App stellt darin bereits ein als Motor Tuning bezeichnetes Feintuning für Leistungsabgabe und Unterstützungsgeschwindigkeit bereit – offiziell und innerhalb der werkseitigen 25-km/h-Grenze. Wer darüber hinaus will, findet am Markt vier Drittanbieter-Module: SpeedBox 3.1 und das sensorbasierte MBIQ-P passen nach Anbieterangabe auf alle drei Antriebe, bikespeed-RS nur auf den HPR50 und den HPR60, PearTune MSO 4.0 ausschließlich auf den HPR50. Hebt eines davon die 25-km/h-Abregelung auf, verliert das Rad die Pedelec-Eigenschaft nach § 1 Abs. 3 StVG und wird je nach erreichter Geschwindigkeit zum versicherungspflichtigen Kleinkraftrad oder Kraftrad. Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Privatgelände allein reicht nicht: Je nach Fahrzeug- und Versicherungseinordnung kommt nur ein tatsächlich nichtöffentlicher, wirksam abgegrenzter Bereich in Betracht.

Der HPR50 wiegt knapp 1,85 Kilogramm und schafft trotzdem 50 Newtonmeter Drehmoment – TQ hat das System bewusst so gebaut, dass es sich im Rahmen versteckt und sich fast wie ein normales Fahrrad fährt. Wer trotzdem nach TQ HPR50 Tuning oder TQ HPR60 Tuning sucht, landet fast ausschließlich bei Shops und Modulanbietern. Eine unabhängige Einordnung, was die Hersteller-App tatsächlich einstellt, was die Module am Markt dazu tun und welche Folgen beides hat, fehlt bislang. Genau die liefern wir hier.

TQ HPR50 Tuning und der Stand beim HPR60

TQ ist kein Tuninganbieter, sondern ein deutscher Zulieferer, der die Mittelmotoren HPR40, HPR50 und HPR60 für sportliche E-Bikes baut, von Trek und Scott bis Bergamont und Simplon. Serienmäßig ist bei 25 km/h Schluss, denn alle drei Antriebe sitzen in gewöhnlichen Pedelecs, nicht in S-Pedelecs. Die eigene TQ-App nennt ihr Feintuning ausdrücklich Motor Tuning, und genau dieser Begriff sorgt in Suchmaschinen für Verwechslung mit dem, was Drittanbieter anbieten.

Wer nach TQ HPR60 Tuning sucht, bekommt praktisch ausschließlich Shopangebote zu sehen: Chips, Module und Sensorlösungen, die die 25-km/h-Grenze aufheben. Eine Seite, die Werksfunktion und Drittanbieter-Tuning trennt und sagt, was die vier am Markt verfügbaren Lösungen unterscheidet, taucht in der Ergebnisliste nicht auf. Das ist die Lücke, die dieser Beitrag schließt.

Für die Einordnung zählt vor allem eines: Ob ein Eingriff die Pedelec-Eigenschaft des Rads berührt, hängt nicht am Namen eines Features, sondern an seiner Funktion. Die TQ-App bleibt innerhalb der Werksgrenze, ein Modul hebt sie auf. Dieser Unterschied zieht sich durch den ganzen Beitrag.

Was die TQ-App unter Motor Tuning wirklich einstellt

In der TQ E-Bike App gibt es einen eigenen Bereich mit dem Namen Motor Tuning, und laut Hersteller lässt sich darin der Motor „in jedem Fahrmodus genau so abstimmen“, wie du es willst – von der Pedalrückmeldung im Mid-Modus über die Unterstützung im High-Modus bis zu einer individuell einstellbaren Unterstützungsgeschwindigkeit. Das klingt nach genau dem, was ein Tuningmodul verspricht, ist aber eine andere Funktion: TQ beschreibt damit die Abstimmung der Kraftentfaltung innerhalb der Fahrmodi, nicht das Aufheben der 25-km/h-Grenze.

Ein älterer Versionshinweis von TQ aus dem März 2024 macht die Richtung deutlich: Dort steht ausdrücklich eine Reduzierung der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit pro Fahrmodus durch die Kundschaft in der App – also ein Herabsetzen, kein Anheben. Eine Obergrenze, bis zu der sich dieser Wert einstellen lässt, nennt TQ in den aktuellen Herstellerangaben nicht. Dass sich damit die serienmäßige 25-km/h-Abregelung überschreiten ließe, beschreibt keine der geprüften TQ-Quellen.

Diese Trennung ist kein Sonderfall bei TQ. Auch andere Hersteller stellen offizielle Fahrmodi und Feinabstimmungen bereit, die innerhalb der gesetzlichen Grenze bleiben – wie bei Boost-Modi anderer Systeme sichtbar wird, ist eine Werksfunktion noch kein Tuning, selbst wenn sie so beworben wird. Nur wer die 25-km/h-Grenze selbst verschiebt, tunt im Sinne dieses Beitrags.

HPR40, HPR50, HPR60: drei Antriebe im Vergleich

Die drei Systeme unterscheiden sich vor allem in Drehmoment und Gewicht, nicht im Grundprinzip. Der HPR40 ist für Rennräder gedacht und liefert 40 Newtonmeter bei 1.170 Gramm, der HPR50 bringt 50 Newtonmeter auf die Waage von 1.850 Gramm, und der HPR60 toppt beide mit 60 Newtonmetern bei 1.924 Gramm. Alle drei arbeiten nach TQ-Angabe mit der patentierten Harmonic-Pin-Ring-Technologie, einem besonders kompakten Getriebe.

Herstellerangabe HPR40 HPR50 HPR60
Drehmoment 40 Nm 50 Nm 60 Nm
Unterstützung 100 % 200 % 200 %
Leistung 200 W 300 W 350 W
Gewicht Antrieb 1.170 g 1.850 g 1.924 g

Die Wattangaben verdienen einen zweiten Blick. TQ nennt sie schlicht als „Leistung“, ohne zu sagen, ob damit Spitzen- oder Nenndauerleistung gemeint ist. Für die rechtliche Einordnung als Pedelec ist das aber nicht entscheidend: Das Gesetz verlangt eine Nenndauerleistung von höchstens 0,25 Kilowatt, doch ein Antrieb mit einer höheren Leistungsangabe bleibt trotzdem ein Pedelec, solange die anderen Merkmale erhalten bleiben – vor allem die progressive Abregelung bei 25 km/h. Entscheidend ist, wie Nenn- und Spitzenleistung bei E-Antrieben überhaupt definiert sind – die beworbene Wattzahl allein sagt darüber wenig.

Alle drei Antriebe sitzen serienmäßig in gewöhnlichen Pedelecs, nicht in S-Pedelecs mit 45 km/h Werkstempo. Das ist für die spätere Rechtsfrage wichtig, weil sich daraus ergibt, welche Norm überhaupt greift.

Winterbetrieb: Temperaturgrenzen für HPR50 und HPR60

Für den HPR50 und den HPR60 nennt TQ in den offiziellen Bedienungsanleitungen feste Temperaturgrenzen, und sie fallen laut Hersteller für beide Antriebe identisch aus – TQ unterscheidet an dieser Stelle nicht nach Modell. Betrieb ist laut Akku- und Antriebseinheit-Handbuch zwischen −5 °C und 40 °C vorgesehen, unabhängig davon, ob ein Tuningmodul verbaut ist oder nicht. Diese Grenze gilt für die reine Fahrfunktion; ein Modul ändert an den Herstellervorgaben zur Betriebstemperatur nichts. Wie sich Kälte auf einen Lithium-Ionen-Akku grundsätzlich auswirkt, unabhängig vom Antriebssystem, ordnet der Ratgeber zum E-Bike-Akku im Winter ein.

Enger gefasst ist der Ladebereich: TQ erlaubt das Laden laut Akku-Handbuch nur zwischen 0 °C und 40 °C, und auch das zugehörige Ladegerät trägt dieselbe Grenze – bei TQ stimmen Akku, Antrieb und Ladegerät damit überein, während andere Hersteller hier teils abweichende Werte je Bauteil angeben. Außerhalb dieser Spanne startet der Ladevorgang nach Herstellerangabe gar nicht erst. Für die Lagerung nennt TQ 0 bis 40 °C als zulässige Spanne, empfiehlt für längere Standzeiten über den Winter aber ausdrücklich 10 bis 20 °C.

Was dahintersteckt – warum Kälte beim Fahren nur vorübergehend Leistung kostet, während Laden unter dem Gefrierpunkt einen Lithium-Ionen-Akku dauerhaft schädigen kann – ordnet unser Beitrag zu typischen Ladefehlern bei Frost ein; die Mechanik gilt für jeden Lithium-Ionen-Akku gleich, nicht nur für TQ-Systeme. Was genau Display oder Steuerung bei Kälte anzeigen, lässt sich aus den öffentlich verfügbaren TQ-Dokumenten nicht entnehmen – die herstellereigene Fehlercode-Seite liefert technisch keinen auswertbaren Text, und keine andere geprüfte Quelle macht dazu eine Aussage. Das bleibt deshalb hier offen, statt es zu erfinden.

Die Tuningmodule für TQ im Überblick

Am Markt haben sich für die HPR-Antriebe vier Produkte etabliert, und sie funktionieren nicht alle gleich. SpeedBox 3.1 für TQ ist ein Chip, der laut Anbieter zwischen die vorhandenen Originalstecker gesetzt wird und den Geschwindigkeitsbegrenzer deaktiviert; die Aktivierung läuft über eine Tastenfolge an der vorhandenen Bedieneinheit, ein zusätzliches Werkzeug braucht es laut Produktseite nicht. Nach Anbieterangabe passt das Modul auf HPR40, HPR50 und HPR60 gleichermaßen.

bikespeed-RS verfolgt einen ähnlichen Ansatz, deckt aber nur den HPR50 und den HPR60 ab, nicht den HPR40. Der Hersteller beschreibt einen steckbaren Kabelsatz, der ohne Eingriff in die Originalverkabelung auskommt, und weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Rennräder und Gravel-Bikes ohne Lenkerbedieneinheit eine Nachrüstung brauchen können, um das Tuning überhaupt ein- und ausschalten zu können.

PearTune MSO 4.0 ist von den vieren das einzige Modul, das ausschließlich für den HPR50 gedacht ist – mit HPR40 und HPR60 ist es laut Hersteller ausdrücklich nicht kompatibel. „MSO“ steht für Max Speed Off: Die Motorunterstützung endet dann bei einem Wert, den du selbst festlegst, laut Anbieter ab 26 km/h aufwärts – die werkseitige 25-km/h-Grenze gilt dann nicht mehr. Eine Chip-Sperre soll das Modul bei Bedarf vollständig unsichtbar machen, bis sie wieder aufgehoben wird.

MBIQ-P geht technisch einen anderen Weg als die drei übrigen Module: Es sitzt zwischen dem vorhandenen Geschwindigkeitssensor und der Motorsteuerung und verändert das Signal, das dort ankommt – ähnlich wie bei Sensor- und Magnetlösungen bei anderen E-Antrieben. Für den HPR50 kommt es laut Hersteller im sogenannten Always-On-Modus, also dauerhaft aktiv, wobei sich über einen separat zu beschaffenden externen Schalter zwischen An und Aus wechseln lässt. Nach Herstellerangabe passt es auf alle drei TQ-Antriebe.

Keines dieser vier Module ist eine Werksfunktion, und keines davon beschreibt TQ selbst. Welche Serien- und Kompatibilitätsgrenzen bei anderen Antriebssystemen ganz ähnlich aussehen, zeigt der Vergleich mit Bafang-Nabenmotoren – Modulanbieter bauen praktisch nie ein Produkt, das für alle Varianten eines Herstellers gleichzeitig passt.

Was mit der Anzeige passiert, wenn ein Modul läuft

Bei einem gechipten E-Bike ist die Anzeige am Display oft die erste Frage, und bei TQ unterscheiden sich die vier Module genau hier. SpeedBox 3.1 zeigt nach der Installation laut Hersteller reale Werte: Maximale und durchschnittliche Geschwindigkeit, Tageskilometer und die geschätzte Reichweite sollen stimmen. bikespeed-RS wirbt mit einer eigenen RealSpeed-Technologie und verspricht, dass Kilometerstand, Tages-, Durchschnitts- und Maximalgeschwindigkeit korrekt bleiben. Auch PearTune MSO 4.0 gibt an, dass sowohl das E-Bike-Display als auch die TQ-App trotz aktivem Tuning korrekte Werte zeigen, einschließlich der realen Geschwindigkeit.

MBIQ-P funktioniert dagegen anders, weil es direkt am Sensorsignal ansetzt. Der Hersteller beschreibt ausdrücklich keine Geschwindigkeitshalbierung, aber eine Manipulation des Werts, der an die Steuerung geht: Oberhalb von etwa 25 km/h friert die Anzeige laut Herstellerbeschreibung bei rund 20 km/h ein, je nach Modell leicht abweichend. Wer mit diesem Modul fährt, sieht also weder die halbierte noch die reale Geschwindigkeit, sondern einen stehenden, zu niedrigen Wert.

Für Kilometerstand und Wartungsintervalle ist das relevant, weil ein eingefrorener Tacho die tatsächlich gefahrene Strecke unterschätzt. Bei den anderen drei Modulen soll das nach Anbieterangabe kein Thema sein, weil Display und App dort korrekt mitrechnen sollen. Geprüft haben wir diese Angaben nicht selbst, sie stammen jeweils von den Modulherstellern.

Updates, OTA und was ein Modul für die Garantie bedeutet

TQ rüstet seine Antriebe seit einiger Zeit mit Over-the-Air-Updates aus, die sich direkt über die App installieren lassen, ohne Werkstattbesuch. Mit Stand Oktober 2026 sind Updates für den HPR40 und den HPR60 bereits ausgerollt, zuletzt etwa ein Update für den HPR60 Ende September 2026 mit einer Korrektur an der Leistungsausgabe bei niedrigem Unterstützungsfaktor. Für den HPR50 arbeitet TQ nach eigener Angabe noch an der Umsetzung, einen Termin nennt der Hersteller nicht. Das ist eine Momentaufnahme und kann sich jederzeit ändern.

Genau an dieser Stelle wird ein installiertes Modul zum Risiko. SpeedBox rät auf der eigenen Produktseite ausdrücklich davon ab, die Software des E-Bikes nach dem Einbau zu aktualisieren. Der Grund liegt nahe: Ein Update kann die Steckverbindung verändern, über die ein Chip oder Modul mit dem Originalkabel kommuniziert, und dann passt die Kompatibilitätsliste des Anbieters nicht mehr. bikespeed-RS geht offener damit um und empfiehlt vor jedem Update einen Blick in die eigene Kompatibilitätsübersicht, bei Unsicherheit eine Anfrage an den Support.

Unabhängig vom Update-Verhalten bleibt die Garantiefrage. Jedes der vier Module greift physisch oder signaltechnisch in den Antrieb ein, und ein solcher Eingriff kann die Herstellergarantie von TQ gefährden – anders als eine reine Kalibrierung oder ein Werkstatt-Coding, das innerhalb der zugelassenen Parameter bleibt.

SpeedBox weist in den eigenen Warnhinweisen selbst darauf hin, dass die Verwendung der Produkte zum Erlöschen der E-Bike-Garantie führen kann. Was ein solcher Garantieverlust für die Praxis bedeutet, ordnet unser Überblick zu den Risiken beim E-Bike-Tuning allgemein ein.

Was aus dem Pedelec wird, wenn die 25-km/h-Grenze fällt

Ein Pedelec ist kein Kraftfahrzeug, solange vier Merkmale gleichzeitig erfüllt sind: höchstens 0,25 Kilowatt Nenndauerleistung, eine mit der Geschwindigkeit progressiv abnehmende Unterstützung, die Unterbrechung bei 25 km/h oder früher, und höchstens eine Anfahrhilfe bis 6 km/h. Ein Modul, das die 25-km/h-Grenze aufhebt, nimmt dem Rad genau dieses dritte Merkmal. Die Nennleistung mag formal unverändert bleiben, die Progressivität ist dann aber hinfällig, denn genau sie sorgt dafür, dass bei 25 km/h Schluss ist.

Damit ist das getunte TQ-E-Bike kraftfahrzeugrechtlich kein Pedelec mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Welche Klasse daraus wird, hängt an der tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeit, nicht an einem festen Wert, den jedes Modul vorgibt. SpeedBox beschreibt die Geschwindigkeit nach dem Tuning als nur durch die Trittfrequenz begrenzt, also ohne feste neue Obergrenze. PearTune lässt dagegen einen festen Grenzwert ab 26 km/h einstellen. Bleibt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei oder unter 45 km/h, wird aus dem Rad ein zulassungsfreies, aber versicherungskennzeichenpflichtiges Kleinkraftrad; erst darüber beginnt die Zulassungspflicht als Kraftrad.

Wichtig ist die Abgrenzung zum S-Pedelec mit 45 km/h Werkstempo: Die drei HPR-Antriebe sitzen serienmäßig in gewöhnlichen 25-km/h-Pedelecs, nicht in dieser schnelleren Klasse.

Wie die Klassen L1e-A und L1e-B bei EU-typgenehmigten Leichtfahrzeugen auseinandergehalten werden, zeigt, wie fein diese Grenzen gezogen sind – beim gewöhnlichen Pedelec zählt dagegen die nationale Pedelec-Definition, keine EU-Typgenehmigung.

Betriebserlaubnis, Versicherung und warum § 19 StVZO hier nicht greift

Ein gewöhnliches Pedelec hat als Fahrrad keine Betriebserlaubnis, die durch eine Änderung erlöschen könnte. Die Vorschrift, die ein Erlöschen regelt, setzt also eine Genehmigung voraus, die ein normales HPR40-, HPR50- oder HPR60-Rad gar nicht besitzt. Anders liegt der Fall bei einem ab Werk EU-typgenehmigten S-Pedelec mit 45 km/h – dort würde dieselbe Vorschrift greifen, weil es dort tatsächlich eine Genehmigung gibt, die erlöschen kann.

Was beim entdrosselten Pedelec stattdessen trägt, ist die Versicherungspflicht, und die hängt nicht am Ort, an dem du fährst. Sie knüpft am Fahrzeug selbst an und gilt grundsätzlich unabhängig vom Gelände. Wer ein solches Rad ohne die nötige Haftpflichtversicherung nutzt oder einer anderen Person überlässt, macht sich strafbar – mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit einem milderen Strafrahmen.

Wie diese Rechtsfolge bei einem anderen leichten Antriebssystem aussieht, lässt sich am Beispiel eines Light-Antriebs wie dem Shimano EP8 gut nachvollziehen – die Logik ist bei jedem Mittelmotor dieselbe, unabhängig vom Hersteller. Die ausführliche Einordnung mit allen Fundstellen steht im Quellenblock am Ende dieses Beitrags.

Was RollWerk für TQ-Antriebe anbietet

RollWerk ist ein Online-Shop der WebTrades GmbH. Wenn wir auf passende RollWerk-Produkte verlinken, besteht daher eine wirtschaftliche Verbindung. Unsere fachliche Bewertung und die rechtliche Einordnung sollen davon unabhängig bleiben. Für TQ-Antriebe führt RollWerk mit Stand dieses Beitrags allerdings kein eigenes Tuning-Produkt: Eine Shopsuche nach „tq“ und nach „hpr50“ lieferte am 6. Oktober 2026 jeweils „Keine Treffer“. Wer einen Lizenzcode oder ein Modul für HPR40, HPR50 oder HPR60 sucht, findet ihn bei RollWerk also nicht.

Das ist ein Unterschied zu Systemen wie Bosch oder Xiaomi, für die RollWerk eigene Lösungen anbietet. Ob sich das ändert, wissen wir nicht, und wir verlinken deshalb kein Produkt. Die vier beschriebenen Module stammen ausschließlich von unabhängigen Drittanbietern, die wir im Beitrag jeweils im Klartext nennen.

Bevor du ein Modul kaufst: worauf es ankommt

Vier Module, ein Grundproblem: Jedes davon hebt eine Grenze auf, die TQ bewusst eingebaut hat. Bevor du eines bestellst, lohnt sich deshalb ein genauer Blick, denn ein falscher Griff kostet im Zweifel Geld, Garantie und Versicherungsschutz zugleich.

  • Passt das Modul wirklich zu deinem Antrieb – HPR40, HPR50 oder HPR60 – und nicht nur zur Produktfamilie TQ?
  • Hat dein Rad überhaupt die passende Lenkerbedieneinheit, oder brauchst du eine Nachrüstung, um das Tuning ein- und auszuschalten?
  • Zeigt dir die Produktseite, ob Display und App nach dem Einbau reale Werte anzeigen oder ob die Anzeige bei einem bestimmten Tempo einfriert?
  • Was passiert mit dem Modul, wenn TQ ein Software-Update für dein Modell veröffentlicht – bleibt die Kompatibilität bestehen?
  • Bist du bereit, die Herstellergarantie zu riskieren, und weißt du, wie sich das Modul im Zweifel wieder ausbauen lässt?
  • Hast du geklärt, wo du ein so verändertes Rad überhaupt fahren dürftest, und was das für deine Versicherung bedeutet?

Wird eine dieser Fragen nicht beantwortet, ist Abwarten die bessere Wahl. Eine ausführliche Checkliste zu Verschleiß, Garantie und den weiteren technischen Folgen eines Tunings findest du dort, unabhängig vom konkreten Antrieb.

Wo ein getuntes TQ-E-Bike überhaupt fahren dürfte

Wer sich für eines der vier Module entscheidet, verändert damit das Fahrgefühl und den rechtlichen Status des Rads. Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und in Fahrradstraßen ist ein entdrosseltes TQ-E-Bike dann tabu, unabhängig davon, welches Modul verbaut ist und wie schnell es tatsächlich fährt. Das gilt auch, wenn du das Rad nur jemand anderem überlässt.

Wie du dein Tuningvorhaben trotzdem sauber einordnest, zeigt unser Beitrag dazu, wann ein Gelände wirklich nichtöffentlich ist – die dort beschriebenen Kriterien gelten unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Die folgende Kurzform ordnet nur den Einsatzrahmen ein. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Fahrzeug-, Zulassungs- und Versicherungssituation und ist keine Erlaubnis für einen bestimmten Ort.

Merksatz: Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen.

Häufige Fragen

Macht die TQ-App mit Motor Tuning den HPR50 oder HPR60 schneller als 25 km/h?

Nein, nach allem, was TQ beschreibt. Die App stimmt Kraftentfaltung und Ansprechverhalten je Fahrmodus ab und lässt eine individuelle Unterstützungsgeschwindigkeit einstellen, ein älterer Versionshinweis spricht dabei ausdrücklich von einer Reduzierung, nicht von einer Erhöhung. Eine Freischaltung über die werkseitige 25-km/h-Grenze hinaus beschreibt keine der geprüften TQ-Quellen.

Welches Modul passt auf den TQ HPR40?

SpeedBox 3.1 und MBIQ-P sind laut Hersteller für HPR40, HPR50 und HPR60 gleichermaßen ausgelegt. bikespeed-RS und PearTune MSO 4.0 behandeln dagegen ausschließlich den HPR50 und den HPR60 beziehungsweise nur den HPR50; für den HPR40 gibt es sie nach eigener Angabe nicht.

Zeigt der Tacho nach dem Einbau eines TQ-Tuningmoduls noch die richtige Geschwindigkeit?

Das kommt auf das Modul an. SpeedBox 3.1, bikespeed-RS und PearTune MSO 4.0 geben an, reale Werte an Display und App zu zeigen. Beim sensorbasierten MBIQ-P friert die Anzeige laut Hersteller oberhalb von etwa 25 km/h bei rund 20 km/h ein, zeigt also einen zu niedrigen, aber nicht halbierten Wert.

Bietet RollWerk ein Tuning für TQ-Antriebe an?

Nein, mit Stand 6. Oktober 2026 nicht. Eine Shopsuche nach TQ und nach HPR50 ergab keine Treffer, während eine Suche nach anderen Marken wie Bosch Ergebnisse lieferte. Die vier beschriebenen Module stammen ausschließlich von unabhängigen Drittanbietern.

Was wird aus einem TQ-E-Bike rechtlich, wenn ein Modul die 25-km/h-Grenze aufhebt?

Es verliert die Pedelec-Eigenschaft und wird kraftfahrzeugrechtlich zum Kraftfahrzeug. Bleibt die erreichbare Geschwindigkeit bei oder unter 45 km/h, ist es in der Regel ein zulassungsfreies, aber versicherungskennzeichenpflichtiges Kleinkraftrad; darüber beginnt die Zulassungspflicht als Kraftrad.

Greift § 19 StVZO, wenn ich den HPR50 oder HPR60 tune?

In der Regel nicht, weil ein gewöhnliches Pedelec gar keine Betriebserlaubnis hat, die erlöschen könnte. Diese Norm wird erst bei einem ab Werk EU-typgenehmigten S-Pedelec mit 45 km/h relevant, nicht bei den serienmäßig 25-km/h-schnellen HPR-Antrieben.

Verliert mein E-Bike die Garantie, wenn ich ein Tuningmodul einbaue?

Das Risiko besteht. SpeedBox weist in den eigenen Warnhinweisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung der Produkte zum Erlöschen der E-Bike-Garantie führen kann, und rät zusätzlich davon ab, die Software des Rads nach dem Einbau zu aktualisieren.

Wo dürfte ich ein getuntes TQ-E-Bike überhaupt fahren?

Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Privatgelände allein reicht nicht: Je nach Fahrzeug- und Versicherungseinordnung kommt nur ein tatsächlich nichtöffentlicher, wirksam abgegrenzter Bereich in Betracht.

Einordnung: wo die Regeln stehen

Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Fundstellen, die Produktangaben auf die genannten Hersteller- und Anbieterseiten. Herstellerseiten nennen wir im Klartext, ohne Link. Wo wir eine Norm auslegen, steht das dabei. Stand der Angaben: 6. Oktober 2026.

TQ: Herstellerangaben zu HPR40, HPR50, HPR60 und zur App

Herstellerseiten nennen wir im Klartext. Die Seiten wurden am 06.10.2026 abgerufen und lokal archiviert.

  • TQ-Systems GmbH, tq-ebike.com, Produktseite „HPR40“: „40 Nm Drehmoment“, „100 % Unterstützung“, „200 W Leistung“, „1.170 g Gewicht“.
  • TQ-Systems GmbH, Produktseite „HPR50“: „50 Nm Drehmoment“, „200 % Unterstützung“, „300 W Leistung“, „1.850 g Gewicht“; Gesamtsystemgewicht mit Akku, Display und Remote „3.900 g“.
  • TQ-Systems GmbH, Produktseite „HPR60“: „60 Nm Drehmoment“, „200 % Unterstützung“, „350 W Leistung“, „1.924 g Gewicht“.
  • TQ-Systems GmbH, Bereich „App & Software“: „MOTOR TUNING. GANZ NACH DEINEM FAHRSTIL Mit der TQ E-Bike App kannst du den Motor deines Bikes in jedem Fahrmodus genau so abstimmen, wie du es willst. Ob maximale Pedalrückmeldung im Mid-Modus, 200 % Unterstützung im High-Modus oder eine individuell einstellbare Unterstützungsgeschwindigkeit – du hast die volle Kontrolle.“; zu Updates: „Installiere neue Software-Updates jetzt ganz bequem selbst über die App per Over the Air Update“.
  • TQ-Systems GmbH, Bereich „Software Updates“: „Mit den Software-Updates für HPR40 und HPR60 haben wir bereits wichtige Weiterentwicklungen ausgerollt. Als nächsten Schritt arbeiten wir aktuell am Software-Update für den HPR50. Weitere Informationen zum Release folgen.“; „TQ HPR60 Release Paket – 24. September 2026“ mit „Fix: Bei Einstellung eines niedrigen Unterstützungsfaktors wurde im Verhältnis zum eingestellten Wert eine zu geringe Motorleistung ausgegeben“; älterer Versionshinweis vom „Release Paket – 11. März 2024“: „Reduzierung der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit pro Modi durch den Kunden in der APP“. Eine Obergrenze für die einstellbare Unterstützungsgeschwindigkeit nennt keine der geprüften Seiten; dass sich damit die 25-km/h-Grenze überschreiten ließe, ist unser Negativbefund aus beiden Seiten, keine Herstelleraussage.
  • TQ-Systems GmbH, Bedienungsanleitungen „HPR Battery V05 580 Wh — User Manual“ (Rev0201), „HPR60_Drive_Unit“ (Rev0100) und „HPR_Charger_4A“ (Rev0400), tq-ebike.com/en/help-support/manuals/, abgerufen 09.10.2026: Akku und Antriebseinheit „Operation: -5 °C to 40 °C“ (identischer Wert in beiden Handbüchern); Akku und Ladegerät „Charging: 0 °C to 40 °C“, dazu der Sicherheitshinweis „The battery is intended to be charged when the ambient temperature is between 0 °C (32 °F) and 40 °C (104 °F). Never charge the battery when ambient temperatures are outside this range.“; Lagerung Akku „Storage: 0 °C to 40 °C“ sowie separat „Recommended storage: 10 °C to 20 °C“, Antriebseinheit „Storage: 0 °C to 40 °C“. Keine modellspezifische Abweichung zwischen HPR50 und HPR60 in den geprüften Dokumenten gefunden. Zu Fehlercodes oder Displayverhalten bei Kälte macht keines der drei Handbücher eine Aussage; die separate TQ-Fehlercode-Seite liefert beim automatisierten Abruf keinen auswertbaren Text (JavaScript-Anwendung).
Drittanbieter-Module: SpeedBox, bikespeed-RS, PearTune, MBIQ-P
  • SpeedBox (Ebike Electronic s.r.o.), Produktseite „SpeedBox 3.1 für TQ (HPR40, HPR50, HPR60)“, abgerufen am 06.10.2026: „Geschwindigkeitsbegrenzer: deaktiviert“; „Anzeige: reale Werte“; „Kompatibel mit: Motoren TQ HPR40 Motoren TQ HPR50 Motoren TQ HPR60“; „Wir empfehlen, die Software des E-Bikes nicht zu aktualisieren“; Warnhinweis: „E-Bikes, die mit SpeedBox-Produkten ausgestattet sind, dürfen nicht auf Straßen, Radwegen und öffentlichen Bereichen verwendet werden. Die Nutzung ist nur auf privatem Gelände und auf eigene Verantwortung erlaubt.“; „Die Verwendung von SpeedBox-Produkten kann zum Erlöschen deiner E-Bike-Garantie führen.“
  • bikespeed, Produktseite „bikespeed-RS für TQ HPR50 und HPR60“, abgerufen am 06.10.2026: „Diese Seite behandelt ausschließlich die TQ-HPR50- und TQ-HPR60-Antriebe“; „Dank der RealSpeed-Technologie bleiben Geschwindigkeit, Kilometerstand und weitere Fahrdaten weiterhin korrekt nutzbar“; zu E-Rennrädern und Gravel-Bikes ohne Lenkerbedieneinheit: Eine passende TQ-Lenkerbedieneinheit „kann in der Regel problemlos nachgerüstet werden“.
  • E-Bike Tuning Shop (ebiketuningshop.com), Produktseite „PearTune MSO 4.0 für TQ HPR 50“, abgerufen am 06.10.2026: „Hebe die 25 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung deines TQ HPR50 E-Bikes auf“; „MSO“ stehe für „Max Speed Off“; „Individuelle Maximalgeschwindigkeit einstellbar (ab 26 km/h)“; „Trotz aktivem Tuning zeigen sowohl das E-Bike Display als auch die TQ App korrekte Werte an – insbesondere die reale Geschwindigkeit“; „Nicht kompatibel mit TQ HPR40“, „Nicht kompatibel mit TQ HPR60“; Warnhinweis derselben Seite: „Getunte E-Bikes & E-Scooter sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.“; „Tuningmaßnahmen am E-Bike können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen.“
  • Elektronikdesign Markus Bender, Produktseite „MBIQ-P Ebike Tuning für TQ HPR40 / HPR50 / HPR60 Mittelmotoren“, abgerufen am 06.10.2026: „Funktionsprinzip Geschwindigkeitsmanipulation (keine Halbierung)“; „Displayanzeige manipulierte Werte (ab ca. >22kmh)“; „Dies hat zur Folge, dass die Geschwindigkeitsanzeige bei Fahrten >25 km/h auf dem Display bei ca. 20 km/h (je nach Modell) quasi „einfriert““; für den HPR50 „kommt daher im „Always ON“-Mode und ist somit nach dem Einbau dauerhaft aktiviert“, mit optionalem externen Schalter zum Umschalten; „Sicherheitshinweise: Alle Produkte nur für den Bereich außerhalb der StVO.“
Pedelec-Definition und Klassenfolge nach einem Tuningeingriff
  • § 1 Abs. 3 StVG: „Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und 1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, 2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.“ Satz 2 erlaubt zusätzlich eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h. Ein Antrieb mit einer deutlich höheren Leistungsangabe bleibt nach unserer Lesart ein Pedelec, solange diese Merkmale eingehalten werden; die Norm nennt keine Spitzenleistungsgrenze, nur die Nenndauerleistung. Hebt ein Modul die Unterbrechung bei 25 km/h auf, entfällt das dritte Merkmal, und das Rad fällt aus dieser Ausnahme heraus – das ist unsere Auslegung, kein Wortlaut der Norm.
  • § 2 Nr. 11 FZV „Begriffsbestimmungen“: Ein Kleinkraftrad ist ein „zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometern pro Stunde“ und beim zweirädrigen Kleinkraftrad entweder mit Verbrennungsmotor bis 50 Kubikzentimeter „oder mit Elektromotor, dessen höchste Nenndauerleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt“. § 2 Nr. 9 FZV: Ein Kraftrad ist ein „zweirädriges Kraftfahrzeug … mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde“.
  • § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d FZV „Notwendigkeit einer Zulassung“: „Einer Zulassung bedürfen nicht … zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder“. § 4 Abs. 3 FZV: Eine das Fahrzeug führende Person darf ein Kraftfahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f „nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen, wenn es ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 führt“. Dass ein entdrosseltes TQ-Pedelec, das bei oder unter 45 km/h bleibt, dadurch zum zulassungsfreien, aber versicherungskennzeichenpflichtigen Kleinkraftrad wird, ist unsere Einordnung anhand dieser drei Normen, keine wörtliche Aussage der FZV selbst.
  • § 19 Abs. 2 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“: Die Betriebserlaubnis „erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Absatz 7 lautet: „Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung, die EG-Genehmigung oder die EU-Einzelgenehmigung.“ Ein gewöhnliches Pedelec hat keine solche Genehmigung, die erlöschen könnte; die Norm greift deshalb erst bei einem ab Werk EU-typgenehmigten S-Pedelec, nicht bei den hier beschriebenen HPR-Antrieben in gewöhnlichen Pedelecs.
Versicherung und Gelände

Fällt das Pedelec durch die Änderung nicht mehr unter § 1 Abs. 3 StVG, ist es kraftfahrzeugrechtlich ein Kraftfahrzeug. Ob es ohne Kfz-Haftpflichtversicherung außerhalb des öffentlichen Verkehrs genutzt werden darf, hängt von der konkreten Fahrzeug- und Zulassungseinordnung nach § 2a PflVG ab. In den dort erfassten Fällen beschränkt § 6 Abs. 2 PflVG den Gebrauch auf nichtöffentliche, eingefriedete oder sonst aufgrund einer Zugangsbeschränkung für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Bereiche. Das ist keine allgemeine Freigabe für beliebiges Privatgelände.

  • § 1a Abs. 3 PflVG „Begriffsbestimmungen“: Der Gebrauch eines Fahrzeugs umfasst „insbesondere jede Verwendung des Fahrzeugs, die seiner Funktion als Beförderungsmittel zum Zeitpunkt eines Unfalls entspricht, unabhängig von 1. den Merkmalen des Fahrzeugs, 2. dem Gelände, auf dem das Fahrzeug verwendet wird, und 3. der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht.“
  • § 6 Abs. 2 PflVG „Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge“: Ein nach § 2a Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 von der Versicherungspflicht befreites Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung „darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche Straße im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist und 2. aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrieden ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhindern, oder als befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Öffentlichkeit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich ist.“ Absatz 4: „Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.“
  • § 30 Abs. 1 und 2 PflVG „Strafvorschriften“: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder 2. entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet.“ „Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.“ Die Strafbarkeit folgt damit aus § 6 in Verbindung mit § 30 PflVG; § 6 PflVG allein enthält keine Strafandrohung.

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