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Moovi E-Scooter in Deutschland: Modelle, ABE und Tuningstand
Moovi ist eine deutsche Marke aus Hannover mit zwei amtlichen Zulassungen und mindestens drei Modellnamen im Handel. Wer nur den Namen „Pro S Comfort“ kennt, findet auf der Shopseite selbst keine ABE-Nummer — sie steckt in der Bedienungsanleitung, als Bild, nicht als Text. Hier stehen die aktuelle Modellreihe, die belegte ABE-Zuordnung je Modell und der Stand zu Tuning und Entdrosselung.
Kurz gesagt: Moovi (Kaufmann Sortimentsgroßhandel GmbH, Hannover) verkauft drei Modelllinien — Moovi Mini, Moovi Pro und Moovi Pro S Comfort —, die alle als Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV mit 20 km/h fahren. Moovi Mini trägt die ABE-Nummer P005, Moovi Pro und Moovi Pro S Comfort teilen sich die ABE-Nummer P036: Der „Pro S Comfort“ ist technisch eine Weiterentwicklung des „Pro“ mit größerer Batterie, keine neue Typgenehmigung. Die Shopseite nennt für den Pro S Comfort „Max. 22 km/h“ — das widerspricht der eigenen, ABE-verknüpften Spezifikationstabelle des Herstellers, die 20 km/h nennt. Eine herstellerseitige Freischaltung oder Tuning-App ist für die aktuelle Moovi-Reihe nicht dokumentiert.
Eine Marke, eine Modellfamilie, zwei ABE-Nummern
Ein Moovi Pro S Comfort steht im Onlineshop des Herstellers, bei Amazon.de und bei mindestens einem Fachhändler im Ruhrgebiet. Auf keiner dieser Verkaufsseiten steht direkt daneben, welche ABE-Nummer das Fahrzeug trägt. Das ist kein Fehler des Herstellers, sondern normale Praxis: Die Nummer gehört auf das Typenschild am Fahrzeug und in die Bedienungsanleitung, nicht zwingend auf die Produktseite.
Bei Moovi lohnt sich der Blick trotzdem, weil die Marke insgesamt nur zwei amtliche Zulassungen hat, aber drei Modellnamen im Umlauf sind. Wer verstehen will, welches Fahrzeug zu welcher Zulassung gehört, muss die Handelsnamen von den Typbezeichnungen trennen — genau das leistet dieser Beitrag.
Anders als bei manchen Importmarken ist die Frage bei Moovi nicht, ob überhaupt eine deutsche Zulassung existiert. Sie existiert, amtlich dokumentiert beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Frage ist nur, welches der drei verkauften Modelle zu welcher der beiden Nummern gehört.
Moovi kommt aus Hannover
Moovi ist laut mehreren unabhängigen Quellen 2017 in Hannover von Michael Käse, Ivana Käse, Janik Lipke und Nima Zarindast gegründet worden, mit dem Ziel, einen kompakten und bezahlbaren E-Scooter für die letzte Meile auf den deutschen Markt zu bringen. Vertrieben wird die Marke über die Kaufmann Sortimentsgroßhandel GmbH mit Sitz in der Jägerstraße 15a in Hannover.
Die erste amtliche Betriebserlaubnis erhielt die Marke im Juli 2019, eine zweite folgte im Oktober desselben Jahres. Seitdem ist Moovi ununterbrochen im Handel — die aktuelle Bedienungsanleitung trägt den Stand November 2024, und die Modelle sind auch im September 2026 noch aktiv gelistet. Das ist kein Kleinstanbieter mit unsicherer Marktpräsenz, sondern ein seit fast einem Jahrzehnt am deutschen Markt aktives Unternehmen.
Ende 2019 ging Moovi mit dem Modell „StVO Pro“ eine Kooperation mit dem Versicherer Alteos ein, einer Tochtergesellschaft von AXA, und bot den Scooter nach eigener Darstellung als einen der ersten mit bereits im Kaufpreis enthaltener Haftpflichtversicherung an. Ob dieses Modell einer aktuellen Bestellung ebenfalls direkt versichert zugeht, ist für die heutige Modellreihe nicht geprüft und wird hier deshalb nicht als aktuelle Aussage wiederholt — als Beleg für die Marktpräsenz und das Alter der Marke zählt die Meldung trotzdem.
Die aktuelle Moovi-Modellreihe im Überblick
Diese Tabelle bündelt die Kernwerte nach Herstellerangabe aus der Bedienungsanleitung 2024 und der aktuellen Shopseite, Stand September 2026.
| Modell | ABE-Nummer | Höchstgeschwindigkeit (Herstellertabelle) | Akku | Reichweite |
|---|---|---|---|---|
| Moovi Mini | P005 (Typ ES145A) | 20 km/h (bei 60 kg Zuladung) | 5,2 Ah | ca. 20 km |
| Moovi Pro | P036 (Typ ES200A) | 20 km/h (bei 80 kg Zuladung) | 7,8 Ah | ca. 30 km |
| Moovi Pro S Comfort | P036 (Typ ES200A) | 20 km/h (bei 80 kg Zuladung) | 10,5 Ah | ca. 40 km |
Auffällig ist die letzte Zeile: Pro und Pro S Comfort teilen sich dieselbe ABE-Nummer. Der Unterschied liegt in der Batteriegröße und der daraus folgenden Reichweite, nicht in einer eigenen Typgenehmigung. Warum das so belegt ist, steht im übernächsten Abschnitt.
Moovi Mini: das Basismodell mit ABE P005
Der Moovi Mini ist laut Spezifikationstabelle der Bedienungsanleitung das leichteste und günstigste Modell der Reihe: 10,2 Kilogramm Gewicht, ein 187-Watt-Motor und eine Reichweite von etwa 20 Kilometern. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, gemessen bei 60 Kilogramm Zuladung. Die zugehörige EG-Konformitätserklärung führt ihn als „Moovi E-Scooter ES145A StVO“ mit 5,2 Ah Batteriekapazität.
Im Handel taucht dieses Modell teils unter dem einfachen Namen „Moovi“, teils als „Moovi Mini“ auf. Die amtliche KBA-Liste nennt für die ABE-Nummer P005 die Handelsbezeichnung schlicht „Moovi“. Für die Einordnung zählt ohnehin die Typbezeichnung ES145A, nicht der jeweils verwendete Verkaufsname.
Wie eine solche Betriebserlaubnis grundsätzlich funktioniert und worauf beim Prüfen zu achten ist, erklärt der Grundlagenbeitrag zur ABE ausführlich. Für den Moovi Mini gilt dieselbe Prüflogik wie für jedes andere Elektrokleinstfahrzeug.
Moovi Pro und Pro S Comfort: eine ABE, zwei Ausbaustufen
Der Moovi Pro trägt laut Spezifikationstabelle die ABE-Nummer P036, wiegt 12,5 Kilogramm, hat einen 250-Watt-Motor und schafft nach Herstellerangabe etwa 30 Kilometer Reichweite bei einer 7,8-Ah-Batterie. Die zugehörige EG-Konformitätserklärung führt ihn als „Moovi E-Scooter ES200A StVO Pro“.
Der aktuell beworbene „Pro S Comfort“ nennt auf seiner eigenen Shopseite keine ABE-Nummer, nur allgemeine Hinweise wie „StVO compliant, road legal“. Genau das macht die Zuordnung erklärungsbedürftig — und genau das lässt sich mit der Bedienungsanleitung auflösen, wenn man ihre Bildseite liest statt nur ihren Text.
Die Anleitung enthält eine eigene Tabelle „Moovi Pro S Spezifikationsparameter“, deren Werte als eingebettete Grafik vorliegen und deshalb aus dem reinen Textabzug nicht extrahierbar sind. Als Bild gelesen, nennt sie im Feld „ABE“ wörtlich „Nummer P036“ — dieselbe Nummer wie beim einfachen Pro. Dazu passen Gewicht (13,6 kg), Motor (250 Watt) und Batterie (10,5 Ah). Die aktuelle Shopseite nennt für den Pro S Comfort unabhängig davon identisch 10,5 Ah und 360 Wh — ein zweiter, unabhängiger Treffer auf dieselbe Zahl. Und ein drittes Dokument bestätigt es erneut: Die Bedienungsanleitung enthält eine dritte EG-Konformitätserklärung mit dem Wortlaut „Moovi E-Scooter ES200A StVO Pro, 36 Volt 10,5 Ah“ — wieder die Typbezeichnung ES200A, keine neue.
Drei unabhängige Fundstellen im selben Dokument, alle konsistent: Der „Pro S Comfort“ ist keine unbelegte Variante, sondern eine vom Hersteller selbst dokumentierte Ausführung der P036-Zulassung, mit größerer Batterie für mehr Reichweite. Was fehlt, ist eine eigene, dritte ABE-Nummer für diese Ausführung — und die braucht es rechtlich auch nicht, solange sich an den zulassungsrelevanten Merkmalen wie Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit nichts ändert.
Die 20-vs-22-km/h-Frage: was die Herstellerangaben wirklich sagen
Die Shopseite des Pro S Comfort wirbt mit „Max. 22 km/h (compliant with German Road Traffic Act, road legal)“. Das steht im Widerspruch zur eigenen Spezifikationstabelle desselben Herstellers, die für dasselbe Modell „20 Km/h (bei 80 kg Zuladung)“ nennt — dieselbe Zahl wie bei Moovi Pro und Moovi Mini.
Die 22 km/h sind dabei keine Erfindung der Shopseite. Dieselbe Zahl steht auch im allgemeinen Bedienteil der Anleitung, im Abschnitt zur Geschwindigkeitskontrolle, der laut Gliederung für die gesamte Produktreihe gilt: „In Gang 1 fährt der Moovi bis ca. 10 km/h. Gang 2 lässt eine Geschwindigkeit von ca. 16 km/h zu und in Gang 3 sind ca. 22 km/h möglich.“ Es handelt sich also um eine durchgängige, produktreihenweite Angabe zur obersten Gangstufe, nicht um eine Besonderheit des Pro S Comfort allein.
Was dabei oft vergessen wird: Für eine gezielte softwareseitige Drosselung von 22 auf 20 km/h, wie sie bei anderen Marken mit ähnlichem Zahlenmuster diskutiert wird, gibt es bei Moovi keinen belegten Nachweis. Die These ist plausibel, weil das Muster (Displaywert leicht über der zugelassenen Grenze) auch anderswo auftaucht, sie ist aber nicht bewiesen und wird hier deshalb nicht als Tatsache behandelt.
Für die Einordnung eines konkreten Fahrzeugs zählt die Zahl, die mit der ABE verknüpft ist: 20 km/h. Die 22 km/h auf der Verpackung oder im Shop sind eine unpräzise Herstellerangabe zur höchsten Gangstufe, keine eigene Legalitätsaussage und kein Hinweis auf eine andere Zulassung.
eKFV und ABE: was ein Elektrokleinstfahrzeug braucht
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, definiert in § 1 die Fahrzeuge, die als Elektrokleinstfahrzeug gelten. Wörtlich verlangt die Norm ein „Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz“, dazu eine Nenndauerleistung von grundsätzlich nicht mehr als 500 Watt und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und nicht mehr als 20 km/h. Alle drei Moovi-Modelle erfüllen diese Kriterien nach Herstellerangabe.
Ein Elektrokleinstfahrzeug darf erst mit einer Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Diese Betriebserlaubnis ist ein Typenschild mit einer vom Kraftfahrt-Bundesamt vergebenen Nummer, die am konkreten Fahrzeug angebracht sein muss. Fehlt dieses Schild oder passt die Seriennummer nicht dazu, ist die Straßenzulassung nicht belegt, egal was Verpackung oder Shoptext versprechen.
Was eine Betriebserlaubnis konkret voraussetzt und wie sich der Status eines Fahrzeugs überprüfen lässt, beschreibt der Beitrag zu den Voraussetzungen der Straßenzulassung ausführlich. Für Moovi gilt dieselbe Prüflogik wie für jede andere Marke mit ABE.
Versicherung: Pflicht unabhängig vom Modell
Sobald ein Fahrzeug maschinell angetrieben wird und schneller als 6 km/h fährt, greift die Versicherungspflicht. Das Pflichtversicherungsgesetz definiert den Fahrzeugbegriff in § 1a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a genau darüber — „jedes Kraftfahrzeug, das ausschließlich maschinell an Land angetrieben wird, jedoch nicht auf Schienen fährt und dessen durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 6 Kilometer pro Stunde übersteigt“. Ein Elektrokleinstfahrzeug mit 20 km/h liegt weit darüber.
Bei einem Elektrokleinstfahrzeug läuft die Versicherung über eine eigene Elektrokleinstfahrzeug-Police mit Versicherungsplakette, nicht über ein klassisches Kennzeichen wie bei einem Kleinkraftrad. Das gilt für Moovi Mini, Moovi Pro und Moovi Pro S Comfort gleichermaßen, unabhängig von der Modellbezeichnung.
Wer ohne gültige Versicherung fährt, riskiert weit mehr als nur ein Bußgeld. Mehr dazu, was ohne gültige Zulassung tatsächlich droht, steht im Ratgeber zum Fahren ohne Straßenzulassung.
Vertrieb: moovi.de, Amazon.de und der Fachhandel
Moovi verkauft direkt über die eigene Website und daneben über mehrere Drittkanäle, unter anderem Amazon.de und einen auf E-Scooter spezialisierten Fachhändler im Ruhrgebiet. Das ist ein Multi-Channel-Vertrieb, wie ihn auch andere etablierte deutsche Marken fahren, kein Hinweis auf einen Graumarkt oder fehlende Herstellerkontrolle.
Anders als bei Marken, deren Fahrzeuge unter mehreren Namen und mit unklarer Herkunft der Zulassungsunterlagen im Umlauf sind — Stichwort DE-Version gegen EU-Import — ist Moovi eine einzelne Marke mit einer einzigen, dokumentierten Zulassungsquelle. Das Risiko liegt hier nicht in der Herkunft, sondern darin, die drei Handelsnamen mit den zwei tatsächlichen ABE-Nummern zu verwechseln.
Für die konkrete Kaufentscheidung ändert der Vertriebskanal an der Zulassung nichts. Ein bei Amazon.de gekaufter Moovi Pro S Comfort trägt dieselbe ABE wie ein direkt bei moovi.de bestellter — vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um das aktuelle, in Deutschland zugelassene Modell.
Tuning und Entdrosselung: was dokumentiert ist und was nicht
Für die aktuelle Moovi-Modellreihe ist kein herstellerseitiger Freischaltcode, keine offizielle Tuning-App und kein Chip dokumentiert, mit dem sich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreiten ließe. Die Geschwindigkeitskontrolle in der Anleitung beschreibt ausschließlich die drei serienmäßigen Fahrstufen bis zur bereits genehmigten Obergrenze, keine Möglichkeit, darüber hinauszugehen.
Was dabei oft vergessen wird: Ein nachträglicher Eingriff in Controller oder Gasgriff, der die 20-km/h-Grenze überschreitet, lässt die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 StVZO erlöschen, sobald er das Geschwindigkeitsverhalten messbar verändert. Details dazu, was ein solcher Eingriff am Controller rechtlich bedeutet, stehen im entsprechenden Grundlagenbeitrag.
Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen. Auf öffentlichen Straßen gefährdet ein manipuliertes Fahrzeug die Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz und im Zweifel auch die eigene Sicherheit.
Sinnvoller als jede Entdrosselung ist bei Moovi ohnehin der Blick auf die eigene Modellreihe: Wer mehr Reichweite will, findet mit dem Pro S Comfort ein Modell mit größerer Batterie, das trotzdem innerhalb der genehmigten 20 km/h bleibt — ohne Eingriff in die Betriebserlaubnis.
Gebrauchtkauf: worauf es bei einem Moovi ankommt
Beim Gebrauchtkauf eines Moovi zählt zuerst, welches der drei Modelle tatsächlich vor einem steht. Mini, Pro und Pro S Comfort sehen sich ähnlich, unterscheiden sich aber in Gewicht, Akkugröße und Reichweite deutlich. Typenschild, ABE-Nummer und Seriennummer sollten vor der Zusage mit der Konformitätserklärung abgeglichen werden, die dem Fahrzeug beiliegen sollte.
Weil Pro und Pro S Comfort dieselbe ABE-Nummer tragen, ist ein Verwechseln hier weniger riskant als bei Marken mit klar getrennten Zulassungswelten. Trotzdem lohnt der Blick auf die Batteriekapazität: Ein als „Pro S Comfort“ verkauftes Fahrzeug mit nur 7,8 Ah statt 10,5 Ah wäre technisch ein einfacher Pro, unabhängig vom Verkaufsnamen.
Allgemeine Hinweise zum sicheren Gebrauchtkauf mit ABE-Prüfung liefert der Ratgeber zum Gebrauchtkauf, unabhängig von der konkreten Marke.
Typische Irrtümer rund um Moovi
Mythos: „Moovi Pro S Comfort hat keine ABE, weil die Shopseite keine Nummer nennt.“ Fakt: Die Bedienungsanleitung weist dem Pro S Comfort in ihrer eigenen Spezifikationstabelle die Nummer P036 zu, dieselbe wie beim Moovi Pro — die Angabe fehlt nur auf der Verkaufsseite, nicht insgesamt.
Mythos: „Der Pro S Comfort fährt 22 km/h, das steht doch im Shop.“ Fakt: Die amtsnahe Herstellerangabe in der Spezifikationstabelle nennt 20 km/h. Die 22 km/h stammen aus der allgemeinen Beschreibung der obersten Gangstufe und widersprechen der eigenen ABE-verknüpften Tabelle.
Mythos: „Pro und Pro S Comfort sind komplett unterschiedliche Fahrzeuge.“ Fakt: Beide teilen sich Typbezeichnung ES200A und ABE-Nummer P036. Der Unterschied liegt allein in der Batteriekapazität und damit der Reichweite.
Mythos: „Moovi ist eine neue, unbekannte Marke.“ Fakt: Die erste ABE datiert von Juli 2019, das Unternehmen wurde 2017 gegründet und ist seither ununterbrochen am deutschen Markt aktiv.
Moovi im Vergleich: kleine Marke, klare Papierlage
Moovi ist für deutsche Käufer aus einem einfachen Grund interessant: Eine kleine, seit Jahren am Markt etablierte deutsche Marke mit genau zwei amtlichen Zulassungen und einer nachvollziehbaren Modellhistorie. Wer den Unterschied zwischen Handelsname und Typbezeichnung kennt, findet bei Moovi eine vergleichsweise übersichtliche Papierlage — deutlich einfacher als bei Marken mit mehreren Fahrzeugklassen unter einem Namen.
Entscheidend bleibt dieselbe Prüfung wie bei jeder anderen Marke: Typenschild vorhanden, ABE-Nummer stimmig, Versicherung passend zum Modell. Wer diese drei Punkte vor dem Kauf klärt, vermeidet die typischste Moovi-Verwechslung — die fehlende ABE-Angabe auf der Shopseite für einen fehlenden Nachweis zu halten, obwohl er in der Anleitung dokumentiert ist.
Auch auf Privatgelände bleibt Nutzung nicht automatisch frei von Verantwortung. Eigentümererlaubnis, klare Abgrenzung der Fläche und Haftungsfragen zählen dort genauso, und öffentlich zugängliche Flächen sollten nicht vorschnell als Privatgelände behandelt werden.
Im Markenradar weiterlesen:
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Merksatz: Moovi verkauft drei Handelsnamen (Mini, Pro, Pro S Comfort) unter zwei ABE-Nummern (P005, P036). Pro und Pro S Comfort teilen sich P036 — der Unterschied liegt in der Batteriegröße, nicht in der Zulassung. Alle drei Modelle sind Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV mit einer amtsnahen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h; die auf der Shopseite beworbenen 22 km/h beziehen sich auf die oberste Gangstufe und widersprechen der eigenen Spezifikationstabelle des Herstellers. Eine Tuning-App oder ein Freischaltcode, der diese Grenze anhebt, ist für die aktuelle Modellreihe nicht dokumentiert.
Häufige Fragen
Hat Moovi in Deutschland eine ABE?
Ja. Moovi hält zwei amtliche Betriebserlaubnisse: P005 für den Moovi Mini (Typ ES145A) und P036 für Moovi Pro und Moovi Pro S Comfort (Typ ES200A). Beide sind beim Kraftfahrt-Bundesamt gelistet und werden vom Hersteller weiter geführt.
Welche ABE-Nummer hat der Moovi Pro S Comfort?
P036, dieselbe wie der Moovi Pro. Die Herstellerseite nennt sie nicht direkt, die Spezifikationstabelle der Bedienungsanleitung weist sie dem Pro S Comfort aber ausdrücklich zu, bestätigt durch übereinstimmende Batteriedaten auf der Shopseite und eine passende EG-Konformitätserklärung.
Fährt der Moovi Pro S Comfort 20 oder 22 km/h?
Die ABE-verknüpfte Spezifikationstabelle des Herstellers nennt 20 km/h bei 80 kg Zuladung. Die auf der Shopseite beworbenen 22 km/h beziehen sich auf die oberste von drei Gangstufen und widersprechen der eigenen Herstellertabelle, sind aber keine gesonderte Freigabe für höheres Tempo.
Was ist der Unterschied zwischen Moovi Pro und Moovi Pro S Comfort?
Technisch vor allem die Batteriekapazität: 7,8 Ah beim Pro gegenüber 10,5 Ah beim Pro S Comfort, was die Reichweite von etwa 30 auf etwa 40 Kilometer erhöht. Beide teilen sich dieselbe ABE-Nummer P036 und dieselbe Typbezeichnung ES200A.
Braucht ein Moovi E-Scooter eine Versicherung?
Ja, für alle drei Modelle. Die Versicherungspflicht knüpft nach § 1a PflVG an Antrieb und Höchstgeschwindigkeit oberhalb von 6 km/h an. Bei einem Elektrokleinstfahrzeug läuft sie über eine eigene Police mit Versicherungsplakette, nicht über ein klassisches Kennzeichen.
Wo kann ich einen Moovi E-Scooter kaufen?
Moovi vertreibt direkt über die eigene Website sowie über Drittkanäle wie Amazon.de und spezialisierte E-Scooter-Fachhändler. Der Vertriebskanal ändert nichts an der zugrunde liegenden ABE, solange es sich um das aktuelle, in Deutschland zugelassene Modell handelt.
Gibt es eine offizielle Tuning-App für Moovi?
Eine solche App oder ein Freischaltcode ist für die aktuelle Moovi-Reihe nicht dokumentiert. Die Anleitung beschreibt nur die serienmäßigen Fahrstufen bis zur bereits genehmigten Höchstgeschwindigkeit, keine Möglichkeit, darüber hinauszugehen.
Darf ich einen Moovi E-Scooter tunen oder entdrosseln?
Für die aktuelle Modellreihe ist kein herstellerseitiger Tuning-Weg dokumentiert. Ein nachträglicher Eingriff in die Geschwindigkeit lässt die Betriebserlaubnis erlöschen und gefährdet Versicherungsschutz und Sicherheit. Tuning ausschließlich für eigene Fahrzeuge auf Privatgelände, Testflächen und nicht öffentlichen Bereichen.
Was ist beim Gebrauchtkauf eines Moovi wichtig?
Zuerst das konkrete Modell klären, weil Mini, Pro und Pro S Comfort sich ähneln, aber unterschiedliche Akkugrößen und Reichweiten haben. Dazu Typenschild, ABE-Nummer und Seriennummer mit der Konformitätserklärung abgleichen, bevor das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
Wie alt ist die Marke Moovi?
Das Unternehmen wurde 2017 in Hannover gegründet, die erste ABE folgte im Juli 2019. Die Marke ist damit seit fast einem Jahrzehnt ununterbrochen im deutschen Markt aktiv.
Einordnung: wo die Angaben herkommen
Die Fundstellen stehen hier gebündelt, damit der Fließtext ohne Herstellerlinks auskommt. Die moovi.de-Seiten sind Herstellerquellen und werden deshalb nur im Klartext benannt, nicht verlinkt. Normtexte und die amtliche KBA-Liste sind am 19.09.2026 im Volltext abgerufen und lokal archiviert.
ABE-Zuordnung — Kraftfahrt-Bundesamt und Herstellerdokumente
- Kraftfahrt-Bundesamt, Liste „Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“, Stand laut Dateikopf 10.09.2026, amtliche Quelle, abgerufen und lokal archiviert 19.09.2026. Enthält genau zwei Einträge für Kaufmann Sortimentsgroßhandel GmbH: P005/ES145A/„Moovi“ (Genehmigung 18.07.2019) und P036/ES200A/„Moovi“ (Genehmigung 09.10.2019).
- Moovi, Bedienungsanleitung 2024 (PDF), Herstellerquelle, abgerufen 19.09.2026, nicht verlinkt. Spezifikationstabellen zu Moovi Mini (ABE P005), Moovi Pro (ABE P036) und Moovi Pro S (ABE-Feld „Nummer P036“, Werte als eingebettete Grafik gelesen). Zusätzlich drei EG-Konformitätserklärungen für die Serien-Nr. ES145A (5,2 Ah), ES200A (7,8 Ah) und ES200A (10,5 Ah), jeweils unterzeichnet von Michael Käse, Geschäftsführer, Hannover, August 2019.
- moovi.de, Produktseite „Moovi Pro S“, Herstellerquelle, abgerufen 19.09.2026, nicht verlinkt. Nennt 10,5 Ah / 360 Wh / 36 V sowie „Max. 22 km/h“, ohne eigene ABE-Nummer.
- Nicht belegt und deshalb nicht behauptet: Konkrete Preise werden in diesem Beitrag bewusst nicht genannt. Eine gezielte softwareseitige Drosselung von 22 auf 20 km/h ist für Moovi nicht nachgewiesen und wird nicht als Tatsache dargestellt. Eine herstellerseitige Freischaltfunktion, die die Höchstgeschwindigkeit über das typgenehmigte Maß hinaus anhebt, ist auf keiner geprüften Herstellerquelle dokumentiert.
Unternehmenshintergrund — Gründung und Vertrieb
- Kaufmann Sortimentsgroßhandel GmbH, Jägerstraße 15a, 30167 Hannover, als Hersteller/Inverkehrbringer in den EG-Konformitätserklärungen der Bedienungsanleitung genannt; Geschäftsführer Dipl.-Oec. Michael Käse.
- Unabhängige Presse- und Branchenquellen (u. a. presseportal.de-Meldung vom 04.12.2019 zur Kooperation mit Alteos/AXA; Fachportal escooter-berater.de) nennen als Gründerteam Michael Käse, Ivana Käse, Janik Lipke und Nima Zarindast sowie 2017 als Gründungsjahr des Start-ups.
- Vertriebskanäle laut Websuche und Herstellerseite: Direktvertrieb über moovi.de, zusätzlich Amazon.de und ein auf E-Scooter spezialisierter Fachhändler im Ruhrgebiet. Diese Prüfung ist eine oberflächliche Websuche und ersetzt keine vertiefte Bonitäts- oder Handelsregisterprüfung.
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung — § 1 eKFV
- § 1 eKFV, amtliche Bezeichnung „Anwendungsbereich“, abgerufen 19.09.2026.
- Absatz 1 wörtlich: „Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h“, mit der weiteren Voraussetzung „Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz“ sowie einer Nenndauerleistung von grundsätzlich nicht mehr als 500 Watt.
- Alle drei Moovi-Modelle erfüllen diese Voraussetzungen nach Herstellerangabe und sind entsprechend als Elektrokleinstfahrzeuge mit Betriebserlaubnis eingestuft.
Versicherungspflicht — § 1a PflVG
- § 1a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a PflVG, abgerufen 19.09.2026. Wörtlich erfasst als Fahrzeug „jedes Kraftfahrzeug, das ausschließlich maschinell an Land angetrieben wird, jedoch nicht auf Schienen fährt und dessen durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 6 Kilometer pro Stunde übersteigt“.
- Diese Schwelle liegt weit unterhalb jeder Moovi-Höchstgeschwindigkeit und begründet die Versicherungspflicht unabhängig vom Modell.
Was hier nicht belegt ist und deshalb fehlt
- Ob die 2019 angekündigte, im Kaufpreis enthaltene Versicherung über Alteos/AXA für aktuelle Bestellungen weiterhin gilt, ist nicht geprüft und wird deshalb nicht als heute gültige Aussage dargestellt.
- Eine gesonderte, dritte ABE-Nummer für den Pro S Comfort existiert nicht — geprüft wurde die vollständige, 443 Zeilen umfassende KBA-Liste nach „moovi“, „kaufmann“, „es145“ und „es200“, mit dem Ergebnis von ausschließlich den zwei bekannten Einträgen.
- Konkrete Dritthersteller-Tuningmodule werden bewusst nicht mit Produktname oder Bezugsquelle genannt, weder als Empfehlung noch als Warnung mit Verlinkung — sie sind kein Moovi-Produkt und keine Quelle, die dieser Beitrag bewirbt.
Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: September 2026).
