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UN R100, GTR 20, ISO 6469-1: welcher Normstand 2026 wirklich gilt
Drei Dokumente kursieren zum selben Thema – aber nur eines davon ist heute schon bindendes Recht für die Typgenehmigung eines Elektroautos. Der Rest ist Fahrplan, kein Gesetz.
Kurz gesagt: Für die Typgenehmigung von Pkw, Bussen und Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb gilt seit dem 26. September 2025 die 05-Änderungsserie zu UN R100. Sie schreibt erstmals verbindliche Thermal-Propagation-Prüfungen vor, verpflichtend für neue Typen ab dem 1. September 2027 und für den gesamten Bestand ab dem 1. September 2029. GTR Nr. 20 ist dagegen eine globale Vorlage ohne eigene Bindungswirkung; ihre erste Änderung war zum Stand dieses Beitrags noch nicht formell verabschiedet. ISO 6469-1 gilt in der Fassung von 2019 plus Änderung 2022, eine vierte Ausgabe befindet sich in der Schlussabstimmung. Für E-Scooter, E-Bikes und andere Fahrzeuge der Klasse L gilt keine dieser drei Regelungen.
UN R100: die 05-Änderungsserie gilt seit dem 26. September 2025
Wer 2026 nach der geltenden Vorschrift für Thermal Propagation bei Elektroauto-Akkus sucht, landet bei einer einzigen Zahl: dem 26. September 2025. An diesem Tag ist die 05-Änderungsserie zur UN-Regelung Nr. 100 in Kraft getreten. Sie ist damit die aktuell bindende Fassung für die Typgenehmigung von Pkw, Bussen und Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb. UN R100 regelt seit 1996 die Sicherheitsanforderungen an den elektrischen Antriebsstrang und das Batteriesystem. Die mechanische Sicherheit der Karosserie bei einem Aufprall prüfen dagegen andere UN-Regelungen mit eigenen Prüfverfahren für Frontal- und Seitenaufprall, wie der Beitrag Crashtest-Normen UN R94, R95, R135 und R137 einordnet. Seither ist die Regelung mehrfach überarbeitet worden, von der Ursprungsfassung über die Serien 01 bis 04 bis zur jetzt geltenden 05er-Serie.
Verabschiedet wurde die 05-Serie auf der 195. Sitzung des UNECE-Weltforums für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften, kurz WP.29. Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten liegt bei einer UN-Regelung planmäßig ein Zeitraum von mehreren Monaten. Das ist die reguläre Übergangsfrist des Übereinkommens von 1958, nicht eine Verzögerung im Einzelfall. Für Deutschland als Vertragspartei dieses Übereinkommens gilt die 05-Serie damit unmittelbar als Grundlage für neue Typgenehmigungen. Der Bundestag oder die EU müssen sie dafür nicht eigens in ein separates nationales Gesetz übersetzen.
Was die 05-Serie technisch verlangt
Im Kern schreibt die 05-Serie erstmals vor, was mit einer Batterie passieren darf, wenn eine einzelne Zelle thermisch durchgeht. Der Regelungstext definiert das genau: Thermal Runaway ist ein unkontrollierter Temperaturanstieg einer Zelle durch exotherme Reaktionen in ihrem Inneren. Thermal Propagation ist die anschließende Kettenreaktion, bei der dieses Durchgehen auf die Batterie insgesamt übergreift. Die zentrale Schutzanforderung lautet, dass Rauch aus einer solchen Kettenreaktion nicht in den Innenraum gelangen darf. Nachgewiesen wird das über die bauliche Auslegung der Entgasungswege der Batterie.
Für den technischen Nachweis listet der Regelungstext vier alternative Methoden, mit denen ein thermisches Durchgehen gezielt in einer Zelle ausgelöst wird: über einen lokal wirkenden externen Heizer, über einen internen Heizer, über das Durchstechen mit einem Nagel oder über einen Laser. Nach Angaben von auf Fahrzeugzulassung spezialisierten Fachquellen kann ein Hersteller dabei wählen, auf welcher Ebene er prüft. Möglich sind das komplette Fahrzeug, das gesamte Batteriesystem oder ein einzelnes Teilsystem der Batterie. Welche baulichen Maßnahmen bei einem solchen Ereignis überhaupt greifen, beschreibt der Beitrag zu Druckausgleich und thermischen Barrieren in der Hochvoltbatterie im Detail. Die Bauteile dafür gab es in Ansätzen schon vor der neuen Prüfpflicht, neu ist, dass ihre Wirkung jetzt förmlich nachgewiesen werden muss.
Wer selbst an einem Umbau mit Hochvoltbatterie arbeitet, findet die rechtlichen Grundlagen dafür im Beitrag Elektroauto legal umbauen – dort geht es um Fahrwerk, Bremsen, Software und Hochvolt-Komponenten, nicht um die hier beschriebene Typgenehmigungsprüfung selbst.
Übergangsfristen: neue Typen ab 2027, der Bestand ab 2029
Eine in Kraft getretene Änderungsserie gilt nicht ab dem ersten Tag für jedes Fahrzeug am Markt. UN R100 kennt dafür ein festes Muster an Übergangsfristen. Es wiederholt sich in der Regelung bei jeder Änderungsserie gleich und sieht für die 05-Serie zwei Stichtage vor. Ab dem 1. September 2027 muss jeder neu beantragte Fahrzeugtyp die Thermal-Propagation-Anforderungen der 05-Serie erfüllen, bevor er eine Typgenehmigung erhält. Ab dem 1. September 2029 sind die Vertragsparteien dann auch nicht mehr verpflichtet, Typgenehmigungen nach einer der vorherigen Serien überhaupt noch anzuerkennen. Der komplette Bestand an Neuwagen wandert damit über zwei Jahre in die neue Vorschrift hinein.
Praktisch bedeutet das für 2026: Ein Fahrzeug, das heute eine Typgenehmigung nach der 04-Serie trägt, muss die neuen Prüfungen noch nicht bestanden haben. Ein Modell, dessen Typgenehmigung erst 2028 neu beantragt wird, kommt an der 05-Serie dagegen nicht mehr vorbei. Zwischen diesen beiden Stichtagen liegt die Übergangszeit, in der Hersteller ihre laufenden Baureihen auf die neue Prüfung vorbereiten. Denselben Ablauf hat der Regelungstext schon bei der vorherigen 04-Serie durchlaufen, damals mit den Stichtagen 2026 und 2027.
Supplement 1 und 2: Änderungsarbeit an einer schon geltenden Serie
Parallel zur bereits geltenden 05-Serie laufen 2026 zwei weitere Vorschläge durch den UNECE-Prozess, und genau hier entsteht die größte Verwechslungsgefahr. Ein Supplement ändert oder ergänzt eine Änderungsserie, die schon in Kraft ist. Es ersetzt sie nicht durch eine neue Zählung und braucht deshalb auch keine eigene Übergangsfrist wie eine ganze Serie. Für die 05-Serie liegt seit 2025 ein Vorschlag für ein erstes Supplement vor. Im Mai 2026 kam ein zweiter Vorschlag für ein Supplement 2 hinzu. Beide durchliefen im Verlauf des Jahres 2026 die üblichen Stationen bei der Arbeitsgruppe GRSP und beim Weltforum WP.29.
Zum Stand dieses Beitrags, Mitte September 2026, ist keines der beiden Supplements formell verabschiedet. Der EU-Rat hat im Juni 2026 zwar eine Verhandlungsposition für das erste Supplement festgelegt. Das ist der übliche Schritt, mit dem die EU als Vertragspartei vor einer WP.29-Abstimmung ihre Stimme festlegt – aber noch keine Verabschiedung der Sache selbst. Wer also von einem bereits geänderten Supplement der 05-Serie spricht, greift einer Abstimmung vor, die zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch offen war.
Wie die EU den Text übernimmt
Die EU muss eine UN-Regelung nicht eigens in ein separates Gesetz übertragen, weil ihre Typgenehmigungs-Rahmenverordnung direkt auf UN-Regelungen verweist. Die konsolidierte 05-Serie von UN R100 ist am 17. August 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden, als eigener Rechtsakt mit der Kennung 2026/1695. Inhaltlich ist sie identisch mit dem UNECE-Text. Das Amtsblatt weist dabei selbst ausdrücklich darauf hin, dass rechtlich nur der originale UNECE-Text verbindlich ist und der EU-Abdruck ein reines Dokumentationswerkzeug bleibt.
Von der Typgenehmigung nach UN R100 zu unterscheiden ist eine völlig andere EU-Pflicht. Der Batteriepass nach Anhang XIII der Batterieverordnung verlangt Rückverfolgbarkeit und Lebenszyklusdaten, hat mit der Thermal-Propagation-Prüfung aber nichts zu tun. Beide betreffen dieselbe Batterie, laufen aber über getrennte Rechtsgrundlagen und getrennte Fristen. Wer eine Anforderung für die andere hält, verwechselt zwei Regelwerke, die nur zufällig dasselbe Bauteil betreffen.
GTR Nr. 20: eine globale Vorlage, kein unmittelbares Recht
GTR Nr. 20, die globale technische Regelung zur Elektrofahrzeugsicherheit, wird oft in einem Atemzug mit UN R100 genannt, funktioniert rechtlich aber anders. Sie ist 2018 unter dem Globalen Abkommen von 1998 aufgestellt worden, einem zweiten UNECE-Vertragswerk neben dem Übereinkommen von 1958. Eine GTR entfaltet aus sich heraus keine Bindungswirkung für ein einzelnes Fahrzeug. Jede Vertragspartei entscheidet selbst, ob und wie sie den Text in eigenes Recht übernimmt. Für UN R100 gilt das anders: Wer Vertragspartei des Übereinkommens von 1958 ist, erkennt eine danach erteilte Typgenehmigung direkt an, ohne einen eigenen Übernahmeschritt.
Zum Stand dieses Beitrags arbeitet die zuständige informelle Arbeitsgruppe IWG-EVS bereits an einer dritten Entwicklungsphase von GTR Nr. 20. Die zweite Phase ist im März 2026 abgeschlossen worden. Im selben Monat hat das zuständige Gremium AC.3 den Auftrag für eine dritte Phase erteilt und das Mandat der Arbeitsgruppe um vier weitere Jahre verlängert. Parallel dazu hat die Arbeitsgruppe für passive Sicherheit GRSP auf ihrer Sitzung im Juni 2026 einen Abschlussbericht zur ersten Änderung von GTR Nr. 20 vorgelegt. Die Verabschiedung durch WP.29 und AC.3 ist für die Sitzung im November 2026 vorgesehen. Zum Redaktionsschluss dieses Beitrags, Mitte September 2026, ist diese erste Änderung also noch nicht formell in Kraft.
Inhaltlich betrifft genau diese erste Änderung auch die Thermal-Propagation-Vorgaben von GTR Nr. 20. Die Arbeitsgruppe hat dazu im Juni 2026 eine eigene Präsentation zur Aktualisierung der entsprechenden Bestimmungen vorgelegt. Und während diese erste Änderung noch auf ihre Verabschiedung wartet, liegt für eine zweite Änderung schon ein eigener Vorschlag vor. Das zeigt, wie viel an diesem Regelwerk 2026 gleichzeitig in Bewegung ist, ohne dass ein einzelner Schritt davon bereits geltendes Recht wäre.
Der Unterschied zwischen einer UN-Regelung und einer GTR
Der Unterschied klingt formal, entscheidet aber darüber, worauf du dich als Grundlage berufen kannst. Eine UN-Regelung wie R100 gehört zum Übereinkommen von 1958 und erlaubt die gegenseitige Anerkennung von Typgenehmigungen zwischen den Vertragsparteien. Genehmigt ein Land nach dieser Regelung, gilt das automatisch auch in jedem anderen Vertragsstaat. Eine GTR wie Nr. 20 gehört zum jüngeren Abkommen von 1998 und ist als weltweit abgestimmte Vorlage gedacht. Einzelne Staaten oder Regionen leiten daraus eigene Vorschriften ab, darunter auch die USA, Japan oder China, die dem Übereinkommen von 1958 gar nicht angehören.
Für die EU heißt das: Bindend ist zum jetzigen Stand UN R100, nicht GTR Nr. 20. Die GTR liefert die technische Vorarbeit und den internationalen Abgleich, aus dem später neue UN-Regelungen oder Änderungen bestehender Regelungen entstehen können. Bei der Thermal-Propagation-Frage war das historisch sogar getrennt. Die 05-Serie zu R100 ist über eine eigene, speziell dafür eingerichtete Arbeitsgruppe entstanden, nicht als direkte Ableitung aus GTR Nr. 20.
ISO 6469-1: die private Norm, die Thermal Propagation schon länger kennt
ISO 6469-1 unterscheidet sich von beiden UNECE-Dokumenten in einem Punkt grundsätzlich: Sie ist eine privatrechtliche Norm der Internationalen Organisation für Normung, keine staatliche oder zwischenstaatliche Vorschrift. Bindend wird sie nur dort, wo ein Vertrag, eine Herstellerspezifikation oder eine andere Vorschrift ausdrücklich auf sie verweist. Die aktuell gültige, veröffentlichte Fassung ist ISO 6469-1:2019 in der 2022 geänderten Fassung. Diese Änderung von 2022 hat bereits Anforderungen an das Management von Thermal Propagation eingeführt, eigene Prüfmethoden und eine Risikobewertung, mit eigenen Anhängen für die thermische Kühlleistung und für Sicherheitsnachweise.
Thermal Propagation ist bei ISO 6469-1 also kein neues Thema des Jahres 2026, sondern steht dort schon seit 2022. Was 2026 tatsächlich in Arbeit ist, ist eine vierte Ausgabe der Norm. Der Entwurf befindet sich nach dem eigenen Stufenmodell der ISO in der Schlussabstimmung – einer fortgeschrittenen Phase kurz vor der möglichen Veröffentlichung, aber eben noch nicht veröffentlicht. Ein verbindliches Datum, wann diese vierte Ausgabe die Fassung von 2019 ablöst, war zum Stand dieses Beitrags nicht auffindbar. Dieser Punkt bleibt bewusst offen, statt ihn zu schätzen.
Für welche Fahrzeuge das alles gilt
UN R100 nennt seinen Anwendungsbereich im Regelungstext selbst genau: Fahrzeuge der Klassen M, N und O. Das sind Pkw, Busse, Nutzfahrzeuge und, mit einer Ausnahme für batteriegeladene Anhänger, auch Anhänger. Vorausgesetzt wird, dass sie schneller als 25 Kilometer pro Stunde bauartbedingt fahren können und nicht dauerhaft am Stromnetz hängen. Das betrifft zum Beispiel Fahrzeuge, deren Antriebsspannung zwischen 400 und 800 Volt liegt.
Das gilt ebenso für Konstruktionen, bei denen die Batterie als Cell-to-Body-Bauweise Teil der Fahrzeugkarosserie wird. Die Prüfpflicht der 05-Serie unterscheidet dabei nicht nach Spannungslage oder Bauweise, sondern nach Fahrzeugklasse und Höchstgeschwindigkeit.
Für Fahrzeuge der Klasse L – also E-Scooter, E-Bikes mit Antriebssystem, Kleinkrafträder und andere leichte Fahrzeuge – gilt keine dieser drei Regelungen. Diese Klasse läuft über eine eigene EU-Verordnung mit eigenen technischen Anhängen und eigenen Kategorien für Antriebsbatterien. Wer auf diesem Blog schon zur separaten Batteriepass-Pflicht für Fahrzeuge der Klasse L gelesen hat, kennt das Muster. Jede Fahrzeugklasse hat ihr eigenes Regelwerk, und ein Normstand aus der Pkw-Welt lässt sich nicht einfach auf einen E-Scooter übertragen.
Wie sich die separate Batteriepass-Pflicht der Klasse L konkret auf getunte Fahrzeuge auswirkt, zeigt der Beitrag zum E-Scooter-Batteriepass 2027.
Was zum Stand September 2026 offen bleibt
Drei Punkte sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags ausdrücklich nicht abschließend geklärt, und sie werden hier bewusst als offen benannt statt geraten. Erstens: Ob und wann die vorgeschlagenen Supplements 1 und 2 zur 05-Serie von UN R100 tatsächlich verabschiedet werden, war zum Stand der Recherche noch nicht entschieden. Zweitens: Die formelle Verabschiedung der ersten Änderung zu GTR Nr. 20 stand zum Redaktionsschluss noch aus, mit November 2026 als geplantem, aber nicht garantiertem Termin. Drittens: Für die vierte Ausgabe von ISO 6469-1 gibt es keinen bestätigten Veröffentlichungstermin.
Diese Offenheit ist kein Mangel an Recherche, sondern der ehrliche Stand eines Regelwerks, das sich gerade in mehreren parallelen Prozessen bewegt. Wer für eine konkrete Typgenehmigung oder ein konkretes Fahrzeug Rechtssicherheit braucht, kommt an einer eigenen, aktuellen Prüfung des amtlichen Standes nicht vorbei. Ein Beitrag wie dieser zeigt die Richtung, ersetzt aber kein Einzelfalldatum.
Wie du den aktuellen Stand selbst nachprüfst
Für UN R100 lohnt sich der direkte Blick auf die Statusdokumente der UNECE, wo jede Änderungsserie mit ihrem Datum des Inkrafttretens aufgeführt wird. Genau darauf verweist auch das EU-Amtsblatt selbst, wenn es um die verbindliche Fassung geht. Für ISO 6469-1 zeigt der Katalogeintrag von ISO unter der Standardnummer 88540 den aktuellen Bearbeitungsstand einschließlich der Abstimmungsstufe. Für GTR Nr. 20 und die laufende Änderungsarbeit sind die Sitzungsunterlagen der Arbeitsgruppe GRSP die verlässlichste Quelle, weil dort jedes Dokument mit Sitzungsnummer und Datum versehen ist.
Ein einfacher Test hilft dabei, eine Quelle einzuordnen: Steht bei einer Zahl oder einem Datum ein Dokumentstatus wie Vorschlag, Entwurf oder Abstimmung dabei, ist die Sache noch nicht entschieden. Steht dort ein Datum des Inkrafttretens ohne Einschränkung, ist es geltendes Recht. Diese Unterscheidung ist bei allen drei Regelwerken 2026 die entscheidende Lesehilfe.
Merksatz: Bindendes Recht für die Typgenehmigung von Pkw und Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb ist seit dem 26. September 2025 UN R100 in der 05-Änderungsserie. GTR Nr. 20 ist eine globale Vorlage ohne eigene Bindungswirkung, und ISO 6469-1 ist eine private Norm – beide laufen 2026 durch eigene Überarbeitungsprozesse, ohne dass daraus schon neues geltendes Recht geworden wäre.
Häufige Fragen
Muss mein Auto die 05-Serie von UN R100 schon erfüllen?
Das hängt vom Datum der Typgenehmigung ab, nicht vom Baujahr des einzelnen Fahrzeugs. Nur ein Fahrzeugtyp, dessen Genehmigung ab dem 1. September 2027 neu beantragt wird, muss die Thermal-Propagation-Prüfung der 05-Serie bestehen. Für bereits genehmigte Typen greift die Frist erst ab dem 1. September 2029.
Was ist der Unterschied zwischen einer Änderungsserie und einem Supplement?
Eine Änderungsserie ersetzt die Vorgängerfassung komplett und bekommt eine neue Nummer, so wie die 05-Serie die 04-Serie abgelöst hat. Ein Supplement ändert nur einzelne Punkte innerhalb einer bereits geltenden Serie, ohne die Zählung zu wechseln.
Warum wird GTR Nr. 20 hier nicht als geltendes Recht behandelt?
Weil eine globale technische Regelung aus sich heraus nicht bindend ist. Sie wirkt erst, wenn eine Vertragspartei sie in eigenes Recht übernimmt, und ihre erste Änderung war zum Stand dieses Beitrags noch nicht einmal formell verabschiedet.
Steht Thermal Propagation bei ISO 6469-1 wirklich schon seit 2022 drin?
Ja. Die 2022 veröffentlichte Änderung zur Ausgabe von 2019 hat Prüfmethoden, eine Risikobewertung und eigene Anhänge zum Thema eingeführt. Die 2026 in Abstimmung befindliche vierte Ausgabe überarbeitet diese Anforderungen, erfindet sie nicht neu.
Gilt UN R100 auch für mein E-Bike oder meinen E-Scooter?
Nein. UN R100, GTR Nr. 20 und ISO 6469-1 gelten für Fahrzeuge der Klassen M, N und O. E-Scooter, E-Bikes mit Antriebssystem und andere leichte Fahrzeuge fallen unter ein komplett eigenes Regelwerk mit eigenen Batteriekategorien.
Kann ich als Halter etwas tun, damit mein Fahrzeug die neue Prüfung erfüllt?
Nein, die Prüfung betrifft die Typgenehmigung durch den Hersteller, nicht das einzelne Fahrzeug im Bestand. Für dich als Halter ändert sich an einem bereits zugelassenen Fahrzeug durch die 05-Serie nichts.
Was passiert technisch bei einer Thermal-Propagation-Prüfung?
Eine einzelne Batteriezelle wird gezielt in ein thermisches Durchgehen versetzt, geprüft wird dann, ob sich das auf Nachbarzellen ausbreitet und ob Rauch in den Innenraum gelangt. Die physikalischen Abläufe im Akku selbst sind Thema eines eigenen Beitrags auf diesem Blog.
Wo finde ich den amtlichen Wortlaut von UN R100?
Die UNECE veröffentlicht ihre Statusdokumente und Regelungstexte über die eigene Website unter unece.org. Die konsolidierte 05-Serie ist zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennung 2026/1695 abrufbar, allerdings nur als Dokumentationswerkzeug – rechtlich verbindlich bleibt der UNECE-Text.
Betrifft die 05-Serie auch schon zugelassene Gebrauchtwagen?
Nicht direkt. Die Übergangsfristen der 05-Serie knüpfen an das Datum der Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps an, nicht an den Zulassungstermin eines einzelnen Gebrauchtwagens. Ein Gebrauchtwagen behält die Typgenehmigung, mit der er ursprünglich genehmigt wurde.
Einordnung: wo die Regeln stehen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf drei Arten von Quellen: den unmittelbaren Regelungstext von UN R100 in der konsolidierten EU-Amtsblatt-Fassung, den offiziellen Katalogeintrag von ISO zu ISO 6469-1, sowie spezialisierte Fachquellen der Fahrzeugzulassungsbranche für den laufenden Stand bei UN R100 und GTR Nr. 20. Alle drei Gruppen werden hier thematisch getrennt aufgeführt.
UN R100 und die EU-Übernahme
- UN Regulation No 100, konsolidierte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union, Kennung [2026/1695]: „Incorporating all valid text up to: 05 series of amendments – Date of entry into force: 26 September 2025.“ Anwendungsbereich wörtlich: „Safety requirements with respect to the electric power train of road vehicles of categories M, N and O, with a maximum design speed exceeding 25 km/h, equipped with electric power train, excluding vehicles permanently connected to the grid.“ Begriffsbestimmungen wörtlich: „’Thermal runaway‘ means an uncontrolled increase of cell temperature caused by exothermic reactions inside the cell.“ und „’Thermal propagation‘ means the sequential occurrence of thermal runaway within a REESS triggered by thermal runaway of a cell in that REESS.“ Vier Auslösemethoden laut Anhang 9K: lokaler externer Heizer, interner Heizer, Nageldurchstich, Laser. Übergangsbestimmungen (Muster der 04-Serie vollständig gelesen, 05-Serie per Stichwortsuche bestätigt): neue Typgenehmigungen ab 1. September 2027 nach der 05-Serie, Wegfall der Anerkennungspflicht für Vorserien ab 1. September 2029. Amtlicher Vorbehalt der Quelle: „Only the original UN/ECE texts have legal effect under international public law.“ Quelle: eur-lex.europa.eu, Dokument 42026X1695, abgerufen am 20.09.2026, Archiv: reports/A12_2026-09-19/00_quellen/WERKSTATTBELEGE/unece_eurlex_2026-09-20/eurlex_42026X1695_un_r100_auszug.txt.
- UNECE-Statusseite für das Übereinkommen von 1958, von der EU-Amtsblatt-Quelle selbst als maßgeblich benannt für Status und Inkrafttretensdatum jeder UN-Regelung. Quelle: unece.org, Statusdokument zum Übereinkommen von 1958, benannt am 20.09.2026.
- Änderungsserien mit Datum des Inkrafttretens (Original 1996, 01-Serie 2010, 02-Serie 2013, 03-Serie 2021, 04-Serie Januar 2025, 05-Serie 26. September 2025) sowie Bestätigung der Verabschiedung auf der 195. WP.29-Sitzung, der vier Prüfebenen (Fahrzeug, komplettes REESS, REESS-Teilsystem) und der beiden Stichtage 1. September 2027 und 1. September 2029: privatwirtschaftliche Fachquellen der Zulassungsbranche, im Klartext benannt, nicht amtlich, deshalb nicht verlinkt – GlobalAutoRegs (globalautoregs.com), ATS Group (ats-group.org) und InterRegs (interregs.com), alle abgerufen am 19./20.09.2026, Archiv: reports/A12_2026-09-19/00_quellen/HERSTELLERBELEGE/fachquellen_sekundaer_2026-09-20/gtr20_r100_fachquellen_auszug.txt.
- EU-Rahmenverordnung (EU) 2019/2144: konsolidierte Fassung listet UN R100 als maßgebliche Vorschrift für die elektrische Sicherheit im Betrieb. Quelle: eur-lex.europa.eu, Verordnung (EU) 2019/2144, benannt am 20.09.2026.
UN GTR Nr. 20: laufender Änderungsprozess 2026
- GRSP-Sitzung 79 (1.–5. Juni 2026, Genf), Tagesordnungspunkt zu GTR Nr. 20, wörtlich: „Phase 2 of IWG-EVS concluded in March 2026. Also in March 2026, AC.3 endorsed the request for authorization to develop a phase 3 of amendments to UN GTR No. 20 (ECE/TRANS/WP.29/2026/42), extending the mandate of IWG-EVS for an initial period of 4 years.“ Dokumente derselben Sitzung: „GRSP/2026/3 GTR 20: Proposal for a final status report on the development of Amendment 1″ und „GRSP-79-33 GTR 20: Presentation on proposal to update thermal propagation provisions“ sowie „GRSP/2026/4 GTR 20: Proposal for an Amendment 2.“ Quelle: privatwirtschaftliche Fachquelle GlobalAutoRegs, im Klartext benannt, nicht verlinkt, abgerufen am 20.09.2026, Archiv wie oben.
- Basistext von GTR Nr. 20: aufgestellt 2018 (ECE/TRANS/180/Add.20), belegt über dieselbe Fachquelle, im Klartext benannt.
ISO 6469-1: Ausgabenstand 2026
- ISO/DIS 6469-1, Edition 4: „Status: Under development, Stage: Close of voting [40.60], Number of pages: 82, Technical Committee: ISO/TC 22/SC 37.“ Und: „Will replace ISO 6469-1:2019.“ Lebenszyklus laut Katalogeintrag: zuvor veröffentlicht „ISO 6469-1:2019″ und „ISO 6469-1:2019/Amd 1:2022″, jetzt in Bearbeitung „ISO/DIS 6469-1, Stage: 40.60.“ Quelle: ISO, privatrechtliche Normungsorganisation, im Klartext benannt und nicht verlinkt (Standardnummer 88540), abgerufen am 20.09.2026, Archiv: reports/A12_2026-09-19/00_quellen/WERKSTATTBELEGE/iso_2026-09-20/iso_88540_dis_6469-1_auszug.txt. Ein Veröffentlichungsdatum für Edition 4 war auf der Seite nicht angegeben.
Rechtshinweis: Diese Inhalte sind keine Rechtsberatung. Sie geben den Stand der Recherche zum genannten Zeitpunkt wieder; Gesetzgebungs- und Normungsverfahren können sich danach weiterentwickeln. Maßgeblich für die konkrete Typgenehmigung eines Fahrzeugs ist immer die amtliche Auskunft der zuständigen Zulassungsbehörde oder der Hersteller.
